PJ Mündlich 2024
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Kartei Details
Karten | 337 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.08.2024 / 04.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
OR Aktivierungsvoraussetzungen
OR 959 Abs. 2
1. Verfügungsgewalt aufgrund vergangener Ereignisse
2. Verlässliche Wertermittlung
3. Zukunftiger Nutzenzufluss ist wahrscheinlich
Fair Value Hierarchie
IFRS 13
Level 1: Beobachtbare Preise auf aktiven Märkten = Börsenkurse
Level 2: Bewertung anhand beobachtbarer Eingagsparameter = an aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte = Zinsswaps
Level 3: Nicht beobachtbare Inputfaktoren
Offenlegung: Bewertungsmethoden und Inputs für Ermittlung des Fair Values sind offenzulegen + Für Level 3 noch Impact auf Gewinn oder OCI offenzulegen.
Finanzaktiven
-> Entscheidungsbaum: Wann AC, Wann FVOCI, Wann FVTPL? Aktiven vs. Passiven?
1. AC: Wenn FK-Instrument + HTM (Halten) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen
2. FVOCI: Wenn FK-Instrument + Available for sale (Halten & Verkaufen) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen
3. FVP&L: Wenn FK-Instrument + Held for Traiding = immer FVPL
4. Derivate = immer FVPL
5. EK-Instrument: Handelsabsicht? Ja = FVPL ; Nein = FVOCI
- Fair Value Presentation Option: Mann kann diese Option ziehen um Instrumente als FVPL zu klassifizieren (um Accounting Missmatch in der Bilanz zu vermeiden).
- Recycling bei FVOCI: Bei Verkauf muss OCI über die ER recycled werden bei FK-Instrumenten. Bei EK Instrumenten immer ohne Recycling, also OCI direkt über Gewinnreserven auflösen.
Finanzaktiven
-> Impairment
Früher IAS 39, Incurred Loss Modell (= Wertberichtigungen erst, wenn konkrete Evidenz bestand)
Heute: ECL Modell: Zwei Möglichkeiten
1. 12-Month ECL, falls keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
2. Lifetime ECL, bei Positionen wo signifikate Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat.
Spesen
-> Behandlung bei AC, FVOCI und FVTPL
Spesen werden bei:
- AC und FVOCI aktiviert
- bei FVTPL erfolgswirksam erfasst.
Finanzpassiven
-> Klassifizierung (2 Möglichkeiten), Umklassifizierung, Spezielles bei FVTPL
Klassifizierung: Amortized Cost oder FVTPL
Umklassifizierung: Gemäss IFRS nicht erlaubt
Bei FVTPL speziell: Wertveränderungen aufgrund eigenem Kreditrisiko (Bonität eigenes UN sinkt = FV sinkt) werden im OCI erfasst, und Marktänderungen (Zins steigt FV sinkt) im Handelserfolg.
Amortized Cost
-> Grundsätzliches
- Zahlungsströme = Coupons, jedes Jahr gleich hoch
- Zinsertrag / Zinsaufwand = IRR * Buchwert Finanzinstrument
- Amortisation (bei unter-pari Kauf) / Aufwertung (bei über-pari Kauf) = Zinsertrag - Coupon => Der Buchwert erhöht/verringert sich um diesen Betrag
FVOCI
-> Grundsätzliches zum Buchungs-Vorgehen
1. Kauf wird gebucht
2. Aufwertung / Abwertung auf AC Wert
3. Korrektur vom AC-Buchwert auf Fair Value Kurs über OCI NBWR
Hedge Arten (2)
- Fair Value Hedge = Absicherung des Wertes vom Grundgeschäft mittels Sicherungsinstrument. => Absicherungserfolg wird in die ER gebucht
- Cash Flow Hedge = Absicherung der zukünftigen Geldflüsse => Absicherungserfolgt wird im EK gebucht.
Rückstellung
-> IFRS / FER Standard
IAS 37
FER 23
Rückstellung: Ansatzkriterien (FER und IFRS identisch) und Beurteilung
IAS 37
1. Gegenwärtige Verpflichtung
2. Erwartung für Ressourcenabfluss
3. Verlässliche Schätzung
=> Verbot der Aufwandrückstellung
=> RS werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und gegebenenfalls angepasst
Rückstellungen: IFRS Bewertung (Determinanten)
IAS 37
1. Bestmögliche Schätzung = Risiken und Unsicherheiten sind zu berücksichtigen.
2. Barwert der Rückstellung = Expected Value = Wenn Zinseffekt wesentlich ist = Abdiskontieren
3. Erträge aus Veräusserung sind nicht zu berücksichtigen
4. Erwartete Erstattungen (z.B. durch Versicherungen) schmälern RS-Betrag nicht, sondern sind ggf. zu aktivieren.
Rückstellungen nach FER
-> Spezielles
FER 23
- Aussicht auf Verluste = Keine RS-Tatbestand
- Verminderung zukünftiger Erträge oder Margen = Kein RS-Tatbestand
- Verbot der Aufwandsrückstellung (z.B. Aufwendung für Sponsoring in Zukunft)
- Auch möglich: Ansammlungs-Rückstellung oder Bildung Rückstellung über Erhöhung Anlagevermögen gemäss FER 23 Beispiele
- Wenn Zinseffekt wesentlich = Diskontierung des Barwerts
Restrukturierung
-> IFRS Voraussetzungen und FER
IAS 37
Es braucht:
- formaler Restrukturierungsplan: Detaillierter Plan, mit allen Angaben (betroffene Mitarbeiter, Segmente, Standorte, Ausgaben, Zeitpunkt etc.)
- es muss bereits vor Bilanzsstichtag umgesetzt sein, respektive im Unternehmen offiziell angekündigt
FER 23 Beispiel 8
Eventualverbindlichkeiten / Eventualforderungen
-> IFRS, FER, OR
Eventualverbindlichkeiten
1. Verpflichtung ungewiss und Abfluss Ressourcen nicht wahrscheinlich und Höhe kann nicht verlässlich genug geschätzt werden.
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER: FER 5 Ausserbilanzgeschäfte = Offenlegung im Anhang
=> OR: OR 959c Ziff. 10: Angabe im Anhang für Eventualverbindlichkeiten
Eventualforderungen
Aktivum, unwahrscheinlich und unsicher
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER und OR: Keine Behandlung von Eventualforderungen (OR Art. 959c Ziff. 10 und FER 5 behandeln nur Eventualverbindlichkeiten)
Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer
-> Standards IFRS und FER
IAS 19
FER 16
Beitragsorientierter (Defined Contribution Plan) vs. Leistungsorientierter Plan (Defined Benefit Plan)
-> Unterschiede
Beitragsorientiert:
- UN verpflichtet zur Zahlung fester Beiträge
- Pensionsanspruch ggü. Pensionsfonds
- Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen als den festen Betrag
- Endleistung ist nicht garantiert
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitnehmer.
Leistungsorientiert:
- Unternehmen ist verpflichtet Finanzielle Mittel anzusammeln und zum Pensionszeitpunkt auszuzahlen
- Pensionsanspruch an Unternehmen
- Pensionsleistung richtet sich nach der festgelegten Vereinbarung (abhängig von Lohn / Dienstalter)
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitgeber.
Für Zwecke IAS 19 klassifizieren CH 2. Säule Pläne (nach CH = Beitragsprimat) als leistungsorientiert.
Vorsorgeverpflichtungen nach FER
-> Standard, Orientierung, Abbildung
- Anwendung von FER 16
- Bilanzierung richtet sich nach Jahresrechnung der VE, welche nach FER 26 erstellt wurde.
- Arbeitgeberreserven von VE sind beim bilanzierenden Unternehmen zu aktivieren und separat auszuweisen (AGBR sind wertzuberichtigen, falls das Unternehmen beabsichtigt auf deren Verwendung zu verzichten)
- Bilanzierung je nach finanzieller Situation der PK.
1. Unterdeckung = Wirtschaftliche Verpflichtung beim Unternehmen = Bildung einer Rückstellung, wenn Wertschwankungsreserve aufgebraucht ist.
2. Überdeckung = Zukünftiger Wirtschaftlicher Nutzen beim Unternehmen (z.B. Beitragssenkungen) = Aktivierung von Aktiven aus VE
3. Deckungsgrad = 100% = Keine Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtung
=> Aus einer Deckungslücke nach FER 16 resultiert in den meisten Fällen eine noch grössere Deckungslücke nach IAS 19 => Grund: Statische Berechnung nach FER 26 vs. dynamische Berechnung nach IAS 19
IFRS Leistungsorientierte Pläne
-> Standard, Grundsätzliches
Berechnung: Methode der laufenden Einmalprämien im Rahmen des Anwartschaftsbarwertverfahren
- Versicherungsmathematische Verfahren => Aktuarielle Erfolge kommen ins OCI mit Annahmen:
a) Lohnentwicklung, Rentenindexierung, Fluktuationsrate, Zinssatz, Inflation
Fälle, wann nach IAS 19 Nettoschuld und wann Nettovermögenswert
Nettoschuld = Barwert Vorsorgeverpflichtung > Planvermögen
Nettovermögenswert = Barwert Vorsorgeverpflichtung < Planvermögen
IAS 19: Elemente im Pensionsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand + Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
- Arbeitnehmerbeiträge
+ Zinsaufwand Verpflichtung
- Zinsertrag Planvermögen
+ Neubewertungen (OCI)
- Versicherungsmathematische Gewinne / + Verluste
Eigenkapital
-> Relevante IFRS Standards / FER
IAS 32: Präsentation Finanzinstrumente
IAS 33: Ergebnis per Share
FER 24: Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären
Aktienrückkauf
-> Gründe
- EPS künstlich steigern
- überschüssige Liquidität abführen
- Leverage Effekt (Verhältnis GK / EK steigern)
- Kurspflege: Künstliche Knappheit = Nachfrage schaffen
- Verbesserung EK-Rendite
- Zum Zweck von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
Eigene Aktien
-> Bewertung
- IFRS / FER / OR = Bewertung zu Anschaffungskosten und als Minusposten im EK (Ausnahme IFRS Nennwertmethode: Aufteilung AK, KER und Gewinnreserven falls Aufpreis)
- Keine Folgebewertung
- Mehr- / Mindereinnahmen = Erfolgsneutral
Eigene Aktien
-> Bestimmungen im OR
OR 659
- Maximal 10% vom AK, oder 20% bei Escape-Clause (Übertragbarkeitsbeschränkung, vinkulierung). Anteil von über 10% muss innert 2 Jahren veräussert oder für Kapitalherabsetzung vernichtet werden.
=> Obergrenzen dienen dem Aktionärs- und nicht dem Gläubigerschutz
- Es müssen frei verwendbare Ressourcen vorhanden sein.
- Eigene Aktien = Ausschüttungssperre & Stimmrecht ruht (Dividenden sind aber berechtigt).
- Falls Tochter Aktien der Mutter hält = Mutter muss eine Reserve für eigene Aktien zeigen.
- Offenlegung im Anhang
Kauf eigene Aktien ->Verbuchung:
OR / FER / IFRS (2 Methoden)
OR / FER = Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi
IFRS:
A) Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi
B) Nennwertmethode:
1. AK / FlüMi = Nennwert
2. altes Agio ausbuchen: KER / FlüMi = Alter Emissionspreis - Nennwert
3. Aufpreis: Gewinnreserven / FlüMi
Ergebnis pro Aktie
-> Standard + Formel für unverwässertes Ergebnis
IAS 33
Formel Unverwässert: Periodenergebnis / durschnittlich ausstehende Aktien,
wobei "Ausstehende Aktien" = Ausgegebene Aktien - eigene Aktien + emittierte Aktien + Ausgeübte Optionen in Anzahl Aktien
EIgenkapitalnachweis
-> Standard FER / IFRS
IAS 1 verlangt einen EK-Nachweis direkt in EK-Veränderungsrechnung oder im Anhang
FER 24
Inhalt: Überleitungsrechnungsrechnung von AB zu EB und Periodenergebnis
Share-based payment
-> Standard IFRS
IFRS 2
IFRS Share based payment
-> Ausübungsbedingungen Formen
IFRS 2
Vesting Conditions =
1. Dienstbedingung
2. Leistungsbedingung (Kapitalmarktbezogen und nicht kapitalmarktbezogen)
IFRS Share based payment
-> Unterschied Echte vs. Virtuelle
Echte EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumene = Equity-settled = Empfänger hat Anspruch auf EK = kein unmittelbarer Cash Abfluss
Virtuelle EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Cash = cash-settled = Empfänger hat Anspruch auf FK = unmittelbarer Cash Abfluss.
=> Virtuelle EK-Instrumente tangieren Eigentümerstruktur nicht = Keine Verwässerung
=> Ergebnisvolatilität bei Virtuellen Optionen ist höher
Anteilsbasierte Vergütungen nach OR
Nach OR ist Verbuchung wie IFRS/FER über EK nicht erlaubt!
Grundsatz: Differenz zwischen Kaufpreis eigener Aktien und dem bezahlten Preis vom Mitarbeiter im Personalaufwand
Alternativ auch zweiteilig:
1. Differenz eigener Aktien Verkehrswert und Ausübungspreis im Personalaufwand
2. Verbleibende Differenz zwischen Verkehrswert und Einkaufspreis: Ausweis gemäss Rechnungslegungs-Grundsatz für Veräusserung eigener Aktien
IFRS: Echte vs. Virtuelle Optionen
-> Verfall und Ausübungsbedingungen nicht erfüllt
Echte Optionen:
1. Verfall = Keine Rückbuchung erlaubt
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (KER / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)
Virtuelle Optionen:
1. Verfall = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)
IFRS: Echte Optionen
-> Bewertung, Personalaufwand
Bewertung zum Fair Value:
- Fair Value wird am Grant Date fixiert und auch Mitarbeitererwartung
- Bei Gewährung keine Buchung, aber Fixierung FV
- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Kapitalreserven
- Ausübung: FlüMi und AK resp. KER Erhöhung (Umtauschverhältnis ist zu berücksichtigen)
- Verfall von echten Aktienoptionen = Keine Buchung
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Kapitalreserven auflösen
IFRS: Virtuelle Optionen
-> Bewertung, Personalaufwand
Bewertung zum Fair Value: Fair Value wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert.
- Bei Gewährung keine Buchung
- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Rückstellung
- Ausübung: 1. Aufbrauchen von RS und 2. Auflösung des Restbetrags der RS über Personalaufwand oder anderen betrieblichen Ertrag.
- Verfall von virtuellen Aktienoptionen = kumulierten PA über Rückstellung auflösen
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Rückstellung auflösen
Anteilsbasierte Vergütung im FER
FER 31.3 nur für kotierte Unternehmen (ansonsten keine Detaillierten Bestimmungen wie IFRS):
1. Personalaufwand über Erdienungszeitraum erfassen und zusätzlich als EK zu erfassen (PA / KER)
2. Bei Equity-settled (echten Optionen) = Keine Folgebewertung
+ Offenlegungsvorschriften: Vertragsbedingungen, Ausübung, Anzahl gewährter Instrumente, Form des Ausgleiches
Unternehmenszusammenschlüsse
-> Standard IFRS, Unternehmenserwerb vs. Erwerb von Vermögenswerten
IFRS 3
Unternehmenserwerb = Goodwill JA ; Ansatz Werte zum Fair Value (PPA) ; Transaktionskosten als Aufwand ; Latente Steuern sind anzusetzen ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und über ER folgezubewerten
Erwerb von Vermögenswerten = Goodwill ensteht NICHT ; Ansatz Werte zu Anschaffungskosten ; Transaktionskosten sind zu aktivieren ; Latente Steuern als initial recognition exemption nicht anzusetzen ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und Wahlrecht ob Folgebewertung über Anpassung Anschaffungswert oder über ER
Purchase Price Allocation
-> IFRS, Pflicht, Regelungen, Latente Steuern + Steuersatz
IFRS 3
Pflicht: Neubewertung aller Aktiven und Schulden der Tochter zum Erwerbszeitpunkt + Erfassung zum Fair Value
- Immaterielle Werte (auch erworbene) anzusetzen zum Fair Value, falls aktivierungsfähig (identifizierbar und separierbar vertraglich/gesetzlich)
- Aufwertung aller Vermögenswerte zum Fair Value, falls aktivierungsfähig
- Latente Steuern sind anzusetzen, solange sie steuerlich anerkannt sind + Relevanter Steuersatz = Vorsteuersatz vom gekauften Unternehmen)
- Eventualverbindlichkeiten müssen angesetzt werden & Eventualforderungen dürfen nicht
- Kein Ansatz von Know-How, wenn dieses nicht kontrolliert wird.
- Leasingverträge sind anzusetzen (falls kein Small ticket Leasing oder unter 12 Mnt. Laufzeit)
=> Akquisitions-Kosten sind nicht zu aktivieren, sonder im Aufwand zu erfassen.
Purchase Price Allocation
-> FER
Keine spezifischen Regelungen (nur in FER 30.9 die Erwerbsmethode)
- FER 30.14: Neubewertung der Aktiven und Schulden per Erwerbszeitpunkt
- Für nicht erfasste Vermögenswerte = Wahlrecht = stetig anzuwenden
- Aktivierung von Akquisitionskosten ist möglich, sofern stetig angewendet und im Anhang offengelegt.
Konsolidierungsmethoden nach FER / IFRS
-> Tochterunternehmen, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Operation, Joint Venture), Assoziiertes Unternehmen, Sonstiges Unternehmen
- Tochterunternehmen: Beherrschung
IFRS 10 und FER 30 = Vollkonsolidierung,
- Gemeinschaftliche Vereinbarungen: 50% Stimmen
FER: Wahlrecht: Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode
IFRS: Joint Operation = Zeilenkonsolidierung; Joint Venture = IAS 28 Equity Methode
- Assoziiertes Unternehmen: 20% - 50%
FER und IAS 28 = Equity Methode
-Sonstiges Unternehmen: Stimmen < 20%
FER = Anschaffungskosten oder aktueller Wert
IFRS 9 Finanzanlagen