Vorbereitung PJ
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Kartei Details
Karten | 317 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 09.08.2024 / 26.08.2024 |
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In welchem PS sind "Nahestehende Personen" geregelt?
ISA-CH 550
Nenne Pflichtprüfungshandlungen im Zusammenhang mit Nahestehenden Personen gemäss ISA-CH 550
- Verstehen der Beziehungen und Transaktionen der Einheit mit nahestehenden Personen (PS 550.12)
- B. Befragung des Managements auf (PS 550.13):
- C. Verständnisgewinnung über Kontrollen im Zusammenhang mit nahestenden Personen
In welchem PS werden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag geregelt?
ISA-CH 560
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag: In welche 2 Kategorien können die Ereignisse zeitlich unterteilt werden?
1. Ereignisse die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Datum des Vermerks aufgetreten sind
-> Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise, dass diese Ereignisse in übereinstimmung mit dem massgebenden Regelwerk erfasst wurden
2. Ereingnisse die nach dem Datum des Vermerks aufgetreten sind, den Prüfer aber zu einer Änderung des Vermerks veranlasst hätten
-> angemessene Reaktion
Ereignisse zwischen Abschlussstichtag und Vermerk - Welche Pflichtprüfungshandlungen müssen durchgeführt werden?
A. Verständnisgewinnung wie das Mgtm. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erkennt (Prozess/Verfahren)
B. Befragung des Mgtm. ob Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
--> Bsp. für Befragungspunkte siehe PS 560.A9
C. Lesen von Protokollen die nach dem Bilanzstichtag stattgefunden haben
D. Lesen des jüngsten nachfolgenden Zwischenabschlusses
--> Bsp. für Alternativen, falls kein aktueller Zwischenabschluss siehe PS 560.A7- A8
Wie muss der Prüfer mit festgestellten Ereignissen nach dem Datum des Vermerks aber vor Herausgabe des Berichts umgehen (Pflichten des Abschlussprüfers)?
'-> Keine Verpflichtung, nach Datum des Vermerks PHs durchzuführen (PS 560.10)
Falls dem Prüfer jedoch Tatsachen nach dem Datum des Vermerks aber noch vor der Herausgabe bekannt werden, die eine Änderung des Vermerks veranlasst haben könnten so muss er (PS 560.10):
A. Den Sachverhalt mit dem Mgtm. oder den mit der Überwachung Verantwortlichen erörtern
B. Festlegen, ob der Abschluss geändert werden muss
C. Erfragen, wie das Mgtm. mit dem Umstand umzugehen beabsichtigt
Falls das Mgtm. den Abschluss ändert (PS 560.11)
D. Erforderliche Prüfungshandlungen zu den Änderungen druchführen
E. Erneute Durchführung der Prüfungshandlungen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag auf das neue Datum des Vermerks
F. Neuer Vermerk ausliefern (Datum des Vermerks muss nach dem Datum der Genehmigung der Änderung liegen)
Falls das Mgtm. den Abschluss nicht ändert (PS 560.13)
D. Falls Vermerk noch nicht augeliefert wurde, Modifikation des Prüfurteils nach PS 705
E. Falls Vermerk bereits ausgeliefert:
- Information an Mgtm. und an die für die Überwachung Verantwortlichen darüber, dass der Abschluss nicht an Dritte
weitergegeben werden darf
- falls trotzdem herausgegeben, Massnahmen ergreifen, um das Vertrauen in diesen Vermerk zu verhindern
Beispiele von zu berückstichtigenden Ereignissen nach Bilanzstichtag
- Rechtsstreitigkeiten
- Konkurs einen Kunden nach Bilanzstichtag
- Entdeckung eines Betrugs, der zeigt, dass der Abschluss falsch war
nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach Bilanzstichtag
- Marktwert einener Finanzinvestition sinkt nach Bilanzstichtag
- Umstrukturierungen
- Unternehmenszusammenschluss oder Veräusserung einer Tochtergesellschaft
In welchem PS ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit geregelt?
ISA-CH 570
Welches sind die Pflichten des Prüfers im Zusammenhang mit ISA-CH 570 Unternehmensfortführung?
1. Ausreichend geeignete Nachweise über die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung zu erlangen
2. Aufgrund der erlangten Prüfungsnachweise ein Schluss darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Bezug auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens besteht
3. Konsequenzen auf den Vermerk des Abschlussprüfers feststellen
Was sind die Auswirkungen auf die Berichterstattung, wenn bei einem Unternehmen wesentliche Unsicherheit an der Unternehmensfortführung besteht, und...
1. Die Zweifel angemessen und detailliert im Anhang erläutert werden
2. nicht angemessen im Anhang erläutert werden
3. Gar nicht im Anhang erläutert werden?
1. Hervorhebung eines Sachverhalts mit Bezug zur Anhangsangabe, nicht modifiziertes Prüfungsurteil
2. Eingeschränktes Prüfungsurteil wegen nicht gesetzeskonformem Ausweis im Anhang
3. Versagtes Prüfungsurteil wegen nicht gesetzeskonformem Ausweis im Anhang
Welches sind die Pflichtprüfungshandlungen bei Vorliegen eines Ereignisses, welches Zweifel an der Fortführungsfähigkeit aufwirft?
A. Aufforderung an das Mgtm. eine Einschätzung zur Fortführungsfähigkeit vorzunehmen (sofern Mgtm. noch keine gemacht hat)
B. Beurteilung des Mgtm. zu zukünftigen Massnahmen (Verbessern die Pläne wahrscheinlich die Situation und sind sie
durchführbar?)
C. Falls die Einheit eine Cashflow-Prognose aufgestellt hat (und diese wesentlich für die Annahme der UN-Fortführung ist):
- Beurteilung der Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Daten
- Feststellung ob die zugrundeliegenden Annahmen ausreichend unterlegt sind
D. Abwägung ob zusätzliche Informationen seit der Einschätzung des UNs verfügbar geworden sind
E. Aufforderung einer schriftlichen Erklärung des Mgtm. und der für die Überwachung Verantwortlichen zu deren Plänen für zukünftige Massnahmen und zu derer Durchführbarkeit.
In welchem PS ist die Vollständigkeitserklärung geregelt?
ISA-CH 580
Was machen wir, wenn keine schriftliche Erklärung abgegeben wird?
1. Sachverhalt mit Management erörtern
2. Integrität des Managements neu beurteilen und abwägen, welche Auswirkungen dies auf die Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise hat
3. Wenn immer noch keine Vollständigkeitserklärung erhalten => Nicht-Abgabe Prüfurteil
In welchem PS ist die Verwertung der Arbeit der internen Revision geregelt?
ISA-CH 610
Was muss der Abschlussprüfer beurteilen, wenn er sich auf die Arbeit der internen Revision stützen will?
Kriterien, um die Arbeit der internen Revision verwenden zu können:
- angemessene fachliche Ausbildung und Befähigung
- Arbeit wurde ordnungsgemäss überwacht, überprüft und dokumentiert
- es wurden angemessene Prüfungsnachweise erlangt
- die getroffenen Schlussfolgerungen sind unter den gegebenen Umständen angemessen und die Berichte der internen Revision stehen in Einklang mit diesen Schlussfolgerungen
- von der internen Revision mittgeteilte Abweichungen oder ungewöhnliche Sachverhalte wurden ordnungsgemäss behoben
In welchem PS wird die Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers geregelt?
ISA-CH 620
Was muss der Prüfer tun, um einen Experten nach PS 620 beurteilen zu können?
1. Befragung zu Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität => Interessen oder Beziehungen zum geprüften Unternehmen?
2. Erlangen eines Verständnisses vom Fachgebiet des Sachverständigen
3. Vereinbarung mit dem Sachverständigen erarbeiten, wo folgendes geregelt ist:
- Art, Umfang und Ziel der Arbeit des Sachverständigen
- Rollen und Verantwortlichkeiten beider Seiten
- Art, Zeitpunkt und Umfang der Kommunikation einschliesslich wie der Sachverständige berichtet
- Notwendigkeit zur Einhaltung der Verschwiegenheit durch den Sachverständigen
In welchem PS werden Prüfungen zukunftorientierter Finanzinformationen geregelt?
PS 940
In welchem PS werden Reviews geregelt?
PS 910
PS 910 Review
- Wie wird das Prüfurteil formuliert?
- Verhältnis zu Revisionsstelle?
- Unterschiede zur eingeschränkten Revision?
- negative Formulierung
- Auftragsverhältnis, nicht Organ
Unterschiede:
- Keine angemessenen Detailprüfungen
- Prüfung im Auftrag VR
- Keine Handlungspflicht bei Überschuldung
- Anderer Prüfungsstandard
- Bank- und Drittbestätigungen möglich, im SER nicht vorgesehen
In welchem Standard sind vereinbarte Prüfungshandlungen bez. Finanzinformationen geregelt?
PS 920
Nenne Beispiele für vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen
Einhaltung Covenants auf Bankverträgen
Bestätigung von Umsatzmieten
Bestätigung von vorgezogenen Recyclinggebühren
In welchem PS werden betriebswirtschaftliche Prüfungen geregelt?
PS 960
Nenne Beispiele für betriebswirtschaftliche Prüfungen nach PS 950
- Lohngleichheitsanalyse
- freiwillige Prüfung IKS
- Einhaltung von Regeln (Compliance Prüfung)
- Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen
In welchem PS wird die Konzernabschlussprüfung geregelt?
ISA-CH 600
Verständnis für das geprüfte Unternehmen. Welche zusätzlichen Apsekte sind diesbezüglich gemäss PS 600 zu berücksichtigen? (3)
- Verständnis vom Konzern, seinen Teilbereichen und dem jeweiligen Umfeld
- Verständnis der Konzernweiten Kontrollen
- Verständnis vom Konsolidierungsprozess
Falls das Konzernprüfungsteam plant, Teilbereichsprüfer zu beauftragen, muss es sich ein Bild zu welchen Punkten machen?
Ob der Teilbereichsprüfer...
- die beruflichen Verhaltensanforderungen versteht und einhalten wird
- unabhängig ist
- beruflich kompetent ist
- in einem regulatorischen Umfeld tätig ist, in dem Abschlusspprüfer aktiv beaufsichtigt werden
Ob das Konzernprüfungsteam in die Tätigkeit des Teilbereichsprüfers einbezogen werden kann
Welche Teilbereiche werden als bedeutsame Teilbereiche eingestuft
- Wirtschaftlich bedeutsame
- Teilbereiche, die wahrscheinlich bedeutsame Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufweisen
Ab wann tritt die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung ein?
- bei Kontrolle eines oder mehrerer rechnungspflichtigen Unternehmen
Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnugn wenn:
- zusammen mit den kontrollieren Unternehmen zwei folgenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschreitet:
- Bilanzsumme 20 Mio. CHF
- Umsatz 40 Mio. CHF
- 250 Vollzeitangestelltet
- von einem Unternehmen kontrolliert wird, die eine Konzernrechnung erstellt und diese ordentlich geprüft wird
- die Pflicht zur Erstellung der Konzernrechnung an ein an kontrollierendes Unternehmen übergibt
Befreiung von der Pflicht zur Erstellung der Konzrernrechnugn entfällt wenn:
- die Konzernrechnung für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist
- Gesellschafter, die mind. 20% des Kapitals vertreten dies verlangen
Welche Wesentlichkeiten sind bei der Konzernrechnung zu bestimmen?
- Wesentlichkeit für den Konzern als Ganzes
- Wesentlichkeitsgrenze für bestimmte Geschäftsvorfälle, Kontensalden oder Abschlussangaben
- die Teilbereichswesentlicheiten
- Nichtaufgriffsgrenzen
-
Wie wird ein Teilbereich der aufgrund bedeutsamer Risiken als bedeutsamer Teilbereich eingestuft wurde, geprüft?
3 Möglichkeiten:
- Prüfung der Finanzinformationen (Full Scope)
- Prüfung von Kontensalden, Arten von Geschäftsvorfällen oder Abshclussangaben in Zusammenhang mit bedeutsamem Risiko
- festgelegte Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit bedeutsamem Risiko
Was sind die Schritte beim Scoping?
1. ist der Teilbereicht einzeln von wirtschaftlicher Bedeutung für den Konzern?
2. Beinhaltet der Teilbereich aufgrund seiner spezifischen Merkmale oder Umstände wahrscheinlich bedeutsame Risiken wesentlicher Darstellungen im Konzernabschluss?
3. Analytische Prüfungshandlungen auf Konzernebene
4. Wurde Umfang so geplant, dass genügen Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil erhalten werden können?
Nenne die 5 Bestandteile eines IKS nach PS 890
- Kontrollumfeld:
- Risikobeurteilungsprozess:
- Rechnungslegungsrelevante Informationssysteme
- Kontrollaktivitäten:
- Überwachung der Kontrollen:
Unterschied IKS im Konzern vs. IKS im Einzelbabschluss
Urteil IKS im Konzern betrifft das konzernweite IKS
Unterschiede:
- konzernweite Kontrollen
- Konsolidierungsprozess ist im Scope
- Weitere Gruppengesellschaften sind im Scope
- Weitere Prozesse im Scope
Was sind die Anforderungen für die Existenz des IKS?
- IKS ist vorhanden und überprüfbar (dokumentiert)
- IKS ist den Geschäftsrisiken und der Geschäftstätigkeit angepasst (Grösse, Komplexität und Risikoprofil)
- IKS ist den zuständigen Mitarbeitern bekannt und wird angewendet
- ein Kontrollbewusstsein im Unternehmen ist vorhanden
Aus welchen 3 Teilen besteht die Prüfung der Existenz des IKS gemäss PS 890?
- Kontrollen auf Unternehmensebene
- Kontrollen auf Prozessebene
- Generelle IT-Kontrollen
Generelle IT-Kontrollen bilden die Grundlage für ein ordnungsmässiges Funktionieren der IT-Anwendungen. Welche Bereiche sollten im IKS abgedeckt werden?
- Programmentwicklung
- Programm- und Datenbankanpassungen
- Zugriff auf Programme und Daten
- Betrieb der Informatik