Recht Moodle Aufgaben

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 22.07.2024 / 22.07.2024
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  • Wenn eine rechtshemmende Einrede vorliegt, ist der Anspruch ...

erst gar nicht entstanden.

zunächst entstanden und dann erloschen.

zunächst entstanden und nicht untergegangen. Der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern.

zunächst entstanden und nicht untergegangen. Der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern.(richtig)

  • Wann verjähren Ansprüche regelmäßig?

Nach drei Jahren

  • Wann beginnt die Verjährung? lückentext

Die Verjährung beginnt grundsätzlich, also wenn keine spezielle Vorschrift einschlägig ist, gem. §  ??  mit dem ?? des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger hiervon Kenntnis erlangt hat. Dies ist der ??(Datum und Uhrzeit??) Fristbeginn ist wegen § ??  der ??Datum und Uhrzei??

Die Verjährung beginnt grundsätzlich, also wenn keine spezielle Vorschrift einschlägig ist, gem. § 199 I BGB mit dem Schluss/Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger hiervon Kenntnis erlangt hat. Dies ist der 31.12., 24:00 Uhr. Fristbeginn ist wegen § 187 I BGB der 01/1.01/1, 0:00 Uhr,

Wann verjährt der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer wegen Mangelhaftigkeit einer beweglichen Sache? 

In Zwei Jahren. Vgl. Zeichen 438 BGB

  1. Wann liegt eine Unmöglichkeit vor?
  • Unmöglichkeit liegt erst vor, wenn der Gläubiger vom Vertrag zurückgetreten ist
  • Die Leistung kann nur Schuldner auf Dauer nicht mehr erbracht werden
  • Die Leistung zb Lieferung von waren kann nicht fristgerecht erfolgen
  • Die Leistung kann weder vom Schuldner noch von Dritten auf Dauer nich terbracht werden.

  • Die Leistung kann nur Schuldner auf Dauer nicht mehr erbracht werden (richtig)
  • Die Leistung kann weder vom Schuldner noch von Dritten auf Dauer nich terbracht werden. (richtig)

  1. Wann liegt eine Nichtleistung vor?
  • ·  Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung für den Schuldner unmöglich ist.
  • Hätte nicht gewählt werden sollen.
  • ·  Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung für den Gläubiger unmöglich ist.
  • Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung trotz Möglichkeit nicht erbracht werden kann.
  • ·  Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung trotz Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann

Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung trotz Möglichkeit nicht erbracht werden kann.

Wann liegt eine Schutzpflichtverletzung vor?

  • Ein Beispiel für eine Schutzpflichgtverletzung ist die Lieferung eines defekten Gegenstandes. 
  • ·Die Beachtung von Schutzpflichten folgt aus § 241 II BGB.
  • ·  Eine Schutzpflichtverletzung liegt immer vor, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt. 
  •   Eine Schutzpflichtverletzung liegt vor, wenn eine Person in einem Schuldverhältnis die Rechte und Rechtsgüter des anderen Teils verletzt.
  • ·  Die Beachtung von Schutzpflichten folgt aus § 241 I BGB.
  • ·  Ein Beispiel für eine Schutzpflichtverletzung ist die Zerstörung einer Sache des Gläubigers bei der Anlieferung von Ware

  • Ein Beispiel für eine Schutzpflichtverletzung ist die Zerstörung einer Sache des Gläubigers bei der Anlieferung von Ware.
  • Eine Schutzpflichtverletzung liegt vor, wenn eine Person in einem Schuldverhältnis die Rechte und Rechtsgüter des anderen Teils verletzt
  • Die Beachtung von Schutzpflichten folgt aus § 241 II BGB.

Was ist ein Sachmangel?

  • Paragraph 434
  • Subjektive Anforderung: Wenn das gelieferte Produkt nicht den individuellen Erwartungen des Käufers entspricht, könnte dies als subjektiver Sachmangel betrachtet werden
  • Objektive Anforderung: Qualitätsstandards oder Eigenschaften, die ein Produkt erfüllen sollte. Wenn das Produkt diese objektiven Anforderungen nicht erfüllt, liegt ein objektiver Sachmangel vor
  • Montage Anforderung: Zusammenhang mit Montage oder Installation auftreten. Wenn das Produkt nicht ordnungsgemäß montiert werden kann oder die Montageanforderungen nicht erfüllt, könnte dies als Sachmangel betrachtet werden.
  • Lieferung einer anderen Sache: Wenn anstelle des bestellten Produkts eine völlig andere Sache geliefert wird, liegt ein erheblicher Sachmangel vor.

Wie kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden? 

ein Haftungsausschluss durch Vertrag (AGB!) oder Gesetz: § 442 BGB, § 377 II HGB

es gibt für die Antwort eine perfekte Graphik die man hier leider nicht einfügen kann

Welche Rechte hat der Käufer bei Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes? 

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB)
  • Recht zum Rücktritt vom Vertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB)
  •  Kaufpreisminderung (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB)
  •  Anspruch auf Schadensersatz

§§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 I BGB

§§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 I, III, 281 I 1 BGB

§§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 I, III, 283 BGB

§§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 311 a II BGB

  • Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 437 Nr. 3 Alt. 2, 284 BGB) § Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB)

  1. Nehmen Sie zu folgendem Sachverhalt Stellung. 

K kauft bei Elektrofachhändler E ein Internetradio. Bei der Inbetriebnahme des Radios zu Hause stellt K fest, dass sich das Radio immer nach etwa zwei Sekunden abschaltet. 

K verlangt von E umgehend die Rückzahlung des Kaufpreises. Zu Recht?

 

Die Rechte des Käufers bei Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes sind im Gewährleistungsrecht festgelegt. In diesem Fall könnte K folgende Rechte in Anspruch nehmen:

  1. Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB): K könnte E auffordern, das Internetradio zu reparieren oder ein mangelfreies Gerät zu liefern.
  2. Recht zum Rücktritt vom Vertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB): Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder für K unzumutbar ist, könnte er vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
  3. Kaufpreisminderung (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB): Alternativ könnte K eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn er das Internetradio behalten möchte, aber aufgrund des Mangels einen geringeren Wert hat.
  4. Anspruch auf Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 I BGB): K könnte Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den Mangel ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Da im vorliegenden Sachverhalt K umgehend die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt, könnte er möglicherweise das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausüben. Dies hängt jedoch von den Umständen und der genauen Anwendbarkeit der genannten Gewährleistungsrechte ab.