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Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche

Recht für Marketing- und Verkaufsverantwortliche


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Flashcards 400
Language Deutsch
Category Marketing
Level Other
Created / Updated 28.04.2024 / 26.01.2025
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Keine Frage.

Alle rechtlichen Vorschriften (Rechtsnormen) bilden zusammen die Rechtsordnung. Für Laien erscheint sie manchmal wie ein undurchdringliches Dickicht, tatsächlich ist sie aber ein zwar fein verästeltes, aber wohl geordnetes Gebilde – vergleichbar einem Baum mit einem Stamm, Hauptästen, Nebenästen und Zweigen.

Halten Sie sich so ein Baum vor Augen.

Wir kennen die Einteilung der Rechtsordnung nach … vier verschiedene Punkte.

Welche?

- Herkunft einer Norm 

- Rang einer Norm 

- Geltungsbereich einer Norm 

- beteiligten Personen 

Wir kennen die Einteilung der Rechtsordnung nach Herkunft einer Norm. Welche Punkte sind darin enthalten? 

Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht, Richterrecht 

Wir kennen die Einteilung der Rechtsordnung nach Rang einer Norm . Welche Punkte sind darin enthalten? 

Verfassung, Gesetz, Verordnung 

Wir kennen die Einteilung der Rechtsordnung nach Geltungsbereich einer Norm . Welche Punkte sind darin enthalten? 

Kommunales Recht, kantonales Recht, eidgenössisches Recht 

Wir kennen die Einteilung der Rechtsordnung nach beteiligte Personen. Welche Punkte sind darin enthalten? 

Öffentliches Recht, Privatrecht 

Was sind die beiden Hauptkategorien des Rechts?

 

Die beiden Hauptkategorien des Rechts sind das geschriebene Recht und das ungeschriebene Recht.

Welche Normen gehören zum geschriebenen Recht?

 

Normen, die aus Gesetzen, der Verfassung oder Verordnungen stammen, gehören zum geschriebenen Recht.

Was sind Beispiele für ungeschriebenes Recht?

 

Beispiele für ungeschriebenes Recht sind das Gewohnheitsrecht, das auf mündlich überlieferten Normen basiert, und das Richterrecht, das durch Rechtsprechung eines Gerichts entsteht.

Im bezug auf das geschriebene Recht kennen wir Gesetzesrecht.

Was verstehen wir darunter bzw. wo finden wir es?
Wird es häufig genutzt?

Die Rechtsnorm steht in der Verfassung, in einem Gesetz oder in einer Verordnung

Häufig.

Im bezug auf das ungeschriebene Recht kennen wir Gewohnheitsrecht.

Was verstehen wir darunter?
Wird es häufig genutzt?

Wenn es kein Gesetzesrecht gibt, entscheidet das Gericht nach Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht, das durch fortwährende Praktizierung und längere Tradition verbindlich ist. 

Selten

Im bezug auf das ungeschriebene Recht kennen wir Richterrecht.

Was verstehen wir darunter?
Wird es häufig genutzt?

Die Rechtsnorm hat das Gericht geschaffen, weil es weder Gesetzes- noch Gewohnheitsrecht gibt. 

Relativ selten

Erläutern Sie was wir unter dem Gesetzterecht verstehen.

Zum Gesetzesrecht (ZGB 1 I) gehören alle Rechtsnormen, die in der Verfassung, in einem Gesetz oder in einer Verordnung aufgeschrieben («gesetzt») sind. Es ist die bedeutendste Rechtsquelle: Fast alle Rechtsnormen, die in der Schweiz gelten, sind irgendwo in der Verfassung, in einem Gesetz oder in einer Verordnung aufgeschrieben.

Was verstehen wir unter Gewohnheitsrecht?

Gesetze und Verordnungen sind nie vollständig. Dazu ist das Leben zu vielfältig. Es entstehen immer wieder neue Fragen, die der Gesetzgeber nicht voraussehen konnte. Für die Gerichte gibt das grosse Probleme: Wie sollen sie entscheiden, wenn ihnen das Gesetz auf eine Frage keine Antwort gibt? ZGB 1 II zeigt die Lösung: «Kann dem Gesetz keine Vorschrift ent-nommen werden, so soll das Gericht nach Gewohnheitsrecht … entscheiden …»

Gewohnheitsrecht ist mündlich überliefertes Recht, gehört also zum ungeschriebenen Recht. Es hat die gleiche Geltungskraft wie das Gesetzesrecht, ist heute aber selten.

Wir kennen das Gewohnheitsrecht im Privatrech und im öffentlichen Recht.

Benenne Sie zwei Beispiele zu diesen.

Gewohnheitsrecht im Privatrecht:

Die allgemeinen FIS-Regeln für den Ski- und Snowboardsport sind ein vom internationalen Ski-Ver-band aufgestelltes Gewohnheitsrecht, an denen sich die Gerichte bei Unfällen im Alpengebiet orien-tieren.

Gewohnheitsrecht im öffentlichen Recht:

Ein Prinzip des Völkerrechts besagt, dass ein Staat und dessen höchste Amtsträgerinnen und -träger nicht der Gerichtsbarkeit eines andern Staats unterliegen. Es leitet sich aus der souveränen Gleichheit der Staaten ab und zählt zum Völkergewohnheitsrecht. 

Was verstehen wir unter Richterrecht?

Was soll ein Gericht tun, wenn es auf eine bestimmte Frage weder im Gesetz noch im Gewohnheitsrecht eine passende Vorschrift findet? Auch darauf gibt ZGB 1 II Antwort: Das Gericht muss nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde. Richter-recht liegt also vor, wenn ein Gericht eine Lücke im Gesetz durch eine eigene Regel füllt. Man spricht aber auch von Richterrecht, wenn andere Gerichte gleichartige Fälle auf immer die gleiche Weise entschieden haben.

Wie das Gewohnheitsrecht gehört auch das Richterrecht zum ungeschriebenen Recht, denn seine Normen sind in keinem Gesetzbuch aufgeschrieben. 

Das geschriebene Recht ist in drei Rangstufen gegliedert. Erläutern Sie diese nach der Reihenfolge.

• Das oberste Gesetz ist die Verfassung.

• Aus der Verfassung abgeleitet sind die Gesetze. Sie konkretisieren die Verfassung.

• Aus den Gesetzen abgeleitet sind die Verordnungen. Sie konkretisieren die Gesetze. 

Erläutern Sie die Verfassung. Benennen Sie zusätzlich ein Beispiel.

Die Verfassung ist unser oberstes Gesetz. Sie regelt den Aufbau des Staats und seine Auf-gaben, die Machtverteilung im Staat und das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden. Die Verfassungsartikel sind allgemein gehalten. Sie geben die Leitlinien vor. 

Beispiel: Der Umweltschutz ist heute ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das nur mit rechtlichen Mitteln gelöst werden kann. Aus diesem Grund steht in der Bundesverfassung folgender Artikel (BV 74 I): «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.» Der Staat wird also angewiesen, Vorschriften zum Schutz der Umwelt zu erlassen. 

Der Anstoss zur Änderung und Ergänzung der Verfassung kommt entweder vom Parlament, das einen Vorschlag ausarbeitet, oder vom Volk (Volksinitiative mit 100 000 Unterschriften). Die Verfassung wird aber nur abgeändert, wenn das Volk dem Parlamentsvorschlag oder der Volksinitiative zustimmt, und zwar mit der Mehrheit aller Stimmenden in der Schweiz (Volks-mehr) und aller Kantone (Ständemehr). Die Bundesversammlung (National- und Ständerat) kann also nicht allein über eine Verfassungsänderung entscheiden. 

Erläutern Sie was wir unter Gesetze verstehen. Benennen Sie zusätzlich ein Beispiel.

Konkretisierungen der Verfassung

Die Gesetze konkretisieren die Verfassung. Sie führen die Grundlinien, die durch die Ver-fassung vorgezeichnet sind, näher aus. Jedes Gesetz hat seine Grundlage in der Verfassung und darf ihr inhaltlich nicht widersprechen.

Beispiel: Im Bereich des Umweltschutzes gibt es mehrere Gesetze, die den allgemein gehaltenen Artikel 74 Absatz 1 der Bundesverfassung näher ausgestalten. Eines der Gesetze ist das Umweltschutzgesetz (USG). In 67 Artikeln schreibt es vor, wie sich eine Person zu verhalten hat, wenn sie die Luft ver-unreinigt, Lärm erzeugt oder die Umwelt sonst wie belastet. So lautet z. B. USG 11 I: «Luft-verunreinigungen … werden durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzungen).» Das heisst: Eine (Industrie)anlage, die Schadstoffe in die Luft abgibt (Quelle), darf nur bis zu einer bestimmten Grenze (Emissionsgrenze) die Luft verschmutzen. Wie hoch diese Grenze ist, sagt das USG aber nicht; so konkret ist das USG nicht. 

Bundesgesetze werden auf Anstoss des Parlaments, eines Kantons oder des Bundesrats erlassen oder geändert. Angenommen sind sie, wenn beide Kammern unseres Parlaments, der Nationalrat und der Ständerat, ihnen zustimmen. Zur Volksabstimmung kommt es nur, wenn 50 000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger innert 100 Tagen das Referendum gegen das vom Parlament angenommene Gesetz ergreifen. 

Was verstehen wir unter Verordnungen?

Benennen Sie zusätzlich ein Beispiel.

 Konkretisierungen der Gesetze

Die Verordnungen konkretisieren die Gesetze. Sie enthalten detaillierte Regeln. Jede Ver-ordnung hat ihre Grundlage in einem Gesetz, muss also diesem Gesetz (und auch der Ver-fassung) entsprechen. Auf Bundesebene ist meistens der Bundesrat für den Erlass und die Änderungen von Ver-ordnungen zuständig, aber eben nur dann, wenn er durch das Gesetz dazu ermächtigt wurde. Es gibt keine Abstimmung im Parlament oder durch das Volk.

Beispiel: Das USG hat viele Verordnungen. Eine davon ist die Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Sie schreibt ganz genau vor, wie viel Schadstoffe in die Luft gelangen dürfen. Darum finden wir hier, was wir im USG vermisst haben: die Maximalwerte der Luftverunreinigung (Emissionsgrenzwerte). Der Bundesrat durfte die LRV erlassen, weil das USG ihn dazu ermächtigte: So heisst es in Artikel 13 Absatz 1 des Gesetzes: «Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest.»

Wir kennen das Eidgenössisches, kantonales und kommunales Recht. Was verstehen wir darunter?

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden erlassen für die ihnen zugewiesenen Aufgaben eigene Rechtsnormen. Deshalb gibt es eidgenös-sisches, kantonales und kommunales Recht. Eidgenössisches Recht gilt in der ganzen Schweiz, kantonales Recht gilt nur im Gebiet eines bestimmten Kantons und kommunales Recht gilt nur für das Gebiet einer einzigen Gemeinde. 

Wir kennen das Privatrecht und öffentliche Recht erläutern Sie diese.

Das Privatrecht regelt das Verhalten unter Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Es heisst auch Zivilrecht – das Recht, das unter Zivilpersonen gilt.

Im Privatrecht sind sich die Beteiligten, rechtlich gesehen, gleichgestellt. Es gilt der Grund-satz der Privatautonomie. Privatpersonen können ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten selbst regeln. Privatrecht wird nicht automatisch angewendet, sondern nur wenn eine Privat-person im Konflikt mit einer anderen Privatperson es verlangt, d. h., ein Gericht anruft.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen der verschiedenen Staatsorgane (Behörden, Gerichte) untereinander und den Rechtsverkehr zwischen Behörden und Privatpersonen oder privaten Unternehmen.

Das öffentliche Recht überträgt dem Staat eine Aufgabe und die Behörden haben diese zu erfüllen. Als Vertreter des Staats handeln die Behörden hoheitlich, d. h. mit Befehlsgewalt (Staatsgewalt), und sind somit den Privatpersonen und privaten Unternehmen übergeordnet. Das öffentliche Recht wird deshalb automatisch angewendet. 

Sie kennen den Unterschied zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht.

Im bezug auf das Privatrecht kennen wir die Beziehung zwischen zwei Privatpersonen. Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Herr und Frau K sind sich uneinig, wer wie viel zum gemeinsamen Haushalt beitragen muss. Der Konflikt zwischen Herrn und Frau K ist privatrecht-licher Natur zwischen Gleichgestellten (hier im Zivilgesetzbuch, ZGB, geregelt).

Im bezug auf das Privatrecht kennen wir die Beziehungen zwischen zwei Unternehmen. Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Unternehmen X verlangt von Unternehmen Y die Bezahlung von CHF 5 000.– aufgrund eines Vertrags. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, regelt das Privatrecht (hier das Obligationenrecht, OR). 

Im bezug auf das Privatrecht kennen wir die Beziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Das Unternehmen Swisscom stellt Frau X jeden Monat eine Rechnung für das Handyabonnement. Die Swisscom ist zwar mächtiger als Frau X, rechtlich gesehen sind diese beiden Vertragsparteien aber gleichgestellt. Deshalb ist ihre Rechtsbeziehung im Privatrecht geregelt (hier im OR).

Im bezug auf das Privatrecht kennen wir "Behörde als Privatrechtssubjekt". Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Wenn eine Behörde Büromaterial bestellt oder einer Druckerei einen Druckauftrag erteilt, handelt sie als gleichberechtigte Geschäftspartnerin. Für solche Rechtsbeziehungen ist ebenfalls das Privatrecht anzuwenden (hier das OR). 

Im bezug auf das Öffentliche Recht kennen wir "Beziehungen zwischen Behörden". Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Die Regierung eines Kantons weist das kantonale Labor an, Wasserproben aus einem bestimmten Fluss zu entnehmen und auf Insektizid-Rückstände zu untersuchen. Diese Anweisung erfolgt nach öffentlichem Recht. 

Im bezug auf das Öffentliche Recht kennen wir "Beziehungen zwischen Behörden und Privatpersonen oder Unternehmen". Was verstehen wir darunter? Benenne diesbezüglich ein Beispiel.

Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Recht. Die Steuerbehörde hat Befehlsgewalt gegenüber den Steuerpflich-tigen. Sie wendet die Steuergesetze an und verfügt die Steuern. 

Wie ist der Aufbau des Zivilgesetzbuches?

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) besteht aus vier Teilen: Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Vorangestellt sind die Einleitungsartikel

Einleitungsartikel (ZGB 1–9)

Erster Teil Personenrecht (ZGB 11–89c)

Zweiter Teil Familienrecht (ZGB 90–456)

Dritter Teil Erbrecht (ZGB 457–640)

Vierter Teil Sachenrecht (ZGB 641–977) 

Fünfte Teil OR

Was enthält der Einleitungsartikel?

Allgemeine Regeln, die für das ganze Privatrecht gelten, also nicht nur für das ZGB, wie z. B.: Handeln nach Treu und Glauben, Beweisregel. 

Was enthält der Erste Teil Personenrecht?

Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen, wie z. B.: Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Wohnsitz, Persönlichkeits-schutz, Name. 

Was enthält der Zweite Teil Familienrecht ?

Rechte und Pflichten innerhalb der Familie. Es geht vor allem um drei Themenbereiche:

• Eherecht

• Verwandtschaft (insbesondere das Kindesrecht)

• Erwachsenenschutzrecht 

Was enthält der Dritte Teil Erbrecht  ?

Im Erbrecht steht, wer erbt und wie der Erbgang nach dem Tod einer Person abläuft.

Was enthält der Dritte Teil Erbrecht ?

Im Erbrecht steht, wer erbt und wie der Erbgang nach dem Tod einer Person abläuft. 

Was enthält der Vierte Teil Sachenrecht  ?

Rechtliche Fragen «rund um die Sachen». Im Zentrum steht das Eigentum an Sachen. Daneben geht es um beschränkte dingliche Rechte (z. B. Hypothek) und um den Besitz sowie das Grundbuch. 

Wie ist der Aufbau des OR?

Allgemeine Bestimmungen (OR 1–183)

Die einzelnen Vertragsverhältnisse (OR 184–551)

Handels-gesellschaften und Genossenschaft (OR 552–926)

Handelsregister, Geschäftsfirmen, kaufmännische Buchführung (OR 927–964l)

Wertpapierrecht (OR 965–1186) 

Im bezug auf das OR kennen wir "Allgemeine Bestimmungen". Was ist darin enthalten?

Im OR geht es um Forderungen (Obligationen) zwischen Personen. In der ersten Abteilung des OR werden sie ganz allgemein behandelt, wie sie entstehen, welche Wirkungen sie haben, wie sie erfüllt werden und wie sie erlöschen.

Man spricht auch vom Allgemeinen Teil des OR (OR AT). 

Im bezug auf das OR kennen wir "Die einzelnen Vertragsverhältnisse ". Was ist darin enthalten?

Die zweite Abteilung des OR beschäftigt sich mit Obligationen, die aufgrund der am häufigsten abgeschlossenen Verträge entstehen. Hier sind die einzelnen Vertragsarten ausführlich behandelt: der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag u. a. Man spricht auch vom Besonderen Teil des OR (OR BT). 

Im bezug auf das OR kennen wir "Handels-gesellschaften und Genossenschaft". Was ist darin enthalten?

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, die nach schweizerischem Recht vorkommen, z. B.: Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung.