ABU
Kartei Details
Karten | 62 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.04.2024 / 23.10.2024 |
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2. Welche Aussagen zur Gemeinde sind richtig?
❑ Die Beschaffung eines Feuerwehrautos, der Bau einer Kanalisation wird an der Gemein- deversammlung beschlossen.
❑ Die Gemeindeversammlung ist die ausführende Behörde.
❑ Bei Zu- oder Wegzug von der Gemeinde muss man sich bei der Einwohnerkontrolle mel- den.
❑ Der Gemeindepräsident ist der Vorsitzende des Gemeindevorstandes.
3. Welches ist der Zweck der Gewaltenteilung?
❑ Die Arbeit zwischen den verschiedenen Behörden soll fair aufgeteilt werden.
❑ Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden wird organisiert.
❑ Die Anhäufung von zu viel Macht in der Hand einzelner Personen oder Behörden soll verhindert werden.
❑ Die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden werden aufgeteilt.
7. Welche Aussagen zu Parlament, Regierung und Gericht sind richtig?
❑ Das Parlament macht Gesetze und kontrolliert Regierung und Verwaltung.
❑ Die Gerichte richten, schlichten und regieren den Staat.
❑ Ein Parlament hat mehr Mitglieder als die Regierung.
❑ Die gesetzgebende Gewalt kann auch Judikative genannt werden.
8. Grundrechte: Welche Aussagen treffen zu?
❑ Glaubensfreiheit: Mit 16 Jahren kann man die Religionszugehörigkeit selber bestim- men.
❑ Petitionsrecht: Jedermann muss immer nach Treu und Glauben handeln, d.h. nach bestem Wissen und Gewissen.
❑ Versammlungsfreiheit: Versammlungen mit politischem Charakter müssen immer be- willigt werden.
❑ Rechtsgleichheit: Ausländische und schweizerische Personen sind vor dem Gesetz gleich.
9. Welche Aussage zum Schweizerischen Regierungssystem ist richtig?
❑ Das Volk kann mit Referendum und Initiative in die Arbeit der Legislative eingreifen.
❑ Die Regierung auf Bundesebene wird direkt durch das Volk gewählt.
❑ Konkordanz bedeutet, dass alle Parteien in der Landesregierung vertreten sind.
❑ Der Bundespräsident der Schweiz hat eine ähnliche Position wie der französische oder amerikanische Präsident.
11. Welche Aussagen gehören zu den Zielen einer eher linken Politik?
❑ Die Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV…) dürfen nicht abgebaut werden.
❑ Der Staat soll mit gesetzlichen Massnahmen die wirtschaftlich Schwächeren schützen.
❑ Grundsätzlich soll jeder Bürger eigenverantwortlich handeln und leben.
❑ Die individuellen Freiheiten sind wichtiger als das Gemeinwohl.
12. Bezeichnen Sie alle richtigen Aussagen zu den Volksrechten auf Bundesebene.
❑ Wenn ein vom Parlament beschlossenes Gesetz nicht gefällt, können innerhalb von 100 Tagen 50‘000 Unterschriften gesammelt werden. Dies nennt man Initiative.
❑ Eine Volksinitiative hat zum Ziel, einen Artikel in der Bundesverfassung (BV) abzuän- dern oder die BV zu ergänzen.
❑ Damit eine Volksinitiative angenommen wird, braucht es das „doppelte Ja“ (Volks- und Ständemehr).
❑ Mit einem fakultativen Referendum kann von einer Interessengruppe eine Volksabstim- mung verlangt werden.
16. Kreuzen Sie die richtige Aussage an.
❑ Das Bruttoinlandprodukt dient dazu, den Einzelnen durch die Steuerbehörde einschät- zen zu lassen.
❑ Das Bruttoinlandprodukt ist die Summe aller ausbezahlten Renten der schweizerischen Sozialversicherungen.
❑ Das Bruttoinlandprodukt ist der Marktwert aller Güter und Dienstleistungen, die eine Volkswirtschaft während des ganzen Jahres erzeugt.
❑ Das Bruttoinlandprodukt zählt alle Löhne in der Schweiz während einem Jahr zusam- men.
19. Welche Aussagen zur Volkswirtschaft sind richtig?
❑ Der Konsumentenpreisindex ist ein Massstab für die Inflation.
❑ Inflation ist ein anderes Wort für Teuerung oder Geldentwertung.
❑ Bei Teuerung profitieren in erster Linie Arbeitnehmer und Rentner.
❑ Alle Wirtschaftszweige in der Schweiz profitieren von der Globalisierung.
20. Kreuzen Sie die richtige Aussage zur sozialen Marktwirtschaft an.
❑ Mit Hilfe der Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV) schaut der Staat, dass die Bürger die Grundbedürfnisse abdecken können.
❑ Der Staat kann versuchen, die Konjunktur mit Wirtschaftsprogrammen zu beleben oder zu dämpfen.
❑ Jeder Bürger/jede Bürgerin ist in allen Lebensbelangen für sich selbst verantwortlich.
❑ Subventionen, Stipendien, staatliche Beiträge haben in der sozialen Marktwirtschaft nichts zu suchen.
21. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur Konjunktur an.
❑ Das Bruttoinlandprodukt misst den Wert aller ausbezahlten Löhne, Zinsen und Boden- renten während eines Jahres in einem Land.
❑ Eine sinkende Arbeitslosigkeit ist ein Zeichen eines Aufschwungs.
❑ Wenn das Bruttoinlandprodukt während längerer Zeit sinkt, spricht man von Rezession.
❑ In der Phase der Hochkonjunktur sind Arbeitskräfte gesucht, und die Mieten für Ge- schäftsräume sinken.
22. Welche der folgenden Behauptungen zum Kaufvertrag stimmt?
❑ Eine Bestellung hat immer schriftlich zu erfolgen.
❑ Ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag muss nicht befolgt werden.
❑ Liegt einer Warenlieferung eine Rechnung bei, muss die Zahlungsfrist mindestens 30 Tage betragen.
❑ Hat ein Käufer eine Ware bestellt, kann er im Normalfall nicht mehr auf den Kauf ver- zichten.
23. Welche der folgenden Punkte bei Konsumkreditverträgen entsprechen dem KKG?
❑ Der Konsumkreditvertrag bedarf der schriftlichen Form.
❑ Der Vertrag tritt für den Käufer/die Käuferin 3 Tage nach Erhalt eines beidseitig unter- zeichneten Vertrages in Kraft.
❑ Die Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten müssen im Vertrag geregelt sein.
❑ Verzichtet der Käufer innerhalb von fünf Tagen auf die Vertragserfüllung, so muss ein Reuegeld bezahlt werden.
24. Wer eine unbestellte Sendung erhält, die er nicht haben will, ...
❑ muss sie sofort an den Absender zurücksenden; das Porto braucht er nicht zu bezahlen.
❑ muss sie sofort frankiert an die Absenderin zurücksenden.
❑ muss dem Absender sobald als möglich mitteilen, er könne die unverlangte Sendung abholen.
❑ muss die Sendung weder aufbewahren noch zurücksenden.
25. Aussagen zur Betreibung: Was stimmt? Bei einer Betreibung auf Pfändung ...
❑ wird bei einer Verwertung, die den Betrag der Schuld nicht deckt, ein Schuldschein ausgestellt.
❑ bewirkt der Rechtsvorschlag, dass die gestellte Forderung vor ein Zivilgericht gezogen werden kann.
❑ werden immer die gesamten Vermögenswerte des Betriebenen gepfändet.
❑ kann kein Rechtsvorschlag erhoben werden.
28. Familienname und Bürgerrecht:Welchen Namen erhält das Kind verheirateter Eltern?
❑ Den des Vaters.
❑ Den von den Eltern gemeinsam gewählten Familiennamen.
❑ Das Bürgerrecht übernimmt das Kind von dem Elternteil, dessen Name es trägt.
❑ Tragen die Eltern verschiedene Namen, so kann zwischen beiden Namen frei gewählt werden.
29. Wer muss die Kosten für die Erziehung und Ausbildung der Kinder tragen?
❑ Der Vater allein.
❑ Grundsätzlich der Vater, die Mutter muss nur dann mithelfen, wenn sie berufstätig ist.
❑ Die Eltern haben für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.
❑ Erstausbildung! Die Eltern zahlen bis max. CHF 30'000.00.
30. Kost und Logis im Elternhaus: Was ist richtig?
❑ Ich kann mit meinem Lehrlingslohn machen was ich will.
❑ Die Eltern können von meinem Lehrlingslohn 30% für das Wohnen und Essen verlangen..
❑ Die Eltern können von mir einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten verlangen.
❑ Eine Abgabe für Kost und Logis muss nach ZGB 323 unbedingt eingehalten werden.
31. Die siebzehnjährige Lehrtochter Leni erhält für den Arbeitsweg einen neuen Roller. Ihre Eltern bezahlen die Rechnung dafür teilweise mit den Zinsen aus Lenis Sparkonto. Welche der Behauptungen stimmt?
❑ Der Zins von Lenis Sparkonto dürfte für diesen Zweck nicht verwendet werden.
❑ Der Vater hat korrekt gehandelt; er darf die Erträge des Kindsvermögens für den Un- terhalt von Leni verwenden.
❑ Die Eltern können frei über dieses Geld verfügen.
❑ Den Eltern ist es verboten, Geld von Leni dafür zu verwenden.
33. Eva Müller bringt bei der Eheschliessung CHF 10‘000.00 in die Ehe, ihr Gatte Max Meier CHF 30'000.00. Nach zehn Jahren erbt Eva von ihrem Vater Fr. 50'000.00. Die Errun- genschaft von Max beträgt zur gleichen Zeit CHF 40'000.00, Evas Errungenschaft dage- gen CHF 20'000.00. Eva möchte wissen, wie gross zu diesem Zeitpunkt ihr güterrechtlicher Anteil wäre.
❑ 75'000.00
❑ 80'000.00
❑ 90'000.00
❑ 65'000.00
34. Kreuzen Sie an, was richtig ist.
❑ Durch ein Testament kann ein verheirateter Erblasser vollkommen frei über seinen Nachlass verfügen.
❑ Ein Ehepaar kann seine Erbangelegenheiten durch den Abschluss eines Erbvertrages selbständig regeln, auch wenn gemeinsame Nachkommen vorhanden sind.
❑ Durch ein Testament kann ein Erblasser den überlebenden Ehegatten gegenüber ge- meinsamen Nachkommen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begünstigen.
❑ Durch ein Testament kann ein Erblasser die gemeinsamen Nachkommen gegenüber dem überlebenden Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begünstigen.
36. Unter Pflichtteil versteht man …
❑ den minimalen Erbanspruch eines Erben.
❑ den Teil eines Erbes, den der Erblasser durch Testament den gesetzlichen Erben vor- enthalten kann.
❑ den Teil des Erbes, auf den die Erben einen unbedingten gesetzlichen Anspruch haben.
❑ den Teil des Erbes, den die Erben dem Staat als Steuern abliefern müssen.
37. Welche Aussagen zur elterlichen Sorge sind richtig?
❑ Bis zum 18. Geburtstag steht ein Kind unter der elterlichen Sorge.
❑ Bei einer Scheidung spricht der Richter die Kinder dem Elternteil zu, der besser für ihr Wohl sorgen kann.
❑ Im ersten Lehrjahr kann ich am Wochenende so lange in den Ausgang, wie ich will, auch wenn ich erst 16 bin.
❑ Eltern, die sich scheiden lassen, können auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
38. Welche Aussagen zur Scheidung sind richtig?
❑ Am einfachsten ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren.
❑ Die Scheidung kann von einem Ehepartner allein nicht verlangt werden.
❑ Nach einem Jahr Trennung kann jede Ehe geschieden werden.
❑ In der Scheidungsvereinbarung müssen die elterliche Sorge und der persönliche Ver- kehr mit den Kindern geregelt werden.
- Nennen Sie vier Aufgaben, die die Gemeinde für den Kanton erledigen muss.
Einwohnerkontrolle / Zivilstandswesen / Volksschule / Einzug der Staatssteuern / Durch- führung von Wahlen und Abstimmungen
- Wer leitet die Gemeindeverwaltung?
Die Verantwortung trägt der Gemeinderat. Der Gemeidekanzlist ist Chef der verschiedenen Büros.