Technische Versicherung

Wahlmodul Fachausweis

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Flashcards 26
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Vocational School
Created / Updated 08.03.2024 / 09.11.2024
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Entstehung und Entwicklung der Technischen Versicherung 

  • Erste Versicherung 1904 Elektritätswerke
  • 1959 Maschinen BU Versicherung
  • Ab Mitte 60er Jahren Montage- / Maschinengarantie + Bauversicherung
  • 1972 EDV Versicherung

Hauptgründe für die Entwicklung der Technischen Versicherungen sind

  • Finanzielle Absicherung der hohen Investitionen in neue Technologien,welche ohne entsprechende Risikoabdeckung nicht möglich wären.

Zuordnung Branche

  • Sach- und BU-Versicherung

Versicherungsumfang 

  • All-Risk Versicherung (alles gedeckt was nicht ausgeschlossen ist)

Gegenstand der Versicherung

  • Objektversicherung (Einzel oder pauschal)

 

Übersicht Sparten der Technische Versicherung 

Sachversicherung 

  • Maschinen MA stationär
  • Maschinen MA fahrbar 
  • EDVA Anlagen 
  • Maschinengarantie MAGA
  • Montage (Projektversicherung) MO
  • Bauwesen/BH (Projektversicherug BW

Spzielle Versicherungsarten der MA-Versicherung 

  • All. Technische Apparate ATA
  • Seilbahnen 
  • Elektrizitätswerke EW
  • Kernkraftwerke KKW
  • Tankanlagen 

Vermögensversicherung 

  • Maschinen Betriebsunterbruch MA-BU
  • EDV-Mehrkosten EDV-MK

 

Sinn und Zweck der Technischen Versicherung 

Die Maschinenversicherung bietet dem Inhaber und Betreiber von Maschinen und Anlagen Schutz gegen finazielle Risiken aus dem Betrieb der versicherten Sachen.

Hauptvorteile

  • Sicherung des Investitionskapital
  • Liquidität
  • Steuerliche Vorteile
  • Sicherung des Realkredits 

 

Maschinenversicherung Allgemein 

Gegenstand der Versicherung

Versicherte Sache

  • Versichert sind die in der Police aufgeführten Sachen und Kosten.

Mitversichert sind:

  • Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
    • 5-10% Standard mittels Zusatzdeckung erweiterbar

Versicherbare Gegenstände

  • Stationäre Maschinen und Anlagen
  • Fahrbare oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen

!! Betriebsstoffe sind nicht versichert !!

Ausgestaltung als:

  • Objektivversicherung mit Bezeichnung Bsp.Bagger, Hutter IHI 15NX, Serien Nr. 4567 645, Baujahr 2020
  • Pauschalversicherung nur für EDV Anlagen 
  • Betrieb als Ganzes für spezielle Insturiegruppen Bsp. EWZ, AKW, Eisbahn etc

Versicherte Gefahren 

 

  • Schäden durch äussere Einwirkungen
    • Anprallen, Um -/ Absturz oder Kollision
    • Beschädigung bei Diebstahl
    • Natureinflüsse z.B. Wind bis max. 74kmh, Frost
  • Innere Betriebsschäden
    • Überlast, Überdrehzahl, Überdruck
    • Materialfehler
    • Konstruktionsfehler, Montagefehler
    • Fehlender Schmierung
    • Ausfall von Sicherheitseinrichtungen
  • Schäden durch menschliche Einflüsse
    • Falsche Bedienung
    • Ungeschicklichkeit
    • Fahrlässigkeit
    • Böswilligkeit

Deckungserweiterungen (Neuwert) / Erweiterung der Grunddeckung

  • Feuer-,  Elementar- und Diebstahlschäden
  • Verlust versicherter Sachen infolge Unzugänglichkeit
  • Schäden infolge innerer Unruhen
  • Zeitwertzusatz im Totalschadenfall / meist nur bei Fahrbahren Maschinen

!! Zeitwertzustaz immer 20% von Neuwert auf Zeitwert oben drauf !!

Zusatzversicherungen (Erstrisiko)

  • Auswechselbare Werkzeuge und Formen
  • Datenwiederherstellungskosten (programmierbare Maschinen)
  • 20Kosten für die Bergung von Seilbahnpassagieren
  • Aufräumungs- und Bergungskosten über die Grunddeckung hinaus
  • Bauleistungen (Erd- und Bauarbeiten) / Bsp. Wand muss herausgebrochen werden, dass Maschine aus Gebäude herausgenommen werden
  • Fahrhabe / Beschädigung der Fahrhabe infolge eines versicherten Schadens einer Maschine

 

Besondere Versicherungsarten in der Maschinenversicherung 

Allgemeine technische Apparete / ATA 

  • Feuer/ES als Deckungserweiterung möglich!!
  • Mischkonstrukt zwischen Mschine und EDV 

Tanklager 

Speziel versichert sind.

  • Fehlmanipulationen, elektrische Korrosion,
  • Ursachen für welche Wartungsfirmen haftet,
  • Pilz- und Bakterienbefall.
  • Folgeschäden durch Auslaufen, Vermischen, Entmischen

Leistungen der Gesellschaft:

  • Schäden an Tankanlagen (Amortisation)
  • Entschädigung für den Tankinhalt
  • Dekontaminationskosten für verunreinigtes Erdreich
  • Transportkosten von dekontaminiertem Material auf Depot inkl. Entsorgungskosten.
  • Wiederherstellungskosten für das Grundstück

Versicherungssumme: Monatliche Stichtagsmeldung des Tankinhalts 

Seilbahnen

Besondere Konditionen für Mitglieder des Verbandes Seilbahnen Schweiz (SBS)

Speziell versichert sind

  • Bergung von Passagieren 

Kraftwerke (EW + AKW)

Versicherung von Kraftwerken

Besondere Konditionen für Mitglieder des Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), bei denen Elektrizitätswerke und Kernkraftwerke angeschlossen sind.

Versicherte Sachen:

  • Gesamte techn. Einrichtungen eines Kraftwerkes
  • Besondere Bedingungen für Kernkraftwerke
  • Betriebsunterbrechungsschäden infolge Maschinenschaden

Warenverderb und Kühlgut

Zusatzdeckung für eingelagerte Produkte.

Versichert sind:

Verderbschäden infolge eines technischen Schadens an den versicherten Anlagen.

Nicht versichert sind:

Natürliches Schrumpfen, Mängel, Krankheiten

Versicherungssumme:

zum Vollwert, d.h. zum Verkaufspreis oder nach freiem Ermessen

 

Maschinen BU 

Versicherte Leistungen 

  • Unterbrechungsschaden gemàss vtBG
  • Schadenminderungskosten (Mehrkosten)
  • Besondere Auslagen (z.B. 10% der Versicherungssumme)

Umsatz - Variable Kosten = vtBG  oder Fixe Kossten + Gewinn = vtBG 

Versicherungssysteme 

Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung zum Vollwert mit Zusatzversicherungen (ZB).

  • Gilt nur für aufgeführte Anlagen und Maschinen
  • Versicherungssumme pro Maschine variiert nach dem effektiv errechneten Bedarf auf Basis des vtBG, multipliziert mit der Ausfallziffer (AZ) und der Bedarfsstufe (BS)
  • Regelmässige Vertragsanpassung aufgrund verändertem vtBG

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer VS nach freiem Ermessen (ZB).

  • Gilt nur für aufgeführte Anlagen und Maschinen
  • VS pro Maschine in der Regel zwischen 20k bis 200k

Haftzeit 

1 Jahr 

Karenzfrist 

- Selbstbehalt des VN min. 2 Tage 

Berechnung der VS bei Vollwert System 

vtBG x AS (Ausfallziffer) x BS (Bedarfstufe) = VS 

Ausfallziffer = wie viel 

Bedarfstufe = wie lange 

 

 

Maschienkasko Versicherung 

Gegenstand der Versicherung 

  • Zum Vollwert Zoll, Transport und Nebenkosten (ohne Rabatt)
  • nur fèr fahrbare oder selbstfahrende Maschinen (inkl. Drehkran)
  • abgespäckte Maschinenversicherung / nur äussere Schäden 

Versicherte Gefahren

Äussere Schäden durch:

  • Schäden durch gewaltsame äussere Einwirkung
  • Kasko Risiken (Kollision, Um- und Absturz etc.)
  • Anprallen von Gütern
  • Wind (welcher nicht als Sturm gilt)

Mit versichert sind:

  • Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Nicht versichert

  • Betriebsstoffe, Verschleissteile welche regelmàssig erneuert werden müssen

Geltungsbereich 

  • Am Standort 
  • Zirkulierend CH/FL und deren grenznahem Gebiet 

Leistungen der Gesellschaft

Teilschaden

  • Kosten für die Wiederherstellung inkl. Bergungskosten gemäss AVB

Totalschaden

  • Entschädigung zum Zeitwert unmittelbar vor dem Schadenereignis

Deckungserweiterung (immer zum Vollwert)

  • Schwimmend eingesetzte Sachen (Gefahrerhöhung)
  • Verlust infolge Unzugänglichkeit (Deckungserweiterung)
  • Zeitwertzusatz im Totalschadenfall (Deckungserweiterung)
  • Schäden infolge innerer Unruhen (Deckungserweiterung)
  • Einschluss Feuer-, Elementar (Deckungserweiterung)
  • Diebstahlschäden (Deckungserweiterung)

Zusatzversicherung (immer auf Erstrisiko)

  • Zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten

 Industriegruppen der Maschinenkaskoversicherung

  1. Erdbewegungsmaschinen
  2. Strassenbaumaschinen
  3. Stollen- und Tunnelbau
  4. Übrige Baumaschinen
  5. Eis-, Schnee- und Pistenfahrzeuge
  6. Transport- und Hebegeräte
  7. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen
  8. Öffentliche Eisenbahnen
  9. Übrige fahrbare Maschinen

Industiregruppen der Maschinenversicherung + Maschinen-BU

  • Energieversorgung inkl. KKW, Klàranlagen und KVA
  • Metallundustire
  • Beugewerbe, Steinindustrie 
  • Holzindustire, Forstwirtschaft 
  • Papierindustrie, grafisches Gewerbe 
  • Chemische und Textilindustrie 
  • Nahrungs- und Genussmittelindustire 
  • Transport-, Umschlags- und Lagerbetriebe, Seilbahnen 
  • übrige Industire und Gewerbe

!! Wichtig 4-5 zu kennen und zugehörige Maschinen nennen können. !!

Montageversicherung Generell

Sinn und Zweck der Montageversicherung

Die Montageversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten infolge Montageschäden aber auch während

des Probebetriebes. Die Hauptvorteile sind:

  • Sicherung des Investitionskapital, d.h. Krediterhaltung, Kreditsicherung
  • Liquidität
  • Wegfall von Reserven und Rückstellungen für Montagerisiken
  • Kalkulierbare Prämie

Versicherte Sachen

Versichert sind die in der Police aufgeführten Sachen und Kosten wie:

Unterteilung nach der Art der Objekte:

  • Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, technische Anlagen
  • Konstruktionen aus vorfabrizierten Teilen

Kosten:

  • Aufräumungs- Bergungs- und Entsorgungskosten bis zu der in der Police vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 5-10%)

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den in der Police bezeichneten Versicherungsort und, sofern

mitversichert, auf die bezeichneten Transportwege in der Schweiz / Fürstentum Liechtenstein.

Auf Anfrage können auch Montageprojekte auf der ganzen Welt versichert werden.

Antragsaufnahme und Risikoprüfungen

Nebst den bekannten allgemeinen Fragen Sind bei der Montageversicherung von Besonderer Bedeutung:

  • Montage und Versicherungsort
  • Beginn und Ende der Versicherung; Gesamtdauer des Vertrages, Transport, Vorlagerung, Montage,Probebetrieb
  • Montageobjekt; Art des Objektes; ist das Objekt neu, erprobt oder eine Erstausführung
  • besondere Gefahren vorhanden? Politische Situation, Infrastruktur, Klimatische Bedingungen, Gefahrenbereich von Gewässern, Bodenverhältnisse
  • Versicherungsumfang; sollen mitversichert sein: Demontage des Objekts, Erd- und Bauarbeiten, Feuer, Elementar, Diebstahl, Überzeit etc?

Vertragsformen

Einzelvertrag:

  • Versicherungsumfang; sollen mitversichert sein: Demontage des Objekts, Erd- und Bauarbeiten, Feuer, Elementar, Diebstahl, Überzeit etc?

Rahmenvertrag (RV):

  • Rahmenvertrag mit Einzelanmeldung
    • Mit Anmeldepflicht
    • Ohne Anmeldepflicht
  • Umsatzrahmenvertrag

 

Monatgeversicherung Deckung

Versichertes Interesse

Versichert sind Schäden, die zu Lasten der an der Montage beteiligten Unternehmer und ihren Subunternehmen gehen, soweit deren Leistungen in der Versicherungssumme enthalten ist.Mitversichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen, die zu Lasten des Bestellers gehen.

Versicherte Gefahren

Die Montageversicherung ist eine All-Risk-Versicherung:Welche Schäden sind versichert (Merkmal)?In der Montageversicherung werden grundsätzlich alle Schäden übernommen die unvorhergesehen und plötzlich während der Versicherungsdauer eintreten, soweit diese in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Versichert sind Schäden insbesondere als Folge von:

  • Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktion-, Material- oder Fabrikationsfehler
  • Bedienerfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässig oder vorsätzlich schädigenden Handlungen betriebsfremder oder betriebseigener Personen
  • Unfall, äussere Einwirkung und Fremdkörper
  • Überlast, Überdrehzahl, Kurzschluss
  • Versagen von Mess-, Regel, oder Sicherheitseinrichtungen
  • Bodensenkungen, Senkungen von Gebäudeteilen

Erweiterung der versicherten Gefahren (Vollwert)

  • Feuer- und Elementarschäden
  • Diebstahl
  • Transport ausserhalb des Montageplatzes
  • Vorlagerung (Wenn Teile bis zur Montagebeginn bereits an Montageort gelagert werden)
  • Innere Unruhen
  • Aufwendung zur Behebung von Mängeln
  • Streik und Aussperrung ausserhalb der Schweiz
  • Mehrkosten für Überzeit-, Nacht- und Wochenendarbeiten
  • Maintenance-Versicherung / Gewährleistungsschäden
    • Visits Maintenance
    • Extended Maintenance
    • Garantieversicherung

Zusatzdeckungen  (auf Erstrisiko)

Aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert:

  • Eigene und fremde Montageausrüstung (Nicht unter den Begriff Montageausrüstung fallen jedoch Krane, Motor-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie selbstfahrende oder schwimmend eingesetzte Objekte)
  • Gefährdete Sachen
  • Kosten für Erd- und Bauarbeiten
  • Zusätzliche Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
  • Mehrkosten für Eil- und Luftfracht

 

Motageversicherung Ausschlüsse + Einschrànkungen des Versicherungsumfanges

Generelle Ausschlüsse

1. Voraussehbare Einflüsse

2. Vorzeitige Abnutzung

3. Vermögensschäden und Schönheitsfehler

4. Aufwendung zur Behebung von Mängeln

5. Inventarverluste

6. Beschlagnahmung, behördliche Eingriffe Kriegerische Ereignisse, Erdbeben und Veränderung der

Atomkernstruktur oder radioaktiver Kontamination

 

Indirekte Einschränkungen (können jedoch als Deckungserweiterungen versichert werden

1. Feuer- / Elementarschäden

2. Diebstahlschäden

3. Transporten ausserhalb des Versicherungsortes

4. Streik und Aussperrung ausserhalb der Schweiz

5. Innerer Unruhen

 

Vertragliche Einschränkungen (können gemacht werden um Prämie zu sparen, sofern nicht benötigt)

1. Ausschluss des Herstellerrisikos

2. Beschränkung der Versicherung auf das Herstellerrisiko

3. Beschränkung der Versicherung auf das Montageinstruktionsrisiko

4. Beschränkung der Versicherung auf das Hersteller- und das Montageinstruktionsrisiko

5. Ausschluss des Bestellerrisikos

Montageversicherung Versicherungssumme + Tarif 

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss dem Vertragspreis einer neuen gleichen Sache entsprechen inkl. Kosten für Zoll,

Transport, Montage und Nebenkosten

Die Versicherungssummen haben drei wesentliche Funktionen

  • Basis der Prämienberechnung
  • Grenze der Ersatzleistung
  • Grundlage für eine Unterversicherung

Tarif Dauer (Prämiensatz in Promille)

  • Grundtarif enthalten ist eine Montagedauer von 2 Monaten, wovon höschstens 4 Wochen auf den Probebetrieb entfallen dürfen.
  • Dauert die Montage einschliesslich eines Probebetriebes von höchsten 4 Wochen länger als 2 Monate, so sind fürjeden weiteren vollen oder angefangenen Monat die dafür vorgesehenen Prämiensätze anzuwenden.
  • Dauert der Probebetrieb länger als 4 Wochen, so sind für jeden weiteren vollen oder angefangenen Monat die dafür vorgesehenen Prämiensätze anzuwenden.
  • Der Basisselbstbehalt beträgt in der Regel CHF 500.-

Tarif für Zusatzdeckungen (Prämiensatz in Promille)

  •  Vorlagerung
  •  Feuer- und Elementarschäden
  •  Diebstahl
  •  Transport
  •  Gefährdete Sachen
  •  Montageausrüstungen
  •  Mehrkosten für Eil- und Luftfracht
  •  Kosten für Erd- und Bauarbeiten
  •  Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
  •  Maintenance-Versicherung

Tarif für Erweiterung der versicherten Gefahren (sind Faktoren)

  •  Streik und Aussperrung
  •  De- und Remontage
  •  Überzeit-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  •  Auslandrisiko
  •  Beschränkung des Herstellerrisikos und/oder Montageinstruktionsrisiko
  •  Ausschluss des Bestellerrisikos
  •  Einschluss der Kosten bei Schäden infolge von Mängeln

Rabatte (Sind Faktoren)

  • für einen prozentualen Selbstbehalt
  •  für die Erhöhung des Mindestselbstbehaltes
  •  für hohe Versicherungssummen
  •  für Rahmen- und Umsatzverträge

Montagversicherung Ersatzleistung, SB und MPL

Ersatzleistungen und Selbstbehalt

Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Wiederherstellung einer versicherten Sache in den Zustand vor dem Schaden, höchstens jedoch die Kosten der Neuanschaffung unter Berücksichtigung des Abzugs eines dem Alter und der Abnutzung des zerstörten Gegenstandes entsprechenden Betrages.

Basis SB in der Regel 500.- 

 

MPL (Maximum Probable Loss)

Was verstehen Sie unter dem MPL und warum wird ein MPL bestimmt?

Der MPL ist eine Schätzung des maximalen Verlusts, der vom Versicherer getragen werden muss, resultierend aus einem Vorkommen, das der Versicherer im Rahmen der Wahrscheinlichkeit befürchtet. Unwahrscheinliche Katastrophen werden bei dieser Schätzung nicht berücksichtigt.

Industriegruppen der Montageversicherung 

siehe Bild 

EDVA Versicherung Grunddeckung 

Sinn und Zweck

  • Einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz für die EDV-Anlage
  • Einerseits sollen das investierte Kapital und andererseits gleichzeitig die aufgewendeten Arbeitsleistungen für die Datenerfassung sowie ein allfälliger Vermögensverlust beim Ausfall der Anlage abgesichert werden
  • Die klassische EDVA-Versicherung ist die ideale Ergänzung zum Wartungsvertrag des Herstellers

Gegenstand der Versicherung

Anlagen- und Geräte-Versicherung

  • El. Geräte und Anlagen inkl. Datenträger und Betriebssysteme
  • Zugehörende Infrastruktur
  • Zugehörende Verkabelung (ohne öffentliches Netz)

Versicherte Gefahren

  • Äussere Einwirkung

Deckungserweiterung aufgrund besonderer Vereinbarung (Vollwert)

  • Feuer / Elementarschäden
  • Wasserschäden
  • Diebstahl
  • Schäden infolge innerer Ursachen

Einschränkungen des Versicherungsumfangs

  • Abnützung
  • Verschleiss
  • Alterung
  • Garantieschäden

Deckung für:

  • EDV-Anlagen und Geräteversicherung (Pauschal-Deckung ohne Bezeichnung)
  • EDVA-Infrastruktur (als separate Position in Police aufführen mit Bezeichnung)
  • Verkabelung als Zusatzdeckung (Erst Risiko)

Entschädigung 

  • Zeitwert 
  • Neuwert bei Feuer/ES, Diebstahl und mit Wartungsvertrag

Wartungsvertrag (wichtig)

Im Schadenfall werden auch die über den Zeitwert hinausgehenden Kosten (Neuwert) für die Reparatur oder Neuanschaffung entschädigt, sofern der Versicherungsnehmer einen Wartungsvertrag wie folgt abgeschlossen hat:

Der Wartungsvertrag muss mindestens die Instandhaltung sowie die Behebung von durch den normalen Betrieb ohne äussere Einwirkung entstandenen Störungen oder Schäden, einschliesslich damit verbundenem Material und Lohnkosten, beinhalten.

 

 

EDVA Verswicherung Zusatzdeckungen 

Datenwiederherstellungskosten 

Was kann versichert werden:

  • Kosten für das Wiederaufbringen von Daten und Datenträger

Gefahren und Schäden:

  • Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung

Nicht versichert sind Veränderungen oder Verluste von Daten in Folge von:

  • Abnützung von Datenträgern, Einbusse der Magnetisierbarkeit
  • Computer Viren, Hacker oder ähnliche Einflüssen
  • Falsches Programmieren, Datenerfassen
  • Löschen oder Wegwerfen
  • Spannungsschwankungen

Versicherungssumme:

  • Auf erstes Risiko (wie immer bei Zusatzdeckungen)

Mehrkostenversicherung

Versicherte Gefahren und Schäden:

  • Benutzung von Fremdanlagen
  • Notpavillions
  • Zusätzliches Personal
  • Überzeit- und Nachtarbeit

Software Versicherung

Was kann versichert werden

  • Kosten für das Wiederaufbringen von Daten und Datenträger

Versicherte Ursachen

  •  Böswillige Handlungen Dritter
  • Unerlaubter Eingriff in Computersysteme (Hacking)
  • Datenmanipulation mit Computerviren
  • Fehlmanipulation
  • Elektrostatische und elektromagnetische Einflüsse
  • Über- oder Unterspannung

Nicht versicherte Ursachen und Kosten

  • Unzureichender Unterhalt
  • Abnutzung und Verlust der Magnetisierung
  • Illegale Software
  • Netzunterbruch / Verbindungsunterbruch
  • Verbesserungen
  • Mangel an Kapital

Zirkulationsdeckung

Deckung mit einer Versicherungssumme nach freiem Ermessen als Zusatzdeckung für EDV-Anlagen.

Deckung für

  • Schweiz / FL (Basis)
  • Europa
  • Welt

Es gilt die gleiche Deckung wie in der Grunddeckung. Bspw. ist ebenfalls Feuer / Elementar versichert, wenn dies in der Grunddeckung vereinbart wurde.

ATA Versicherung 

 

Was kann versichert werden

  • Geräte der Signal- und Übertratugngstechnik
  • Mess- und Prüfgeräte
  • Technische Einrichtungen und Geräte der Medizin
  • Billetautomaten
  • Leuchtreklamen
  • Warenautomaten
  • Selbstbedienungsreinigungsgeräte
  • Signalisationsanlagen
  • Automatische Schranken
  • Tankstellen-Einrichtung
  • Drohne (gewerbsmässig genutzt)

Deckungsumfang

  • Falsche Bedienung
  • Zusammenstossen, Anprall, Abstürzen
  • Konstruktions-, Materialfehler
  • Kurzschluss
  • Fahrlässigkeit, Bösswiligkeit
  • Wasser- und Feuchtigkeit
  • Temperatureinwirkungen

Einschränkungen des Versicherungsumfanges

  • Abnützung, Verschleiss, Alterung
  • Garantieschäden
  • Schäden aus Versuchen und Experimenten
  • Auslaufen gestauter Gewässer

Risikomerkmale, Deckungserweiterungen

  • Standortversicherung /Zirkulationsversicherung (Mögliche Geltungsbereiche)
    • Am Standort
    • CH / FL
    • Europa
    • Welt
  • Feuer- und Elementarschäden
  • Diebstahl
  • Unzugänglichkeit
  • Schäden infolge inneren Unruhen
  • Neuwertzusatz Bei Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden werden auch über den Zeitwert hinausgehenden Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung vergütet-

Neuwertdeckung (bereits in Grunddeckung, Wartungsvertrag)

Zusatzversicherungen (Erstrisiko)

  • Wiederherstellungskosten von Daten auf Datenträger
  • Kosten für Erd- und Bauarbeiten
  • Geldinhalt von Automaten
  • Einnahmenverlust von Tankstelle

Industriegruppen der ATA Versicherung 

Siehe Bild 

Bauwesenversicherung Grundlagen + Zweck 

Bedarf und Zweck

  • Verschiedene Beteiligte an einem Bauvorhaben
  • Vorschriften von gesetzlichen Grundlagen, Obligationenrecht und SIA-Normen
  • Police ist auf das jeweils projektierte Bauvorhaben ausgerichtet
  • Die BW-Versicherung schützt alle am Bau Beteiligten vor finanziellen Verlusten, infolge der versicherten Bauunfällen, das heisst:
    • Prämien statt Reserven
    • Existenzsicherung für den Bauherrn und alle mit Leistungen am Bauwerk Beteiligten (ähnlich wie Kaskoversicherung beim Auto)
    • Kreditsicherung für den Geldgeber

Grundlage Gesetz

OR Art. 276 

  • Geht das Werk (bzw. Teile davon) vor seiner Übergabe (bzw. Teilübergabe) durch Zufall zugrunde, so kannder Unternehmer weder Lohn für seine Arbeit noch Vergütung seiner Auslagen verlangen, ausser wenn der Besteller sich mit der Annahme im Verzug befindet.
  • Der Verlust des zugrunde gegangenen Stoffes trifft in diesem Falle den Teil, der ihn geliefert hat.
  • Ist das Werk eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder des angewiesenen Baugrundes oder infolge der von ihm vorgeschriebenen Art der Ausführung zugrunde gegangen, so kann der Unternehmer, wenn er den Besteller auf diese Gefahren rechtzeitig aufmerksam gemacht hat, die Vergünstigung der bereits geleisteten Arbeit und der im Lohne nicht eingeschlossenen Auslagen und, falls den Besteller ein Verschulden trifft, überdies Schadenersatz verlangen.

Grundlagen: SIA Normen 

siehe bild 

 

 

Bauwesenversicherung Gegenstand der Versicherung 

Versicherte Sachen

Hochbauten

  • EFH + MFH
  • Schulhäuser, Kindergärten, Turn- und Mehrzweckhallen, Kirchen
  • Frei- und Hallenbäder, Abwasserreinigungsanlagen, KVA
  • Hotels, Geschäfts- und Lagerhäuser

Tiefbauten

  • Erd- und Strassenbauarbeiten
  • Kanalisationen, Pipelines, Durchpressungen
  • Tunnels, Lawinengalerien, Stützmauern
  • Brücken, Viadukte, Unter- und Überführungen
  • Wasserkraftwerke, Staumauern
  • Seeuferarbeiten, Hafenbauten, Flussverbauungen

Baukostenplan BKP

!! für Versicherungssumme ist BKP 2 + 4 / in Fàllen einer besoderen Fundation auch BKP 1 !!

BKP 1 Vorbereitungsarbeiten

  • Abbrüche
  • Anpassungen an bestehende Bauten
  • Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen
  • Mehraufwendungen wegen schlechtem Baugrund
  • Pfählungen (Bohr-, Ramm-, Mikro-Pfähle)
  • Materialersatz
  • Räumungen
  • Baugrunduntersuchungen

BKP 2 Gebäude

  • Baugrube
  • Rohbau
  • Baumeisterarbeiten
  • Fenster, Aussentüren, Tore
  • Elektroanlagen
  • Heizungs-, Lüftungs- Klimaanlagen
  • Sanitäranlagen
  • Transportanlagen
  • Ausbau
  • Gipserarbeiten, Bodenbeläge
  • Honorare

BKP 4 Umgebung

  • Terraingestaltung
  • Gartenanlagen
  • Strassen, Plätze
  • Gleisanlagen
  • Erschliessungen durch Leitungen (innerhalb Grundstück)
  • Honorare

Versicherte Interessen

Versichert sind Schäden, die nach den SIA - Normen zulasten der folgenden Personen oder Unternehmen gehen: Bauherrn / Geologen / Architekten / Ingenieure / Bauleiter / Unternehmer / Subunternehmer

Policen und Vertragsformen 

  • Einzelvertrag 
  • Rahmenvertrag (RV) 
    • Gesellschaft nimmt jedes angemeldete Bauobjekt im RV an
    • Einfaches Anmeldeverfahren 
    • Versehensklasuel 
    • Rahmenvertragsrabatt und Rabatt für guten Schadenveraluf 
  • Rahmenvertrag mit Umsatzmedlung 
    • Geeignet für GU, welche immer im selben Bausegment tätig sind z.B. Wohn- und Gschäftshäuser 
    • Abrechnung im Voraus für jährlich geschätzer Umsatz 
    • Anmeldung nicht merh erforderlich 

Bauwesenversicherung Deckung 

Versichterte Gefahren und Schäden 

  • Durch unvorhergesehene Bauunfälle verursachte Schäden (Beschädigung oder Zerstörung)
  • Verlust durch Diebstal versicherter Sachen, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind.
  • Bei Hochbauten sind zusätzlich Feuer- und Elementarschäden mitversichert, welche die kantonale oder private Feuerversicherung ausschliesst.

Erweiterung der versicherten Gefahren (Deckungserweiterung zum Vollwert)

  • Feuer und Elementarschäden (Rohbauversicherung) für GUSTAVO Kantone (alle übrigen Kantone sind über Kt. Anstallt obligatorisch zuversichern)
  • Schäden infolge Innerer Unruhen 
  • Maintenance Deckung für Dauer 1 - 2 Jahre 

Nicht versicherte Sachen 

  • Fahrhabe 
  • Fahrzeug aller Art 
  • Geldwerte (Geld, Wertpapiere, Münzen usw.)
  • Bilder 
  • Sachen, die sich ausserhalb des Grundstückes befinden und nicht dem Versicherungsnehmer gehören (BAUHERRENHAFTPFLICHT)
  • Sachen, welche zur Erbringung der Bauleistung gebraucht werden oder Sachen, welche während der Bautätigkeit gefährdet werden (ZUSATZVERSICHERUNGEN)

Zusatzdeckung (auf Erstrisiko) 

  1. erweiterte Aufräumungs, Schadensuch-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten 
  2. Gerüst-, Spriess-, Spund- und Schalungsmaterial, Hilfsbauten, Baracken, Einwandungen und Abschrankungen
  3. Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen (sofern nicht selbstfahrend)
  4. Baugrund und Bodenmassen
    • Baugrund ist nicht in der Versicherungssumme der Bauleistung enthalten
    • Bodenmassen müssen im Schadenfall zugekauft werden
  5. Bestehende Bauten (eigene Bauten)
  6. Fahrhabe 

 

Bauwesenversicherung Entschädigung und Selbstbehalt 

Leistungen der Gesellschaft 

Beschädigung oder Zerstörung versicherter Bauleistungen (Grunddeckung)

  • Zeitwertentschädigung 
  • Entschädigt werden die Kosten für die Wiederherstellung unmittelbar vor Schadenereignis 

Leistungen aus der Zusatzdeckung 

  • Zeitwertentschädigung 
  • Entschädigung zum Zeitwert unmittelbar vor dem Schadenereigni, jedoch höchstens bis zur VS, die nach freiem Ermesssen vereinbart wurde

Nicht ersetzt werden 

  • Mehrkosten (Ohnehinkosten)
  • allfälliger Minderwert 

Abzüge von der Entschädigung 

  • Mehrwert 
  • Wert allfälliger Überreste 

Selbstbehalt

  • Der Selbstbehalt wird pro Schadenereignis abgezogen 
  • Bei mehreren Sachen und Kosten wird der SB nur einmal (und zwar der höhere) in Abzug gebracht 
  • Grundselbstbehalt zwischen 500 - 1000.- CHF 

Industriegruppen Bauwesenversicherung 

siehe Bild 

Bauherrenhaftplficht Versicherung 

Versicherte Gefahren 

Die Versicherung erstreckt sich auf die Folgen, die sich aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Zusammenhang mit der Erstellung des in der Police bezeichneten Bauobjekts ergeben können.

Personenschäden 

  • Tötung 
  • Verletzung 
  • sonstige Gesundheitsschädigungen 

Sachschaden 

  • Zerstörung 
  • Beschädigung 
  • Verlust z.B. an fremden Gebäuden, Strassen, Werkleitungen, Grundstücken, Fahrzuegen oder an der Umwelt (Gewässer, Grundwasser)

Versicherte Personen 

  • Versicherungsnehmer als Bauherr und Grundstückseigentümer
  • Arbeitnehmer und Hilfspersonen des VN 
  • Versicherungsnehmer als Baurechnehmer 
  • Eigentümer eines kraft Dienstbarkeitsvertrages belasteten Grundstücks

Leistungen 

  • Entschädigung begründerter Ansprüche 
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche (Passiver Rechtschutz)

Selbstbehalt

  • Sachschäden SB gemäss Police 
  • Perosnenschäden kein SB

Zusatzdeckung (ZD) 

  • Arbeiten des Bauherren (Planung, Bauleitung, Bauführung, Bauarbeiten oder Montagearbeiten 
  • Vertragliche Vereinbarungen, die eine über das Gesetz hinausgehende Haftung auferlegen (z.B. Bahnhaftung)
  • Schadenverhütungskosten 
  • Reine Vermögensschäden 
  • Ergiebigkeit/Versiegen von Quellen 

Ausschlüsse + Enischränkungen 

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Ansprüche aus Schäden: 

  • Des VNs und Personen des VNS
  • Personenschäden, die den VN betreffen 
  • Vosätzliche Begehung von Verbrechen und Vergehen 
  • Vertragliche Übernahme die das Bauvorhaben betreffen 
  • Planungs- und Bauleitungsarbeiten die ein Versicherter ganz oder teilweise ausführt ( über ZD möglich)

Von der Versicherung ausgeschlossen sind: 

  • Mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Schäden 
  • In Obhut genommene Sachen zum Gebrauch 
  • Vermögensschäden (über ZD möglich)
  • Versiegen von Quellen (über ZD möglich)
  • Asbest
  • Nuklearschäden 
  • Ionisierende Schäden 

 

Rückversicherung 

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