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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 05.09.2023 / 27.04.2025
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Haftpflichtvers. - wo muss das Fahrzeug sein, damit der Schutz gewährt wird?

Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten. Ausserhalb: Grenzversicherung muss vereinbart werden.

welches Forderungsrecht gilt bei der Motorfahrzeughaftpflicht?

direkt

bei wem Selbstbeteiligung bei Haftpflichtvers. vorgesehen?

unter 25 / Neulenker (permis unter  2 Jahre)

Kaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug

Versicherungssumme in der Police, entspricht idR bis zu 10% des Listenpreises als Zubehör und Sonderausstattung mitversichert.

Teilkasko - vers. Risiken:

- Feuer

- Elementar

- Schneerutsch

- Diebstahl 

- Glasbruch (Scheiben, Panorama) - Blinker/Scheinwerfer nicht!

- Kollision mit Tieren (Wildhüter/Polizei involviert)

- Vandalismus

Versicherungsleistung - Unterschied Totalschaden/Teilschaden:

Totalschaden: Reparatur kostet mehr als Zeitwert Fahrzeug.

Abhandenkommen durch Diebstahl:

Fahrzeug innerhalb 30 Tagen nicht auffindbar

hohen Wertverlust in den ersten Jahren ausgleichen bei Neufahrzeugen durch:

Zeitwert-Zusatz. Nach Ablauf 7. Betriebsjaher kommt idR die reduzierte Zeitwert Entschädigung zum Tragen.

Unternehmen kann mit diesem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichern:

ab rund 5 Fahrzeugen - mit einem Flottenvertrag

Wer deckt bei Konkurs Schäden?

nationaler Garantiefonds NGF (Art. 76a SVG)

Bestimmung des Versicherungswerts von Gütern:

Versicherungssumme: Maximale Leistung des Versicherers und Grundlage
für die Berechnung der Prämie.
Versicherungswert: Der Wert der Güter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Neuwert: Der Wiederbeschaffungspreis zu dem zum Zeitpunkt des
Schadens geltenden Marktpreis.
Zeitwert: Der Wiederbeschaffungspreis abzüglich Abschreibungen
aufgrund von Abnutzung, Modeveränderung oder durch technologischen
Fortschritt.

Ermittlung Versicherungssumme bei:

- Waren (Rohmateriel)

- Waren (selbsthergestellt)

- Betriebseinrichtung

- Geldwerte

- Sachen im Dritteigentum

• Waren (Rohmaterial, eingekaufte Waren) zu Marktpreisen (Einstandspreis).
• Waren (selbst hergestellte) zu Marktpreisen (Verkaufspreis).
• Betriebseinrichtung zum Neuwert, inkl. Betriebsfahrzeuge ohne Kontrollschilder wie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Hubstapler sowie Motorfahrräder und Velos.
• Geldwerte bis zum vereinbarten Höchstbetrag gemäss Versicherungsbedingungen, unter
normaler Aufbewahrung (z.B. abgeschlossene Kasse oder in einem abgeschlossenen Raum)
sind dies meistens CHF 5’000.
• Sachen in Dritteigentum (Personaleffekten, Kundengut) bis zum vereinbarten Höchstbetrag
gemäss Versicherungsbedingungen.

Versicherung auf erstes Risiko:

Gesamtwert unbekannt / Totalverlust sehr unwahrscheinlich

hochstmöglicher Schaden versichert

Ausschlüsse Versicherungen bei Grundrisiken der Sachversicherungen:

• Einfacher Diebstahl
• Schäden aufgrund eines Nutzfeuers (d. h. Schäden an
Gegenständen, die der Hitze ausgesetzt sind), Sengschäden.

Selbstbehalte für Elementarschäden gem. AVO

• Hausratversicherung: CHF 500 pro Ereignis.
• Landwirtschaftliches Inventar: 10% der geschuldeten Entschädigung pro Ereignis, aber mind.
CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Versicherung von anderen beweglichen Gegenständen: 10% der geschuldeten Entschädigung,
min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000
• Landwirtschaftliche Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Andere Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000

Maximale Haftung für Elementarschäden

• CHF 1 Mia für Fahrhabe (Hausrat, landwirtschaftliches Inventar, sonstige Fahrhabe)
• CHF 1 Mia für Gebäude
• Maximal CHF 25 Mio. pro Versicherungsnehmer

welcher Versicherungsschutz garantiert bei Betriebsunterbrechungsversicherung?

bei Einkommensverlusten
aufgrund eines versicherten Ereignisses, das durch Feuer, Wasser oder
Diebstahl verursacht wurde.

versicherte Risiken bei Betriebsunterbrechungsversicherung

- Verlust von Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben

- Rückwirkungsschäden können mitvers. werden

Maximale Haftung bei Betriebsunterbrechungsversicherung

• Die Haftzeit beträgt zwischen 12 und 36 Monaten.
• Garantiesumme
• Eventuell Karenzfrist (Wartefrist bis die Versicherungsleistung erbracht wird)

Extended Coverage (erweiterte Deckung) bei Betriebsunterb.vers.

• Innere Unruhen
• Böswillige Beschädigung
• Schäden durch geschmolzene Massen
• Schäden durch Flüssigkeiten
• Sprinkler Leckage
• Fahrzeuganprall
• Gebäudeeinsturz
• Radioaktive Kontamination
• Nicht genannte Gefahren

Montageversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Endmontage am Standort

-Gegenstände

-innere+äussere Einwirkung+Diebstahl

-Wiederherstellung Montagezustand zum Schadenszeitpunkt

-Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten

- keine

Maschinen Kaskoversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-CH/FL und angrenzende

-mobile und selbstfahrende 

-Kollisionsrisiko steht meist im Vordergrund

-äussere Einwirkung

-Teilschaden: Rep./Wiederherst. - Totalschaden: Zeitwert/Zeitw. Zusatz

-Kosten Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten

-Ertragsausfall und/oder zus. Kosten für Aufrechterhalt. Unternehmen

Maschinenversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers. (CH+FL und angrenzend)

-Dauerhaft am Standort install.Obj. - mobile und selbstfahr.

-innere und äussere Einwirkung

-dito. wie Maschinenkaso

-dito. 

-dito.

ATA-Vers.

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers.

-Telekomm. - Büroelek. -haustechn. Anl. -Messtechn.

-innere+äussere Einwirkung

-dito. Maschinenvers.

-dito. Maschinenvers.

-Mehrkostenvers.

EDVA Vers.

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers.

-EDVA Anlagen

-äussere Einw. und Diebstahl

-dito. wie ATA

-austauschen oder werksseitiges Zurücksetzen Laufwerk

-Mehrkostenversicherung

zwei Hauptkategorien bei Transportversicherung

Waren - Transportversicherung

Verkehrshaftungsversicherung (Beförderung Güter - Spediteur, Frachtführer)

Versicherungsschutz bei Transportversicherung (für Waren)

- Person versichert, die die Verantwortung für die Ware trägt

 

Transportversicherung - international und CH Recht konfrontiert, was kommt zum Einsatz?

internationale Handelsnormen - Incoterms (International Commercial Terms)

Wann versichert die Transportversicherung die Gegenstände?

während Fahrt und Zwischenlagerung

Verkehrshaftungsversicherung = 

Haftpflichtversicherung des Spediteurs und des Frachtführers.

Valorenversicherung

Werttransporte