Versicherung - Finanzberater/in IAF
schriftlich
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Kartei Details
Karten | 111 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.09.2023 / 27.04.2025 |
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welcher Versicherungsschutz garantiert bei Betriebsunterbrechungsversicherung?
bei Einkommensverlusten
aufgrund eines versicherten Ereignisses, das durch Feuer, Wasser oder
Diebstahl verursacht wurde.
versicherte Risiken bei Betriebsunterbrechungsversicherung
- Verlust von Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben
- Rückwirkungsschäden können mitvers. werden
Maximale Haftung bei Betriebsunterbrechungsversicherung
• Die Haftzeit beträgt zwischen 12 und 36 Monaten.
• Garantiesumme
• Eventuell Karenzfrist (Wartefrist bis die Versicherungsleistung erbracht wird)
Extended Coverage (erweiterte Deckung) bei Betriebsunterb.vers.
• Innere Unruhen
• Böswillige Beschädigung
• Schäden durch geschmolzene Massen
• Schäden durch Flüssigkeiten
• Sprinkler Leckage
• Fahrzeuganprall
• Gebäudeeinsturz
• Radioaktive Kontamination
• Nicht genannte Gefahren
Montageversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Endmontage am Standort
-Gegenstände
-innere+äussere Einwirkung+Diebstahl
-Wiederherstellung Montagezustand zum Schadenszeitpunkt
-Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten
- keine
Maschinen Kaskoversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-CH/FL und angrenzende
-mobile und selbstfahrende
-Kollisionsrisiko steht meist im Vordergrund
-äussere Einwirkung
-Teilschaden: Rep./Wiederherst. - Totalschaden: Zeitwert/Zeitw. Zusatz
-Kosten Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten
-Ertragsausfall und/oder zus. Kosten für Aufrechterhalt. Unternehmen
Maschinenversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers. (CH+FL und angrenzend)
-Dauerhaft am Standort install.Obj. - mobile und selbstfahr.
-innere und äussere Einwirkung
-dito. wie Maschinenkaso
-dito.
-dito.
ATA-Vers.
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers.
-Telekomm. - Büroelek. -haustechn. Anl. -Messtechn.
-innere+äussere Einwirkung
-dito. Maschinenvers.
-dito. Maschinenvers.
-Mehrkostenvers.
EDVA Vers.
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers.
-EDVA Anlagen
-äussere Einw. und Diebstahl
-dito. wie ATA
-austauschen oder werksseitiges Zurücksetzen Laufwerk
-Mehrkostenversicherung
zwei Hauptkategorien bei Transportversicherung
Waren - Transportversicherung
Verkehrshaftungsversicherung (Beförderung Güter - Spediteur, Frachtführer)
Versicherungsschutz bei Transportversicherung (für Waren)
- Person versichert, die die Verantwortung für die Ware trägt
Transportversicherung - international und CH Recht konfrontiert, was kommt zum Einsatz?
internationale Handelsnormen - Incoterms (International Commercial Terms)
Wann versichert die Transportversicherung die Gegenstände?
während Fahrt und Zwischenlagerung
Verkehrshaftungsversicherung =
Haftpflichtversicherung des Spediteurs und des Frachtführers.
Valorenversicherung
Werttransporte
Wo sind die Regelungen?
- Versicherungsaufsicht
- Tätigkeit Versicherer
- Versicherungsaufsichtsgesetz VAG - FINMA
Wer untersteht der Versicherungsaufsicht?
- Privatversicherer CH. betreiben Direktversicherung/Rückversicherung
Welche Versicherungsunternehmen sind von der Aufsichtspflicht ausgenommen?
Personalvorsorge, Krankenkasse, usw.
4 Schritte Bewilligungserteilung
- Geschäftsplan
- Bewilligungsgesuch (bei FINMA)
- Prüfung (FINMA)
- Bewilligungserteilung
Welche Bestimmungen gehen vor? VVG oder OR?
VVG. Falls aber im VVG keine Regelung, dann OR.
Reihenfolge der Anwendungsbestimmung
1. Versicherungspolice 2. Besondere Bedingungen (BB) 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 4. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 5. Obligationenrecht (OR) 6. Zivilgesetzbuch (ZGB)
Bestimmungsarten
- zwingend
- halbzwingend
- dispositiv
- keine Abweichung möglich Art. 97 VVG
- zugunsten Versicherungskunde abänderbar Art. 98 VVG
- beliebig abänderbar
- Bindungsfrist bei Neuabschlüssen & Erhöhung Versicherungssumme VVG1
- Bindungsfrist bei Anträgen für Verlängerung/Abänderung VVG2
- 14 Tage, verlängert auf 4 Wochen bei Arztuntersuchungen
- 14 Tage, verlängert auf 4 Wochen bei Arztu. Gilt als angenommen, falls keine Ablehnung durch Versicherer innert Frist
Schadensversicherung:
Summenversicherung:
Schaden bestimmt die Leistung
Versicherte Summe bestimmt die Leistung Schadenfall
objektive Risiken
Gefahren, die ein Mensch nicht selbst beeinflussen oder ändern kann
(Naturgefahren, Alter, Beruf, Geschlecht).
subjektive Risiken
Gefahren, die ein Mensch beeinflussen oder gar verursachen kann. Dazu
gehören etwa das Fahrverhalten im Verkehr, Ernährungsgewohnheiten, sportliche Aktivitäten, Konsum von Genussmitteln, soziales Verhalten, etc.
Die 4 Stufen des Risikomanagements
vermeiden
vermindern und begrenzen
abwälzen
selbst tragen
Gesetz der grossen Zahl
Aufbau möglichst grosser Versicherungsbestände: Je grösser der Versicherungsbestand,
desto weniger ist er zufälligen Schwankungen ausgesetzt
Rückversicherung
Versicherung der Versicherung, fakultativ oder obligatorisch
Quotenrückvers. (Beteiligung % am Bestand)
Summen Exzedenten-Rückversicherung (erst dann beteiligen, wenn Summe übersteigt)
Prämienkalkulation
Risikoprämie
+Zuschläge
=Nettoprämie
+Verwaltungskosten
+ Gewinnzuschlag
-Zinsen
=Bruttoprämie
+kundenspezifische Zuschläge
-Rabatte
=Vertragsprämie
-Bonus/+Malus
=Barprämie
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