Versicherung - Finanzberater/in IAF
schriftlich
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Set of flashcards Details
Flashcards | 111 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 05.09.2023 / 27.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230905_versicherung_finanzberaterin_iaf
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Haftpflichtvers. - wo muss das Fahrzeug sein, damit der Schutz gewährt wird?
Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten. Ausserhalb: Grenzversicherung muss vereinbart werden.
welches Forderungsrecht gilt bei der Motorfahrzeughaftpflicht?
direkt
bei wem Selbstbeteiligung bei Haftpflichtvers. vorgesehen?
unter 25 / Neulenker (permis unter 2 Jahre)
Kaskoversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug
Versicherungssumme in der Police, entspricht idR bis zu 10% des Listenpreises als Zubehör und Sonderausstattung mitversichert.
Teilkasko - vers. Risiken:
- Feuer
- Elementar
- Schneerutsch
- Diebstahl
- Glasbruch (Scheiben, Panorama) - Blinker/Scheinwerfer nicht!
- Kollision mit Tieren (Wildhüter/Polizei involviert)
- Vandalismus
Versicherungsleistung - Unterschied Totalschaden/Teilschaden:
Totalschaden: Reparatur kostet mehr als Zeitwert Fahrzeug.
Abhandenkommen durch Diebstahl:
Fahrzeug innerhalb 30 Tagen nicht auffindbar
hohen Wertverlust in den ersten Jahren ausgleichen bei Neufahrzeugen durch:
Zeitwert-Zusatz. Nach Ablauf 7. Betriebsjaher kommt idR die reduzierte Zeitwert Entschädigung zum Tragen.
Unternehmen kann mit diesem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichern:
ab rund 5 Fahrzeugen - mit einem Flottenvertrag
Wer deckt bei Konkurs Schäden?
nationaler Garantiefonds NGF (Art. 76a SVG)
Bestimmung des Versicherungswerts von Gütern:
Versicherungssumme: Maximale Leistung des Versicherers und Grundlage
für die Berechnung der Prämie.
Versicherungswert: Der Wert der Güter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Neuwert: Der Wiederbeschaffungspreis zu dem zum Zeitpunkt des
Schadens geltenden Marktpreis.
Zeitwert: Der Wiederbeschaffungspreis abzüglich Abschreibungen
aufgrund von Abnutzung, Modeveränderung oder durch technologischen
Fortschritt.
Ermittlung Versicherungssumme bei:
- Waren (Rohmateriel)
- Waren (selbsthergestellt)
- Betriebseinrichtung
- Geldwerte
- Sachen im Dritteigentum
• Waren (Rohmaterial, eingekaufte Waren) zu Marktpreisen (Einstandspreis).
• Waren (selbst hergestellte) zu Marktpreisen (Verkaufspreis).
• Betriebseinrichtung zum Neuwert, inkl. Betriebsfahrzeuge ohne Kontrollschilder wie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Hubstapler sowie Motorfahrräder und Velos.
• Geldwerte bis zum vereinbarten Höchstbetrag gemäss Versicherungsbedingungen, unter
normaler Aufbewahrung (z.B. abgeschlossene Kasse oder in einem abgeschlossenen Raum)
sind dies meistens CHF 5’000.
• Sachen in Dritteigentum (Personaleffekten, Kundengut) bis zum vereinbarten Höchstbetrag
gemäss Versicherungsbedingungen.
Versicherung auf erstes Risiko:
Gesamtwert unbekannt / Totalverlust sehr unwahrscheinlich
hochstmöglicher Schaden versichert
Ausschlüsse Versicherungen bei Grundrisiken der Sachversicherungen:
• Einfacher Diebstahl
• Schäden aufgrund eines Nutzfeuers (d. h. Schäden an
Gegenständen, die der Hitze ausgesetzt sind), Sengschäden.
Selbstbehalte für Elementarschäden gem. AVO
• Hausratversicherung: CHF 500 pro Ereignis.
• Landwirtschaftliches Inventar: 10% der geschuldeten Entschädigung pro Ereignis, aber mind.
CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Versicherung von anderen beweglichen Gegenständen: 10% der geschuldeten Entschädigung,
min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000
• Landwirtschaftliche Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Andere Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000
Maximale Haftung für Elementarschäden
• CHF 1 Mia für Fahrhabe (Hausrat, landwirtschaftliches Inventar, sonstige Fahrhabe)
• CHF 1 Mia für Gebäude
• Maximal CHF 25 Mio. pro Versicherungsnehmer
welcher Versicherungsschutz garantiert bei Betriebsunterbrechungsversicherung?
bei Einkommensverlusten
aufgrund eines versicherten Ereignisses, das durch Feuer, Wasser oder
Diebstahl verursacht wurde.
versicherte Risiken bei Betriebsunterbrechungsversicherung
- Verlust von Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben
- Rückwirkungsschäden können mitvers. werden
Maximale Haftung bei Betriebsunterbrechungsversicherung
• Die Haftzeit beträgt zwischen 12 und 36 Monaten.
• Garantiesumme
• Eventuell Karenzfrist (Wartefrist bis die Versicherungsleistung erbracht wird)
Extended Coverage (erweiterte Deckung) bei Betriebsunterb.vers.
• Innere Unruhen
• Böswillige Beschädigung
• Schäden durch geschmolzene Massen
• Schäden durch Flüssigkeiten
• Sprinkler Leckage
• Fahrzeuganprall
• Gebäudeeinsturz
• Radioaktive Kontamination
• Nicht genannte Gefahren
Montageversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Endmontage am Standort
-Gegenstände
-innere+äussere Einwirkung+Diebstahl
-Wiederherstellung Montagezustand zum Schadenszeitpunkt
-Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten
- keine
Maschinen Kaskoversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-CH/FL und angrenzende
-mobile und selbstfahrende
-Kollisionsrisiko steht meist im Vordergrund
-äussere Einwirkung
-Teilschaden: Rep./Wiederherst. - Totalschaden: Zeitwert/Zeitw. Zusatz
-Kosten Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten
-Ertragsausfall und/oder zus. Kosten für Aufrechterhalt. Unternehmen
Maschinenversicherung
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers. (CH+FL und angrenzend)
-Dauerhaft am Standort install.Obj. - mobile und selbstfahr.
-innere und äussere Einwirkung
-dito. wie Maschinenkaso
-dito.
-dito.
ATA-Vers.
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers.
-Telekomm. - Büroelek. -haustechn. Anl. -Messtechn.
-innere+äussere Einwirkung
-dito. Maschinenvers.
-dito. Maschinenvers.
-Mehrkostenvers.
EDVA Vers.
-Örtlicher Geltungsbereich
-Versichert
-Leistungen
-Zusatzkosten
-Betriebsunterbruch
-Standortvers.
-EDVA Anlagen
-äussere Einw. und Diebstahl
-dito. wie ATA
-austauschen oder werksseitiges Zurücksetzen Laufwerk
-Mehrkostenversicherung
zwei Hauptkategorien bei Transportversicherung
Waren - Transportversicherung
Verkehrshaftungsversicherung (Beförderung Güter - Spediteur, Frachtführer)
Versicherungsschutz bei Transportversicherung (für Waren)
- Person versichert, die die Verantwortung für die Ware trägt
Transportversicherung - international und CH Recht konfrontiert, was kommt zum Einsatz?
internationale Handelsnormen - Incoterms (International Commercial Terms)
Wann versichert die Transportversicherung die Gegenstände?
während Fahrt und Zwischenlagerung
Verkehrshaftungsversicherung =
Haftpflichtversicherung des Spediteurs und des Frachtführers.
Valorenversicherung
Werttransporte