Lernkarten Ang. Lokführer 0323
Kapitel 9 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Kapitel 9 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Fichier Détails
Cartes-fiches | 80 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 29.08.2023 / 13.03.2024 |
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Beim in Bewegung setzen ist durch eine Rollprobe das ungehinderte Rollen in folgenden
Situationen zu prüfen:
... und bei der Abfahrt?
BV C 300.4 ziff 3 S.27:
• nach der Inbetriebnahme eines remisierten Triebfahrzeugs (Einzel- und Mehrfachtraktion)
• wenn bei Rangierbewegungen die Anhängelast neu gekuppelt wurde
• nach der Übernahme von Triebfahrzeugen, mit oder ohne Anhängelast
BV C - S. 74:
• bei der Abfahrt ab dem Ausgangs- oder Wendebahnhof
• nach Lokwechsel
• nach Veränderungen an der Anhängelast
Bei der Bedienung der automatischen Bremse ist die gewählte Druckabsenkung der
Hauptleitung in jedem Fall vollständig abzuwarten, bevor mit dem Lösen begonnen wird. Somit
wird verhindert, dass in der Hauptleitung hohe Druckwellen entstehen, welche die
Steuerventile der Wagen in einen unerwünschten und unkontrollierten Zustand bringen. Als
Hilfsmittel dienen dazu:
• Beobachtung des HL-Manometers
• Genügend Zeit zum Ausströmen lassen (Referenz: pro 100 m Zuglänge ca. 6–8 s)
• Ausströmgeräusch berücksichtigen
Insbesondere ist die Druckabsenkung in der Hauptleitung auch in folgenden Fällen komplett
abwarten zu lassen, bevor wieder gefüllt wird:
• Bei der Bremsprobe
• Bremsprobe auf Wirkung
• Bei Geschwindigkeitsreduktionen
• Abbruch einer angefangenen Bremsung (z.B. Nachschalten von Signalen, Lösebefehl bei der Bremsprobe, Haltebremsung nach dem Anhalten)
• Beim Bremsen bei der Ausserbetriebsetzung des Triebfahrzeuges
Bei jedem Lösevorgang ist die Füllstellung oder die Niederdrucküberladung anzuwenden, ausgenommen in den folgenden Fällen:
• Wenn kurze Zeit nach dem Lösen wieder gebremst werden muss.
• Bei der Anwendung der Sägezahnmethode.
• Wenn die Bremsen kurz danach mit einem anderen Führerbremsventil bedient werden.
• Bei Zügen bis zu einer Gesamtlänge von 125 m
Bremsstörung - Mögliche Anzeichen
- ungenügende Bremswirkung (Bremsprobe auf Wirkung)
- ungewöhnliche starke Bremswirkung
- (Bremswirkung entspricht nicht der angegebenen Bremsreihe)
- unverhältnismässig hohe Zugkräfte zum Bewegen des Zuges
- Geschwindigkeitsstagnation im Gefälle
- ungewöhnliche Geschwindigkeitsabnahme, auch im Gefälle
- Quietschen, Rauchentwicklung, Funkenwurf
- geringer oder starker Luftverlust in der Hauptluftleitung
Bremsstörung - Mögliche Ursachen (Zustand doer Bereitschaft sind mangelhaft)
- nicht oder falsch verbundene Luftleitungen, zugeschlagener Kupplungshahn
- falsch eingestellte Lastwechsel, Umstellvorrichtungen in Zwischenstellung
- überladene oder ungenügend gefüllte Steuerbehälter
- falsche Bremsbedienung (nicht vollständig gelöst, überladen, erschöpft usw.)
- verbogenes oder verklemmtes Bremsgestänge, z.B. durch äussere Einwirkung
- defekte Bremsbauteile (Steuerventil, Hauptleitung, Entgleisungsdetektor usw.)
- angefrorene Bremssohle
- angezogene Feststellbremse
- Zugtrennung, Entgleisung
Bremsstörung - Sofortmassnahmen und Abhilfemöglichkeiten
- Zug sofort anhalten und gegen unbeabsichtiges Bewegen sichern
- Hauptbremsprobe durchführen (ungewöhnlich schlechte Wirkungsbremsprobe stattgefunden)
- örtliche KOntrollen gemäss Ursachenkatatlog / AB I und Support vom IZ-ZKE
- Angleicherbedienung; z.B. während der Fahrt nach Alarm "Festbremser" -> Niederdrucküberladung versuchen
- Bremsapparate füllen oder entleeren
- Bremsen ausschalten und bezetteln (Bremsprobe und Bremsrechnung!)
- angefrorene Bremssohle losschlagen
- angezogene Festellbremse lösen
- defekte Kupplungsschläuche ersetzen
Bremsstörung und Zugtrennung - Sofortmassnahme
Wird die Bremse unterwegs unbrauchbar oder stellt der Lokführer während
der Fahrt eine ungenügende Bremswirkung fest, ist der Zug so rasch
wie möglich anzuhalten.
Zugtrennung - Bremskupplung des letzten Fahrzeugs am Zug - wann darf ich dieses schliessen?
Nach einer Zugtrennung darf der Kupplungshahn der Luftbremse am
letzten Fahrzeug des mit der Spitzenlok verbundenen Zugteils erst nach
Absprache mit dem Lokführer geschlossen werden.
Bremsstörung und Zugtrennung - Wie fahre ich wieder zusammen?
Für das Zusammenfahren nach einer Zugtrennung gelten die Vorschriften
für Rangierbewegungen.
Bei unbegleiteten Zügen darf der Lokführer den Zugteil mit Zustimmung
des Fahrdienstleiters unter grösster Vorsicht rückwärts bewegen.
Bremsstörung und Zugtrennung - Zurücklassen / Sichern / Weiterfahrt von Zugteilen - wie gehen wir vor?
Der Lokführer hat das weitere Vorgehen mit dem Fahrdienstleiter abzusprechen,
wenn Zugteile zurückgelassen werden müssen und die Weiterfahrt
nur in Teilen möglich ist. Ohne Absprache mit dem Fahrdienstleiter
darf der Lokführer höchstens bis zum nächsten Hauptsignal weiterfahren,
auch wenn dieses Fahrt zeigt.
Das Fahrpersonal hat die zurückgelassenen Zugteile gegen Entlaufen zu
sichern.
Der Fahrdienstleiter hat den betreffenden Abschnitt zu sichern.
Bremsstörung und Zugtrennung - Was mache ich wenn ich die Ursache einer Bremsstörung nicht feststellen kann?
Kann nach einer Bremsstörung die Ursache nicht einwandfrei festgestellt
werden, ist eine Hauptbremsprobe durchzuführen.
Bremsstörung und Zugtrennung - Weiterfahrt wenn keine Bremsen weiterer Fahrzeuge ausgeschaltet werden mussten
Das nachstehende Vorgehen gilt
– nach einer Bremsstörung
– nach einer Zugtrennung
– wenn die Kupplungen nach der Zugtrennung wieder verbunden werden können oder
– für das Abholen zurückgelassener Zugteile.
Ist die Störung behoben und müssen keine Bremsen weiterer Fahrzeuge
ausgeschaltet werden und kann
– eine Bremsprobe durchgeführt werden, ist nach dem vorhandenen
Bremsverhältnis weiterzufahren
– keine Bremsprobe durchgeführt werden, ist nach dem vorhandenen
Bremsverhältnis mit halber Geschwindigkeit der Zug- und
Bremsreihe gemäss Bremsrechnung, aber mit höchstens 40 km/h
weiterzufahren. Unmittelbar nach der Weiterfahrt ist eine Bremsprobe
auf Wirkung durchzuführen. Im nächsten geeigneten
Bahnhof ist die Bremsprobe nachzuholen.
Bremsstörung und Zugtrennung - Weiterfahrt wenn Bremsen weiterer Fahrzeuge ausgeschaltet werden mussten
Lässt sich eine Störung nur beheben, indem eine oder mehrere Bremsen
ausgeschaltet werden, darf unter folgenden Bedingungen weitergefahren
werden:
– das Bremsverhältnis ist zu überprüfen
– die Bedingungen für das Teilbremsverhältnis müssen erfüllt sein.
Es ist zusätzlich eine Bremsprobe durchzuführen. Ist dies nicht möglich,
das verbleibende Bremsgewicht und das Teilbremsverhältnis jedoch für
die tiefste Geschwindigkeit und die massgebende Neigung genügend,
darf nach Bremsverhältnis mit halber Geschwindigkeit der Zug- und
Bremsreihe gemäss Bremsrechnung, aber mit höchstens 40 km/h bis zum
nächsten geeigneten Bahnhof weitergefahren werden, wo die Bremsprobe
nachzuholen ist. Unmittelbar nach der Weiterfahrt ist eine Bremsprobe
auf Wirkung durchzuführen.
Was machen wir bei einer Notbremsanforderung / Notbremsüberbrückung?
BV P:
Das Lokpersonal quittiert die Notbremsanforderung bzw. überbrückt die Wirkung der Notbremse, wenn der Zug durch die Notbremse in einem Tunnel oder auf einer Brücke zum Stillstand kommen würde.
• Es darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bis zur nächsten geeigneten Stelle gefahren werden.
• Zugbegleiter und Reisende sind zu orientieren, dass die Notbremse betätigt wurde und der Zug an geeigneter Stelle anhalten wird.
• Der Zug ist im Rückspiegel auf Unregelmässigkeiten zu kontrollieren.
• Der Fahrdienstleiter ist zu verständigen.
Wird eine Entgleisung vermutet, ist sofort anzuhalten.
Wird beim Fahrdienstleiter ein Alarm ausgelöst oder stellt er fest, dass in einem Tunnel
eine Fahrt stecken geblieben ist und er kennt den Grund nicht, hat er wie folgt
vorzugehen:
- Keine weiteren Fahrten in den Tunnel einfahren lassen. Allfälligen Fahrten, die sich im Tunnel befinden und noch nicht am Ereignisort vorbeigefahren sind, für den betroffenen Tunnelabschnitt Fahrt auf Sicht vorschreiben. Damit im Tunnel nicht angehalten werden muss, Fahrt auf Sicht nur quittungspflichtig übermitteln.
- Ist der Ort der Alarmauslösung nicht bekannt, allen Fahrten im Tunnel Fahrt auf Sicht vorschreiben. Ist der Grund nach diesen Fahrten nicht bekannt, der nächsten Fahrt in den Tunnel protokollpflichtig Fahrt auf Sicht vorschreiben.
Wird nach diesen Fahrten keine Unregelmässigkeit festgestellt, kann der Tunnel wieder
normal befahren werden. Die Ausschaltung der Tunnel- bzw. Brandnotbeleuchtung
ist durch den Fahrdienstleiter zu veranlassen.
Wird beim Fahrdienstleiter ein Alarm im Tunnel ausgelöst und ist ihm der Grund nicht bekannt, muss er...
der nächsten Fahrt in diesen Tunnel oder Tunnelabschnitt protokollpflichtig Fahrt auf Sicht vorschreiben. Wird nach dieser Fahrt keine Unregelmässigkeit festgestellt, kann der Tunnel wieder normal befahren werden. Die Ausschaltung der Tunnel- bzw. Brandnotbeleuchtung ist durch den Fahrdienstleiter zu veranlassen.
Wie gehen wir vor bei unvorhergesehenen, nicht geregelten Situationen?
Ereignen sich Situationen, die nicht oder nur teilweise in diesen Vorschriften oder in den Ausführungsbestimmungen geregelt sind, haben sich alle Beteiligten über das weitere Vorgehen eindeutig abzusprechen. Die Sicherheit hat Priorität und ist zu gewährleisten.
Was ist die Basisausrüstung für die Selbstrettung im Tunnel?
AB I:
• Handlauf
• Fluchtweg / Notausgänge markiert
• Kennzeichnung / Beschilderung
• Alarmierungseinheit
• Tunnelnot- und Orientierungsbeleuchtung
Wie verhalten wir uns wenn ein Brandmelder anspricht?
BV P:
Schlüsselbegriff «Brand im Zug»
• Spricht ein Brandmelder an, erfolgt im Wagen eine optische und akustische Anzeige.
• Je nach Fahrzeug wird diese Anzeige auf den Führerstand übertragen.
• Es ist sofort an einer geeigneten Stelle anzuhalten.
• Es ist eine örtliche Kontrolle vorzunehmen.
• Es ist verboten ohne örtliche Kontrolle in einen Tunnel einzufahren.
Wird im Zug Rauchentwicklung festgestellt, ist wie beim Ansprechen eines Brandmelders zu handeln.
Weiter tun wir ...
• Schaltet die Klimaanlage bzw. die Zugsammelschiene aus.
• Geschwindigkeit auf maximal 80 km/h verringern.
• Das Lokpersonal verständigt den Fahrdienstleiter.
• Das Lokpersonal gibt bei unbegleiteten Zügen den Reisenden Anweisungen.
• Ist der nächste fahrplanmässige Halt mehr als 5 km entfernt oder muss vorher durch einen Tunnel gefahren werden, so ist an der nächsten geeigneten Stelle anzuhalten. Es ist beim nächsten geeigneten Bahnhof oder Haltestelle eine örtliche Kontrolle vorzunehmen. Es ist verboten, ohne örtliche Kontrolle in einen Tunnel einzufahren
• Bevor das Lokpersonal den Führerstand für die örtliche Kontrolle verlässt, stellt es die Erreichbarkeit sicher.
Bei Betätigung des Notrufsignals im WC ist wie folgt vorzugehen:
Es ist spätestens beim nächsten fahrplanmässigen Halt, sofern der Hilferuf noch ansteht, eine örtliche Kontrolle vorzunehmen. Diese soll zusammen mit einer zweiten Person erfolgen.
Nothalt auf Arbeitsstellen - Wie verhalten wir uns / Vorgehen?
FDV:
Bei Erkennung des Signals Nothalt auf Arbeitsstellen hat der Lokführer
sofort anzuhalten und mit dem Fahrdienstleiter Kontakt aufzunehmen.
Der Fahrdienstleiter klärt mit dem Sicherheitschef die Ursache ab. Erhält
der Fahrdienstleiter, nach dem Dunkelschalten des Signals, vom Sicherheitschef
die Zustimmung zur Weiterfahrt, hat er den Lokführer darüber
quittungspflichtig zu verständigen.
Ist die Arbeitsstelle nicht besetzt oder kann der Fahrdienstleiter mit dem
Sicherheitschef keinen Kontakt aufnehmen, hat er dem Lokführer der
ersten Fahrt protokollpflichtig Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal
Nothalt auf Arbeitsstellen und Fahrt auf Sicht bis zum Ende der Arbeitsstelle
vorzuschreiben.
Wurde keine Unregelmässigkeit festgestellt, darf das Signal ausgeschaltet
werden. Kann das Signal nicht ausgeschaltet werden, hat der Fahrdienstleiter
die Lokführer protokollpflichtig über das Vorbeifahren am Signal
Nothalt auf Arbeitsstellen zu verständigen.
AB I:
Wird auf einer Arbeitsstelle ein GSM-Nothalt ausgelöst, verständigt der Sicherheitschef
sofort den Fahrdienstleiter und klärt das weitere Vorgehen ab. Erhält der Fahrdienstleiter
vom Sicherheitschef die Zustimmung zur Weiterfahrt, hat er die Lokführer
quittungspflichtig darüber zu verständigen.
Erhält der Fahrdienstleiter keine Meldung vom Sicherheitschef, hat er dem Lokführer
der ersten Fahrt protokollpflichtig Fahrt auf Sicht bis zum Ende der Arbeitsstelle vorzuschreiben.
Wurde keine Unregelmässigkeit festgestellt, kann der betroffene Abschnitt
wieder ohne Einschränkung befahren werden.
HFO-Heissläuferalarm - Wie ist vorzugehen?
8) Fahrzeuge mit oben aufgeführten Schadensmerkmalen sind vor Ort durch einen
Visiteur zu kontrollieren. Alarmfahrzeuge ohne Schadensmerkmale dürfen mit vmax 30 km/h bis zum
nächsten Bahnhof verkehren und müssen dort ausgesetzt werden. Auf der Weiterfahrt betroffenes
Fahrzeug bzw. Lager nach Möglichkeit beobachten.
9) Defekte Achslager sind mit einem Kreuz auf dem Lagerdeckel zu markieren (e).
10) Kann die Störung nicht behoben werden, verlangt das IZ ZKE bei einer definierten Stelle des EVU
einen Visiteur zur Störungsbehebung.
11) Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / den «Bremszettel» an.
12) Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
13) IZ ZKE gibt Zug im Auftrag des EVU dem Fdl frei. Wenn erforderlich mit definierten Einschränkungen (reduzierte Geschwindigkeit / max. Distanz).
14) Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung zur Weiterfahrt.
15) IZ ZKE verständigt das EVU über weitere zu treffende Massnahmen (Nachkontrolle, Aussetzen eines Fahrzeuges nach Tagesleistung, Anpassung ZIS-Daten durch das EVU, usw.).
HFO-Festbremsalarm - Was ist zu tun?
→ Ursachen und Massnahmen
Bremse/Handbremse fest Handbremse lösen → evtl. Bremse ausschalten
Überfüllte Bremse Füllstoss durch Lf oder Auslösevorrichtung am Steuerbehälter betätigen → Bremsprobe
Bremsausschalthahn in Zwischenstellung Ausschalthahn richtig stellen → Bremsprobe, Bremse evtl. ausschalten
G/P Wechsel in Zwischenstellung G/P-Wechsel richtig stellen → Bremsprobe, Bremse evtl. ausschalten
Brems-/Steuerventil undicht Bremse ausschalten → Bremse lose?
Bremsgestängesteller (Stopex) verklemmt Bremsgestängesteller (Stopex) lösen (durch Fachpersonal) → Bremsprobe, Bremse evtl. ausschalten
Zweigleitung undicht Bremse ausschalten → Bremse lose?
6) Kann die Bremse nicht gelöst oder das Fahrzeug nicht ausgereiht werden, verlangt das
IZ ZKE bei einer definierten Stelle des EVU einen Visiteur zur Störungsbehebung.
7) Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / den «Bremszettel» an.
8) Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
9) IZ ZKE gibt den Zug im Auftrag des EVU dem Fdl frei. Wenn erforderlich mit definierten Einschränkungen (reduzierte Geschwindigkeit/max. Distanz).
10) Der Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung zur Weiterfahrt.
11) IZ ZKE verständigt das EVU über weitere zu treffende Massnahmen (Nachkontrolle, Aussetzen eines Fahrzeuges nach Tagesleistung, Anpassung ZIS-Daten durch das EVU, usw.).
RLC-Alarm Radlastverhältnis / Achslast / Radfehler - Was ist zu tun?
...
• Ladeverschiebung ist erkennbar (e)
• Auslastung des Wagens gemäss Lastgrenze /
Streckenklasse ist überschritten Werden Schäden festgestellt, müssen die Fahrzeuge immer vor Ort durch den Visiteur kontrolliert werden.
7) Im Zweifelsfall verlangt das IZ ZKE bei einer definierten Stelle des EVU einen Visiteur zur Kontrolle des Fahrzeuges vor Ort.
8) Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / den «Bremszettel» an.
9) Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und der Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
10) IZ ZKE gibt den Zug im Auftrag des EVU dem Fdl frei.
11) Der Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung zur Weiterfahrt.
12) IZ ZKE verständigt das EVU über weitere zu treffende Massnahmen (Nachkontrolle, Aussetzen eines Fahrzeuges nach Tagesleistung, Anpassung ZIS-Daten durch das EVU, usw.).
PAO-Alarm - Profil-/Antennenortung - Was ist zu tun?
6) Kann der Schaden vom Lf nicht behoben werden
oder bestehen Zweifel an einer sicheren Weiterfahrt,
verlangt der Lf via IZ ZKE einen Visiteur zur
Schadensbehebung am Fahrzeug.
7) Kann der Schaden nicht behoben werden, ist das
Fahrzeug vor Ort auszusetzen.
8) Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / den
«Bremszettel» an.
9) Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und
der Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
10) IZ ZKE gibt den Zug im Auftrag des EVU dem Fdl
frei.
11) Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung
zur Weiterfahrt.
12) IZ ZKE verständigt das EVU über weitere zu
treffende Massnahmen (Nachkontrolle,
Aussetzen eines Fahrzeuges nach
Tagesleistung, Anpassung ZIS-Daten durch das
EVU, usw.).
Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen - ETCS Lv1 - Vorgehen
1. Befehl 1 vom Fdl erhalten und ausgefüllt oder Zustimmung mit dem Hilfssignal
vorhanden.
2. «Override EOA» aktivieren. Je nach Ausgangslage (z.B. zusätzliche Balisengruppen)
muss «Override EOA» mehr als 1-mal aktiviert werden.
3. Fahrt in «SR»
4. Am Hilfssignal, Halt zeigenden oder dunklen Signal vorbeifahren
5. Fahrt auf Sicht bis zum nächsten Hauptsignal (Halt erwarten)
6. Nach Zustimmung am nächsten Haupt- oder Vorsignal der eigenen Fahrrichtung erscheint
die Betriebsart «LS» welche quittiert werden muss
► Override EOA:
- Anwählen von Override EOA bei ≤ 40 km/h möglich
- Die Funktion Override EOA ist nur für ein einmaliges Befahren einer Balisengruppe aktiv, muss im Bereich des gestörten Signales eine zusätzliche Balisengruppe befahren werden (zb. Abfahrverhinderungsbalise, Wiederholungssignal) muss Override EOA erneut betätigt werden (Icon Betriebsart beachten).
Ende der Fahrerlaubnis überfahren - ETCS Lv1 - Vorgehen
1. Nach dem Halt «TR» quittieren
2. System wechselt in Betriebsart «PT»
3. Kontaktaufnahme mit dem Fahrdienstleiter und genauen Standort melden
4. Nach der Zustimmung zur Fahrt durch den Fdl «Main (Mode) / Start» wählen
5. Fahrt in «SR»
6. Fahrt auf Sicht bis zum nächsten Hauptsignal (Halt erwarten)
7. Am nächsten Haupt- oder Vorsignal der Fahrrichtung erfolgt der Wechsel in die Betriebsart «LS», welche quittiert werden muss
Es muss ein mit Streckengerät Zugbeeinflussung überwachter, gestörter BUe befahren werden - ETCS Lv1 - Vorgehen
1. Vorbeifahrt am Streckengerät Zugbeeinflussung
2. Am DMI wird die Textmeldung «Bue ausser Betrieb» oder «PN hors service» oder «PL fuori servizio» angezeigt
3. Den Zug sofort abbremsen (Die ETCS-Fahrzeugausrüstung überwacht die Fahrt mit einer Bremskurve auf 5 km/h bis Mitte des gestörten BUe)
4. Bahnübergang gemäss FDV befahren - Achtungssignal abgeben, Schritttempo bis befahren
5. Weiterfahrt gemäss FDV in der Betriebsart «LS» - sobald BUe mit erstem Wagen abgedeckt kann wieder beschleunigt werden.
ETCS Level 1 LS: Weiterfahrt bei Fahrt zeigendem Hauptsignal und Befreiungsgeschwindigkeit von 0 km/h - Wie geh ich vor?
AB I:
Empfängt ein Fahrzeug mit einer ETCS Fahrzeugausrüstung nach BL 3 vor einem Fahrt zeigenden Hauptsignal keine neuen Informationen des Signals, und die angezeigte Befreiungsgeschwindigkeit beträgt weiterhin 0 km/h, ist wie folgt vorzugehen:
• Der Lokführer meldet die Störung dem Fahrdienstleiter und verlangt die Bestätigung für das Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt.
• Der Fahrdienstleiter bestätigt dem Lokführer quittungspflichtig, dass die Zustimmung zur Fahrt vorliegt.
BLS BZ0000232
Eine Fahrt im Mode «SH» oder mit «Override EoA» ist bei vorliegender Störung untersagt.
• Sobald die eindeutige Zustimmung des Fahrdienstleiters vorliegt, muss beim RABe 528 MIKA die Parkstellung aktiviert werden.
• Nach 10 Sekunden ist das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen. («SoM» Start of Mission)
o Dateneingabe
o Bremsprobe
o Wechsel in die Betriebsart SR («Staff Responsible»)
• Nach der Vorbeifahrt an den nächsten Balisen (Haupt- oder Vorsignal) der eigenen Fahrrichtung, wechselt das ETCS System in den Mode «LS», welcher wiederum quittiert werden muss.
Die Störung ist zwingend der LSW zu melden
UNOG - UNOS - FAG - Bef-B
UNOG - Gefahrennummer
UNOS - Stoffnummer
FAG-Spalte in der ZIS-Zugliste (FAG = Form Art Gefahr)
ZIS-Zugliste – Bef-B-Spalte (Beförderungsbeschränkung)
Gefahrennummer
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrennummer) besteht aus zwei oder drei Ziffern.
2-9, 0, X
2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 (an 1. Stelle): Umweltgefährdender Stoff; Verschiedene gefährliche Stoffe (an 2. oder 3. Stelle): Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
0 Keine zusätzlichen Gefahren (z.B.: 30)
X (der Zahl vorangestellt): Stoff reagiert gefährlich mit Wasser. (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden)
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der Gefahr hin.
Beispiel: 33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23° C)
Einreihen von Gefahrgutwagen Klasse 1 - Schutzabstand - Die Bedingung dieses Schutzabstandes ist erfüllt, wenn...
Was gilt als Schutzwagen? Was nicht?
zwischen Puffertellern bzw. Grosscontainerwänden gemessen
• ein Abstand von mindestens 18 Metern oder
• ein Abstand, der der Länge von zwei zweiachsigen oder einem vier
oder mehrachsigen Wagen entspricht,
besteht.
Als Schutzwagen gelten leere oder beladene Wagen, die keine Grosszettel (Placards) nach Muster 1, 1.5, 1.6, 2.1, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 oder 5.2 tragen.
Daher könne auch Wagen, die Grosszettel nach Muster 2.2, 2.3, 6.1, 6.2 und 8 als Schutzwagen eingesetzt werden, obwohl sie mit Gefahrgut beladen sind.
Abstellen von Zügen mit Gefahrgut - Was ist zu beachten?
Werden Züge der BLS Cargo AG mit Gefahrgut auf der schweizerischen Infrastruktur länger als 12 Stunden abgestellt, ist durch den Lokführer bei Ankunft auf beiden Seiten des Zuges eine visuelle Kontrolle auf offensichtliche Mängel wie tropfende Wagen, undichte Verschlüsse, undichte Armaturen etc. durchzuführen.
Diese Sichtkontrolle wird nach telefonischer Rücksprache zwischen Disposition BLSC und Lokführer als Auftrag durchgeführt, sofern dies nicht bereits in seinem Dienstplan unter Bemerkungen als Nacharbeit vermerkt ist.
Die durchgeführte Kontrolle ist unmittelbar danach der Disposition BLSC telefonisch unter der Nummer +41 58 327 32 12 zu melden, welche auch sofort über allfällige Unregelmässigkeiten zu verständigen ist.
Sofortmassnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Entgleisungen, Leck am Kesselwagen, am Versandstück usw.)
1. Selbstschutz
• Achtung vor herannahenden Zügen und stillstehenden Bahnfahrzeugen, die sich plötzlich in Bewegung setzen können.
• Nicht auf Wagen steigen.
• Achtung vor Gefahren des elektrischen Stroms
(z.B. herunterhängende Fahrleitungsteile).
• Stoff nicht berühren, Gase und Dämpfe (sind oft nicht sichtbar) nicht einatmen.
• Auf Distanz bleiben und Windrichtung beachten.
• Zündquellen fernhalten (Motor abstellen, nicht rauchen, keine Funken verursachen)
2. Ereignis erkennen (eventuell für Meldung notieren)
• Wo, was, wie, Kennzeichnungen, Anschriften, Ausflussmengen (fliesst, tropft, dampft), verletzte Personen
3. Sofort dem Fahrdienstleiter melden
4. Unfallort sichern und Verletzte bergen
• Unfallstelle absperren oder Wache aufstellen
• Personen warnen
• Verletzten helfen (verschmutzte Kleider wechseln, betroffene Körperstellen ausgiebig waschen, usw.)
• Einsatzkräfte einweisen
5. Disposition BLS Cargo informieren
• Am Meldebeispiel Fahrdienstleiter orientieren
• Im Anschluss Anruf des ALOB (Lf BLS) /
Ereignismanager,bzw. zuständige Person (Lf Dienstleister) erwarten
Ausfall der Sicherheitssteuerung auf dem Spitzenfahrzeug - Was gilt?
Versagt auf einer Adhäsionsstrecke auf dem Spitzenfahrzeug die Sicherheitssteuerung,
hat der Lokführer bei der ersten Gelegenheit zusätzlich
einen Mitarbeiter in den Führerstand anzufordern. Er instruiert diesen
Mitarbeiter, wie der Zug im Notfall anzuhalten ist. Solange kein zusätzlicher
Mitarbeiter im Führerstand anwesend ist, darf mit defekter Sicherheitssteuerung
höchstens 60 km/h gefahren werden.
Das Fahrzeug darf als Spitzenfahrzeug höchstens 12 Stunden mit einer
defekten Sicherheitssteuerung verkehren.
BV P: Versagt die Sicherheitssteuerung (SIFA) auf dem Spitzenfahrzeug, ist als Begleiter ein weiterer Lokführer einzusetzen.
BV C: Versagt die Sicherheitssteuerung (SIFA) auf dem Spitzenfahrzeug, ist als Begleiter ein weiterer Lokführer, welcher eine BLSC Bescheinigung besitzt, einzusetzen.