Lernkarten Ang. Lokführer 0323

Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I

Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I


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Cartes-fiches 71
Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 21.08.2023 / 29.08.2023
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Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz - P und C

P: Arbeitende Triebfahrzeuge sind an maximal 2 Stellen im Zug zugelassen. Schiebe- und Zwischendienst sind nicht zugelassen.
Ausnahmen für Triebzüge sind in den Rollmaterialheften geregelt.

C: Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen höchstens an 3 Stellen im Zug eingereiht werden.
Für die zulässige Anzahl Triebfahrzeuge zählen auf Steuerwagen umgeschaltete Triebfahrzeuge nicht mit.

FDV: Die Triebfahrzeuge sind in der Regel an die Spitze des Zuges zu stellen, ausgenommen, wenn sie ferngesteuert sind.
Triebfahrzeuge, welche unmittelbar gekuppelt und vielfachgesteuert sind, gelten als ein Triebfahrzeug.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung muss der bediente Führerstand des zugführenden Fahrzeuges über eine entsprechende Ausrüstung verfügen.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Schiebedienst

Werden zusätzliche, schiebende Triebfahrzeuge am Schluss von direkt geführten Zügen einzeln bedient, gilt das als Schiebedienst.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Schiebedienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.
Ein schiebendes Triebfahrzeug ist mit dem Zug zu kuppeln.
Ausnahme bei Aussensignalisierung:
Wenn das Triebfahrzeug den Zug in einem Abschnitt verlässt sowie beim
Schieben in einen angrenzenden Abschnitt unter die eingeschaltete Fahrleitung
kann die Infrastrukturbetreiberin in den Ausführungsbestimmungen
das Vorgehen regeln.


BV C: Strecken mit zugelassenem Schiebedienst
Schiebedienst ist auf folgenden Strecken zugelassen:
• Domo 2 – Brig
• Thun – Frutigen
• Frutigen – Brig – Frutigen via Bergstrecke

Das Schiebetriebfahrzeug muss gekuppelt und an die Luftbremse des Spitzentriebfahrzeuges
angeschlossen sein.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Vorspanndienst

Werden an der Zugspitze mehrere, unmittelbar gekuppelte Triebfahrzeuge einzeln bedient, gilt das als Vorspanndienst. Als zugführend gilt das vorderste Triebfahrzeug.

Hat nichts mit Vielfachsteuerung zu tun.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Zwischendienst

Werden einzeln bediente, arbeitende Triebfahrzeuge zwischen den Wagen eines Zuges eingereiht, gilt das als Zwischendienst. Ein Zwischentriebfahrzeug (Zwischenlok) ist so einzureihen, dass keine Stosskräfte übertragen werden müssen. (Zieht nur ihre Anhängelast)
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Zwischendienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.

Überführung von Triebfahrzeugen - was darf die Lok "schieben"?

Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen zwischen den Wagen oder am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden.
Muss lasthalber mehr als das Eigengewicht bewegt werden, gelten die Bestimmungen für den Schiebedienst oder für den Zwischendienst.

BV C: 3.3.2 Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss
Das Überführen von bis zu 2 arbeitenden Triebfahrzeugen am Zugschluss (Q-Lok) ist
gestattet.
 

Was ist bei indirektes Führen der Züge zu beachten?

Züge werden indirekt geführt, wenn der Lokführer keine freie Sicht auf
den Fahrweg und die Signale hat.
Das indirekte Führen von Zügen ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin
oder bei Störungen gestattet.
Das Fahrpersonal ist zu verständigen. Das indirekte Führen kann auch in
der Fahrordnung angeordnet werden.
Der indirekt führende Mitarbeiter hat sich so aufzustellen, dass er den
Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.

Schleppen - Wann ist die Luftbremse auszuschalten?

Ausschalten der Luftbremse
Die Luftbremse geschleppter Triebfahrzeuge ist auszuschalten, wenn
• sie nicht an die Luftbremse der Spitzenlok angeschlossen sind
• es nach den Bremsvorschriften vorgeschrieben ist (z.B. starke Gefälle)
Müssen die Bremsen ausgeschaltet werden, sind diese schon im Ausgangsbahnhof
auszuschalten.

Schleppdienst - Grundsatz

Geschieht die Zugvorbereitung und die Vorbereitung des Triebfahrzeugs für Schleppfahrt durch den Lokführer des Lokzuges und normalisiert er das Fahrzeug am Ende der Fahrt auch wieder, sind keine schriftlichen Angaben notwendig.

Allfällige Einschränkungen sind dem Lokpersonal in schriftlicher Form mit Datum, Name und
Unterschrift bekanntzugeben. Zum Beispiel in folgenden Fällen:
• Die Bremse des Triebfahrzeugs ist nicht brauchbar und darf nicht eingeschaltet werden.
• Reduktion der Höchstgeschwindigkeit

Einreihung und Anzahl der geschleppten Fahrzeuge
1-2 Triebfahrzeuge An beliebiger Stelle
>2 Triebfahrzeuge Hinter der Zuglok

Grundsätzlich dürfen Re 425 bei Flugschnee oder Schneefall nicht geschleppt werden.

Auf Anordnung der Disposition BLSC ist das Schleppen, defekter Triebfahrzeuge, jederzeit
zulässig. Muss mit eingedrungenem Schnee gerechnet werden, ist vor dem Wiedereinschalten
mit dem IH-Management CML (+41 58 327 32 30) Rücksprache zu halten (Fahrmotoren
trocknen).

Anrechenbare Bremsgewichte - Geschleppte Triebfahrzeuge - Wirksame Bremse

Einreihen der Anhängelast - Grundsatz

In die Züge dürfen nur Fahrzeuge eingereiht werden, deren Beschaffenheit
und Ladung die Voraussetzungen für die Beförderung mit dem betreffenden
Zug erfüllen. Kleinwagen dürfen nicht angehängt werden. Beschädigte
oder entgleiste Fahrzeuge dürfen erst nach der Untersuchung
und der Freigabe durch den technischen Wagendienst in Züge eingereiht
werden.
Für das Einreihen von Fahrzeugen in die Züge sind zudem die nachstehenden Bestimmungen zu beachten:
– die Einschränkungen für das Verkehren von Fahrzeugen auf einzelnen Strecken mit Rücksicht auf die grösste zulässige Radsatz und Meterlast sowie das Lademass (Profil, Länge etc.)
– die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge mit Rücksicht auf Bauart, Achsstand und Gewicht
– die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf Grund ihrer Anschrift oder eines Schadenzettels
– die für aussergewöhnliche Sendungen massgebenden Bestimmungen
– die Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für das Einreihen von Fahrzeugen am Zugschluss sowie für das Schleppen von Triebfahrzeugen und bei Beschädigungen.

Welche Streckenklasse haben wir von Basel nach Domo?

Alles D4: max. Radsatzlast 22.5t und max Meterlast 8,0 t/m

Zum merken

Was darf ein RABe 515 schleppen? ... 

BV P im Rollmaterialheft! für alle - z.B. RABe515: 
Schleppen RABe 515 4-teilig

• Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach dem Bremsverhältnis des ganzen Zuges.
• Ein RABe 515 darf bis zu 3 RABe 515 schleppen

Schleppen RABe 515 6-teilig
• Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach dem Bremsverhältnis des ganzen Zuges, höchstens gem. Kap. 5.3.4.1 Lokzüge
• Ein RABe 515 6-teilig darf nur 1 RABe 515 4-teilig schleppen
• Ein RABe 515 4-teilig darf nur 1 RABe 515 6-teilig schleppen

BV P: Überfuhr und Schleppen von Triebfahrzeugen - bei Flugschnee oder Schneefall

Grundsätzlich dürfen Triebfahrzeuge bei Flugschnee oder Schneefall nicht geschleppt werden.
ABER
Auf Anordnung der Leitstelle Bahnproduktion (LSB) ist das Schleppen, auch fahrtüchtiger Triebfahrzeuge, jederzeit zulässig. Muss mit eingedrungenem Schnee gerechnet werden, sind vor dem Wiedereinschalten die Fahrmotoren zu trocknen.

Normallast berechnen - C und P

Die Normallasttabelle wird zur Bestimmung der Anhängelasten für Triebfahrzeuge in Abhängigkeit der Steigung verwendet.
Die Tabelle (BV C, Seite 40) enthält
• die grösste zulässige Zughakenlast 1
• für die elektrischen Triebfahrzeuge die grösste zulässige Normallast
Zur Bestimmung der Normallast in Gefällen sind die Werte für 0 ‰ Steigung massgebend.

Berechnung der Mittelwerte
Liegen die Werte der Steigungen zwischen den Werten der Tabellen, darf für die Berechnung
der Lasten der Mittelwert verwendet werden.

Toleranz der Lasten
Die Lasten dürfen um maximal 15 t überschritten werden.

Schlechte Adhäsionsverhältnisse
Bei schlechten Adhäsionsverhältnissen soll das führende Fahrzeug über ausreichend Sand
verfügen.

Was verstehen wir mit der Erhöhten Normallasten?

BV C 300.5 / ziff 3
Die erhöhte Normallast ist die zulässige Anhängelast des intakten Triebfahrzeuges mit Berücksichtigung der thermischen Belastung für einen bestimmten Fahrweg.
Die erhöhten Normallasten sind der Tabelle Streckenabschnitte / erhöhte Normallasten zu entnehmen. S. 41

Müssen an Triebfahrzeugen einzelne Fahrmotoren (FM) abgetrennt werden, ist die
verminderte Normallast wie folgt zu berechnen:

Verminderte Normallast (t) = Normallast (t) x (FM betriebsfähig / FM total)
• Für die Berechnung der verminderten Normallast darf für die betreffende Lokomotive nur die für die betreffende Steigung zulässige Normallast berücksichtigt werden. Das Anwenden der erhöhten Normallast ist nicht zulässig.
• Nötigenfalls kann die effektive, kleinere Streckensteigung bis zum nächsten Bahnhof berücksichtigt werden.
• Bei in vielfachgesteuerten Lokomotiven dürfen für die noch komplett intakten Lokomotiven die erhöhte Normallast angerechnet werden.

Maximal zulässige Zugkraft P und C

Cargo - am Rad 550 kN

P - 300 kN

Zulässige Bremskräfte

BV P: 
Reisezug: 240 kN
Über ablenkende 40-er Weichen: Lok Eigengewicht (40 kN)

BV Cargo (inkl. Bild)
Güterzüge aus einheitlichem Wagenmaterial gemäss FDV 300.5 Ziffer 3.3.1 - 240 kN

Sonst - 150 kN
Bei Umrichterlokomotiven in Vielfachsteuerung können die Werte pro geführtes Triebfahrzeug um 40 kN erhöht werden. Bis max. Total 240kN

Schiebelok: Bremskraft für Triebfahrzeuge am Zugschluss: max. 550 kN

Möglichkeiten bei störungsbedingter Überlast

- defekter Fahrmotore gemäss Handbuch reparieren
- eine Vorspannlok an der Zugspitze einreihen
- eine Schiebelok am Zugschluss einreihen
- einzelne oder mehrere Wagen abhängen

Was gehört beim Cargo alles zur Zuguntersuchung? Technisch - Betrieblich

Technische Zuguntersuchung
- Die Technische Zuguntersuchung muss durch Personal mit vorhandener TKC-Ausbildung ausgeführt werden.

Betriebliche Zuguntersuchung durch Zugvorbereiter
- Erstellung der Bremszettel
- Erstellung der Zug- oder Wagenliste
- Erstellung der Frachtbriefe, sofern vom Absender in Auftrag gegeben

Betriebliche Zuguntersuchung durch Lokführer
- Tägliche Vorbereitungsarbeiten an den Triebfahrzeugen
   - Konsultation Railnova
   - Vorgehen gemäss Checklisten
- Kontrolle der Kuppelstelle Lok - 1. Wagen
- Kontrolle Stellung der Bremsart-Wechseln bis zur 7. Bremseinheit und mit der ZIS-Wagenliste vergleichen
- Kontrolle Vorhanden aller Dokumente
- Kontrolle der ersten Wagennummer und mit der ZIS-Wagenliste vergleichen
- Der Zug mit den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen, Kennzeichnungen und Signalmitteln versehen ist
- Kontrolle der vorhandenen Mindestfesthaltekraft
- Durchführung der Bremsprobe gemäss FDV

Schaltzustände des Triebfahrzeugs beim Kuppeln ... 

Lok kann eingeschaltet sein / Stromabnehmer tief / Hauptlufthähne schliessen

Betriebsart und Anzahl in Vielfachsteuerung
In der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, welche Betriebsart der Vielfachsteuerung zu
wählen ist (oben) und wie viele Loks im Maximum in Vielfachsteuerung gefahren werden
dürfen (unten).

Verwendung der Stromabnehmer - Grundsätze

Während der Fahrt darf nur ein Stromabnehmer pro Triebfahrzeug gehoben sein.

In Einfachtraktion darf mit der Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.

Wie schnell darf man mit mehreren gehobenen Stromabnehmer fahren? (AB I)

2-3 Stromabnehmer 125km/h
4 Stromabnhemer 100km/h

Vectrons und 187 aufpassen - Rollmaterial nachschauen - allenfalls 100km/h

Triebfahrzeuge mit zwei CH-Stromabnehmern - wann muss der vordere verwendet werden?

Bei Re 465 und Re 485 muss, ausgenommen im Störungsfall, der in Fahrtrichtung vordere
Stromabnehmer verwendet werden, wenn unmittelbar dahinter:
• ein Fahrzeug mit Frontscheibe folgt
• ein Wagen folgt, der mit Autos beladen ist

Bremsart Einstellung - Lok und Wagen - kennen

Zugvorbereitung - Fahrzeuge mit mehreren Bremseinheiten - Spezial

Muss bei einem Gelenkwagen oder bei einer untrennbaren Wageneinheit
mit mehreren Steuerventilen eine Bremseinheit ausgeschaltet werden,
darf das andere Steuerventil eingeschaltet bleiben.
Ausgenommen sind
Fahrzeuge, bei denen die Wagenanschrift dahingehend lautet, dass alle
Steuerventile ausgeschaltet werden müssen. Für die Bremsrechnung und
für das Teilbremsverhältnis darf nur dann ein Bremsgewicht angerechnet
werden, wenn Angaben für die einzelne Einheit vorhanden sind. Fehlen
diese Angaben, dürfen für die noch funktionierende Bremseinheit maximal
7 t angerechnet werden.

Lastwechsel - wann auf leer sprich beladen - Hinweis bei blockierter Bremse auf beladen

Lastwechsel auf Stellung
Wenn das Gesamtgewicht
– kleiner ist als das angeschriebene Umstellgewicht - LEER
– das angeschriebene Umstellgewicht erreicht oder übersteigt - BELADEN
- Ist das Umstellgewicht nicht angeschrieben und beträgt das Gesamtgewicht bei 2-achsigen Wagen 25 t und mehr bzw. bei
4-achsigen Wagen 50 t und mehr - BELADEN


Ist ein manueller Lastwechsel, der auf «leer» stehen sollte, auf Stellung «beladen» blockiert, ist die Bremse auszuschalten.

"GALERIA 80" - Bedingt durch die Fahrt durch Tunnels - Beladene offene Autodoppelstockwagen

Hauensteinbasistunnel 80
Lötschbergscheiteltunnel 80
Simplontunnel 80

SIM-Züg - Zugnummer?

43400-43799 Normal SIM-Zug

63400-63799 Extrazüge SIM-Zug

Geschwindigkeitseinschränkungen - Bedingt durch die Ladung

Ladungsart vmax
Gruppen von Wagen mit durchgehender Ladung, die unter sich normal gekuppelt sind 100
Wagen mit Masten, wenn ein tragender Schutzwagen verwendet wird 100
Wagen mit Baumaschinen, welche drehbare Teile (Ausleger) besitzen 100
Beladene offene Autodoppelstockwagen 100
Wagen, die unter sich nur durch die Ladung oder Kuppelstangen verbunden sind 80

AB I Aussergewöhnliche Sendungen - Kennzeichnung

Angaben für die Zugführung - Grundsatz
Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende Angaben:

Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende Angaben:
– die vorgeschriebene Zug- und Bremsreihe
– Gewicht der Anhängelast
– Länge des Zuges (Meter)
– Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast
– Begleitung des Zuges
– Gefahrgut vorhanden
– bei Güterzügen den Anteil Wagen mit Scheibenbremsen (D) bzw. LL- und K-Sohlen (inkl. Angabe der Gesamtzahl der Wagen)
– bei Güterzügen den Anteil G-Bremse (teilweise/ganzer Zug)
– bei Güterzügen die vorhandene Festhaltekraft
- SIM-Zug

Die Art der Verständigung des Lokführers richtet sich nach den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Jede Änderung der Angaben für die Zugführung ist dem Lokführer durch den Zugvorbereiter zu melden, insbesondere wenn
– der Zug nicht nach der vorgeschriebenen Zug- und Bremsreihe verkehren kann
– die Angaben von den in den Betriebsvorschriften aufgeführten Dauerlastzetteln abweichen
– die Angaben unterwegs ändern.
Geschwindigkeitsverminderungen sind dem Lokführer protokollpflichtig bekannt zu geben und der Fahrdienstleiter ist zu informieren.

Wie wird unser Bremszettel Cargo übermittelt? BV C

• Mit einem vorgedruckten FDV-Formular.
• Mit einer ausgedruckten und FDV-konformen Meldung.
• Mit einer FDV-konformen Meldung auf Notizpapier.
• Mit einem internationalen Bremszettel, der die notwendigen Angaben enthält
• Mit einer Meldung auf das Lokführerendgerät (LOPAS)
Durch Verständigung über Funk oder Mobiltelefon. Der Lokführer notiert und quittiert die Angaben.

Anrechenbare Bremsgewichte - Grundsätze
Angerechnet werden darf:

Angerechnet werden darf:
– das R-Bremsgewicht der Fahrzeuge auf Bremsstellung R
– das P-Bremsgewicht der Fahrzeuge auf Bremsstellung P
– Bei Fahrzeugen auf Bremsstellung G das G-Bremsgewicht nur zu 8/10 wegen der längeren Bremszylinderfüllzeit
– bei Fahrzeugen in Bremsstellung R oder P sind bei Güterzügen aufgrund der Länge folgende Bremsgewichtsreduktionen auszuführen:

Angaben für die Zugführung - Welche Arten der Verständigung gibt es?

BV C 300.5

Protokollpflichtige Verständigung
Die Verständigung erfolgt mit dem Bremszettel.
Quittungspflichtige Verständigung
Verständigung über die Länge des Zuges in Meter und das Zugsgewicht:
• Bei der Überfuhr von Wagen in Lok- und Dienstzügen durch den Zugvorbereiter
Keine Verständigung
Der Lokführer ermittelt die Angaben selbst:
• Bei Änderungen von Länge und Gewicht unterwegs
• Bei Lokzügen
• Bei Bau- und Dienstzügen

BV P:
das Lokpersonal ermittelt die Angaben selbst:

• Bei Lok- und Trieb- und Pendelzügen
• Bei der Überfuhr von Wagen in Lok-, Dienst- und Reisezügen bei Fehlen eines Zugvorbereiters
• Wenn Luftbremsen ausgeschaltet wurden bei Fehlen eines Zugvorbereiters
Quittungspflichtige Verständigung Durch den Zugvorbereiter:
• Bei der Überfuhr von Wagen in Lok-, Dienst- und Reisezügen
Protokollpflichtige Verständigung Durch den Zugvorbereiter:
• Wenn Luftbremsen ausgeschaltet wurden

Was ist im Cargo bei Personal- oder Traktionswechsel zu beachten?

Bei Personal- oder Traktionswechsel hat der Lokführer eines ankommenden Zuges dem
übernehmenden Lokführer die physisch vorhandenen Dokumente abzugeben. Wenn durch
den Traktionswechsel Anpassungen der Zug- und Bremsreihe erforderlich sind, verlangt der
übernehmende Lokführer bei der entsprechenden Aussenstelle die Anpassung der
Dokumente.

Bremsrechnung inkl. Rundungsregel

Bremsverhältnis (%) = Bremsgewicht (t) / Zuggewicht (t) • 100 (%)

Rundungsregel:
Bei der Bremsrechnung sind Bruchteile von Tonnen (t) und Bremsprozenten
(%) von 0,5 und grösser aufzurunden, solche von weniger als 0,5 abzurunden.

Jeder Zug benötigt eine Bremsrechnung. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen
können in den Betriebsvorschriften die Ermittlung des Bremsverhältnisses
mit Dauer- oder Standardbremsrechnungen regeln.

Zugreihe und Höchstgeschwindigkeit - für Lokzüge 

BV P u C:
Lokzüge, bestehend aus Lokomotiven und Triebwagen (Nur RBDe alleine), dürfen höchstens nach Zug- und Bremsreihe R 115 mit vmax 140 km/h verkehren.
Re 465: R 115 mit vmax 125 km/h.

Hinweis: Für Fahrten über 125 km/h mit der Re 465 müssen mindestens 12 Achsen Anhängelast mitgeführt werden.

Achtung Ausnahmen - z.B. zwei Vectron mit Bügel beieinander vmax 100 km/h

Triebzüge
Die Angaben der Regelreihe und der Höchstgeschwindigkeit sind im entsprechenden Rollmaterialheft eingetragen.