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Lernkarten Ang. Lokführer 0323

Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I

Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I


Kartei Details

Karten 71
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 21.08.2023 / 29.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230821_lernkarten_ang_lokfuehrer_0323
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Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz - P und C

P: Arbeitende Triebfahrzeuge sind an maximal 2 Stellen im Zug zugelassen. Schiebe- und Zwischendienst sind nicht zugelassen.
Ausnahmen für Triebzüge sind in den Rollmaterialheften geregelt.

C: Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen höchstens an 3 Stellen im Zug eingereiht werden.
Für die zulässige Anzahl Triebfahrzeuge zählen auf Steuerwagen umgeschaltete Triebfahrzeuge nicht mit.

FDV: Die Triebfahrzeuge sind in der Regel an die Spitze des Zuges zu stellen, ausgenommen, wenn sie ferngesteuert sind.
Triebfahrzeuge, welche unmittelbar gekuppelt und vielfachgesteuert sind, gelten als ein Triebfahrzeug.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung muss der bediente Führerstand des zugführenden Fahrzeuges über eine entsprechende Ausrüstung verfügen.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Schiebedienst

Werden zusätzliche, schiebende Triebfahrzeuge am Schluss von direkt geführten Zügen einzeln bedient, gilt das als Schiebedienst.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Schiebedienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.
Ein schiebendes Triebfahrzeug ist mit dem Zug zu kuppeln.
Ausnahme bei Aussensignalisierung:
Wenn das Triebfahrzeug den Zug in einem Abschnitt verlässt sowie beim
Schieben in einen angrenzenden Abschnitt unter die eingeschaltete Fahrleitung
kann die Infrastrukturbetreiberin in den Ausführungsbestimmungen
das Vorgehen regeln.


BV C: Strecken mit zugelassenem Schiebedienst
Schiebedienst ist auf folgenden Strecken zugelassen:
• Domo 2 – Brig
• Thun – Frutigen
• Frutigen – Brig – Frutigen via Bergstrecke

Das Schiebetriebfahrzeug muss gekuppelt und an die Luftbremse des Spitzentriebfahrzeuges
angeschlossen sein.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Vorspanndienst

Werden an der Zugspitze mehrere, unmittelbar gekuppelte Triebfahrzeuge einzeln bedient, gilt das als Vorspanndienst. Als zugführend gilt das vorderste Triebfahrzeug.

Hat nichts mit Vielfachsteuerung zu tun.

Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Zwischendienst

Werden einzeln bediente, arbeitende Triebfahrzeuge zwischen den Wagen eines Zuges eingereiht, gilt das als Zwischendienst. Ein Zwischentriebfahrzeug (Zwischenlok) ist so einzureihen, dass keine Stosskräfte übertragen werden müssen. (Zieht nur ihre Anhängelast)
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Zwischendienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.

Überführung von Triebfahrzeugen - was darf die Lok "schieben"?

Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen zwischen den Wagen oder am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden.
Muss lasthalber mehr als das Eigengewicht bewegt werden, gelten die Bestimmungen für den Schiebedienst oder für den Zwischendienst.

BV C: 3.3.2 Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss
Das Überführen von bis zu 2 arbeitenden Triebfahrzeugen am Zugschluss (Q-Lok) ist
gestattet.
 

Was ist bei indirektes Führen der Züge zu beachten?

Züge werden indirekt geführt, wenn der Lokführer keine freie Sicht auf
den Fahrweg und die Signale hat.
Das indirekte Führen von Zügen ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin
oder bei Störungen gestattet.
Das Fahrpersonal ist zu verständigen. Das indirekte Führen kann auch in
der Fahrordnung angeordnet werden.
Der indirekt führende Mitarbeiter hat sich so aufzustellen, dass er den
Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.

Schleppen - Wann ist die Luftbremse auszuschalten?

Ausschalten der Luftbremse
Die Luftbremse geschleppter Triebfahrzeuge ist auszuschalten, wenn
• sie nicht an die Luftbremse der Spitzenlok angeschlossen sind
• es nach den Bremsvorschriften vorgeschrieben ist (z.B. starke Gefälle)
Müssen die Bremsen ausgeschaltet werden, sind diese schon im Ausgangsbahnhof
auszuschalten.

Schleppdienst - Grundsatz

Geschieht die Zugvorbereitung und die Vorbereitung des Triebfahrzeugs für Schleppfahrt durch den Lokführer des Lokzuges und normalisiert er das Fahrzeug am Ende der Fahrt auch wieder, sind keine schriftlichen Angaben notwendig.

Allfällige Einschränkungen sind dem Lokpersonal in schriftlicher Form mit Datum, Name und
Unterschrift bekanntzugeben. Zum Beispiel in folgenden Fällen:
• Die Bremse des Triebfahrzeugs ist nicht brauchbar und darf nicht eingeschaltet werden.
• Reduktion der Höchstgeschwindigkeit

Einreihung und Anzahl der geschleppten Fahrzeuge
1-2 Triebfahrzeuge An beliebiger Stelle
>2 Triebfahrzeuge Hinter der Zuglok

Grundsätzlich dürfen Re 425 bei Flugschnee oder Schneefall nicht geschleppt werden.

Auf Anordnung der Disposition BLSC ist das Schleppen, defekter Triebfahrzeuge, jederzeit
zulässig. Muss mit eingedrungenem Schnee gerechnet werden, ist vor dem Wiedereinschalten
mit dem IH-Management CML (+41 58 327 32 30) Rücksprache zu halten (Fahrmotoren
trocknen).