Lernkarten Ang. Lokführer 0323
Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Kapitel 5 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Kartei Details
Karten | 71 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 21.08.2023 / 29.08.2023 |
Weblink |
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Was ist ein Niederflurwagen?
Wagen mit 4-achsigen Drehgestellen und kleinen Rädern
Darf man bei Rolas Schiebedienst machen?
BV C
Ja - Ausser: Bei der RoLa ist Schiebedienst zwischen Domo 2 und Iselle verboten.
Weiter gilt:
Die Brems- und Schiebekraft darf bis zu einer zulässigen Kraft von 240 kN uneingeschränkt ausgenützt werden, sofern der vorderste und beim Schieben auch der hinterste NT-Wagen mit 14 t beladen ist.
Entspricht die Beladung nicht dieser Vorschrift, ist die Kraft von 240 kN auf 150 kN zu reduzieren.
Wieviele arbeitenden Triebfahrzeugen dürfen bei ROLAs an der Zugspitze sein?
BV C: Es dürfen maximal 2 arbeitende Triebfahrzeuge an der Zugspitze eingesetzt werden
Erkläre: UKV - BKV
UKV - Unbegleiteter Kombinierter Verkehr
BKV - Begleiteter Kombinierter Verkehr
Begleitwagen für Chauffeure bei ROLA - was ist zu beachten ...
AB I:
Der Begleitwagen für Chauffeure muss mit einer Sprechstelle ausgerüstet sein, welche
eine Sprechverbindung mit dem Lokführer sicherstellt. Bei der Sprechstelle ist
eine Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen anzubringen.
Jedem Chauffeur wird durch das EVU ein Merkblatt abgegeben, welches das Verhalten
bei Brandausbruch oder anderen Unregelmässigkeiten regelt und auf das Vorhandensein
einer Sprechverbindung zum Lokführer hinweist.
ROLA Sicherheitseinrichtung - Ausrüstung, NBÜ-Betriebsart, Prüfen der NBÜ und Sprechverbindung
Ausrüstung
Bei Fahrt durch LBT, GBT, CBT und NBS ist für den Begleitwagen eine funktionierende
Notbremsüberbrückung (NBÜ) vorgeschrieben.
NBÜ-Betriebsart
Die NBÜ-Betriebsart wird durch die Spitzenlok bestimmt. Bei Mehrfachtraktion funktionieren die geführten Loks als Leitungswagen.
1) Bei Mehrfachtraktion sind zwischen allen Loks die gleichen Kabel wie bei der Spitzenlok zu stecken
2) Im Maschinenraum Schrank E
Prüfen der NBÜ
Die NBÜ ist zu prüfen:
• Vor Abfahrt im Ausgangsbahnhof
• Nach jeder Traktionsänderung, auch in den Unterwegsbahnhöfen
• Bei Umleitungszügen via Basel PB nach dem Fahrrichtungswechsel im Personenbahnhof
Der ankommende Lokführer hilft dem abgehenden Lokführer bei der Prüfung der NBÜ.
Die Abläufe sind in der Checkliste in den Anhängen A bzw. B erklärt.
Erfolglose Prüfung der NBÜ
• Der Lokführer informiert die Disposition BLSC
• Die Disposition BLSC fordert bei der zuständigen Stelle die Anordnung zur Umleitung über die Bergstrecke / Stammlinie an
• Mit nicht funktionierender Notbremsüberbrückung darf nicht durch LBT, GBT, CBT und NBS gefahren werden
Prüfen der Sprechverbindung
Vor Abfahrt im Ausgangsbahnhof und nach jeder Traktionsänderung ist die Sprechverbindung mit einem Probegespräch zu prüfen.
Der ankommende Lokführer hilft dem abgehenden Lokführer bei der Prüfung der Sprechverbindung.
Für Notrufe bei nicht funktionierender Sprechverbindung ist in allen Begleitwagen die Nummer der Produktionsüberwachung RAlpin, + 41 58 822 88 08, angeschlagen.
RoLa - Sicherheitshinweise zu Türschliessung und Offenen Türen sowie Ladnungssicherung
Türschliessung
Unmittelbar vor Abfahrt des Zuges am Ausgangsbahnhof und nach jedem Halt unterwegs ist ein Türschliessbefehl zu geben.
Offene Türen Begleitwagen
Das Aussteigen der LKW-Fahrer aus dem Begleitwagen ist weitmöglichst zu verhindern.
Die Türen des RoLa-Begleitwagens sind, wenn immer möglich, verriegelt zu halten.
Ausgestiegene LKW-Fahrer sind zum Einsteigen aufzufordern. Bei Nichtbeachtung der Aufforderung ist dies der Produktionsüberwachung RAlpin (+41 58 822 88 08) rein informativ zu melden.
Bei Kontrollgängen sind offene Türen des Begleitwagens jeweils zu schliessen.
Müssen bei einem RoLa-Begleitwagen alle Seitentüren abgeschlossen werden, dürfen sich keine LKW-Fahrer in diesem Wagen aufhalten.
Ladungssicherung
Müssen an der Ladung bzw. an einem LKW Korrekturen / Reparaturen gemacht werden, ist mit äusserster Vorsicht vorzugehen. Arbeiten im Fahrleitungs- und Dachbereich sind verboten.
Wird die Hilfe eines LKW-Fahrers beansprucht, hat der Lokführer ihn zu begleiten.
Keine Risiken eingehen! Bei Bedarf kann via Disposition BLSC das Interventionsteam aufgeboten werden.
RoLa: Kurzzeitiger Fahrleitungsspannungsausfall
BV C S.120:
Ein kurzzeitiger Fahrleitungsspannungsausfall kann durch einen Kurzschluss zwischen Fahrleitung und LKW verursacht werden.
Wird ein kurzzeitiger Fahrleitungsspannungsausfall festgestellt, sind folgende Massnahmen zu treffen:
• Zug während der Fahrt auf beiden Seiten auf Unregelmässigkeiten kontrollieren.
• Wird Feuer oder Rauchentwicklung festgestellt, an geeigneter Stelle anhalten und die weiteren Massnahmen treffen.
• Wird kein Feuer oder Rauch festgestellt, ist der Zug in Absprache mit dem Fdl am geeigneten Bahnhof anzuhalten und örtlich zu kontrollieren:
- Antennen eingezogen
- Domdeckel geschlossen
- Zustand Dachspoiler
- Aufbauten, Planen, Ladeklappen gesichert
- Brandspuren zwischen Wagenwand und Rädern der LKW
Werden Brandspuren festgestellt, ist ein TKC beizuziehen, welcher über die Weiterfahrt entscheidet.
Werden keine Unregelmässigkeiten festgestellt, darf weitergefahren werden.
RoLA: Notbremsanforderung, Notbremsüberbrückung
Der Lokführer quittiert die Notbremsanforderung bzw. überbrückt die Wirkung der Notbremse, wenn der Zug durch die Notbremse in einem Tunnel oder auf einer Brücke zum Stillstand kommen würde.
• Es darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bis zur nächsten geeigneten Stelle gefahren werden
• LKW-Fahrer sind zu orientieren, dass die Notbremse betätigt wurde und der Zug an geeigneter Stelle anhalten wird
• Fahrdienstleiter verständigen
- Zugsammelschiene ausschalten
• Wird eine Entgleisung festgestellt, ist der Zug sofort anzuhalten.
Falls die Notbremse unbegründet betätigt wurde, darf nach einem Kontrollgang im Begleitwagen und der Rückstellung der Notbremse weitergefahren werden.
RoLa: bei einem Brand
Beim Brand eines Begleitwagens ist folgendermassen vorzugehen:
• Zugsammelschiene ausschalten (Klimaanlage wird ausgeschaltet)
• Sofort anhalten, in Tunnels wenn möglich bei einem Fluchtstollen
• Türen freigeben
• Warnsignal einschalten
• Notruf senden
• Fahrdienstleiter informieren
• LKW-Fahrer bei der Selbstrettung behilflich sein (Selbstschutz beachten)
Beim Brand eines NT-Wagens ist folgendermassen vorzugehen:
• Zugsammelschiene ausschalten (Klimaanlage wird ausgeschaltet)
• vmax 80 km/h
• Fahrdienstleiter informieren
• An geeigneter Stelle anhalten (Halt in Tunnels und Brücken vermeiden)
• Warnsignal einschalten
• Notruf senden
• LKW-Fahrer informieren
• Örtliche Kontrolle durchführen (Selbstschutz beachten)
• Fahrdienstleiter über das Brandausmass verständigen
• Sofern sinnvoll, Löschversuch mittels Feuerlöscher
Einreihung und Anzahl der geschleppten Fahrzeuge BV P und C
BV C:
1-2 Triebfahrzeuge: An beliebiger Stelle
>2 Triebfahrzeuge: Hinter der Zuglok
BV P:
Es ist maximal ein geschlepptes Triebfahrzeug erlaubt. Einreihung beliebig.
BV C - Schiebedienst ist auf folgenden Strecken zugelassen:
- Domo 2 – Brig
• Thun – Frutigen
• Frutigen – Brig – Frutigen via Bergstrecke
Zugbildung beim Schiebedienst - erkläre - BV C
Das Schiebetriebfahrzeug muss gekuppelt und an die Luftbremse des Spitzentriebfahrzeuges angeschlossen sein.
Nach erfolgtem Kuppeln führen die Lokführer eine Zusatzbremsprobe mit Hilfe des Manometers des Schiebetriebfahrzeuges durch. Dieses Vorgehen ist auch bei allfälliger Änderung der Spitzentraktion anzuwenden.
Es sind max. 2 Schiebeloks zugelassen. Die maximal zugelassene Schiebekraft ist einzuhalten.
Zügen mit Schiebedienst dürfen keine weiteren bedienten Triebfahrzeuge zur Überführung
beigestellt werden.
Der besetzte Führerstand von Schiebetriebfahrzeugen ist von Wagen mit Grosszetteln (Placards) nach Muster 1, 1.5 oder 1.6 mit dem Schutzabstand von mindestens 18 Meter (zwei zweiachsige Wagen, ein vierachsiger oder zwei mehrachsige Wagen) zu schützen.
Hinter dem gekuppelten Schiebetriebfahrzeug darf eine Wagengruppe von höchstens 12 Achsen angehängt werden.
Nach dem Kuppeln der Schiebelok ist der senkrechte Abstand der Puffermitten zwischen Schiebelok und Wagen zu prüfen. Der Abstand darf max. 85 mm betragen.
Befahren von Weichen in ablenkender Stellung mit Schiebedienst - BV C
Das Schiebetriebfahrzeug darf beim Befahren aller Weichen in ablenkender Stellung nur sein
Eigengewicht fördern.
Das Abschalten auf den zulässigen Stromwert muss auf dem Schiebetriebfahrzeug bereits auf
der Höhe des zugehörigen Hauptsignals erfolgen.
Beim Schiebedienst gelten welche Höchstgeschwindigkeiten? BV C
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:
• 80 km/h, wenn zwischen dem Spitzen- und Schiebetriebfahrzeugen eine Sprechverbindung besteht
• 60 km/h, ohne Sprechverbindung
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Spitzentriebfahrzeuge die ganze Anhängelast befördern können.
Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz - P und C
P: Arbeitende Triebfahrzeuge sind an maximal 2 Stellen im Zug zugelassen. Schiebe- und Zwischendienst sind nicht zugelassen.
Ausnahmen für Triebzüge sind in den Rollmaterialheften geregelt.
C: Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen höchstens an 3 Stellen im Zug eingereiht werden.
Für die zulässige Anzahl Triebfahrzeuge zählen auf Steuerwagen umgeschaltete Triebfahrzeuge nicht mit.
FDV: Die Triebfahrzeuge sind in der Regel an die Spitze des Zuges zu stellen, ausgenommen, wenn sie ferngesteuert sind.
Triebfahrzeuge, welche unmittelbar gekuppelt und vielfachgesteuert sind, gelten als ein Triebfahrzeug.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung muss der bediente Führerstand des zugführenden Fahrzeuges über eine entsprechende Ausrüstung verfügen.
Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Schiebedienst
Werden zusätzliche, schiebende Triebfahrzeuge am Schluss von direkt geführten Zügen einzeln bedient, gilt das als Schiebedienst.
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Schiebedienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.
Ein schiebendes Triebfahrzeug ist mit dem Zug zu kuppeln.
Ausnahme bei Aussensignalisierung:
Wenn das Triebfahrzeug den Zug in einem Abschnitt verlässt sowie beim
Schieben in einen angrenzenden Abschnitt unter die eingeschaltete Fahrleitung
kann die Infrastrukturbetreiberin in den Ausführungsbestimmungen
das Vorgehen regeln.
BV C: Strecken mit zugelassenem Schiebedienst
Schiebedienst ist auf folgenden Strecken zugelassen:
• Domo 2 – Brig
• Thun – Frutigen
• Frutigen – Brig – Frutigen via Bergstrecke
Das Schiebetriebfahrzeug muss gekuppelt und an die Luftbremse des Spitzentriebfahrzeuges
angeschlossen sein.
Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Vorspanndienst
Werden an der Zugspitze mehrere, unmittelbar gekuppelte Triebfahrzeuge einzeln bedient, gilt das als Vorspanndienst. Als zugführend gilt das vorderste Triebfahrzeug.
Hat nichts mit Vielfachsteuerung zu tun.
Einreihen der Triebfahrzeuge - Grundsatz Zwischendienst
Werden einzeln bediente, arbeitende Triebfahrzeuge zwischen den Wagen eines Zuges eingereiht, gilt das als Zwischendienst. Ein Zwischentriebfahrzeug (Zwischenlok) ist so einzureihen, dass keine Stosskräfte übertragen werden müssen. (Zieht nur ihre Anhängelast)
Im Bereich der Führerstandsignalisierung ist Zwischendienst nur mit Zustimmung der Infrastrukturbetreiberin zulässig.
Überführung von Triebfahrzeugen - was darf die Lok "schieben"?
Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen zwischen den Wagen oder am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden.
Muss lasthalber mehr als das Eigengewicht bewegt werden, gelten die Bestimmungen für den Schiebedienst oder für den Zwischendienst.
BV C: 3.3.2 Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss
Das Überführen von bis zu 2 arbeitenden Triebfahrzeugen am Zugschluss (Q-Lok) ist
gestattet.
Was ist bei indirektes Führen der Züge zu beachten?
Züge werden indirekt geführt, wenn der Lokführer keine freie Sicht auf
den Fahrweg und die Signale hat.
Das indirekte Führen von Zügen ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin
oder bei Störungen gestattet.
Das Fahrpersonal ist zu verständigen. Das indirekte Führen kann auch in
der Fahrordnung angeordnet werden.
Der indirekt führende Mitarbeiter hat sich so aufzustellen, dass er den
Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.
Schleppen - Wann ist die Luftbremse auszuschalten?
Ausschalten der Luftbremse
Die Luftbremse geschleppter Triebfahrzeuge ist auszuschalten, wenn
• sie nicht an die Luftbremse der Spitzenlok angeschlossen sind
• es nach den Bremsvorschriften vorgeschrieben ist (z.B. starke Gefälle)
Müssen die Bremsen ausgeschaltet werden, sind diese schon im Ausgangsbahnhof
auszuschalten.
Schleppdienst - Grundsatz
Geschieht die Zugvorbereitung und die Vorbereitung des Triebfahrzeugs für Schleppfahrt durch den Lokführer des Lokzuges und normalisiert er das Fahrzeug am Ende der Fahrt auch wieder, sind keine schriftlichen Angaben notwendig.
Allfällige Einschränkungen sind dem Lokpersonal in schriftlicher Form mit Datum, Name und
Unterschrift bekanntzugeben. Zum Beispiel in folgenden Fällen:
• Die Bremse des Triebfahrzeugs ist nicht brauchbar und darf nicht eingeschaltet werden.
• Reduktion der Höchstgeschwindigkeit
Einreihung und Anzahl der geschleppten Fahrzeuge
1-2 Triebfahrzeuge An beliebiger Stelle
>2 Triebfahrzeuge Hinter der Zuglok
Grundsätzlich dürfen Re 425 bei Flugschnee oder Schneefall nicht geschleppt werden.
Auf Anordnung der Disposition BLSC ist das Schleppen, defekter Triebfahrzeuge, jederzeit
zulässig. Muss mit eingedrungenem Schnee gerechnet werden, ist vor dem Wiedereinschalten
mit dem IH-Management CML (+41 58 327 32 30) Rücksprache zu halten (Fahrmotoren
trocknen).
Einreihen der Anhängelast - Grundsatz
In die Züge dürfen nur Fahrzeuge eingereiht werden, deren Beschaffenheit
und Ladung die Voraussetzungen für die Beförderung mit dem betreffenden
Zug erfüllen. Kleinwagen dürfen nicht angehängt werden. Beschädigte
oder entgleiste Fahrzeuge dürfen erst nach der Untersuchung
und der Freigabe durch den technischen Wagendienst in Züge eingereiht
werden.
Für das Einreihen von Fahrzeugen in die Züge sind zudem die nachstehenden Bestimmungen zu beachten:
– die Einschränkungen für das Verkehren von Fahrzeugen auf einzelnen Strecken mit Rücksicht auf die grösste zulässige Radsatz und Meterlast sowie das Lademass (Profil, Länge etc.)
– die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge mit Rücksicht auf Bauart, Achsstand und Gewicht
– die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf Grund ihrer Anschrift oder eines Schadenzettels
– die für aussergewöhnliche Sendungen massgebenden Bestimmungen
– die Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für das Einreihen von Fahrzeugen am Zugschluss sowie für das Schleppen von Triebfahrzeugen und bei Beschädigungen.
Welche Streckenklasse haben wir von Basel nach Domo?
Alles D4: max. Radsatzlast 22.5t und max Meterlast 8,0 t/m
Was darf ein RABe 515 schleppen? ...
BV P im Rollmaterialheft! für alle - z.B. RABe515:
Schleppen RABe 515 4-teilig
• Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach dem Bremsverhältnis des ganzen Zuges.
• Ein RABe 515 darf bis zu 3 RABe 515 schleppen
Schleppen RABe 515 6-teilig
• Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach dem Bremsverhältnis des ganzen Zuges, höchstens gem. Kap. 5.3.4.1 Lokzüge
• Ein RABe 515 6-teilig darf nur 1 RABe 515 4-teilig schleppen
• Ein RABe 515 4-teilig darf nur 1 RABe 515 6-teilig schleppen
BV P: Überfuhr und Schleppen von Triebfahrzeugen - bei Flugschnee oder Schneefall
Grundsätzlich dürfen Triebfahrzeuge bei Flugschnee oder Schneefall nicht geschleppt werden.
ABER
Auf Anordnung der Leitstelle Bahnproduktion (LSB) ist das Schleppen, auch fahrtüchtiger Triebfahrzeuge, jederzeit zulässig. Muss mit eingedrungenem Schnee gerechnet werden, sind vor dem Wiedereinschalten die Fahrmotoren zu trocknen.
Normallast berechnen - C und P
Die Normallasttabelle wird zur Bestimmung der Anhängelasten für Triebfahrzeuge in Abhängigkeit der Steigung verwendet.
Die Tabelle (BV C, Seite 40) enthält
• die grösste zulässige Zughakenlast 1
• für die elektrischen Triebfahrzeuge die grösste zulässige Normallast
Zur Bestimmung der Normallast in Gefällen sind die Werte für 0 ‰ Steigung massgebend.
Berechnung der Mittelwerte
Liegen die Werte der Steigungen zwischen den Werten der Tabellen, darf für die Berechnung
der Lasten der Mittelwert verwendet werden.
Toleranz der Lasten
Die Lasten dürfen um maximal 15 t überschritten werden.
Schlechte Adhäsionsverhältnisse
Bei schlechten Adhäsionsverhältnissen soll das führende Fahrzeug über ausreichend Sand
verfügen.
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