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Politik Lernkarteien
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Kartei Details
Karten | 104 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.05.2023 / 30.05.2023 |
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Urheberschaft Postulat
Ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission
Vorgehen Postulat
- Ein als «Postulat» gekennzeichneter Vorstoss wird dem Ratssekretariat übergeben, welches das Postulat an den Bundesrat weiterleitet.
- Der Bundesrat antwortet auf das Postulat schriftlich, in der Regel bis zur nächsten Session. Er stellt den Antrag, das Postulat anzunehmen oder abzulehnen.
- Bei Ablehnung: Die für das Postulat verantwortliche Person oder Gruppe kann erklären, ob sie die Ablehnung annimmt oder ob sie am Postulat festhält.
- In jedem Falle aber wird das Postulat im entsprechenden Rat behandelt.
- überweist der Rat das Postulat an den Bundesrat, muss dieser das Ergebnis seiner Überprüfung in einem Bericht darlegen.
Definition parlamentarische Initiative
Vorstoss aus dem Parlament, dass der Entwurf für ein neues Gesetz oder einen neuen Verfassungsartikel von einer Parlamentskommission selber ausgearbeitet werden soll. (Bei der Motion wird der Bundesrat damit beauftragt!)
Urheberschaft parlamentarische Initiative
Ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission
Vorgehen parlamentarische Initiative
- Vorprüfungsverfahren
Die parlamentarische Initiative wird an die zuständige Kommission des Rates, in dem sie eingereicht wurde, weitergeleitet. Die Kommission unterzieht sie einer Vorprüfung und beschliesst spätestens ein Jahr nach der Zuweisung der Initiative beim Gesamtrat zu beantragen:
der Initiative keine Folge zu geben. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
- Der Rat beschliesst im Sinne der Kommission und lehnt sie ab: Die Initiative ist vom Tisch und wird nicht weiterverfolgt.
- Der Rat nimmt die parlamentarische Initiative gegen den Willen seiner Kommission an. Die zuständige Kommission des anderen Rates muss sich nun mit dieser parlamentarischen Initiative befassen.
der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dieser Beschluss bedarf (spätestens ein Jahr nach der Zuweisung) der Zustimmung der zuständigen Kommission des anderen Rates. Es bestehen wiederum zwei Möglichkeiten:
- Die Kommission des Zweitrates ist mit der parlamentarischen Initiative ebenfalls einverstanden. (Weiteres Vorgehen siehe unter 2. Ausführung)
- Die Kommission des Zweitrates lehnt die Initiative ab: Sie kommt nun vor den Zweitrat:
- Lehnt der Zweitrat die Initiative ab, ist sie vom Tisch und wird nicht weiterverfolgt.
- Stimmt der Zweitrat der parlamentarischen Initiative zu, kommt sie zur Ausführung.
- Ausführung
- Die zuständige Kommission jenes Rates, in dem die parlamentarische Initiative eingereicht worden ist, beginnt mit der Arbeit (z.B. Ausformulierung des Gesetzestextes).
- Die Kommission kann das zuständige Departement beiziehen, um alle für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs notwendigen Rechts- und Sachauskünfte zu erhalten.
Zudem kann sie den Bundesrat beauftragen, zum Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (siehe Entstehung eines Gesetzes). - Die Kommission überweist den Bericht und den Entwurf zu einem Erlass gleichzeitig ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme.
- Beantragt der Bundesrat eine Änderung, so berät die Kommission die Stellungnahme des Bundesrates vor der Beratung des Erlassentwurfs im Erstrat.
- Danach erfolgt die Eintretensdebatte im Erstrat.
Definition Interpellation
Vorstoss aus dem Parlament, der den Bundesrat verpflichtet, dem Parlament über Angelegenheiten des Bundes mündlich oder schriftlich Auskunft zu geben.
Urheberschaft Interpellation
Ein Ratsmitglied oder mehrere Ratsmitglieder gemeinsam
Vorgehen Interpellation
- Dem Bundesrat wird eine schriftlich formulierte Frage unterbreitet, die als «Interpellation» gekennzeichnet ist.
- Im Normalfall antwortet der Bundesrat darauf dem Rat schriftlich.
- Die Interpellantin, der Interpellant kann erklären, ob die Antwort des Bundesrates befriedigt. Befriedigt die Antwort nicht, kann das Ratsmitglied innerhalb einer Woche eine Diskussion vor dem Rat verlangen. Der Rat entscheidet dann, ob er in die Diskussion eintreten will oder nicht.
- Findet eine Diskussion statt, muss auch das entsprechende Mitglied des Bundesrates dem Rat Rede und Antwort stehen.
- Eine als «dringlich» erklärte Interpellation wird womöglich in der gleichen Session behandelt. Das Ratsbüro entscheidet aber, ob die Interpellation als «dringlich» behandelt wird.
Definition Anfrage
Vorstoss aus dem Parlament, worin ein Ratsmitglied vom Bundesrat über eine Angelegenheit des Bundes Auskunft verlangt.
Urheberschaft Anfrage
Ein Ratsmitglied
Vorgehen Anfrage
- Das Ratsmitglied reicht dem Bundesrat seine Frage schriftlich ein, und zwar als «Anfrage» gekennzeichnet.
- Der Bundesrat muss diese «Anfrage» spätestens im Verlauf der nachfolgenden Session schriftlich beantworten. Die Antwort wird sämtlichen Ratsmitgliedern des entsprechenden Rates zugestellt.
- Anfragen werden aber vom Ratsplenum nicht behandelt.
- Die Anfrage kann mit Zustimmung des Präsidenten, der Präsidentin des Büros für dringlich erklärt werden, wenn sie eine Woche vor Sessionsende eingereicht wird.
Definition Fragestunde
Nur im Nationalrat
Vorstösse aus dem Nationalrat, bei denen Nationalratsmitglieder vor dem Ratsplenum von einem Mitglied des Bundesrates mündlich Auskunft verlangen
Urheberschaft Nationalrat
Ein Ratsmitglied des Nationalrates
Vorgehen Fragestunde
- Das Ratsmitglied stellt dem Bundesrat schriftlich eine kurze Frage, die vom Bundesrat in der kommenden Sessionswoche (jeweils am Montagnachmittag) mündlich beantwortet wird. Die Fragestunde findet zweimal pro Session statt und dauert maximal 90 Minuten.
- Die fragestellende Person hat das Recht, mündlich eine sachbezogene Zusatzfrage zu stellen, die vom Bundesratsmitglied sofort beantwortet wird.
Bedeutung einer Fraktion
- Fraktionen haben das Recht, parlamentarische Initiativen, Vorstösse, Anträge und Wahlvorschläge einzureichen.
- Die Fraktionen haben vor allem im Nationalrat eine grosse Bedeutung. Ihre Präsidenten bzw. Präsidentinnen sind Mitglieder des Büros des Nationalrates. Das Büro legt die Arbeits- und Sessionsordnung fest und teilt den Kommissionen die Aufgaben zu.
- Eine Fraktion hat mehr politisches Gewicht als einzelne Parlamentarierinnen, Parlamentarier.
- Nur wer einer Fraktion angehört, kann Einsitz in Kommissionen nehmen.
- In den Fraktionssitzungen werden die Ratsgeschäfte und die Wahlen vorbesprochen. Die Kommissionsmitglieder informieren ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen über die entsprechenden Vorlagen. Dabei wird versucht, zu einer einheitlichen Fraktionsaussage zu gelangen, was bisweilen schwierig ist, wenn die Partei vielfältig zusammengesetzt ist.
Fraktionen der CH
Fraktion der CH Volkspartei (59 SVP, 1 Lega, 1 EDU, 1 parteilos)
Sozialdemokratische Fraktion (48 SP)
Die Mitte-Fraktion (41 die Mitte, 3 EVP)
FDP-Liberale Fraktion (41 FDP)
Grüne Fraktion (33 GPS, 1PdA, 1 EàG)
Grünliberale Fraktion (16 GLP)
Definition Kommission
Parlamentarischer Ausschuss, der ein Geschäft, etwa einen Gesetzesentwurf oder die Finanzausgaben, prüft und im Detail berät. Kommissionen werden gebildet, weil nicht alle 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich mit jeder Vorlage umfassend auseinandersetzen können.
Aufgaben der Kommissionen
- Die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten, dem Rat Bericht erstatten.
- Aufgrund der Beratungen stellt die Kommission ihrem Rat einen Antrag. Folgende Anträge können gestellt werden:
- auf das Geschäft nicht eintreten
- auf das Geschäft eintreten
- Das Geschäft an den Bundesrat oder die Kommission zurückweisen. Danach kann auch die Kommissionsminderheit einen Antrag stellen.
- Änderungsvorschläge gegenüber dem Entwurf vornehmen.
- Vorschläge in ihrem Zuständigkeitsbereich vorbereiten.
Allgemeine Rechte von Kommissionen
- parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Anträge einreichen,
- Berichte erstatten,
- aussenstehende Sachverständige beiziehen,
- Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und interessierter Kreise anhören,
- Besichtigungen von Unternehmungen wie z.B. AKWs vornehmen,
- aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen.
Sitzungen der Kommissionen nicht öffentlich, können vom Bundesrat verlangen konsultiert zu werden, Beratungen sind vertraulich, Protokolle nicht öffentlich einsehbar, Kommissionen informieren Öffentlichkeit über Beratungsergebnisse
Definition Subkomissionen
Unterkomission inerhalb einer Kommission
Jede Kommission kann aus ihrer Reihe einzelne Mitglieder in eine Subkommission einsetzen, die einzelne Geschäfte vorprüft oder abklärt. Die Subkommission unterbreitet ihre Berichte und Anträge der jeweiligen Gesamtkommission.
Zusammensetzung der Kommissionen
- Die parteipolitische Verteilung der Kommissionssitze richtet sich nach der Grösse der Fraktionen: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat, desto mehr Sitze erhält sie. Entsprechend sind die Kommissionen Abbilder des Parlaments. Daher folgen die Räte sehr oft den Anträgen ihrer Kommissionen.
- In die entsprechenden Kommissionen delegieren die Fraktionen ihre «Spezialistinnen und Spezialisten».
- Die Kommissionen umfassen im Nationalrat je 25 und im Ständerat je 13 Mitglieder.
- Die Mitglieder des Nationalrats arbeiten in der Regel in einer oder in zwei Kommissionen, jene des Ständerats in bis zu vier.
ständige Kommissionen und deren Sitze
Nationalrat: 12 ständige Kommissionen, Ständerat: 11 ständige Kommissionen
Aufsichtskommissionen in Stände- und Nationalrat
Oberaufsicht über den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung des Bundesrates. Die Kommissionsmitglieder - ausgewählte National- und Ständeräte - beaufsichtigen auf diese Art die Arbeit des Bundesrates.
Es gibt zwei Aufsichtskommissionen:
- Finanzkommission (FK)
- Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Legislativkommissionen im National- und Ständerat
Der Wortteil «legislativ» im Namen dieser Kommissionen weist darauf hin, dass es dabei darum geht, konkrete Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Jede der neun Kommissionen konzentriert sich dabei auf ihr Spezialgebiet:
- Aussenpolitische Kommission (APK)
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
- Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
- Sicherheitspolitische Kommission (SiK)
- Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
- Staatspolitische Kommission (SPK)
- Kommission für Rechtsfragen (RK)