Politik BM

Politik Lernkarteien

Politik Lernkarteien

Patricia Birrer

Patricia Birrer

Kartei Details

Karten 104
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 29.05.2023 / 30.05.2023
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Entstehung eines Gesetztes beschreiben

Entstehung von Gesetztes- und Verfassungsbeschlüssen beschreiben

Wie funktioniert eine Initiative?

Nenne die Mitwirkungsrechte der Kantone

  • Vernehmlassungsverfahren
  • Standesinitiative
  • Referendumsrecht
  • Volks- und Ständemehr

Kanton und das Vernehmlassungsverfahren

  • Bund informiert Kantone über sein Vorhaben und holt Stellungsnahmen ein
  • Kantone werden in Vernehmlassungsverfahren einbezogen
  • Kantone wirken an der Willensbildung des Bundes mit --> Rechtssitzung

Kanton und die Standesinitative

  • Recht, den Bundesbehörden Vorschläge zu Verfassungsrevision und Gesetzgebung zu geben
  • Vorschlag, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesverfassung ausarbeitet
  • Standesinitiative muss eine Begründung enthalten
  • braucht Zustimmung der entsprechenden Kommissionen beider Räte

Kanton und Referendumsrecht

  • 8 Kantone können gegen ein Gesetz von Parlament und gegen völkerrechtliche Verträge das fakultative Referendum ergreifen

 

  • erstmals 2003 zustande gekommen --> Steuerpakete des Bundes
  • Halbkantone zählen als ganze Kantone --> Begriff Halbkanton wurde aus BV gestrichen --> Halbkantone zählen nur bei Ständemehr oder Mitglied bei Ständerat

Kanton und Volks-und Ständemehr

Kommt wenn:

  • Änderungen der Bundesverfassung (Total-/Teilrevision)
  • der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit --> NATO
  • Beitritt zu supernationalen Gemeinschaften --> EU
  • dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben
  • Änderungen im Bestand der Kantone

Anstoss zur Gesetzgebung

Drei Möglichkeiten:

  • Ein National- oder Ständerat reicht Motion ein, stimmen National- und Ständerat zu --> Bundesrat wird zur Ausarbeiten eines Gesetzesentwurfes verpflichtet
  • Ein Mitglied des Bundesrates lässt ein Gesez ausarbeiten --> National- und Ständerat weder befragt noch zustimmen
  • Standesinitiative --> Kanton initiiert ein neues Gesetz auf Bundesebene

Definition Verband

Zusammenschluss von Menschen mit einem begrenzten Interessengebiet (meist wirtschaftlich), probieren ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Zwecke eines Verbandes

  • Gegenseitige Information der Mitglieder
  • Gemeinsame Interessenwahrung gegen aussen --> Baumeisterverband hilft Mitgleidern bei Kalkulation von Bauten, achtet auf möglichst gleiche Preisbasis
  • Gewerkschaften (Vereinigungen von Arbeitnehmenden) helfen Mitgliedern, die Reche am Arbeitsplatz durchzusetzen --> verhandeln mit Verbänden von Arbeitgebern über GAV
  • Mitarbeit bei Gesetzgebung im Vernehmlassungsverfaheren --> Verbände dürfen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf abgeben (Lobbying) --> Einfluss in die Politik

Unterschiede Partei zu Verband

  • Parteien stellen Exponenten in Politik
  • Verbände vertreten Wirtschaft
  • Verbände stellen bei Wahlen keine Listen auf --> delegieren für Vertreter in nahestehende Parteien
  • unterstützen Parteien stark finanziell
  • Parlamentarier unterstützen nicht nur Parteien sondern auch Verbände

Kritik an Parteien

  • Verbände und grosse Wirtschaftskonzerne würden Politiker beschenken 
  • Wirtschaft binde Rätinnen und Räte an ihre Interessen (mit Einladungen an Anlässe)
  • Verbans- und Wirtschaftsunabhängige Politik sei so nicht mehr möglich
  • zu wenig Transparenz bez. konkreten Bindungen der Räte an Wirtschaftsunternehmen
  • Stimmberechtigte würden indirekt getäuscht werden, da Politiker gemäss ihren wirtschaftlichen Interessen Voten

Vergleich: Politische Partei vs. Verband

Politische Partei:

  • Politischer Verein, in dem sich gleichgesinnte Menschen zusammenschliessen mit dem Zweck, wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten.
  • Ortspartei, Kantonalpartei, schweizerische Dachorganisation
    • Stellungnahmen zu allen wichtigen politischen Fragen , d. h., die Bürgerinnen und Bürger informieren; das Gesamtwohl steht im Vordergrund
    • Beteiligung an Wahlen
    • Mitarbeit bei Gesetzgebung und Regierung
  • Freiwillig, keine Notwendigkeit (oft aber erforderlich wegen politischer Karriere). Es braucht keine offizielle Beitrittserklärung (Ausnahme: SP).
  • Gemessen an der Zahl der Bevölkerung relativ wenig Mitglieder
  • Freiwillige Zuwendungen
  • Die Mitgliedschaft basiert auf einem gemeinsamen Ideal.Daher erfolgen keine direkten materiellen Gegenleistungen.

Verband:

  • Zusammenschluss von Menschen, die in Bezug auf ein begrenztes Interessengebiet (meist wirtschaftlicher Art) ihre Vorstellungen durchzusetzen versuchen .
  • Regional und gesamtschweizerisch organisiert
    • Teilinteressen vertreten (z .B. Automobilverbände wie TCS, ACS, VCS) und die Interessen der Mitglieder wahrnehmen (gegenseitige Information, gemeinsame Interessenwahrnehmung nach aussen)
    • Keine selbstständige Beteiligung an Wahlen
    • Mitarbeit bei der Gesetzgebung im Vernehmlassungsverfahren
    • Verhandlungen mit wirtschaftlichen Partnerinnen und Partnern und mit Behörden
  • Meist notwendig, oft gar Verpflichtung durch den Arbeitgeber.
  • Auf die Berufsgruppe bezogen relativ viele Mitglieder
  • Nach Einkommen abgestufte, relativ hohe und für Mitglieder obligatorische Beiträge
  • Die Mitgliedschaft basiert auf einer fühlbaren, oft unentbehrlichen Gegenleistung.In Gesamtarbeitsverträgen werden Mindestlöhne, Reduktion der Wochenarbeitsstunden, Ferien usw. ausgehandelt. Ein Mitglied kann sogar unentgeltlich rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.

 

Gewaltenteilung auf Bundesebene

  • Parlament (Legislative = Gesetzgebung)
  • Regierung / Verwaltung (Exekutive = vollziehende Gewalt)
  • Oberstes Gericht (Judikative = Rechtssprechung

Parlament

  • Bundesversammlung: Der Nationalrat zählt 200 und der Ständerat 46 Mitgleider
  • Die Vereinigte Bundesversammlung (246 Mitglieder) wählt:
    • die Mitglieder des Bundesrates
    • die Mitgleider des Bundesgerichtes
    • die Bundeskanzlerin / Kanzler
    • Bundesanwalt
    • im Kriegsfall den General
  • Amtsdauer: 4 Jahre
  • Vom Souverän gwählt

Regierung / Verwaltung

  • 7 Mitglieder des Bundesrates
  • jedes Mitglied hat ein eigenes Departement
    • Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten = EDA
    • Eidg. Departement des Innern = EDI
    • Eidg. Justiz- und Polizeidepartement = EJPD
    • Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport = VBS
    • Eidg. Finanzdepartement = EFD
    • Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung = WBF
    • Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation = UVE
  • Bundeskanzlei: Stabsstelle des Bundesrates, Bundeskanzler leitet Bundeskanzlei
  • Amtsdauer: 4 Jahre
  • Vom Parlament gewählt

Oberstes Gericht

  • Bundesgericht in Lausanne / Luzern: In Lausanne und Luzern gibt es insgesamt 35-45 Bundesrichter
  • Untere Gerichte:
    • Bundesstrafgericht in Bellinzona --> 15-35 Richter
    • Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen --> 50-70 Richter
  • Militärkassationsgericht
  • Amtsdauer: 6 Jahre
  • von Parlament gewählt

Unvereinbarkeitsartikel

BV 144

auf Bundesebene dürfen Mitglieder einer Behörde nicht gleichzeitig einer anderen Angehören (horizontale Gewaltenteilung)

--> Bsp. Mitglied des Parlament nicht Mitglied des Bundesrats

Bundesrecht kennt keine vertikale Trennung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Bundesrat der CH

Bundeskanzler Walter Thurnherr

  •  Albert Rösti (SVP)
  • lgnazio Cassis (FDP)
  • Viola Amherd (Die Mitte)
  • Bundespräsident Alain Berset (SP)
  • Guy Parmelin (SVP)
  • Karin Keller-Sutter (FDP)
  • Elisabeth Baume-Schneider (SP)

Regieurngssystem der CH

  • Bundesrat seit Gründung des Bundesstaates 1848
  • andere demokratische Systeme haben Regierungschefen, welcher die Regierungsmitglieder (Minister) bestimmt = Kabinett 15-20 Mitglieder
  • Bundesräte sind wie Minister
  • Regierungschef fehlt in CH system --> Verantwortung wird von BR getragen
  • zeichnet sich durch Stabilität aus
  • Kantone haben praktisch dasselbe Regierungssystem wie Bundesebene

Was sind die Zuständigkeiten des Gesamtbundesrates?

  • Regierungspolitik
  • Initiativrecht
  • Rechtsetzung und Vollzug
  • Finanzen
  • Beziehungen zum Ausland
  • Äussere und innere Sicherheit
  • Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Zuständigkeit des BR: die Regierunspolitik

  • BR muss vor allem regieren
    • vorausblicken
    • zukünftige Probleme erkennen und abklären
    • Bedürfnisse der nächsten Jahre erkennen
  • erarbeitet Lösungsvorschläge
  • veröffentlichung des Regierungsprogrammes (Legislaturplanung) zu Beginn der Legislaturperiode
  • Bundesrat muss Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informieren

Zuständigkeit des BR: Initativrecht

  • BR leitet vorparlamentarische Phase bei Entstehung von Gesetz
  • kann Bundesversammlung Vorschläge zu Verfassungsänderung, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen --> eigener Antrieb oder aufgrund parlamentarischen Auftrages

Zuständigkeit des BR: Rechtsetzung und Vollzug

  • erlässt der Bundesrat nähere Ausführungsbestimmungen zu einzelnen Gesetzesartikeln = Verordnungen
  • Der Bundesrat ist für den Vollzug (die Ausführung) der Gesetze verantwortlich
  • legt den Termin für die Inkraftsetzung eines Gesetzes fest. Meistens sind dies der 1. Januar und der 1. Juli.

Zuständigkeit des BR: Finanzen

  • die Finanzplanung: Ein Staat muss mehrjährige Finanzpläne erstellen.
  • den Budgetentwurf: Über den Entwurf stimmt die Bundesversammlung ab, ohne an die Anträge des Bundesrates gebunden zu sein.
  • die Erstellung der Staatsrechnung: Diese hat er dem Parlament vorzulegen.
  • eine ordnungsgemässe Haushaltsführung.

Zuständigkeit des BR: Beziehungen zum Ausland

  • Bundesrat vertritt die Schweiz nach aussen

  • allein BR darf gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen rechtsverbindliche Erklärungen abgeben

  • Bundesrat bestimmt und koordiniert die schweizerische Aussenpolitik und setzt sie um

  • Er handelt Verträge mit dem Ausland aus, unterzeichnet (ratifiziert) sie und legt sie zur Genehmigung der Bundesversammlung vor.

Zuständigkeit des BR: Äussere und innere Sicherheit

Äussere Sicherheit:

BR muss für Unabhängigkeit wie Nautralität der CH sorgen

 

Innere Sciherheit:

Schutz der Polizeigüter (Leben, Freiheit, Gesundheit, Sittlichkeit), Schutz der Natur, in dringenden Fällen darf BR Truppen bis 4000 Personen aufbieten

Zuständigkeit des BR: Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

pflegt Beziehungen zu den Kantonen und überprüft inerkantonale Verträge

Definition von Departement

auf Kantonsebene auch Direktion genannt

= ein Sektor in der Verwaltung, der eine Fülle von Aufgaben umfasst

Bundesrat und das Departementalprinzip

  • Bundesrat = vorsteher eines Departements
  • Mitglieder des BR Angehörige der Kollegialbehörde und Vorstehende eines Departements
  • Departementalprinzip verteilt Vielzahl von Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des BR
  • Departemente bereitnen Geschäfte zuhanden des Kollegiums vor und führen Beschlüsse des Kollegiums aus
  • Kollegialsystem hat Vorrang
    • Entscheide des Kollegiums stehen über den Entscheiden des Departementschefs
    • BR ist über Tätigkeit in Departement dem Parlament Rechenschaft schuldig

Verteilung der Departemente in BR

  • Die Verteilung der Departemente im Bundesrat ist eine Entscheidung, die allein dem 7-köpfigen Regierungskollegium zusteht. Sie wird ohne Anwesenheit der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers vorgenommen.
  • Sitzungen über die Departementsverteilung hält der Bundesrat in der Regel nach Ersatz- und Gesamterneuerungswahlen ab.
  • Grundsätzlich muss jedes gewählte Mitglied des Bundesrates jedes der sieben Departemente übernehmen können.
  • Die Verteilung erfolgt nach dem Anciennitätsprinzip. Das bedeutet: Als Erstes darf das amtsälteste Mitglied des Bundesrates seinen Wunsch äussern. Danach folgen die Mitglieder gemäss der Dauer ihrer Amtszeit im Bundesrat. Das zuletzt gewählte Mitglied muss das übrig gebliebene Departement übernehmen.
  • In vielen Fällen setzt sich dieses Vorgehen durch. Die Wünsche werden berücksichtigt. Dennoch kann es bei der Verteilung zu Differenzen kommen. Können sich Mitglieder nicht einigen, entscheidet der Gesamtbundesrat über die Verteilung.
  • Grundsätzlich strebt das Kollegium eine einvernehmliche Lösung an. Diese Sitzung gilt auch als erster Test für die Zusammenarbeit im Bundesrat.
  • Der Bundesrat bezeichnet für jedes seiner Mitglieder aus seiner Mitte einen Stellvertreter, eine Stellvertreterin.

Organisation der Departemente

  • Jedes Departement umfasst mehrere Bundesämter und ein Generalsekretariat
  • BR in Departement entshceidet über Organisation in Departement und ist für Personalwesen zustündig
  • BR darf bis zu 10 Staatssekretäre bestimmen
  • derzeit 4 ständige Staatssekretäre (Aussenpoltitk, internationale Finanzfragen, Wirtschaft, Bildung und Forschung
  • vorallem BR in Verkehr mit Ausland vertreten

Das Kollegialsystem

Kollegialbehörde:

  • Behörde, die gemisnamen Willen bildet, nach aussen als Einheit auftritt und Verantwortung auch gemeinsam trägt.
  • Kein Mitglied hat mehr Rechte.
  • Jedes Mitglied vertritt nach aussen die Meinung der Mehrheit

Vorteile Kollegialsystem

  • Ein Mitglied einer Regierung oder einer Behörde (Bundesrat, Regierungsrat, Gemeinderat usw.) kann seine Entscheidungen freier treffen, ohne dabei Rücksicht auf die Medien und seine Partei nehmen zu müssen. Kompromisse sind so eher möglich.
  • Versuchen von aussen, Druck auszuüben, kann somit eher begegnet werden.
  • Auch stehen der Einheitsgedanke und die Geschlossenheit im Vordergrund, was vor allem bei heiklen Entscheiden die Durchsetzung erleichtert.

Nachteile Kollegialsystem

  • Wenn ein Mitglied einer Regierung oder einer Behörde anderer Meinung ist, darf es dies nach aussen nicht kundtun. Dadurch kann dieses Mitglied allenfalls in einen seelischen Konflikt geraten, vor allem wenn es sich um Grundsatzfragen handelt.
  • Die einzelnen Mitglieder können sich nach aussen weniger profilieren.

Aufgabenbereiche EDA 

Ignazio Cassis

  • Beziehungen zum Ausland
  • Staatsverträge
  • Entwicklung und Zusammenarbeit
  • Internationale Organisationen
  • Völkerrecht
  • Direktion für europäische Angelegenheiten

Aufgabenbereiche EDI

Alain Berset

  • Sozialversicherungen
  • Gesundheit
  • Kultur
  • Statistik
  • Landesbibliothek, Landesmuseum, Bundesarchiv
  • Meteorologie und Klimatologie

Aufgabenbereiche EJPD

Elisabeth Baume-Schneider

  • Justiz und Polizei
  • Asyl- und Ausländerfragen
  • Flüchtlinge
  • Zuwanderung, Integration und Auswanderung
  • Geistiges Eigentum
  • Bundesanwaltschaft

Aufgabenbereiche VBS

Viola Amherd

  • Landesverteidigung (Generalstab, Heer, Luftwaffe, Rüstung)
  • Ziviler Bevölkerungsschutz (Zivilschutz, Friedensförderung und Sicherheitskooperation)
  • Sport (mit Eidg. Turn- und Sportschule)
  • Landestopografie (swisstopo)