ABU Staatskunde
Syga 2023 ABZ - ABU Staatskunde
Syga 2023 ABZ - ABU Staatskunde
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 25.05.2023 / 21.08.2024 |
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Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
Voraussetzungen:
- volljährig = mindestens 18 J. und
- urteilsfähig (nicht geistig behindert, keine psychische Störungen / man muss fähig sein, vernunftgemäss zu handeln / eigenen Willen haben und danach handeln können
Handlungsfähige Personen haben die Fähigkeit
- Rechtsgeschäfte zu tätigen
- rechtsgeschäftsähnliche Handlungen vorzunehmen
Mündigkeit
Eine mündige und unrteilsfähige Person besitzt die Fähigkeit, durch ihre eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen (Art. 12 ZGB).
Sie kann selbst Verpflichtungen eingehen, ist aber auch für ihre Handlungen verantwortlich
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.
Hat man ab Geburt.
z.B. Ein Kind ist Eigentümer eines Velos / Nachkommen haben Erbrecht.
Urteilsfähigkeit
Urteilsfähig ist jemand, der in der Lage ist, vernunftgemäss zu handeln und die Handlungen vernunftgemäss zu beurteilen.
Bei Kindern: Wenn sie in der Lage sind, eine Situation selbst zu beurteilen, vernünftige Schlüsse ziehen und entsprechend handeln.
Erwachsene, die nicht unrteilsfähig sind, brauchen einen Beistand
ZGB
Schweizerisches Zivilgesetzbuch.
= Schweizerisches Privatrecht
Enthält Bestimmungen über Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht
Bundesgesetz
- Vom Parlament erlassen oder
- vom Volk bei einem Referendum
Sind Gesetze, die unterhalb der Verfassung stehen. Sie konkretisieren die Verfassung.
Bundesverfassung
Ist die oberste Stufe des schweizerischen Rechtssystems.
Alle anderen Gesetze sind ihr untergeordnet und dürfen der Verfassung nicht widersprechen.
politische Rechte
Umfassen alle Rechte von Staatsbürgern bei der Mitbestimmung der Politik:
- aktives Wahlrecht (darf wählen) und passives Wahlrecht
(darf gewählt werden)
- Stimmrecht bei Abstimmungen
- Initiativrecht (alle dürfen Initiative starten)
- Referendumsrecht (alle dürfen Referendum gegen Erlass des Bundesrates oder Parlaments starten)
Referendum
Parlament kann Gesetze beschliessen.
Stimmberechtigte können fakultatives Referendum dagegen ergreifen. Innerhalb 100 Tagen 50'000 Unterschriften sammeln. Danach Volksabstimmung.
Wenn Parlament die Verfassung ändert, gibt es ein obligatorisches Referendum. Abstimmung darüber. Es braucht Ständemehr und Volksmehr.
Ständemehr
Stand = Kanton
Ständemehr = Mehrheit der Kantone
Eine Initiative wird nur angenommen, wenn ein Ständemehr zustande kommt, also wenn die Mehrheit der Kantone mit Ja stimmen.
Auch bei Verfassungsänderungen durch Parlament.
Stimmbeteiligung
Der in Prozent angebene Anteil von den Stimmberechtigten, die an der Abstimmung teilnehmen.
Volksinitiative
Politisches Instrument, das BürgerInnen ermöglicht, Verfassung zu ändern.
Innerhalb 18 Monaten müssen 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Personen gesammelt werden.
Muss zwingendes Völkerrecht einhalten.
Wird dann darüber abgestimmt. Es braucht ein Volksmehr und ein Ständemehr.
Volksmehr
Eine Vorlage ist angenommen, wenn mehr Ja als Nein-Stimmen eingehen = Volksmehr.
Bei Verfassungsänderung braucht es auch Ständemehr.
Bundesgericht
Beurteilt als oberste Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gericht.
Z.B. Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht
Rechtstreitigkeiten zwischen BürgerInnen, zwischen Bürgern und Staat, zwischen Kantonen, zwischen Bund und Kantonen.
Bundesrat
Beurteilt als oberste Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gericht.
Z.B. Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht
Rechtstreitigkeiten zwischen BürgerInnen, zwischen Bürgern und Staat, zwischen Kantonen, zwischen Bund und Kantonen.
Bundesrat
Regierungsbehörde der Schweiz,
Exekutive = ausführendes Organ.
Höchste Regierung in der Schweiz
Gewaltenteilung
Bedeutet, dass eine Institution nicht verschiedene Gewaltenfunktion ausüben kann.
Die 3 Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.
- Legislative (gesetzgebende Gewalt): Parlament, auch Volk. Gesetze beraten und verabschieden.
- Exekutive (ausführende Gewalt): Regierung (Bundesrat,
Regierungsrat, Gemeinderat), Verwaltung
- Judikative (Rechtssprechung): Gerichte, Justiz
Instanz
Für einen Fall zuständige Behörde, z.B. Bezirksgericht, Bundesgericht
Nationalrat
Grosse Kammer des Bundes-Parlaments.
200 Mitglieder.
Anteil je nach Bevölkerungszahl der Kantone. Z.B. Zürich 36, Aargau 16, Basel Stadt 4
Parlament
Berät Gesetze und verabschiedet sie = gesetzgebende Gewalt = Legislative
Parlament des Bundes: Nationalrat und Ständerat
des Kantons: Kantonsrat oder Grosser Rat
der Gemeinde: Gemeindeversammlung (kleine Gemeinden) oder Gemeindeparlament (grosse Gemeinden)
Regierung
Höchste Institution.
In der Gemeinde = Gemeinderat
Im Kanton = Kantonsrat / Regierungsrat
In der CH = Bundesrat
Regierung = Exekutive
Ständerat
Kleine Kammer des Bundesparlaments. Aus jedem Kanton hat es 2 Ständeräte, aus Halbkantonen je einen.
Parlament = Legislative (gesetzgebende Gewalt)
Bundesstaat
Ein Bundesstaat besteht aus verschiedenen Gliedstaaten. Gliedstaat hier = Kanton
Kantone haben Aufgaben und Rechte. Die Rechte sind aufgeteilt zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. (=Föderalismus)
Demokratie
- griechisch für Volksherrschaft.
- In einer Demokratie ist das Volk die oberste
Staatsgewalt.
- Mehrheit entscheidet.
- Volk wählt Abgeordnete, die gewisse
Entscheide fällen.
- Volk kann mitbestimmen.
Diktatur
Gegenteil von Demokratie.
Gruppe von wenigen Leuten oder nur eine einzige Person (=Diktator) herrscht über das Volk.
Kontrolle und Vorschriften.
Einheitsstaat
auch Zentralismus
auch Zentralstaat. Gesamtes Land wird von einem Ort aus regiert. Macht ist konzentriert auf eine oder wenige Stellen.
z.B. Frankreich.
Gegenteil von Föderalismus (Schweiz)
Föderalismus
Schweiz ist föderalistischer Staat.
Macht ist aufgeteilt auf
- Bund
- Kantone
- Gemeinden
Jede Ebene hat ihre eigenen Aufgaben.
Sorgerecht
Wenn ein Kind geboren wird, erhalten Ehepaare automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
Ist das Paar nicht verheiratet, wird das alleinige Sorgerecht für das Kind zunächst der Mutter zugesprochen, bis das Paar eine gemeinsame Erklärung gemäss Artikel 298a ZGB abgibt.