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Kartei Details

Karten 248
Sprache Deutsch
Kategorie Scherzfragen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.04.2023 / 23.05.2023
Weblink
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Hinweis zur amtlichen Tätigkeit beim Bestechen

Es genügt, wenn der Amtsträger Gelegenheiten ausnützt, die sich ihm kraft seiner Amtsstellung ergeben

pflichtwidrige Handlung (Bestechung)

◦Verhalten ist strafbar oder verstösst gegen Amts-, Dienst- oder Disziplinarpflichten

im Ermessen stehend (Bestechung)

Handlung ist zwar sachlich vertretbar, es besteht aber Gefahr für die Neutralität der Amtshandlung

Vorteil bei Bestechung

Jede rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Besserstellung

nicht gebührend (Bestechung)

Steht dem Amtsträger nicht zu

Unrechtsvereinbarung

Funktionaler Zusammenhang zwischen Tathandlung und Gegenleistung

Dreiecksverhältnis

Täter (Extraneus), Opfer (Prinzipal) und Adressat (Intraneus)

Unmittelbare Lebensgefahr (Unterlassung der Nothilfe)

Eine unmittelbare Lebensgefahr liegt vor, wenn es in der Situation keine weiteren Bedingungen mehr bedarf, um die konkrete Lebensgefahr entstehen zu lassen