Lost
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 248 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Devinettes |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 14.04.2023 / 23.05.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20230414_strafrecht
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Intégrer |
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aufrufen
Im Sinne von «aufreizen»
Ideologie
Nicht nur geschlossenes weltanschauliches System
verbreiten
«propagieren» mittels Wort, Schrift, Bild oder Geste
Sich bloss zu einem Gedankengut bekennen, ist nicht ausreichend
Herabsetzung
Als minderwertig darstellen
Verleumdung (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) - Meinungen
Zwei Meinungen
- Handeln wider besseres Wissen ist wie bei Art. 174 (Verleumdung) vorausgesetzt
- Täter glaubt selber nicht an die von ihm verbreiteten Ideologien und weiss somit um deren Unwahrheit
- Handeln wider besseres Wissen ist nicht vorausgesetzt
- Es ist ausreichend, die Gruppe generell unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen
Propagandaaktion
In irgendeiner Form organisierte Werbung
organisieren, fördern oder daran teilnehmen
Verselbständigte Vorbereitungs- und Teilnahmeformen
in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise
Dem Betroffenen die Qualität als Mensch absprechen
Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Historische Ereignisse, an denen keine vernünftigen Zweifel bestehen
leugnen
Bestreiten, dass das Ereignis stattgefunden hat; «Auschwitzlüge»
gröblich verharmlosen
Schaden und Leid als wesentlich geringer darstellen
rechtfertigen
Das Unrecht als legitim darstellen
Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist
- Leistungen, die der Öffentlichkeit dienen
- Leistungen, die einer Vielzahl von Personen öffentlich angeboten werden
- Leistungen, bei denen das persönliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien im Vordergrund steht, sind nicht erfasst
Besondere Beweggründe (Diskriminierung und Aufruf zu Hass)
Intention, andere wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion herabzusetzen oder zu diskriminieren
Leichnam (Bestandteile)
Künstliche Teile bilden Bestandteile eines Leichnams, wenn und solange sie mit diesem fest verbunden sind, wie z.B. Goldzähne und Goldbrücken
Wegnahme (Störung des Totenfriedens)
Jede eigenmächtige Verfügung eines Unbefugten
Rauschzustand
Infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig sein
vorsätzlich oder fahrlässig
Schuldunfähigkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 1
Beamte
Gemäss Art. 110 Abs. 3 (vgl. auch Art. 285 Ziff. 1 Abs. 2)
Behörde
Organ der Exekutive, Legislative oder der Justiz, dessen Mitglieder nicht Beamte sind
eine Amtshandlung hindern
Die nicht unerhebliche Erschwerung oder Verzögerung der Amtshandlung ist ausreichend
zu einer Amtshandlung nötigen
◦Amtsperson gegen deren Willen zur Vornahme einer Amtshandlung zwingen
Nichtschuldiger
Die beschuldigte Person hat die Straftat nicht begangen
muss eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person sein
beschuldigen
Mündliche oder schriftliche Behauptung, eine konkret bestimmbare Person habe eine Straftat begangen
anzeigen
Jede Form der Mitteilung (schriftlich oder mündlich)
‣ Anonyme Anzeige ist ausreichend
falsche Beweisaussage zur Sache
◦Aussage, die nicht mit dem Sachverhalt übereinstimmt, auf den sie sich bezieht
◦Aussage im Rahmen einer förmlichen Einvernahme, die prozessual gültig ist und sich auf den Prozessgegenstand bezieht
Vermögenswerte
Alle Gegenstände, denen überhaupt ein wirtschaftlicher Wert zukommt
Geeignet sein, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln
«geeignet» = Verhalten, das unabhängig vom konkreten Einzelfall typischerweise ein entsprechendes Risiko begründet
«Einziehung von Vermögenswerten vereiteln» = Der Ermittlung der Herkunft und der Auffindung kommt keine eigenständige Bedeutung zu
Wer berufsmässig fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt, anlegen oder übertragen hilft
Personen, die sich berufsmässig mit Finanzgeschäften befassen (Finanzintermediäre)
wirtschaftlich Berechtigter
Derjenige, dem die Vermögenswerte wirtschaftlich gehören, unabhängig davon, wer als Vertragspartner auftritt
Mitglieder einer Behörde
Mitglied einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft
Amtsgewalt missbrauchen
Unrechtmässige Anwendung von Machtbefugnissen, die das Amt verleiht
Vorteilsabsicht
Absicht, sich oder einem anderen einenu nrechtmässigen Vorteil zu verschaffen
Nachteilsabsicht
Absicht, einem anderen einen unrechtsmässigen Nachteil zuzufügen
Gebühren erheben
Tatsächliches Einziehen (nicht bereits das Verlangen von Gebühren)
Geheimnis
Relativ unbekannte Tatsache, welche der Geheimnisherr geheim halten will und an deren Geheimhaltung er ein geschütztes Interesse hat
Geheimnis anvertraut
Vom Geheimnisherrn oder einer Drittperson mitgeteilt
Geheimnis wahrgenommen
Informationen entstammen bspw. aus Akten
Geheimnis offenbaren
Sämtliche Ausdrucksformen, durch die Tatsachen einem Unberechtigten zur Kenntnis gebracht werden
Hilfspersonen
Personen, die bei der Berufstätigkeit des Berufsgeheimnisträgers mitwirken
unberechtigte Person
Jeder Aussenstehende, auch wenn dieser seinerseits einer Schweigepflicht unterliegt