Lost
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Kartei Details
Karten | 248 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Scherzfragen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 14.04.2023 / 23.05.2023 |
Weblink |
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Wann beginnt das Leben?
Eröffnungswehen
Wann endet das Leben?
Hirntod
Besonders Skrupellos
Krasse Missachtung fremden Lebens bei der Durchsetzung eigener Absichten
Heftige Gemütsbewegung
starke Gefühlserregung, welche die Fähigkeit zur Selbstkontrolle beeinträchtigt -> Handeln im Affekt (normalpsychologisch)
Grosse seelische Belastung
Lähmung der Antriebskräfte als Ergebnis einer längerern progressiven Entwicklung (chronisch seelischer Zustand)
Tötung auf Verlangen - Bedeutung ernsthaft
Todeswunsch muss auf der Initiative des Opfers beruhen
Tötung auf Verlangen - Bedeutung eindringlich
ausdrückliche Erklärung mit gewisser Intensität
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord - Bedeutung Verleitung
Herrvorrufen des Entschlusses der Selbsttötung
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord - Bedeutung Hilfe leisten
kausale Förderung der Selbsttötung
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord - Bedeutung selbstsüchtige Beweggründe
Egoistische materielle oder immaterielle Motive
Wann beginnt eine Schwangerschaft?
Mit der Nidation
Wann endet eine Schwangerschaft?
Mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen
Welche ärztliche Sterbehilfe ist strafbar?
Direkte aktive Sterbehilfe:
zielgerichtete Tötung zur Verkürzung des Leidens (Notwendigkeit wird überschritten)
strafbar gemäss Art. 111 oder 114
Wann darf ein Arzt Suizidhilfe leisten?
1. Urteilsfähiger Patient mit dokumentiertem Nachweis (Bestätigung durch zweiten Arzt)
2. Wunsch muss überlegt sein und ohne Druck entstanden sein (Bestätigung durch zweiten Arzt)
3. Krankheitssymptome und Funktionseinschränkungen haben unerträgliches Leiden
4. Medizinisch und therapeutisch andere Unterstützungsangebote sind erfolglos gewesen oder unzumutbar
5. Wunsch muss aufgrund von Gesprächen und der Vorgeschichte nachvollziehbar und vertretbar sein
Welche Voraussetzungen müssen für die Indikationsregelung gegeben sein?
1. Medizinische oder sozial-medizinische Indikation
2. Medizinisches Urteil
3. Einwilligung der Schwangeren
4. Ausführung in speziell bezeichneten Praxen und Spitäler
Lebensgefährliche Verletzung
Zustand, in dem sich die Möglichkeit des Todes derart verdichtet, dass sie zur ernstlichen und dringlichen Wahrscheinlichkeit wird.
Gebrechlichkeit
dauerndes Kranksein oder andere Beeinträchtigungen der Gesundheit wie chronische Vergiftungen oder Drogensucht
Arge Entstellung des Gesichts
Auffallend
Bleibend Gesicht entstellen
verbleibende Entstellung nach Abschluss der Heilung
Andere schwere Schädigung
Qualität, Schwere und Auswirkung ähnlich sind
Kombinationen von Kriterien, die je für sich alleine nicht ausreichen
Verstümmelung Glied
Glied wird in seiner Gestalt beeinträchtigt oder gar vom Körper abgtrennt
Unbrauchbarmachung Organ/Glied
Organ oder Glied wird in seiner Funktion dauernd wesentlich beeinträchtigt
Schädigung an Körper und Gesundheit
nicht bloss harmlose Beeinträchtigung der körperlichen Integrität oder des gesundheitlichen Wohlbefindens
Gesundheitsschädigung
Jedes Hervorrufen, Steigern, Verlängern eines pathologischen Zustands
Leichte Fälle bei einfacher Körperverletzung
Beeinträchtigung der gesundheitlichen Integrität von untergeordneter Bedeutung
Geringe Überschreitung der Schwelle
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Gift
Substanz, die infolge chemischer Einwirkung auf den menschlichen Körper die Gesundheit schädigt oder das Leben zerstören kann
Waffe
Gegenstand, der seiner Bestimmung nach zu Angriff und Verteidigung dient und zur Verursachung des Todes oder einer schweren Körperverletzung bestimmt ist
Gefährlicher Gegenstand
Gegenstand, der so eingesetzt wird, dass die Gefahr einer schweren Körperverletzung herbeigeführt wird
Wehrlos
wer sich in einem Zustand befindet, in dem er unter den konkreten Umständen nicht in der Lage ist, sich zu verteidigen
Verstümmelung weiblicher Organe
teilweise oder vollständige Entfernung von Schamlippen oder Klitoris
Erhebliche oder dauerhafte Beeinträchtigung der natürlichen Funktion (Verstümmelung weiblicher Organe)
Verengung oder Zunähen der Vagina
Schädigung in anderer Weise (Verstümmelung weiblicher Organe)
Verätzung, Verbrennung, Dehnung
Ärztliche Heileingriffe -> Lehrmeinungen
- TB nicht erfüllt, da Heilung das Ziel ist
- h.L. / BGer: Einwilligung als Rechtfertigung
Tätlichkeit
geringfügiger und folgenloser Angriff auf den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen der die Schwelle zur einfachen Körperverletzung noch nicht erreicht, aber über das allgemein übliche oder gesellschaftlich geduldete Mass der Einwirkung auf den Körper eines anderen hinausgeht
Im-Stich-Lassen (Aussetzung)
Nichtvornahme des zur Gefahrenabwehr Erforderlichen und Möglichen
• Hilflose Person bringt sich selbst in Gefahr
• durch Dirttperson in einer Gefahrensituation
Aussetzen
jede Annäherung zwischen Tatobjekt und Gefahrensituation
Hilfloser
Person, der es nicht möglich ist, sich aus eigener Kraft von Gefahren für Leben oder Gesundheit zu schützen
Einfache Skrupellosigkeit
im schweren Grad vorwerfbares, rücksichtsloses oder hemmungsloses Verhalten
Raufhandel
„Schlägerei“ = wechselseitige tätliche Auseinandersetzung an der mind. 3 Personen physisch beteiligt sind
Angriff
tätliche Einwirkung auf die körperliche Integrität mind. eines anderen Menschen, wobei mehrere Personen als Aggressoren beteiligt sind und sich das Opfer passiv verhält (schützen erlaubt) -> einseitige Einwirkung