Lost
123
123
Fichier Détails
Cartes-fiches | 248 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Devinettes |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 14.04.2023 / 23.05.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20230414_strafrecht
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20230414_strafrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Tatsachenbehauptung (Üble Nachrede)
• Tatsachen: Ereignisse oder Zustände, die äusserlich in Erscheinung treten und dadurch wahrnehmbar und dem Beweis zugänglich sind
• Gemischte Werturteile: Wertungen, die mit Bezug zu Tatsachen abgegeben werden
Reine Werturteile (Beschimpfung)
Kundgabe von Missachtung, die sich nicht auf bestimmte Tatsachen stützen, die dem Beweis zugänglich wären
Retorsion
Beschimpfung/Tätlichkeit als unmittelbare Reaktion auf eine vorangegangene Beschimpfung/Tätlichkeit
Drohung
Rein psychologisches Bewirken eines emtotionalen Zustands
—> Sicherheitsgefühl wird angegriffen
Nötigungsformel
«Unrechtmässig ist eine Nötigung, wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum erstrebten Zweck nicht im richtigen Verhältnis steht oder wenn die Verknüpfung zwischen einem an sich zulässigen Mittel und einem erlaubten Zweck rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist»
Festnahme
Aufhebung der Freiheit, den gegenwärtigen Aufenthaltsort zu verlassen
Gefangenhalten
Fortsetzung einer (auch rechtmässigen) Festnahme
Entführung
Verbringen einer Person an einen anderen Ort, wo die Person in der Gewalt des Täters oder eines Dritten steht, so dass sie nicht an ihren gewohnten Aufenthaltsort zurückkehren kann
List
Täuschung über Ziel und/oder Zweck der Ortsveränderung
Grausame Behandlung
Leiden körperlicher oder seelischer Art, dass über das Mass an Entbehrungen hinausgehen, das schon zur Verwirklichung des Tatbestands gehört
Beischlaf
Naturgemässe Vereinigung der Geschlechtsteile -> Sex mit Mann und Frau, weder vollständiges Eindringen noch Samenerguss erforderlich
-> Vergewaltigung, Inzest, Schändung
Beischlafähnliche Handlung
Alle Handlungen, bei denen Genitalien in besonders engen Kontakt zum Körper kommen
—> Anal- und Oralverkehr
Sexuelle Handlung
Handlung unmittelbar auf Erregung/Befriedigung sexueller Lust gerichtet —> körperliche Betätigung (bezogen auf geschlechtsspezifische/erogene Körperteile)
—> Vorspiel
Psychisches Unterdrucksetzen
Herbeiführung einer Zwangssituation, in der keine zumutbaren Selbstschutzmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen (besondere Intensität)
Urteilsunfähigkeit (Schändung)
Die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung über Eingehen von Sexualkontakten ist aufgehoben
Widerstandsunfähigkeit (Schändung)
Opfer ist physisch nicht in der Lage, sich gegen den sexuellen Übergriff zu wehren
Erregung von Ärgernis
Emotionale Auflehnung erheblichen Ausmasses
Feuerbrunst
Feuer von solcher Stärke oder Ausdehnung dass es vom Verursacher unter den konkreten Umständen ohne fremde Hilfe nicht mehr gelöscht werden kann
(Feuer von gewisser Erheblichkeit
Gemeingefahr (Brandstiftung)
◦ Bundesgericht: Zustand, der die Verletzung von Rechtsgütern in einem nicht zum voraus bestimmten und abgegrenzten Umfang wahrscheinlich macht
◦ Lehre: Zustand, der ex ante die Verletzung einer zufällig bestimmten Mehrzahl von Rechtsgütern wahrscheinlich macht, auch wenn tatsächlich nur ein Rechtsgut gefährdet wurde (Repräsentationstheorie)
Schädigung eines anderen (Brandstiftung)
Schädigung: Sachschaden
eines anderen: Täter war nicht Alleineigentümer, Sache nicht herrenlos
Vorliegen der Qualifikation der Brandstiftung
Lehre (h.L.):
Konsequenz: «Gemeingefahr» muss erfüllt sein
-> Nicht gegeben, wenn ex ante bloss eine einzige, individuell bestimmte Person bzw. mehrere nicht zufällig bestimmte Personen gefährdet werden (Repräsentationstheorie)
Brandstiftung Qualifikation -> Lehrmeinungen Taterfolg
Taterfolg: Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringen
• Lehre (h.L.)
◦ Es müssen mehrere zufällig bestimmte Menschen gefährdet werden
• Bundesgericht
◦ Konkrete Individualgefährdung reicht aus
-> mittelbare Gefährdung reicht nicht aus
Gefährliche menschliche Krankheit (Folge)
Krankheit, die bei Menschen zum Tod oder zumindest zu einer schweren Gesundheitsschädigung führen kann
-> Abstellung auf Durchschnittsperso
Übertragbare menschliche Krankheit
Krankheit, die durch Erreger (Bakterien etc.) verursacht und unmittelbar oder mittelbar auf andere Menschen übertragen werden kann
Verbreiten (menschlicher Krankheiten)
◦ Auch bei Übertragung auf nur eine Person erfüllt, da sich daraus bereits die abstrakte Gefahr weiterer Übertragungen ergibt (h.L. und Rspr.)
◦ Bereits bei Ansteckung durch den Erreger
Gemeine Gesinnung (Verbreiten von menschlichen Krankheiten
• Verbreitung der Krankheit aus Hass, Rachegefühl oder aus anderen niederträchtigen Beweggründen
Rechtsverkehr
Rechtlich relevantes Zusammenwirken von zwei oder mehr Personen in einem allgemeinen Sinn
Echtheit
Dokument ist von demjenigen verfasst worden, der aus dem Dokument als sein Aussteller hervorgeht
Wahrheit
Inhalt eines Dokuments stimmt mit den Tatsachen überein
Liste allgemeine Urkunden
1. Schrifturkunden
2. Beweiszeichen
3. Computerurkunde (Aufzeichnung auf Bild- und Datenträger)
Drei Merkmale Schrifturkunde
1) Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion)
2) Erkennbarkeit des Ausstellers (Garantiefunktion)
3) Zum Beweis einer Tatsache von rechtlicher Bedeutung bestimmt und geeignet (Beweisfunktion)
Perpetuierungsfunktion
«Verkörperung»
= Schriftlich und dauerhaft auf einem festen Träger
«menschliche Gedankenerklärung»
=Gedanken werden nach aussen kundgetan und sind an Dritte gerichtet
Garantiefunktion
Das Schriftstück muss den Anschein erwecken, eine bestimmte Person bekenne sich zu ihm als sein Aussteller
Beweisfunktion
Beweiseignung und Beweisbestimmung
«Tatsache von rechtlicher Bedeutung» = Alle Schriftstücke, deren Inhalt abhängig von den konkreten Umständen rechtlich bedeutsam sein kann
«zum Beweis bestimmt» = Wille des Ausstellers oder einer anderen Person, ein Beweismittel zu schaffen oder es als Beweismittel zu benutzen
«zum Beweis geeignet» Wenn ein Schriftstück nach Gesetz oder Verkehrsübung als Beweismittel anerkannt ist
Beweiszeichen
Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen
Zeichen
◦ Bildliche Darstellungen einschliesslich einzelner Schriftzeichen bzw. Ziffern, die mit einem Gegenstand fest verbunden sind
fälschen (Urkunde)
Eine Urkunde ist «unecht», wenn sie über die Identität des wirklichen Ausstellers täuscht; der wirkliche Aussteller stimmt nicht mit dem erkennbaren Aussteller überein
Bestimmung des wirklichen Aussstellers gemäss BGer/h.L.
Bundesgericht und Lehre (h.L.): Massgebend ist der geistige Urheber, auf dessen Willen die Urkunde nach Existenz und Inhalt zurückgeht
Verfälschen (Urkunde)
Herstellen einer unechten Urkunde durch nachträgliches eigenmächtiges Abändern einer ursprünglich echten Urkunde
Blankettfälschung
Der Täter vervollständigt eine blanko Unterschrift ohne Erlaubnis des Unterschriftleistenden mit einem Text. Dieser entspricht nicht dem Willen des aus der Urkunde ersichtlichen Ausstellers.