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Fichier Détails

Cartes-fiches 248
Langue Deutsch
Catégorie Devinettes
Niveau Université
Crée / Actualisé 14.04.2023 / 23.05.2023
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https://card2brain.ch/box/20230414_strafrecht
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aufrufen

Im Sinne von «aufreizen»

Ideologie

Nicht nur geschlossenes weltanschauliches System

verbreiten

«propagieren» mittels Wort, Schrift, Bild oder Geste

Sich bloss zu einem Gedankengut bekennen, ist nicht ausreichend

Herabsetzung

Als minderwertig darstellen

Verleumdung (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) - Meinungen

Zwei Meinungen

  • Handeln wider besseres Wissen ist wie bei Art. 174 (Verleumdung) vorausgesetzt
    • Täter glaubt selber nicht an die von ihm verbreiteten Ideologien und weiss somit um deren Unwahrheit  
  • Handeln wider besseres Wissen ist nicht vorausgesetzt
    • Es ist ausreichend, die Gruppe generell unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen

Propagandaaktion

In irgendeiner Form organisierte Werbung

organisieren, fördern oder daran teilnehmen

Verselbständigte Vorbereitungs- und Teilnahmeformen

in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise

Dem Betroffenen die Qualität als Mensch absprechen

Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Historische Ereignisse, an denen keine vernünftigen Zweifel bestehen

leugnen

Bestreiten, dass das Ereignis stattgefunden hat; «Auschwitzlüge»

gröblich verharmlosen

Schaden und Leid als wesentlich geringer darstellen

rechtfertigen

Das Unrecht als legitim darstellen

Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist

  • Leistungen, die der Öffentlichkeit dienen
  • Leistungen, die einer Vielzahl von Personen öffentlich angeboten werden
  • Leistungen, bei denen das persönliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien im Vordergrund steht, sind nicht erfasst

Besondere Beweggründe (Diskriminierung und Aufruf zu Hass)

Intention, andere wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion herabzusetzen oder zu diskriminieren

Leichnam (Bestandteile)

Künstliche Teile bilden Bestandteile eines Leichnams, wenn und solange sie mit diesem fest verbunden sind, wie z.B. Goldzähne und Goldbrücken

Wegnahme (Störung des Totenfriedens)

Jede eigenmächtige Verfügung eines Unbefugten

Rauschzustand

Infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig sein

vorsätzlich oder fahrlässig

Schuldunfähigkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 1

Beamte

Gemäss Art. 110 Abs. 3 (vgl. auch Art. 285 Ziff. 1 Abs. 2)

Behörde

Organ der Exekutive, Legislative oder der Justiz, dessen Mitglieder nicht Beamte sind

eine Amtshandlung hindern

Die nicht unerhebliche Erschwerung oder Verzögerung der Amtshandlung ist ausreichend

zu einer Amtshandlung nötigen

◦Amtsperson gegen deren Willen zur Vornahme einer Amtshandlung zwingen

Nichtschuldiger

Die beschuldigte Person hat die Straftat nicht begangen

muss eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person sein

beschuldigen

Mündliche oder schriftliche Behauptung, eine konkret bestimmbare Person habe eine Straftat begangen

anzeigen

Jede Form der Mitteilung (schriftlich oder mündlich)
‣ Anonyme Anzeige ist ausreichend

falsche Beweisaussage zur Sache

◦Aussage, die nicht mit dem Sachverhalt übereinstimmt, auf den sie sich bezieht

◦Aussage im Rahmen einer förmlichen Einvernahme, die prozessual gültig ist und sich auf den Prozessgegenstand bezieht

 

Vermögenswerte

Alle Gegenstände, denen überhaupt ein wirtschaftlicher Wert zukommt

Geeignet sein, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln

«geeignet» = Verhalten, das unabhängig vom konkreten Einzelfall typischerweise ein entsprechendes Risiko begründet

«Einziehung von Vermögenswerten vereiteln» = Der Ermittlung der Herkunft und der Auffindung kommt keine eigenständige Bedeutung zu

Wer berufsmässig fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt, anlegen oder übertragen hilft

Personen, die sich berufsmässig mit Finanzgeschäften befassen (Finanzintermediäre)

wirtschaftlich Berechtigter

Derjenige, dem die Vermögenswerte wirtschaftlich gehören, unabhängig davon, wer als Vertragspartner auftritt

Mitglieder einer Behörde

Mitglied einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft 

Amtsgewalt missbrauchen

Unrechtmässige Anwendung von Machtbefugnissen, die das Amt verleiht

Vorteilsabsicht

Absicht, sich oder einem anderen einenu nrechtmässigen Vorteil zu verschaffen

Nachteilsabsicht

Absicht, einem anderen einen unrechtsmässigen Nachteil zuzufügen 

Gebühren erheben

Tatsächliches Einziehen (nicht bereits das Verlangen von Gebühren)

Geheimnis

Relativ unbekannte Tatsache, welche der Geheimnisherr geheim halten will und an deren Geheimhaltung er ein geschütztes Interesse hat

Geheimnis anvertraut

Vom Geheimnisherrn oder einer Drittperson mitgeteilt 

Geheimnis wahrgenommen

Informationen entstammen bspw. aus Akten

Geheimnis offenbaren

Sämtliche Ausdrucksformen, durch die Tatsachen einem Unberechtigten zur Kenntnis gebracht werden 

Hilfspersonen

Personen, die bei der Berufstätigkeit des Berufsgeheimnisträgers mitwirken

unberechtigte Person

Jeder Aussenstehende, auch wenn dieser seinerseits einer Schweigepflicht unterliegt