Lost

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Kartei Details

Karten 248
Sprache Deutsch
Kategorie Scherzfragen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.04.2023 / 23.05.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230414_strafrecht
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Beschaffen (Gewaltdarstellung)

Transfer einschlägiger Daten in den eigenen Herrschaftsbereich

Besitzen (Gewaltdarstellung)

Gewahrsam an Sachen oder an Daten ausüben

Gewalttätigkeit

Aktive, agressive physische Einwirkung

Grausam (Körper)

Zufügung von körperlichen oder seelischen Leiden, die nach ihrer Intensität, Dauer oder Wiederholung als besonders schwer erscheinen

Eindringlich (Gewaltdarstellung)

Wenn die Grausamkeit in das Bewusstsein des Betrachters einverdringen mag

Aneignungsdelikte

Aneignung einer fremden, beweglichen Sache in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern

Aneignung

dem Willen zur dauernden Enteignung des bisherigen Eigentümers und dem Willen der mindestens vorübergehenden Zuneignung der Sache

Fremde bewegliche Sache

• Sache = körperlicher Gegenstand
• Fremd = weder im Alleineigentum des Täters noch herrenlos

Äusserlich erkennbare Manifestation der Aneignung

—> auf Dauer angelegte Enteignung des Berechtigten und mindestens vorübergehende Zueignung der Sache (kein Rückführungswille)
—> Täter masst sich Verfügungsmacht des Berechtigten an (Quasi-Eigentümer)

Verlorene Sache

Sache ohne Willen dem früheren Gewahrsamsinhaber abahanden gekommen

Nicht abhanden gekommene Sache

wenn Gewahrsamsinhaber weiss, wo sich die Sache befindet, in der Lage ist sie zu holen

Anvertraut (Sachveruntreuung)

Treuegeber gibt Gewahrsam an der Sache vollumfänglich auf und räumt dem Täter mit dessen Willen die Verfügungsmacht ein
—> Gewahrsam der Sache wird übergeben

Anvertraut (Vermögensveruntreuung)

Übertragung druch Treugeber oder Drittperson mit Willen des Täters

Nur bei vollständiger Übergabe der Verfügungsmacht durch Treugeber und Verpflichtung, das Vermögen ständig zu dessen Verfügung zu halten

Gewahrsam


Gewahrsam = Tatsächliche Sachherrschaft nach den Regeln des sozialen Lebens
• erfordert:
    ◦ Herrschaftsmöglichkeit: 
        ‣ Wissen, wo sich die Sache befindet
        ‣ Möglichkeit des Zugangs zur Sache
    ◦ Herschaftswille:
        ‣ Potentielle Fähigkeit der natürlichen Willensbildung

Daten

alle in codierter Form efolgter Aufzeichnung, die Gegenstand menschlicher Kommunikation sein können

Datenverarbeitungssystem

Technische Einrichtung, in welcher Informationen meistens in codierter Form verarbeitet werden

Unbefugtes Eindringen (DVS)

Überwinden der Sicherungsmassnahmen, gegen den Willen des Berechtigten

Vermögensverfügung

Jede Handlung, Duldung oder Unterlassung mit unmittelbar vermögensmindernder Wirkung

Vermögensschaden

unmittelbar durch die Vermögensdisposition hervorgerufene Minderung des Gesamtwertes des strafrechtlich relevanten Vermögens 

Motivationszusammenhang Betrug

zwischen täuschendem Verhalten und dem Irrtum

Irrtum

Diskrepanz zwischen Wirklichkeit und Vorstellung durch täuschende Einwirkung auf die Vorstellung
Nicht bei Gleichgültigkeit oder bei bewusster Unkenntnis 
-> Wer weiss, dass er nicht weiss, der irrt nicht
Zweifel gilt laut h.L. als Irrtum 

Äussere Tatsachen (Betrug)

objektiv feststehende Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart
—> auch Unmögliches oder Umstrittenes

Innere Tatsachen (Betrug)

psychische Vorgänge auf Täterseite —> massegebend ist, ob die Äusserung ihrem objektiven Sinngehalt nach einen Tatsachenkern enthalten
Täter stellt bwusst eine falsche Prognose über eine äussere Tatsache auf

Arglist

verlangt eine qaulifizierte Täuschungshandlung (Opfer war ausgeliefert)
1) Lügengebäude
2) Besondere Machenschaften
3) Überprüfung der einfachen Lüge nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich
4) Überprüfung der einfachen Lüge nicht zumutbar
5) Abhalten von der möglichen Überprüfung der einfachen Lüge
6) Voraussehen, dass Überprüfung der einfachen Lüge unterlassen wird

Unrichtig (Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage)

Eingabe inhaltlich falscher Daten

Unvollständig (Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage)

Lückenhafte Eingabe
teilweise Verhinderung des Übermittlungsvorgangs

Unbefugt (Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage)

Person, die mit verbotener Eigenmacht handelt (Daten korrekt und vollständig, aber Handlung nicht korrekt)

Leistung erschleichen

• Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht und die einem grösseren Publikum angeboten wird erschleichen
• erlangen durch unlauteres Verhalten

Nötigungsmittel

Physische Einwirkung, um Willen des Opfers zu beugen

Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, dass zur Beugung des Opfers führt

Zwangslage (Wucher)

Ausnahmesituation, die den Bewucherten in seiner Entschlussfreiheit dermassen beeinträchtigt, dass er sich zu der wucherischen Leistung bereit erklärt

Offenbares Missverhältnis

das Missverhältnis muss in grober Weise gegen die Massstäbe des anständigen Verkehrs verstossen und sich jedem Kundigen als auffällig aufdrängen

Vermögensfürsorgepflicht (Ungetreue Geschäftsbesorgung)

 Geschäftsführer muss selbständig über wesentliche Teile des Vermögens verfügen können

Perpetuierungstheorie (Hehlerei)

Aufrechterhaltung / Fortsetzung des durch die Vortat herbeigeführten rechtswidrigen Zustands, wodurch die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erschwert oder verhindert wird

Erwerb (Hehlerei)

Erlangung im Einverständnis mit dem Vortäter

Verheimlichen (Hehlerei)

Verhindern oder Erschweren der Auffindung der Sache

Veräussern helfen (Hehlerei)

Hilfe bei der wirtschaftlichen Verwertung durch rechtsgeschäftliche Übertragung im Interesse und im Einverständnis des Vortäters

Geringfügiges Vermögensdelitk

Grenzwert: 300 Fr.

Vorsatz muss sich auf den geringen Vermögenswert beziehen

Beschuldigen (Üble Nachrede)

Behauptung des unerhaften Verhaltens wird als eigene Überzeugung hingestellt
 

Verdächtigen (Üble Nachrede)

 Äusserung als Vermutung oder als Frage

Weiterverbreiten (Üble Nachrede)

 Rufschädigende Tatsachenbehauptungen, die von anderen aufgestellt worden sind