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Fichier Détails
Cartes-fiches | 45 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Statique |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 02.02.2023 / 17.02.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20230202_bau_und_unternehmensfuehrung_musterpruefung
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Intégrer |
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Sie übernehmen nach dem erhaltenen Zuschlag eine Baustelle. Was ist in der Phase zwischen der Beauftragung und dem Baustart unmittelbar anzugehen?
Kaufmännische Vorbereitung:
- Aufbau der Baustellenorganisation / Definition und Bereitstellung des Kaders
- Prüfung und Verhandlung der Verträge mit dem Bauherrn sowie Subunternehmer und Lieferanten
- Organisation von Geld und Versicherungen
Technische Vorbereitung
- Prüfung und Wahl der Bauverfahren
- Erstellung der Ablaufplanung, Bestimmung des Personal- und Inventarbedarfs
- Planung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Notfallplanung
- Planung der Baustelleninfrastruktur und Logistik
Sie haben den Auftrag eine frei geböschte Baugrube auszuheben. Die Bauzeit ist zur rechtzeitigen Inangriffnahme nachfolgender Arbeiten gedrängt. Folgende Parameter sind aufgrund von Projekt und ihrem Inventar gegeben:
- Verfügbare Dauer: 10 Arbeitstage = 2 Arbeitswochen
- Aushubvolumen: 5'000 m3 Lockergestein
- Auflockerungsfaktor: fest => lose: 1.4
- Baggerlöffelinhalt: 0.9 m3
- Rotationszeit Bagger: 50''
- Volumen total lose = 5'000m3 * 1.4 = 7000 m3
- Baggerlstg. / h = (3600/50) * 0.9m3 = 64.8 m3/h
- Erforderliche Baggerzeit = 7000m3/64.8m3/h = 108 h
- Baggerstunden / Tag = 108h / 10d = 10.8 h/d
- Baggerstunden / Tag wenn Samstags auch gearbeitet werden könnte = 108h / 11 d = 9.8 h/d
Entweder wird mit 2 Bagger gearbeitet oder mit Hilfe einer zweiten Schicht. Allenfalls kann mit einem verlängerten Arbeitstag die geforderte Leistung erbracht werden.
Nachdem Sie eine hohe Wand erstellten, wird diese auf der Baustelle durch einen ausserordentlichen Sturm umgeworfen. Wer ist für den entstandenen Schaden haftbar? Kann ein solches Risiko versichert werden?
Weder der Unternehmer noch der Bauherr können für ausserordentliche Ereignisse haftbar gemacht werden. Liegt kein Verschulden aus Planung oder Ausführung vor, haftet niemand für ausserordentliche Ereignisse. Dieses Risiko kann durch eine Montage- und Bauwesenversicherung abgesichert werden, welche durch die Bauherrschaft zu lösen ist.
Wäre die Haftungsfrage anders, wenn die Wand durch die Setzung des Untergrundes umgefallen wäre?
Der Untergrund ist in seiner Gesamtheit Sache der Bauherrschaft. Gibt dieser den Lasten nach, ist in erster Instanz er haftbar. Nachfolgend könnte je nach Situation auch Regress auf die Planung (beim Vorliegen eines Planungsfehlers) genommen werden.
Was sind die Hauptursachen für die Entstehung von Leistungsabweichungen? (Bezeichnung & Beschrieb)
- Ausserordentliche Umstände: Erschwernisse aus Witterung, Baugrund, Marktentwicklung / Teuerung
- Nicht erfasste Leistungen: Fehlende Positionen, Mehr- / Mindermengen
- Bestellungsänderung: Durch Bauherr angeordnete, neue, noch nicht erfasste Leistungen
- Ablaufstörung: Veränderung des Umfangs in derselben Dauer, Anpassung von Fixterminen, Verspätete Planlieferungen