Management TK Kapitel 2

Technische Kaufleute: Management KLV-Verlag

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Flashcards 25
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 06.01.2023 / 06.01.2023
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Klassifizierung Gewinnverwendung

Profitorganisation

Non-profit-Organisation (NPO)

Non-governmental Organisationen (NGO) 

Definition NPO

Nicht gewinnorientiert

Verpflichtung zu gemeinnützigem Zweck in sozialem, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich

-> Rechtsform: Verein, Genossenschaft oder Stiftung

Definition NGO

Verpflichtung zu gemeinnützigem Zweck

-> sind nicht staatlich sondern nur privatrechtlich

Rechtsform: Verein, Genossenschaft, Stiftung

Klassifizierung nach Grösse

Mikrounternehmen: < 10 (ca. 90% in der CH) 

Kleinunternehmen: < 50

Mittelunternehmen: < 250

Grossunternehmen: Ab 250

 

Klassifizierung nach Eigentumsverhältnisse

Private (Bühler AG) 

Öffentliche (Werkhof) 

Gesamtwirtschaftliche (AKW, RhB) 

Klassifizierung nach geogr. Ausrichtung

Lokal

Regional

National

International (Produktion in einem Land, Vertrieb in mehrere Länder) 

Multinational (Produktion & Vertrieb in mehreren Ländern) 

Klassifizierung nach Wirtschaftssektor

1. Sektor (Rohstoffgewinnung) 

2. Sektor (Industrie, Herstellung) 

3. Sektor (Dienstleistung) 

Klassifizierung nach Rechtsform

Rechtsgemeinschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit

Körperschaften (AG, GmbH, Verein) sind juristische Personen

Produktionsfaktoren

Arbeit

Boden (natürliche Ressourcen) 

Kapital

Wissen, Know-how

Maximumprinzip

Mit gegebenen Mitteln das maximale Resultat generieren

Minimumprinzip

Gegebenes Ziel mit minimalem Aufwand erzielen

zB. Bestimmtes Auftragsvolumen mit möglichst wenigen Mitarbeitern erreichen

Optimumprinzip

Mix zwischen Minimum- und Maximumprinzip

 

Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und erreichtem Ziel abwägen

Managementfunktionen

PEAK

Planung

Entscheidung

Anordnung

Kontrolle

Umweltsphären

Gesellschaft

Natur

Technologie

Wirtschaft

Anspruchsgruppen (Stakeholder) 

Intern: Eigentümer, Management, Mitarbeiter

Extern: Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden, Mitbewerber, Staat, Gesellschaft

Shareholder

Anteilseigner eines Unternehmens

Aktionäre, Besitzer

Hauptziel: Gewinn- & Kapitalsteigerung -> Verbesserung Unternehmenserfolg

Stakeholder

Alle Anspruchsgruppen d. Unternehmens

Berücksichtigung aller Interessen (Shareholder, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden etc.)

-> Kunden-, Mitarbeiter-& Betriebsnutzen

 

Rechtsform AG

Zweck: höherer Kapitalbedarf

Minimum Eigentümer: 1 oder mehr

Gründungskapital: 100'000 CHF

Vorteil: Trennung Privat und Geschäft, Aktien einfach handelbar, hohe Kreditwürdigkeit

Nachteil: Doppelbedteuerung, hoher Aufwand bei Gründung

Rechtsform GmbH

Zweck: personenbezogene Kapitalgesellschaft

Minimum Eigentümer: 1 oder mehr

Gründungskapital: 20'000 CHF

Vorteil: wenig Gründungskapital, beschränkte Haftung auf Stammkapital

Nachteil: Geschäftsführer kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, Doppelbesteuerung

Rechtsform Genossenschaft

Non-Profit

Minimum Eigentümer: 7 oder mehr

 

Rechtsform Verein

Non-Profit

Minimum Eigentümer: 2 oder mehr

Rechtsform Kommanditgesellschaft

Zweck: höherer Kapitalbedarf, jedoch ohne weitere Mitbestimmer

Minimum Eigentümer: 2 oder mehr

Komplementär haften unbeschränkt

Kommanditäre haften beschränkt

Vorteil: kein Gründungsmindestkapital, klare Trennung zw. Führung und Kreditgeber

Nachteil: Komplementär haften unbeschränkt, alle sind noch bis 5 Jahre nach Ausscheiden haftbar

Rechtsform Kollektivgesellschaft

Zweck: Gesellschafter mit enger beruflichen Verbundenheit

Minimum Eigentümer: 2 oder mehr

Vorteil: kein Gründungsmindestkapital, einfache Gründung

Nachteil: Konkurrenz erbost untereinander

Einfache Gesellschaft

Zusammenschluss von 2 oder mehr Gesellschaften für Projekte

Rechtsform Einzelfirma

Zweck: Tätigkeit in starker Verbindung mit Inhaber (Ärzte, Anwälte)

Minimum Eigentümer: genau 1

Vorteil: einfache Gründung, keine Doppelbesteuerung

Nachteil: unbeschränkte Haftung des Inhabers