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Cartes-fiches 79
Langue Deutsch
Catégorie Economie politique
Niveau Collège
Crée / Actualisé 01.11.2022 / 05.11.2022
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Moral erklären mit Beispiele

Das ist die innere Einstellung des Menschen. Es beinflusst innere Verhalten des Menschen. Es ist nicht erzwingbar. Beispiele: Keine Folter, Menschenrechte

Sitte erklären mit Beispiel

Sitten sind Regeln des Brauches, des Anstands und der
Höflichkeit. Es beinflusst das äussere Verhalten eines Menschen. Es ist nicht erzwingbar. Beispiele:  heiraten, Tischmanieren, Gäste begrüssen, nett sein

Recht erklären mit Beispielen

Rechte sind schriftlich fixierte Verhaltensregeln. Sie bestimmen das äussere Verhalten
des Menschen. Es ist erzwingbar. Beispiele: Bildungsrecht, Stimmungsrecht, Menschenrechte

die wesentlichen Rechtsbereiche des öffentlichen Rechts und des Privatrechts in eigenen Worten beschreiben

öffentliche Recht: regelt beziehungen zwischen dem Staat und den enzelnen Bürgern. Der Staat ist dabei übergeordnet und der Bürger untergeordnet. Alle Vorschriften haben zwingenden Charakter.

private Recht: regelt die Beziehung aller Menschen untereinander. Niemand ist über oder untergestellt gegenüber jemand anderes. Die Vorschriften haben teils zwingend, teils nicht  zwingenden Charakter.

Personenrecht:

Behandelt die Rechte der Persönlichkeit, den Personenstand und seine Beurkundung. Unterscheidung zwischen natürlichen (Menschen) und juristischen Personen (von Recht geschaffene
Rechtsgebilde).

Strafrecht:

Rechtsvorschriften, welche das Verfahren und das Strafmass bei strafbaren Handlungen (z.B. Diebstahl, Körperverletzung) regeln.

Erbrecht:

Regelt die gesetzlichen Erben, die Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), die Wirkungen des Erbganges und die Teilung der Erbschaft.

Familienrecht:

Rechtsvorschriften, welche die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder regeln
(Ehe, Ehescheidung, Güterrecht, Verwandtschaft)

Prozessrecht:

Rechtsvorschriften, welche das Verfahren vor Gericht festlegen.

Staatsrecht:

Umfasst die Bundesverfassung, die Kantonsverfassungen, sowie die Grundrechte, das Verhältnis zwischen Bund und Kanton und die Verfahren der Rechtssetzung.

Völkerrecht:

Regelt die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten. Besteht aufgrund von Gewohnheitsrecht und Staatsverträgen.

Sachenrecht:

Regelt die Rechte an Sachen, insbesondere das Eigentum.

Obligationenrecht:

Behandelt die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Entstehung und Erlöschung von Verpflichtungen (Obligationen) sowie besondere Bestimmungen zu Handelsgesellschaften (GmbH, AG, KIG, KG) und
Genossenschaften.

Kirchenrecht:

Regelt das Verhältnis zwischen Kirche und Staat sowie das interne Verhältnis zwischen Kirche und deren Gläubigen.

Schuldbetreibungs und Konkursgesetz:

Rechtsvorschriften, welche das Verfahren beim Eintreiben von Geldforderungen regeln (=Zwangsvollstreckung). Wird mit  SchKG abgekürzt

Verwaltungsrecht:

Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat (Behörden, Dienststellen) und den Bürgern. Beispiele: Polizeirecht, Steuerrecht, Zollrecht.

was gehört zum öffentlichem Recht?

Strafrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Staatsrecht, Prozessrecht, Kirchenrecht

was gehört zum privatem Recht?

Personenrecht, Familienrecht, Konsumkreditgesetz, Produkthaftpflichtgesetz, Erbrecht, Schuldbetreibung und Konkursgesetz, Sachenrecht, BG über den unlauteren Wettbewerb, Obligationenrecht,

Rechtsquellen:

Rechtsquellen sind Fundorte von rechtlichen Vorschriften.

Zeichne die Normenhierarchie auf ein Blatt.

lex superior derogat lex inferior

Die Verfassung geht dem Gesetz und das Gesetz der Verordnung vor.

lex specialis derogat lex generali

Ein besonderes Gesetz geht einem allgemeinen Gesetz vor.
(zum Beispiel: Besondere Regeln zu Arbeitsverträgen gehen allgemeine Regeln des Vertragsrechts vor.)

Bundesrecht vor kantonalem Recht und kantonales Recht vor kommunalem Recht.

Recht auf Gemeindeebene = kommunales Recht

wieso braucht es einen Rechtsstaat?

Es sorgt dafür, dass die Staatsgewalten sich gegenseitig kontrollieren, damit es keinen Machtmissbrauch gibt.

Die vier Rechtsquellen auflisten:

  1. Das geschriebene Recht (die Verfassung, die Gesetze und die Verordnung) 
  2. Das Gewohnheitsrecht (lang geübte Bräuche, die als allgemein verpflichtend angesehen werden)
  3. Die Gerichtspraxis (Gerichtsentscheidende können gleicher oder ähnlicher Rechtsprobleme beurteilen, oberste Gericht ist das Bundesgericht. Für sie gibt es eine jährliche Versammlung namens die Judikatur)
  4. Die gerichtliche Rechtsfindung (wenn es sehr allgemein gehaltene Formulierungen (Gummiparagrafen) gibt oder Lücken im geschriebenen Recht muss das Gericht die notwendige Präzisierung vornehmen.

Die vier Elemente eines Rechtsstaates

  1. Legalitätsprinzip
  2. Das Prinzip der Gleichheit
  3. Politische Rechte: Demokratie
  4. Menschenrechte

Weshalb ist es wichtig, dass in einem Staat die Macht verteilt wird?

Man kann den Machtmissbrauch verhindern. Man hat mehrere Meinungen und kann sich gegenseitig kontrollieren.

Wie kann ein Machtmissbrauch verhindert werden?

Verteilung der Staatsgewalt/Staatsmacht auf einzelne Bereiche. Personelle und organisatorische Unabhängigkeit der Staatsbürger.

Legislative Parlament Funktion:

Gesetzgebende Behörde

Exekutive Regierung Funktion:

Ausführende Behörde

Judikative Gericht Funktion:

Richterliche Behörde

Legislative Parlament Aufgaben:

Gesetze erlassen, Kontrolle über die Ausführung der Gesetze, Staatsausgaben
beschliessen

Exekutive Regierung Aufgaben:

Gesetze ausführen, Verordnungen erlassen, Regieren,
verwalten

Judikative Gericht Aufgaben:

Urteilen und richten, Strafen und
schützen

Legislative Parlament Bezeichnung im Bund:

National- und Ständerat

Exekutive Regierung Bezeichnung im Bund:

Bundesrat

Judikative Gericht Bezeichnung im Bund:

Bundesgericht

Legislative Parlament Bezeichnung im Kanton:

Kantonsrat bzw. Grosser Rat bzw.
Landrat

Exekutive Regierung Bezeichnung im Kanton:

Regierungsrat bzw. Staatsrat

Judikative Gericht Bezeichnung im Kanton:

Kantons- bzw. Obergericht und Amts- bzw. Bezirks-
bzw. Regionalgericht

Legislative Parlament Bezeichnung in den Gemeinden:

Stadtrat bzw. Grosser Gemeinderat oder
Gemeindeversammlung