Steuern
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Set of flashcards Details
Flashcards | 16 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 11.10.2022 / 25.06.2024 |
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https://card2brain.ch/box/20221011_steuern_niB7
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Wer unterliegt der Gewerbesteuer?
Jeder inländische Gewerbebetrieb unterliegt nach § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer.
Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer.
Es ist eine Ertragsteuer, da die Gewinne die Besteuerungsgrundlage sind.
Ein Gewerbebetrieb liegt vor bei:
• Selbstständigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung)
• Nachhaltiger Betätigung (Nicht einmalig)
• Gewinnerzielungsabsicht
• Beteiligung am Wirtschaftsleben (nimmt am Leistungs- und Güteraustausch teil)
Wer erhebt die Gewerbesteuer?
Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer.
Es ist eine Ertragsteuer, da die Gewinne die Besteuerungsgrundlage sind.
Ein Gewerbebetrieb liegt vor bei:
• Selbstständigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung)
• Nachhaltiger Betätigung (Nicht einmalig)
• Gewinnerzielungsabsicht
• Beteiligung am Wirtschaftsleben (nimmt am Leistungs- und Güteraustausch teil)
Um was für eine Art von Steuern handelt es sich? Um was ist die Besteuerungsgrundlage?
Es ist eine Ertragsteuer, da die Gewinne die Besteuerungsgrundlage sind.
Wann liegt eine Gewerbebetrieb vor?
Ein Gewerbebetrieb liegt vor bei:
- Selbstständigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung)
- Nachhaltiger Betätigung (Nicht einmalig)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am Wirtschaftsleben (nimmt am Leistungs- und Güteraustausch teil)
Die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets als Gewerbebetrieb, ebenso sonstige juristische Personen des privaten Rechts, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Ausnahmen, die laut § 18 EStG befreit sind: Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Vermögensverwaltung, Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Beispiel: Man könnte sich die Frage stellen ob Bettler einer Geschäftstätigkeit nachgehen! Erfüllen sie die bisher genannten Bedingungen?Selbstständigkeit - Ja
Nachhaltige Betätigung -Ja
Gewinnerzielungsabsicht -Ja
Beteiligung am Wirtschaftsleben - Nein
Da Bettler mit ihrer Tätigkeit nicht am wirtschaftlichen Verkehr beteiligt sind, sind sie nicht Gewerbesteuerpflichtig.
Beginn der Steuerpflicht
Die Gewerbesteuerpflicht bei Einzelgewerbetreibenden beginnt, sobald die vier Eigenschaften eines Gewerbebetriebes erfüllt sind. Vorbereitende Handlungen (Einrichtung des Geschäfts, ...) reichen noch nicht aus.
Bei anderen Rechtsformen (AG, GmbH, Genossenschaften usw.) beginnt die Gewerbesteuerpflicht bei der Handelsregister- bzw. Genossenschaftsregistereintragung.
Ende der Steuerpflicht
Bei Einzelgewerbebetrieben und Personenhandelsgesellschaften endet die Gewerbesteuerpflicht mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs.
Bei Kapitalgesellschaften, wenn keinerlei Tätigkeiten mehr stattfinden, also bei Auszahlung der Gesellschafter.
Steuerbemessungsgrundlage
Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewerbeertrag, allerdings benötigt es dafür einige Hinzurechnungen und Kürzungen vom Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Wir wollen den Gewinn vor bestimmten Aufwendungen errechnen. Genauer gesagt wollen wir ermitteln, wie hoch der Gewinn ist, wenn man Zinsen, Mieten etc., ignoriert
Die Summe der Hinzurechnungen muss über dem Freibetrag von 00.000 € liegen, ansonsten wirken sie sich nicht auf die Steuerbelastung aus.
HInzurechnungen
Geregelt in § 8 GewStG
• 100 % der Zinsen, Renten, dauernden Lasten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter
• 50 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter
• 20 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter
• 25 % der Entgelte für die Überlassung von Lizenzen und Konzessionen
-> Die Summe aller Hinzurechnungen wird dann mit 0,25 multipliziert, da nur 25 % der Hinzurechnungen auf den Gewerbeertrag übergeleitet werden dürfen.
Beispiel Hinzurechnungen
Unsere Pizzeria hat einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 145.000 €.
Da wir Kredite bedienen müssen, haben wir Zinszahlungen über 32.000 € im Jahr.
Die Leasingraten für unser Lieferauto betragen jährlich 4.000 €.
Die Miete beträgt 135.000 € im Jahr.
Wie hoch sind die Zurechnungen?
Fragen Sie sich zuerst ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter handelt!
32.000 € 100 % der Zinsen
+ 67.500 € 50 % der Miete + 800 € 20 % der Leasingrate
= 25.075 € Summe *0,25
- 00.000 € Freibetrag
= 0€ Hinzurechnungen
Kürzungen
§ 9 GewStG
Kürzungen in Höhe von 1,2 % des Einheitswerts (140 %) des Grundbesitzes, der dem Betrieb gehört, vorgegeben sind.
Bei 100.000 € Grundbesitz, sind das also 1,2 % von 140.000 €, sprich 1.680 €.
Berechnung des Gewerbertrags
Nachdem zum Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hinzurechnungen addiert und Kürzungen subtrahiert wurden, muss man noch die (zeitlich unbeschränkten) Gewerbeverluste aus den Vorjahren abziehen und erhält somit den Gewerbeertrag.
-> Hierbei wird immer am Ende immer auf volle 100 € Beträge nach unten abgerundet. 100.463 € sind also z.B. 100.400 €.
Berechnung Gewerbesteuerschuld
Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag über 24.500 €, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird.
Dieser verbleibende Gewerbeertrag wird dann mit der staatlich festgelegten Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert und man erhält den Steuermessbetrag.
Dieser Steuermessbetrag muss dann nur noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden, dann erhält man die Gewerbesteuerschuld.
Der Hebesatz muss mindestens 200 % betragen.
Berechnung der Gewerbesteuerschuld bei mehren Betriebsstätten
Agiert ein Unternehmen in mehreren Gemeinden und unterhält dort Betriebsstätten, wird der Steuermessbetrag im Verhältnis der Arbeitslöhne (und Unternehmerlohn) in diesen Betriebstätten zerlegt.
Beispiel:
Ist der Hauptsitz unserer Pizzeria z.B. in Bohnsdorf und eine weitere Niederlassung in Klaasheim könnte es wie folgt aussehen:
Bohnsdorf: 130.375 € Arbeitslöhne und 50.000 € Unternehmerlohn
Der Steuermessbetrag liegt bei 2441,07 € für Bohnsdorf und 1.083,43 € für Klaasheim. Nun müssen die SMB mit den jeweiligen Hebesteuersätzen multipliziert werden.
In Bohnsdorf beträgt der Hebesatz 350 % und in Klaasheim 300 %.
Es müssen also 8.543,75 € Gewerbesteuer in Bohnsdorf und 3.250,29 € in Klaasheim gezahlt werden.
Vorauszahlungen
Die Gewerbetreibenden müssen am 15. Februar, Mai, August und November jeweils den Gewebesteuerbetrag entrichten, den sie voraussichtlich schulden werden.
Nach der Festsetzung durch den Steuerbescheid bekommen sie dann entweder eine Steuererstattung oder müssen eine Abschlusszahlung leisten.
Extra:Um Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht übermäßig zu belasten erhalten sie eine Einkommensteuerermäßigung! Diese Ermäßigung ergibt sich aus dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermess- betrags.
Ø In unserem Beispiel mit der Pizzeria bedeutet das, dass die Ermäßigung 13.393,10 € (3,8*3.524,50 €) beträgt.