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Flashcards 69
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 20.09.2022 / 14.06.2025
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Was waren die Magna Carta Libertatum?

1215 in England; Dem Herrscher wurden erstmals Rechte abgetrotzt, z.B. dass man nicht unbegründet verhaftet oder hingerichtet werden darf.

=> Wie immer, zu Beginn nur für Klerus und Adel, also Privilegierte, darum noch keine Grundrechte.

Was war bei der Virginia Bill of Rights und der Unabhängigkeitserklärung anders als bisher?

Vorher ging man davon aus, dass der Herrscher über das Recht entscheidet, und es einem (auf Druck der Untertanen) zuspricht.

Neu ging man von der Vorpositivität dieser geforderten Rechte aus, also dass diese bereits bestanden bevor es den Staat mit seinen Gesetzen gab => Egal ob sie einem zugesprochen werden oder nicht, man hat sie. (John Locke)

 

Welches Ziel haben die Grundrechte?

Sie schützen Private vor einer Macht (unabhängig von der Staatsform)

Infos über die VBoR;

Happiness = Selbstverwirklichung

by nature/inherent = nicht gottgegeben oder vom Monarchen verleiht sondern von Natur aus da

Infos über die Bundesverfassung der Schweiz;

  • Ab 1830 erste Kantone mit Grundrechtskatalogen inspiriert von der französischen Revolution
  • 1848 Bundesverfassung punktuell und verteilt
  • Erste Revision 1874 und von dort bis zur zweiten
  • 1999 hat das Bundesgericht auch die ungeschriebenen in der Praxis angewendet

Welche Artikel umfasst der Grundrechtskatalog?

Artikel 7 bis 34 BV

Infos zur EMRK;

Kann in der Schweiz direkt angewendet werden

Stärker als Grundrechte in der BV

Was sind verfassungsmässige Rechte?

Rechte in der BV, die wie Grundrechte gelten, aber ausserhalb des Grundrechtskataloges gewährleistet sind.

Welche Rechtsgruppen gibt es bei den Leistungsrechten?

  • Freiheitsrechte
  • Gleichheitsrechte
  • Sozialrechte
  • Politische Rechte
  • Verfahrensrechte

Was sind die Verfahrensrechte?

  • Sog. Querschnittsrechte, die in allen Bereichen gelten
  • Zur Absicherung und Durchsetzung der anderen Rechte dienen.

Was ist der Unterschied von Menschenrechten zu Bürgerrechten?

Stehen allen zu bzw. nur den BürgerInnen eines Landes

Was ist der Unterschied von objektiv-rechtlicher zu subjektiv-rechtlicher Dimension?

Subjektiv hat man als Bürger einen Anspruch, den man vor Gericht einfordern kann

Objektiv muss der Staat von sich aus mitdenken und sich aktiv dafür einsetzen, dass der Bürger nicht klagen muss.

Wie kann man die subjektiv-rechtliche Dimension weiter unterteilen?

  • Abwehranspruch (gegen Handlungen des Staates)
  • Schutzanspruch (durch den Staat gegenüber Dritten)
  • Leistungsanspruch (durch den Staat)

Wie ist das Ablaufraster des Abwehranspruchs?

  1. Es gibt eine geschützte Sphäre
  2. Der Staat greift in diese EIN
  3. Man macht seinen Abwehranspruch geltend
  4. Der Staat hat nun eine Unterlassungspflicht

Wie ist das Ablaufraster des Schutzanspruches?

  1. Nicht-staatlicher ÜBERgriff in ein Grundrecht
  2. Schutzanspruch des Opfers
  3. Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Opfer
    • Verbot der gewaltsamen Selbsthilfe/Selbstjustiz

Wann muss der Staat seine Schutzpflicht ausüben?

  • Wenn ein Unterlassen einen Schutzbereich berührt
  • Wenn die Behörden Kentniss über eine drohende Grundrechtsverletzung haben (z. B. Meldung) oder haben sollten nach Aufmerksamkeits- und Sorgfaltspflicht

Wie ist das Ablaufraster des Leistungsanspruchs?

  • Leistungsanspruch besteht
  • Leistungspflicht des Staates

Sind private Anbieter an die Grundrechte gebunden?

SBB ist unter staatlicher Führung obwohl AG; Ja

SRG ist ein Verein mit Staatsaufgaben; Ja

=> Wenn nur der Vollzug durch Private geschieht, dann ja, wenn die Aufgabe privatisiert wird (keine Staatsaufgabe mehr), dann nein.

Was ist mit den Grundrechten im Privatrecht?

Generell gelten die Grundrechte nicht, sondern die Privatautonomie => Vertragsfreiheit usw.

Ausser in bestimmten Bereichen; Wenn eine Privatperson ihre bessere Stellung ggü. dem anderen ausnutzt (AG, Vermieter usw:). Staat hhandelt nicht direkt gegen den Agressor durch Polizeieinsatz o. ä. sondern greift in das Privatrecht ein (Schutz vor missbräuchlicher Kündigung usw.).

=> Mittelbare Drittwirkung garantiert Schutz im Bereich der Privatautonomie

Wer sind Grundrechtsträger?

Träger irgendeines Grundrechts, also natürliche und juristische Personen.

=> Vom persönlichen Schutzbereich irgendeines Grundrechts erfasst.

Tiere sind nicht GR-Träger. Handlungsunfähige/urteilsunfähige/Minderjährige/auf Beistand oder Vormund angewiesene Personen UND Personen mit besonderer Staatsnähe (Inhaftierte, Militärangehörige) SIND GR-Träger.

Was ist die Grundrechtsberechtigung?

Wer von einem bestimmten Grundrecht erfasst ist, kann sich auf dieses berufen.

Persönlicher Schutzbereich

Der persönliche Schutzbereich umfasst alle natürlichen (und juristischen) Personen, also alle Menschen ohne weitere Einschränkungen oder zusätzliche Erfordernisse. A ist eine natürliche Person und somit TrägerIn dieses Grundrechts.

Sachlicher Schutzbereich

Der sachliche Schutzbereich umfasst (unter anderem) ZZZ.

Handeln eines Trägers staatlicher Aufgaben

Ein Handeln kann aus einem Tun oder Unterlassen bestehen. Träger staatlicher Aufgaben sind sowohl Staatsorgane als auch Private, die mit der Erfüllung von Staatsaufgaben betraut sind.

Verkürzung des grundrechtlichen Anspruchs

Dazu muss die grundrechtlich geschützte Freiheit des Betroffenen vermindert werden.

Verkürzung ist dem Staat zurechenbar

Dazu muss die Person, die den Eingriff bewirkt, im Rahmen seiner/ihrer Kompetenzen handeln.

Schwerer/leichter Eingriff

Je stärker der grundrechtliche Anspruch verdrängt wird, desto schwerer der Eingriff. Kriterien für die Eingriffsintensität sind Art, Dauer und Gesamtumstände der Beeinträchtigung, die Auswirkungen auf den Lebensalltag, die Persönlichkeitsnähe und die Anzahl der Betroffenen Personen.

 Zuständigkeit

Dazu muss das Gesetz/die Verordnung von der zuständigen Behörde erlassen worden sein.

Normstufe

Bei einem leichten Eingriff genügt jede Rechtsnorm (sofern bei einer Verordnung die Delegationsgrundsätze eingehalten werden), ein schwerer Eingriff benötigt eine formell-gesetzliche Grundlage, welche mindestens bereits Inhalt, Zweck und Ausmass des Eingriffs  regelt. Die polizeiliche Generalklausel kann eine Grundlage im geschriebenen Recht ersetzen.

Normdichte

Die Norm muss hinreichend präzise formuliert sein, so dass Rechtsunterworfene die Folgen ihres Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit voraussehen können. Je schwerer der Eingriff, desto höher muss die Normdichte sein. Bei einem schweren Eingriff wird bei den wesentlichen Punkten eine klare und unzweideutige Formulierung vorausgesetzt.

(Wichtig: Handelt es sich um einen Bereich mit herabgesetzten Anforderungen? Sonderstatusverhältnisse wie Gefängnis, Schule und Militärdienst/Polizeigesetz)

Eingriffsinteresse

Ein solches Interesse kann durch den Polizeigüterschutz oder den Schutz von Grundrechten Dritter gegeben sein, oder wenn der Eingriff dazu dient, eine dem Staat zugewiesene Aufgabe zu erfüllen.

Eignung

Ein Eingriff ist geeignet, wenn er den angestrebten Zweck fördert und nicht keine Wirkung entfaltet, ihn erschwert oder ihn verunmöglicht. In casu ist AAA geeignet, BBB und darum als taugliches Mittel für die Erreichung des angestrebten Zwecks zu qualifizieren.

Erforderlichkeit

Ein Eingriff ist erforderlich, wenn es kein sachlich, zeitlich, räumlich oder personell (persönlich?) milderes Mittel gibt, welches mindestens ebenso wirksam im Hinblick auf die Zweckerreichung ist.

Zumutbarkeit

Ein Eingriff ist zumutbar, wenn die konkreten Belastungen für die betreffende Person in einem vernünftigen Verhältnis zu den verfolgten öffentlichen Interessen stehen. Es muss folglich eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Kerngehalt

 Eingriffe in den Kerngehalt sind immer unzulässig und nie einer Prüfung nach Art. 36 BV zu unterziehen. Zum Kerngehalt des Art. X BV zählt ZZZ

Menschenwürde SB

(Art. 7 BV)

Persönlich: Alle natürlichen Personen

Sachlich: umfasst den Anspruch, als Mensch in seiner eigentlichen Werthaftigkeit und individuellen Einzig- und allfälligen Andersartigkeit anerkannt zu werden. (Ausdruck prinzipieller Gleichwertigkeit und grundsätzlicher Individualität)

Menschenwürde KG

umfasst den Anspruch, als Mensch in seiner eigentlichen Werthaftigkeit und individuellen Einzig- und allfälligen Andersartigkeit anerkannt zu werden. (Ausdruck prinzipieller Gleichwertigkeit und grundsätzlicher Individualität)

=> Schutzbereich = Kerngehalt

Recht auf Leben SB

(Art. 10 Abs. 1 BV)

Persönlicher: Alle natürlichen Personen

Sachlicher: umfasst die Gesamtheit der körperlichen und geistigen Funktionen, die für den Menschen von lebensnotwendiger Bedeutung sind.

Recht auf Leben KG

Umfasst das absolute Verbot der Todesstrafe und das Verbot der Auslieferung bei drohender Todesstrafe sowie die willkürliche Tötung.

  • Willkürliche Tötung: Tötung infolge a) einer Zwangsanwendung, die b) nicht absolut erforderlich war, um c) ein legitimes Ziel zu erreichen. (legitim sehr restriktiv zu verstehen)

Persönliche Freiheit i. e. S. SB

(Art. 10 Abs. 2 BV)

Persönlicher: natürliche Personen

Sachlicher: Umfasst alle Aspekte, die eine elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung darstellen. Elementar ist die Erscheinung, wenn sie für ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit mit individueller Lebensgestaltung unerlässlich ist.