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Flashcards 33
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 03.07.2022 / 19.08.2024
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Was versteht man unter der paulianischen Anfechtungsklage?

  • Die paulianische Anfechtung ist die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts, das eine Person/Unternehmen kurz vor Konkurseröffnung getätigt hat zum Nachteil anderer Gläubiger
  • Sie dient der Gleichbehandlung aller Gläubiger in der Zwangsvollstreckung, indem die von der Anfechtung betroffenen Vermögenswerte der Konkurs- oder Nachlassmasse erhalten bleiben

Rangrücktritt

  1. Was sind die Anforderungen an eine rechtskräftige Rangrücktrittsvereinbarung?
  2. Wann darf ein Rangrücktritt aufgehoben werden?
  3. Wie sieht eds mit Zinsenlauf aus?

Anforderungen

  • Forderungen dürfen nicht getilgt werden
  • Formvorschrift: Keine (Empfehlung:schriftlich)
  • Unwiderruflichkeit
  • keine besonderen Bedingungen
  • zeitlich unbeschränkt

Voraussetzungen Aufhebung

  • Keine Überschuldung mehr
  • Bei Unternehmen ohne ord. Revision spearater Prüfungsbericht (eingeschränkt reicht nicht)

Zinsenlauf

  • Im neuen Aktienrecht unterliegen Zinsden dem Rangrücktritt

OR - Verdeckte Gewinnausschüttung

  1. Welche Erscheinungsformen kenne Sie?
  2. Was sind die Folgen?

Erscheinungsformen

Konzern

  • nicht marktkonforme transferpreise für konzerninterne Lieferungen
  • überhöhte Aufwendungen für Management Fees

Einmann/Familienbetrieb

  • überhöhte Saläre / Spesenvergütungen
  • nicht marktgerechte Verzinsung
  • Privatataufwendungen als betr. Aufwand

Folgen

  • Steuerfolgen (VST)
  • evtl. verbotene Einlagerückgewähr (OR 680 Abs. 2)
  • evtl. Versoss gegen Bestimmungen Kapitalherabsetzung
  • Verstoss gegen Gebot der Gleichbehandlung
  • Verstoss gegen gesetzliche Sorgfalstspflicht von VR & GL

OR -Ordnungsmässige Buchführung

  1. Was sind die Hauptkriteiren der Ordnungsmässigkeit
  2. Erläutern Sie die Prinzipien der ordnungsmässigen Buchführung

Hauptkritierien

  • Vollständigkeit & Richtigkeit (Willkürfreiheit)
  • Systemkonforme Bewertung

Prinzipien

  • Kostenwertprinzip (historical cost)
  • Aktuelle WErte (Martk- oder Verkehrswert, Fair-Value)
  • systemkonforme Abgrenzung
    • sachliche Abgrenzung -> matching fo cost & revenue (Realisationsprinzip)
    • zeitliche Abgrenzung
  • Imparitätsprinzip
    • sachliche und zeitliche Abgrenzugnen werden durch Imapritätsprinzip evtl. durchbrochen
    • Gewinne dürfen nur erfasst werden, wenn sie bereits realisert sind.
    • Verluste sind auch dann zu erfassen, wenn noch nicht realisiert
  • Dokumentationsprinzip: Keine Buchung ohne Beleg
  • Klarheit der Buchführung: Lesbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit etc.
  • Angemessener Ausbau Rechnungswesen: qualitativ, quantitativ, IKS

OR Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung

Nennen Sie die Kriterien für:

  1. Unternehmen, welche Einnahme- und Ausgaberechnung führen dürfen ohne zeitliche und sachliche Abgrenzung
  2. Untenrhemen, welche Einnahme und Ausgaberechnung führen dürfen ohne zeitliche aber mit sachl. Abgrenzung
  3. grössere Unternehmen

  1. OR Art. 957 Abs. 2
    • Einzelunternehmen & Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös
    • diejenigen Vereine & Stiftungen , die nicht verpflichtet sind, sich ins HR eintragen zu lassen
    • Stiftungen, die von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle berfreit sind (ZGB Art. 83b Abs.2)
  2. OR Art. 958b Abs. 2
    • Juristische Personen mit weniger als CHF 100'000 Nettoerlös aus L.L. oder Finanzerträgen
  3. Unternehmen welche zur odentlichen Revision verpflichtet sind:
    • Publikumsgesellschaften
    • Gesellschaften die zwei Kritierien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten:
      • Bilanzsumme: CHF 20 Mio (Vereine: 10 Mio)
      • Umsatzerlös: CHF 40 Mio (Vereine: 20 Mio)
      • 250 VZE im Jahresdurchschnitt (Vereine: 50)

 

Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB)

  1. Wo sind die GoB geregelt?
  2. Nennen Sie die Grundsätze
  3. Wo sind die GoB beim Einsatz von Informationstechnologie geregelt?

  1. OR ARt. 957a Abs. 2
  2. Grundsätze:
    • Vollständige, wahrheitsgetreue (Richtigkeit) und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte
    • Belegnachweis für einzelne Vevorgänge
    • Klarheit
    • Zweckmässigkeit
    • Nachprüfbarkeit
    • Unveränderbarkeit (bei RS 10 zusätzlich)

OR Grundlagen der Rechnungslegung

Nennen Sie die Grundlagen der Rechnungslegung utner Angabe des Gesetzesartikels

 

  1. OR Art. 958a: Annahme der Fortführung
    • ansosnten Veräusserungswerte + Rückstellungen
    • Offenlegung im Anhang (Einfluss wirtschaftliche Lage)
  2. OR Art. 958b: zeitliche und sachlihe Abgrenzung (Realisationsprinzip)
    • sofern NE aus L.L. oder Finanzerträge CHF 100'000 nicht überschreiten, aknn auf zeitliche Abgrenzung verzichtet werden
    • Imapritätsprinzip! Gewinne nur wenn realisert, Verluste auch wenn noch nicht realisiert
    • Impairäts & Realisationsprinzip als Ausfluss des Vorsichtsprinzips

Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR)

Nennen Sie unter Angabe des Gesetzesartikels die GoR

OR ARrt. 958c

  • Klarheit und Verständlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Verlässlichkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vorsicht
  • Gleiche Masstabe bei Darstellung & Bewertung (Stetigkeitsprinzip)
  • Verrechnungsverbot (ausser wenn unwesentlich)

OR Verrechnungsverbot

  1. Wann ist die Verrechnung von Bilanzpositionen erlaubt?
  2. Wann die die Verrechnung von ER-Positionen erlaubt?

Verrechnung Bilanz

  • Sofern Voraussetzungen von OR Art. 120 erfüllt sind (Gegenseitigkeit, Fälligkeit, Gleichartigkeit)

Verrechnung ER

  • Erlöse & Erlösminderungen i.e.S.
  • Aufwendungen & Aufwandsminderungen i.e.S.
  • Verösserungserlös Anlagegegenstand und Ausbuchung Restwert
  • Waren-& Mateiralaufwand und Erträge aus tatsächlicher Zunahme des entsprechenden Lagerbestands

OR Fristen, Unterzeichnung, Offenlegung

  • Innerhalb welcher Frist muss Geschäftsbericht (JR sowie ggf. Lagebericht und Konzernrechnung) zur Genehmigung vorgelegt werden und was ist die Frist zur Genehmigung?

AG

  • 20 Tage vor GV zur Verfügung zu stellen
  • GV innert 6 Monate ab Bilanzstichtag

GmbH

  • spätestens mit Einladung Versammplung Einberuft spätestens 20 Tage vor Versammlungstag
  • Gesellschafterversammlung innert 6 Monaten

Genossenschaft

  • spätestens 10 Tage vor GV zur Einsicht

Kommandit-AG:

  • Bestimmungen AG

Verein

  • Vorschriften gemäss Statuten

Stiftung

  • Vorschriften gemäss Stiftungsurkunde

OR Unterzeichnung und Offenlegung

  1. Von wem ist Geschäftsbericht zu unterzeichnen
  2. Wie erfolgt die Offenlegung bei Unternehmen die Anleihensobligationen ausstehend haben oder börsenkotiert sind?
  3. Wer hat bei sonstigen Unternehmen ein Einsichtsrecht?

 

  1. Vorsitzender des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgan + für Rechnungslegung zuständige Person (keine Einschränkung der Verantwortlichkeit für Geschäftsbericht. Gesamter VR ist verantwortlich)
  2. Jahres- und Konzernrechnung sind nach Genehmigung inkl. Revisionsbericht offenzulegen
    • Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder
    • Zustellung an jede Person, die dies innerhalb eines Jahres nach Genehmigung verlangt
  3. Lediglich Gläubiger, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen (bpsw. Forderung gefährdet)

OR Führung & Aufgbewahrung Geschäftsbücher

  1. welche Geschäftsbücher gibt es?
  2. wie lange gilt die Aufbewahrungspflicht?
  3. was sind doeGrundsätze der Aufbewahrung?
  4. was gibt es für weitergehende Bestimmungen?

  1. Hautbuch (bestehend aus Konten & Journal) + Hilfsbücher (Lohnbuchaltung, Lagerbuchaltung, Kreditoren- & Debitorenbuchhaltung)
  2. Geschäftsbücher und Buchungsbelege sowie Geschäftsbericht & ggf. Revisionsbericht sind während 10 Jahren aufzubewahren. Frist beginnt mit Ablauf Geschäftsjahr
  3. Grundsätze der ordnungsmässigen Datenverarbeitung: Aufbewahrung msus so erfolgen, dass keine Änderungen vorgenommen werden können
  4. MWST -> Immobilien, mind. 20 Jahre

Phasenkongruente Dividende

Unter welchen Voraussetzungen ist eine zeitgleiche Dividendenausschüttung zulässig?

  • Bilanzstichtag TG nicht nach dem der MG
  • GV der TG hat bereits vor GV MG über die Gewinnausschüttung Beschluss gefasst
  • Sachverhalt wird im Anhang der MG offengelegt

 

Akontodividende

  1. Was versteht man darunter?
  2. Welche Bedingungen müssen eingehalten werden?

  1. Dies ist eine Dividendenbevorschussung in Andrechnung an die ordentliche Dividende. Technisch gesehen handelt es sich dabei nicht um eine Dividende, sondern um kurzfristige Darlehen, welche die Gesellschaft den Aktionären gewährt und ddie später mit dem Dividendenanspruch verrechnet werden
  2. Akontodividende stellt bis zum Ausschüttungsbeschluss ein Darlehen an Aktionäre dar, und darf nicht gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr gemäss OR Art. 680 Abs. 2 verstossen. Da i.d.R. kein frei verfübares EK vorhanden ist, muss das Darlehen zu Drittkonditionen gewährt werden

VegüV

Nach welchem Prüfungsstandard ist der Vergütungsbericht und allfällig darüber hinausgehende Informationen zu prüfen?

  • Revisionsstelle prüft lediglich, ob die quantitativen Angaben im Vergütungsbericcht gemäss VegüV Art. 14-16 zu den Vergütungen, Drlehen und Krediten dem Geetz und der VegüV entsprechen. Die Prüfung des Vergütungsberichts erfolgt nach Massgabe des PS 805 "Besondere Überlegungen bei Prüfungen von einzelnen Finanzaufstellungen und bestimmten Bestandteilen, Konten oder Posten einer Finanzaufstellung"
  • Sofern Vergütungsbericht darüber hinausgehende, quantitative oder qualitative Informatoinen beinhalten, sind diese Informationen deutlih von den Angaben gemäss VegüV ARt. 14-16 zu trennen und unterlegen keiner Prüfung durch Revisionsstelle. Für diese Informaitonen ist der PS 720 zu beachten.

VegüV

Welche Vergütungen müssen offengelegt werden?

Vergütungen

Alle Vergütungen, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt ausgerichtet hat an

  • gegenwärtige Mitglieder des VR (Angabe Gesamtbetrag für VR und des auf jedes Mitglied entfallenden Betrags und Nennung Nahmen und Funktion)
  • gegenwärtige Mitglieder der GL (Angabe Gesamtbetrag für GL und des höchsten auf ein Mitglied enfallenden Betrag unter Nennung Name und Funktion)
  • gegenwärtige Mitglieder des Beirats (Angabe Gesamtbetrag für Beirat und des auf jedes Mitglied entfallenden Betrags und Nennung Nahmen und Funktion)
  • frühere Mitglieder des VR, GL und Beirat, sofern
    • Vergütungen in einem Zusammenhng mit früheren Tätigkeit ls Organ stehen oder
    • nicht marktüblich sind
  • Personen, die den gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des VR, GL und Beirat nahestehen, sofern Vergütungen nicht marktüblich
  • gegenflls gesamter in Berichtsperiode beanspruchter Zusatzbetrag für GL nach Art. 19 VegüV und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Nmens und Funktion

Darlehen und Kredite

Darlehen und Kredite, die

  • den gegenwärtigen Mitgliedern des VR, GL und Beirat gewährt wurden und noch ausstehen
    • VR und Beirat-> Angabe Gesamtbetrag für VR und des auf jedes Mitglied entfallenden Betrags und Nennung Nahmen und Funktion
    • GL -> Angabe Gesamtbetrag für GL und des höchsten auf ein Mitglied enfallenden Betrag unter Nennung Name und Funktion
  • frühere Mitglieder des VR, GL und Beirat zu nicht marktüblichen Bedingungen gewährt wurden und noch ausstehen
  • Darlehen und Kredite die Mitgliedern VR, GL und Beirat nahesten,  zu nicht marktüblichen Bedingungen gwährt wurden und noch ausstehen

 

 

VegüV

Was gehört zu Vergütungen?

  • Honorare, Löhne, Boni und Gutschriften
  • Tantiemen, Beteiligungen am Umsatz und anderen Beteiligungen am Geschäftsergebnis
  • Dienst- und Sachleistungen
  • Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten
  • Antrittsprämien
  • Bürgschaften, Garntieverpflichtungen, Pfandbestellungen zugunsten Dritter und andere Sicherheiten
  • Verzicht auf Forderungen
  • Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen gegründen oder erhöhen
  • sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten

VegüV

Auf was ist bei Vergütungen aus einem Long-Term Inentive Plan zu achten?

Sie sind für die Periode offen zu legen, in der das Granting (Verpflichtunggeschäft) erfolgte. Auch die Bewertung ist per Granting vorzunehmen

OR Art. 959 Abs. 2

Wie definiert sich der Begriff der Aktiven?

  • Das Unternehmen kann aufgrund vergangener Ereignisse über den Vermögenswert verfügen
  • Ein Mittelzufluss ist wahrscheinlich
  • Der Wert kann verlässlich geschätzt werden

OR Art. 959 Abs. 5

Wie definiert sich der Begriff von Fremdkapital ?

  • Die Verbindlichkeit wurde durch vergangene Ereignisse bewirkt
  • Ein Mittelabfluss ist wahrscheinlich
  • Ihre Höhe kann verlässlich geschätzt werden

OR ARt. 959b Abs.2 und Abs.3

  1. Unterscheiden Sie zwischen Absatz- und Produktionserfolgsrechnung
  2. Was muss bei der Absatzerfolgsrechnung zusätzlich im Anhang ausgewiesen werden?

Produktions-ER (Gesamtkostenverahren): NE aus L.L. + Bestandesänderung - MaterialA - PersonalA - Abschreibungen

Absatz-ER (Umsatzkostenverahren: NE aus L.L. - AK Z HK - VerwaltungsA und VertriebsA

Bei der Absatzerfolgsrechnung müssen im Anhang zusätzlich der Personalaufwand sowie die Abschreibungen offengelegt werden

OR Art. 961a 

Was sind die zusätzlichen Anhangsangaben ür Unternehmen, die der Rechnungslegung für grössere Unternehmen unterliegen?

  1. Angaben zu den langr. verzinslichen Verbindlichkeiten, aufgteteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren
  2. Honorar der Revisionsstelle je gesondert für Revisionsdiensleistungen und andere Dienstleistungen

OR Art. 960

Nennen Sie die Grundsätze der Bewertung

  • Einzelbewertung
    • sofern wesentlich und
    • aufgrund ihrer Gleichartigkeit für die Bewertung nicht üblicherweise als Gruppe zusammengefasst werden
    • bei der Gruppenbewewrtung können stille Reserven zur Kompensation von Minderwerten innerhalb von einezlnen artgleihen Vermögenswerten herangezogen werden
  • Vorsicht in der Bewertung, ohne die zuverlässige Beurteilung der wirtschatlichen Lage zu verhindern
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Werte bei Anzeichen für eine Überbewertung von Aktiven oder für zu geringe Rückstellungen

OR Art. 960a / b / c

Gehen Sie auf die Bewertungsvorschriften für Aktiven ein

OR Art. 960e

Gehen Sie auf die Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten ein

OR Art. 962 / Art. 962a

Wann besteht die Pflicht zur Erstellung eines zusätzlichen Einzelabschlusses nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung?

OR Art. 958

Nennen Sie die zwingenden Bestandteile des Geshäftsberichts für:

  • Grössere Unternehmen
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen

OR Art. 961c Abs. 2

  • Über was gibt der Lagebericht Aufschluss?
  • Nennen Sie die Mindestvorgaben

Der Lagebericht gibt über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage Aufschluss. Wie in Abschnitt 5.1 dargestellt, muss ein Lagebericht jedoch nur von Unternehmen erstellt werden, die den Anforderungen für grössere Unternehmen unterliegen.

Der Lagebericht stellt die Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten dar, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Der Lagebericht darf dabei der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen.

OR Art. 963 

Wann liegt Kontrolle vor?

Wird die Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt, folgt der Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen dessen Bestimmungen

OR Art. 963 / Art. 963a

Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Unternehmen von der Konsolidierungsplicht befreien lassen? 

OR Art. 963b

Unter welchen Umständen muss die Konzernrechnung nach einem anerkanntne Standard erstellt werden?

OR Art. 963b Abs. 3 

Woran orientiert sich die Konzernechnung, welche nicht nach einem anerkanntne Standard zur Rechnungslegung erstellt wird?

  • Konzernrechnungen, welche nicht nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden, unterstehen den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung 
  • Im Rechnungslegungsrecht sind keine spezifischen Rechnungslegungsvorschriften für die Konzernrechnung enthalten.
  • Das Unternehmen nennt im Anhang die Bewertungsregeln. Weicht es davon ab, so weist es im Anhang darauf hin und vermittelt in anderer Weise die für den Einblick in die Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Konzerns nötigen Angaben.
  • Da sich das Gesetz auf einen Verweis auf die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung beschränkt, sind die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften zur Jahresrechnung für die Konzernrechnung nicht verbindlich. Sie dürfen jedoch vollumfänglich, d.h. einschliesslich stiller Reserven, angewendet werden.
  • Auch die Vorschriften zur Rechnungslegung für grössere Unternehmen haben aus dem gleichen Grund keine Gültigkeit. Entsprechend ist die Geldflussrechnung nicht zwingend Teil der Konzernrechnung.

Immaterielle Werte

Nennen Sie die Aktivierungsvoraussetzungen für selbst erarbeitete Immaterielle Werte

  • Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt des Unternehmens.
  • Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für das Unternehmen messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen.
  • Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden.
  • Es ist wahrscheinlich, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Werts nötigen Mittel zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.