Beschreibung


Kartei Details

Karten 53
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.06.2022 / 08.01.2024
Weblink
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Wie haftet der Host-Provider für rechtswidrige Inhalte, die auf seinen Servern gespeichert und im Internet abrufbar sind?

  • Host Provider: stellt fremde Inhalte zur Nutzung bereit; Haftet auf Unterlassung; für fremde Inhalt nicht verantwortlich, wenn keine Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen und unverzügliches Tätigwerden bei Kenntnis (10 TMG)
  • -> Problem: Vorbeugende Pflicht zur Verhinderung von Rechtsverletzungen?

Der Computerhändler C findet auf einem Internetbewertungsportal eine negative Bewertung über sein Unternehmen, in der ein Kunde wahrheitsgemäß schildert, dass C ihm einen Rechner mit defekter Grafikkarte verkauft und den Fehler bei zwei Nachbesserungsversuchen nicht gefunden hat. C hält die Bewertung für geschäftsschädigend und verlangt ihre Löschung. Zu Recht?

  • Nein, da es eine wahre Tatsachenbehauptung ist, die in keine Intim- oder Privatsphäre eindringt

 

- "nie, niem nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten -frech & dreist!"

-> zulässig, wenn Tatsachen wahr sind 

- "Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!" 

--> unzulässig: ursachliche, überspitze und mehrdeutige Meinungsäußerung

- "Handy als "Neu" angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!"

--> zulässige Meinungsäußerung

Welche Fristen gibt es durch das MakrenGesetzt bei Nichtbenutzung der Marke? Und in welchem Paragraf steht das Gesetzt

  • Beobachtungsfrist: "Benutzung innerhalb der letzten 5 J." vor Geltendmachung des Anspruchs" §25
  • Benutzungsschonfrist: "sofern zu diesem Zeitpunkt seit mind. 5 J. kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war."

--> kontinuierliche Nutzung nicht notwendig. Jedoch eine zsm.hängendem nicht nur unbeträchtliche Nutzungsdauer

Was bedeutet  Beobachtungsfrist?

„Benutzung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Geltendmachung des Anspruchs“ §25

Was bedeutet Benutzungsschonfrist?

„sofern zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war“

 

§25 Abs1

Wann erlischt das Urheberrecht?

 

#Zusatzfrage

§64 erlischt meist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Frist laufen ab Jahresende §69

Was ist das Verwertungsrecht ?

ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.

§15 §16 §18

Prüfung auf Urheberrechtsverletzung Vorgehen?

 

Zusatzfrage

  • Um was geht es: Verwertungsrecht od. Persönlichkeitsrecht?
  • Schutzfähigkeit Werk (z.B 69a UrhG)?
  • Rechtsinhaberschaft?
    • Urheber selbst, Verwerter (Rechtskette!), Arbeitsgeber (69b UrhG)
  • Rechtsverletzung? 
    • Gebrauch eines definierten Rechts durch Gegenseite
    • Kein Nutzungsrecht, keine gesetzliche Lizenz, keine Schranke
    • Keine Erschöpfung

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EuGH Bestimmung.

 

 

Zusatzfrage 

  • Geschützt sind nicht Funktionalität des Computerprogramms, Programmiersprache, Dateiformat

-> Sonst würde zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnet, Ideen zu monopolisieren

  • Der Rechteinhaber könne einem Anwender daher nicht verbieten, die Ideen und Grundsätze eines Programms, also dessen Funktionalität, zu ergründen, sofern die vom Nutzer ergriffenen Maßnahmen sich im Rahmen der in der Lizenz gestatteten Handlungen bewegen

Was usr das Double-Opt-Verfahren?

 

 

**************

1. Was muss bei einbeziehung der AGBs beachtet werden?

2. Wie erfolgt die Einverstädnis?

3. Was sind häufige Fehler beim Impressum?

AGB gem- 305 ||

1. 

  • Es muss die Möglichkeit der Kenntnissnahme (+) bestehen,
    • Wenn AGB als Link auf der Bestellseite sind ist es ausreichend wenn sie les-,speicher-& ausdruckbar sind

2. Erfolgt in der Regel mit dem Klick auf den Button

3. Name abgekürzt, Rechtsform fehlt bzw. irreführend angegeben(Einzelunternehmer nennt nur Handelsnamen od bezeichnet sich als Geschäftsführer), Postfach statt Anschrift, UmsatzsteuerID fehlt, etc. 

 

  • Beispiele unwirksamer AGB-Klauseln für Onlinehändler:
    • „Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich“, „Rücksendung nur in Originalverpackung“, „Käufer trägt Versandrisiko bei unversichertem Versand“, „Gewährleistung / Haftung ausgeschlossen“

Zusatzfrage

Was sind Schranken des Urheberrechts?

Sollen dem Interessensausgleich dienen. Heißt in Bestimmten Fällen die Nutzung eines Werkes auch ohne die Zustimmung eines Urhebers erlauben. Manche Schranken sind jedoch auch vergütungspflichtig ausgestattet.

Was versteht man unter Lizenzanalogie?

§ 97 (2) S. 3 UrhG

Was der Nutzer bezahlen hätte müssen hätte er die Lizenz rechtsmäßig erworben.