Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II


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Cartes-fiches 501
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.05.2022 / 06.06.2025
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Welche 3 Formen von Täuschung gibt es? 

- Vorspiegeln von Tatsachen (wahrheitswidrige Erweckung des Eindrucks)

- Unterdrücken von Tatsachen (als Nicht vorhanden erklären)

- Irrtum bestärken (aktives Tun verlangt, Schweigen ist kein bestärken, ausser man hat Garantenstellung, dort hat man qual. Schweigen und man ist verpflichtet, Irrtümer zu beseitigen! 

Was muss die Täuschungshandlung denn noch beinhalten? 

Arglist

Was ist arglist i.S.v. Täuschung? 

Verlangt qual. Täuschungshandlung, also ein Lügengebäude, besondere Machenschaften, Kniffe oder einfache Lügen

Was muss man noch bei Arglist prüfen? 

Opfermitverantwortung

Was sind Lügengebäude? 

hinterhältig, abgestimmte Lügen, das selbst ein kritisches Opfer täuschen lässt, indem mehrere Lügen aufeinander abgestimmt sind

Was sind besondere MAchenschaften? 

 

Vorlage von gefälschten Urkunden

Wann fällt die Arglist weg bzw. was ist Opfernitverantwortung? 

Wenn man Täuschung mit Mindestmass an Vorsicht hätte verhindern können. Das Opfer hätte Irrtum mit grundlegensten Vorsichtsmassnahmen verhindern können. Man nennt dies Opfermitverantwortung

Was meint man mit Irrtum i.S.d. Betruges? 

Diskrepanz zwischen dem was wirklich vorliegt und Vorstellung durch Täuschungshandlung. Die Täuschung ruft den Irrtum hervor und bestärkt diesen

Wenn Opfer zweifelt, dann kein Irrtum und das gilt auch, wenn es dem Opfer gleichgültig ist, ob es wahr ist oder nicht

Was ist Vermögensverfügung i.S.d. Betruges? 

Der Irrtum ist Ursache für Vermögensdisposition. Es ist eine Vermögensverminderung und diese muss unmittelbar herbeigeführt werden. Also es dürfen nicht noch Zwischendelikte geschehen. Es ist aber eine Selbstschädigung, das Opfer schädigt sich selber durch Täuschung und Irrtum. Opfer hat Wahlfreiheit

 

Vermögensschaden i.S.v. Art. 146? Was bedeutet das? 

Vermögen wird in seinem Gesamtwert vermindert. Feststellung durch Saldotheorie, man vergleicht vor und nach Betrug den Betrag. Die Vermögensverfügung bzw, disposition führt zu Schaden! 

Art. 146

subj. TB?

 

EV reicht!

Absicht auf unrechtm. Bereicherung. Achtung Stoffgleichheit! Bereicherung beim T muss KEhrseite des beim Opfer entstandenen Schaden sein. Schaden muss zu Lasten des Opfers gehen. 

Betr. Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage nach Ar. 147

Besonderheiten? 

Ist Computerbetrug, Soll PC-Betrug erfassen, weil Betrug nach 146 kann nur Mensch getäuscht werden. 

Art. 147 

Tathandlung?

Durch Eingabe von Daten bzw. Befehlen automatisch Ergebnisse erzielen. 

Durch eingabe unrichtige, unwahre, unvollständige Verwendung von Daten

Struktur gleich wie Art. 146 --> Vermögensverschiebung und Vermögensschaden

passiert alles automatisch ohne menschl. zutun.

Art. 147 

subj. TB?

EV reicht

Absicht auf unrechtm. Bereicherung

 

Art. 147

Konkurrenz zu 148?

148 ist lex specialis deswegen geht es vor

Art. 147 

Konkurrenz zu Aneignung nach Art. 137?

147 geht vor

Sobald Mensch getäuscht ist es noch 147? 

Nein, wenn zusätzlich Mensch getäuscht wird, dann 146!

Kreditkarten-Missbrauch nach Art. 148 

Was wird geschützt?

Schützt Vermögen des Kartenausstellers ggü. Angriffen von eigenen Kunden

Art. 148 ist echtes Sonderdelikt

Fällt Verwendung ungedeckter KK nicht unter 146? 

Nein, weil kein Motivationszusammenhang besteht

Art. 148

Tatobjekt?

Checkkarten und Kreditkarte

Art. 148

Tathandlung? 

Verwenden der Karte um Leistung zu erhalten, T muss zahlungsunfähig oder unwillig sein zur Zeit dieser Handlung

Art. 148 

Taterfolg? 

Vermögensschaden beim Aussteller durch Einsatz der Karte, denn Unternehme muss dem Laden Geld überweisen. und Aussteller muss Anspruch ggü. Kontoinhaber haben,

Art. 148 hat obj. Strafbarketsbedingung was meint man mit dem?

Unternehmen muss branchenübliche Massnahmen ergriffen haben

Art. 148

subj. TB?

EV reicht, + Absicht vermögenswerte Leistungen zu erhalten

Zechprellerei nach 149

Tatobjekt?

Forderung für Dienstleistung für Herberge oder Speisen, die tatsächlich bezogen worden sind

Zechprellerei

Tathandlung? 

Wirt muss geprellt werden, T ist nicht gewillt zu zahlen, dieser Beschluss hat er aber nach Konsumation gefasst, sonst wäre es Betrug, wenn er über zahlungsbereitschaft täuscht

Zechprellerei

subj. TV? 

Ev reicht

Erschleichung einer Leistung nach Art. 150

Tathandlung? 

Eine gegen Geld erhältliche Dienstleistung erschleichen, ohne Einwirkung auf Vermögensdisposition, ohne Vermögensschädigung und ohne Bereicherungsabsicht

 

Was ist eine Leistung nach ARt. 150? 

Dienstleistung, die gegen Entgelt einem grösseren Publikum angeboten wird

Art. 150, sind Sachleistungen auch enthalten? 

Nein, Automatendiebstahl oder Benzin tanken durch Manipulation sind Art. 139!

Ws meint man mit erschleichen nach ARt. 150? 

erlangen der Leistung durch unlautes Verhalten, Heimlichkeit beim Vorgehen und Umgehung der Kontrolle

Art. 150 

subj. TB? 

EV reicht, braucht keine Bereicherungsabsicht

Arglistige Vermögensschädigung nach Art. 151

Tathandlung? 

gleich wie Art. 146

Art. 151 subj, TB?

Vorsatz, keine Absicht zur Bereicherung erforderlich

Art. 151 Beispiele?

Bestellung von Waren unter falscher Namen! Braucht keine Stoffgleichheit

Art, 155 Warenfälschung

Tatobjekt?

Waren, also Handelsgegenstände und auch Unikate, Geld und muss höheren Wert vorspiegeln als es ist

Art. 155 Ziff. 1 Abs. 1 

Tathandlung? 

Herstellen, nachmachen oder verfälschen

Art. 155 Ziff. 1 Abs. 2

Tathandlung? 

einführen, lagern, in Verkehr bringen, anbieten etc

subj. TB von Art. 155? 

EV reicht, Für private Zwecke sind die Waren erlaubt, sobald zum Zweck der Täuschung in Handel und Verkehr, dann strafbar

Erpressung nach Art. 156

Was ist das? 

- Erpressung ist wie Betrug, aber statt Täuschung kommt nötigende Einwirkung. Mittel ist nicht Täuschung, sondern Zwang. Es ergibt beim Opfer eine Zwangssituation

- Motivationsdelikt, Opfer schädigt sich selber weil er vom T veranlasst wurde, das ist auch Unterschied zu Raub. m Unterschied zu Nötigung hat man keine Gewinnabsicht