Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Fichier Détails
Cartes-fiches | 501 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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Welche 3 Formen von Täuschung gibt es?
- Vorspiegeln von Tatsachen (wahrheitswidrige Erweckung des Eindrucks)
- Unterdrücken von Tatsachen (als Nicht vorhanden erklären)
- Irrtum bestärken (aktives Tun verlangt, Schweigen ist kein bestärken, ausser man hat Garantenstellung, dort hat man qual. Schweigen und man ist verpflichtet, Irrtümer zu beseitigen!
Was muss die Täuschungshandlung denn noch beinhalten?
Arglist
Was ist arglist i.S.v. Täuschung?
Verlangt qual. Täuschungshandlung, also ein Lügengebäude, besondere Machenschaften, Kniffe oder einfache Lügen
Was muss man noch bei Arglist prüfen?
Opfermitverantwortung
Was sind Lügengebäude?
hinterhältig, abgestimmte Lügen, das selbst ein kritisches Opfer täuschen lässt, indem mehrere Lügen aufeinander abgestimmt sind
Was sind besondere MAchenschaften?
Vorlage von gefälschten Urkunden
Wann fällt die Arglist weg bzw. was ist Opfernitverantwortung?
Wenn man Täuschung mit Mindestmass an Vorsicht hätte verhindern können. Das Opfer hätte Irrtum mit grundlegensten Vorsichtsmassnahmen verhindern können. Man nennt dies Opfermitverantwortung
Was meint man mit Irrtum i.S.d. Betruges?
Diskrepanz zwischen dem was wirklich vorliegt und Vorstellung durch Täuschungshandlung. Die Täuschung ruft den Irrtum hervor und bestärkt diesen
Wenn Opfer zweifelt, dann kein Irrtum und das gilt auch, wenn es dem Opfer gleichgültig ist, ob es wahr ist oder nicht
Was ist Vermögensverfügung i.S.d. Betruges?
Der Irrtum ist Ursache für Vermögensdisposition. Es ist eine Vermögensverminderung und diese muss unmittelbar herbeigeführt werden. Also es dürfen nicht noch Zwischendelikte geschehen. Es ist aber eine Selbstschädigung, das Opfer schädigt sich selber durch Täuschung und Irrtum. Opfer hat Wahlfreiheit
Vermögensschaden i.S.v. Art. 146? Was bedeutet das?
Vermögen wird in seinem Gesamtwert vermindert. Feststellung durch Saldotheorie, man vergleicht vor und nach Betrug den Betrag. Die Vermögensverfügung bzw, disposition führt zu Schaden!
Art. 146
subj. TB?
EV reicht!
Absicht auf unrechtm. Bereicherung. Achtung Stoffgleichheit! Bereicherung beim T muss KEhrseite des beim Opfer entstandenen Schaden sein. Schaden muss zu Lasten des Opfers gehen.
Betr. Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage nach Ar. 147
Besonderheiten?
Ist Computerbetrug, Soll PC-Betrug erfassen, weil Betrug nach 146 kann nur Mensch getäuscht werden.
Art. 147
Tathandlung?
Durch Eingabe von Daten bzw. Befehlen automatisch Ergebnisse erzielen.
Durch eingabe unrichtige, unwahre, unvollständige Verwendung von Daten
Struktur gleich wie Art. 146 --> Vermögensverschiebung und Vermögensschaden
passiert alles automatisch ohne menschl. zutun.
Art. 147
subj. TB?
EV reicht
Absicht auf unrechtm. Bereicherung
Art. 147
Konkurrenz zu 148?
148 ist lex specialis deswegen geht es vor
Art. 147
Konkurrenz zu Aneignung nach Art. 137?
147 geht vor
Sobald Mensch getäuscht ist es noch 147?
Nein, wenn zusätzlich Mensch getäuscht wird, dann 146!
Kreditkarten-Missbrauch nach Art. 148
Was wird geschützt?
Schützt Vermögen des Kartenausstellers ggü. Angriffen von eigenen Kunden
Art. 148 ist echtes Sonderdelikt
Fällt Verwendung ungedeckter KK nicht unter 146?
Nein, weil kein Motivationszusammenhang besteht
Art. 148
Tatobjekt?
Checkkarten und Kreditkarte
Art. 148
Tathandlung?
Verwenden der Karte um Leistung zu erhalten, T muss zahlungsunfähig oder unwillig sein zur Zeit dieser Handlung
Art. 148
Taterfolg?
Vermögensschaden beim Aussteller durch Einsatz der Karte, denn Unternehme muss dem Laden Geld überweisen. und Aussteller muss Anspruch ggü. Kontoinhaber haben,
Art. 148 hat obj. Strafbarketsbedingung was meint man mit dem?
Unternehmen muss branchenübliche Massnahmen ergriffen haben
Art. 148
subj. TB?
EV reicht, + Absicht vermögenswerte Leistungen zu erhalten
Zechprellerei nach 149
Tatobjekt?
Forderung für Dienstleistung für Herberge oder Speisen, die tatsächlich bezogen worden sind
Zechprellerei
Tathandlung?
Wirt muss geprellt werden, T ist nicht gewillt zu zahlen, dieser Beschluss hat er aber nach Konsumation gefasst, sonst wäre es Betrug, wenn er über zahlungsbereitschaft täuscht
Zechprellerei
subj. TV?
Ev reicht
Erschleichung einer Leistung nach Art. 150
Tathandlung?
Eine gegen Geld erhältliche Dienstleistung erschleichen, ohne Einwirkung auf Vermögensdisposition, ohne Vermögensschädigung und ohne Bereicherungsabsicht
Was ist eine Leistung nach ARt. 150?
Dienstleistung, die gegen Entgelt einem grösseren Publikum angeboten wird
Art. 150, sind Sachleistungen auch enthalten?
Nein, Automatendiebstahl oder Benzin tanken durch Manipulation sind Art. 139!
Ws meint man mit erschleichen nach ARt. 150?
erlangen der Leistung durch unlautes Verhalten, Heimlichkeit beim Vorgehen und Umgehung der Kontrolle
Art. 150
subj. TB?
EV reicht, braucht keine Bereicherungsabsicht
Arglistige Vermögensschädigung nach Art. 151
Tathandlung?
gleich wie Art. 146
Art. 151 subj, TB?
Vorsatz, keine Absicht zur Bereicherung erforderlich
Art. 151 Beispiele?
Bestellung von Waren unter falscher Namen! Braucht keine Stoffgleichheit
Art, 155 Warenfälschung
Tatobjekt?
Waren, also Handelsgegenstände und auch Unikate, Geld und muss höheren Wert vorspiegeln als es ist
Art. 155 Ziff. 1 Abs. 1
Tathandlung?
Herstellen, nachmachen oder verfälschen
Art. 155 Ziff. 1 Abs. 2
Tathandlung?
einführen, lagern, in Verkehr bringen, anbieten etc
subj. TB von Art. 155?
EV reicht, Für private Zwecke sind die Waren erlaubt, sobald zum Zweck der Täuschung in Handel und Verkehr, dann strafbar
Erpressung nach Art. 156
Was ist das?
- Erpressung ist wie Betrug, aber statt Täuschung kommt nötigende Einwirkung. Mittel ist nicht Täuschung, sondern Zwang. Es ergibt beim Opfer eine Zwangssituation
- Motivationsdelikt, Opfer schädigt sich selber weil er vom T veranlasst wurde, das ist auch Unterschied zu Raub. m Unterschied zu Nötigung hat man keine Gewinnabsicht