Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

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Kartei Details

Karten 501
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 27.05.2022 / 06.06.2025
Weblink
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Art. 260ter

subj. TB? 

Vorsatz, T muss wissen, dass er eine solche Org. unterstützt. Es reicht, wenn der T in Kauf nimmt, dass Org. Gewalt oder Bereicherungsverbrechen begehen. 

Art. 260ter

Strafbarkeitsausschluss?

Keine Anwendung von Art. 260ter fpür humanitäre Dienste wie intl. Rotes Kreuz

Art. 260ter

Qualifikation? 

Einen bestimmten Einfluss in Organisation ausüben. Also ausgeprägte Verantwortung für Existenz und Aktivität der Organisation. 

Art. 260ter

Rücktrittsregelung? 

Rücktritt von vollendete Straftat. Es ist nicht nötig, dass man aus eigenen Antrieb zurücktritt. Tats. Verhinderung ist nicht erforderlich, aktives Bemühen reicht aus 

Art. 260ter

Im Ausland begangene Tat? 

Bei Beteiligung oder Unterstützung im Ausland ist 260ter anwendbar, wenn ORg. ihre Tätigkeit in CH oder teilweise in CH ausgeführt haben. 

Art. 260quater Gefährdung der öfftl. Sicherheit mit Waffen

Tatobjekt? 

Legaldefinition in Art. 4 WG

Art. 260quater

Tathandlung?

Form der Mitwirkung an Übertragung des Gewahrsams an andere Person. Die Identität des Abnehmers muss nicht feststehen. Ob es zur Folge zu Verbrechen oder Vergehen kommt ist irrelevant. 

 

Art. 260quater

subj. TB? 

EV reicht, der Versuch ist strafbar! 

Finanzierung des Terrorismus nach Art. 260quin

Was ist das? 

abstr. Gefährdungsdelikt. Strafbarkeit ist weit im Vorfeld der Verletzung der Rechtsgüter. Bestraft wird das mit besonderer Absicht vorgenommene Sammeln oder Verfügung stellen von Vermögenswerten. 

260quin

Tatobjekt? 

Vermögenswerte, also alle ökonomische Vorteile oder Dienstleistung zur Verfügung stellen. 

Art. 260quin

Tathandlung?

Sammeln oder Verfügung stellen, auch Vermögensverwaltungshandlungen sind erfasst. 

Sammeln = regelm. Entgegennahme von Vermögenswerten Dritter, auch erfolgloses Werben um Vermögenswerte ist strafbar. 

Art. 260quin

subj. TB? 

EV bezüglich Einschüchterung und Nötigung des Staates. 

Art. 260quin

Bei legitimen Gewaltverbrechen? 

Gibt keine allgemeingültige Definition des Terrorismus. Terrorismus ist Frage der Perspektive. Intl. Übereinkommen sagt, dass Finanzierung des Terrorismus keine Ausnahmen kennt

Art. 260quin

Bei völkerrechtskonformen Gewaltverbrechen?

Wenn das Völkerrecht Gewaltverbrechen erlaubt, dann ist auch die Finanzierung erlaubt. Gewaltanwendung muss völkerrechtskonform sein. 

Anwerbung, Ausbildung und Reisen in Hinblick auf terr. Straftat Art, 260sexies

Was ist das? 

Sammelbestimmung gegen IS

Abstr. Gefährdungsdelikt, word nicht verlangt, dass terr. Straftat begangen wurde. 

Art. 260sexies Abs. 1 lit. a?

Tathandlung? 

anwerben, also jemand für Angelegenheit gewinnen, ihn dazu bewegen.

Anwerbung ist vollendet, wenn Angeworbene sich anwerben lässt, sonst Versuch. Passives Anwerben ist aber nicht verboten. 

Art. 260sexies Abs. 1 lit. b 

Tathandlung? 

anleiten: Das ist, jemanden mit techn. Know- How für Begehung oder Teilnahme an terr. Straftat unterrichten. Aber auch das trainieren lassen für Begehung ist hier erfasst. 

Art. 260sexies Abs. 1 lit. c

Tathandlung? 

Reise unternehmen: Also Grenzüberschreitende Reise unternehmen z.B: Jihadreise. Reiseantritt genügt bereits. 

Art. 260sexies Abs. 2 

Tathandlung? 

Ausreisefinanzierung, org. Planung der Reise und KAuf von Flugtickets, Teilnahme und Versuch ist nicht strafbar. 

Art. 260sexies

subj. TB? 

Absicht, also direkter Vorsatz bezüglich Auslandreise nach lit. c 

Art. 261 Störung der Glaubens und Kultusfreiheit

RG?

Achtung der in BV gewährleisteten Religionsfreiheit, rel. Frieden, Nicht Religion Gott oder Kirche, die Geschützt wrdn, sondern Schutz der Überzeugungen vor Missachtung, die mit Geboten der Toleranz nicht zu vereinbaren sind.