Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Kartei Details
Karten | 501 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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Art. 140
Konkurrenz zu Freiheitsberaubung?
wird konsumiert, wenn zeitl. Zusammenhang besteht
Sachentziehung nach Art. 141
Tatobjekt?
bewegliche Sache und muss nicht fremd sein
Art. 141 Sachentziehung
Tathandlung?
entziehen
Was bedeutet entziehen?
verunmöglichen oder erschweren, dass das Opfer die Sache wieder erlangt. Mit oder ohne Gewahrsamsbruch. z.B. Vogel aus Käfig lassen
Art. 141
Taterfolg?
erheblicher Nachteil beim Opfer in Form von Vermögensschaden oder immaterieller Schaden (Gebrauchsentwendung von Autos, aber blosse Gebrauchsanmassung ist nicht strafbar)
Art. 141
subj. TB?
- Vorsatz auf alle obj. TB-Merkmale insb. erheblicher NAchteil
- Darf nicht mit Aneignungsabsicht handeln (muss im SV stehen)
Unrechtm. Verwendung von Vermögenswerten Art. 141bis
Tatobjekt?
Vermögenswerte, die ohne Willen d. Täters zugekommen sind (z.B. irrtümliche Überweisungen) falls durch Täuschung wäre es Betrug! Diese Vermögenswerte dürfen nicht für Täter bestimmt sein.
Art. 141bis
Tathandlung?
unrechtmässige Verwendung von den Vermögenswerten
Art.141bis
Subj. TB?
- Vorsatz + Bereicherungsabsicht
Sachbeschädigung nach Art. 144 StGB
Tatobjekt?
fremde, bewegliche und unbewegliche Sachen und Tiere
Was bedeutet fremd?
An Sache muss fremdes Eigentums- oder Gebrauchsrecht bestehen oder der Gegenstand steht nicht im Alleineigentum des Täters
Auf was muss man sich achten beim Sachbeschädigung?
Gebrauchsrecht oder Eigentum muss bereits vor Beschädigung ausgeübt worden sein. Auch der Eigentümer kann T werden, wenn er z.B. Vermieter ist
Art. 144
Tathandlung?
zerstören, unbrauchbar oder beschädigen
Was meint man mit beschädigen, zerstören oder unbrauchbar machen?
- Jede Zustandveränderung, auch für affektive Sachen wie Liebesbrief, keine Beschädigung, wenn man es wieder in urspr. Zustand richten kann. Es reicht, wenn man die Funktionsfähigkeit mindert z.B. zerlegen einer Uhr oder Zukleben von Autos
Art. 144
subj. TB
Vorsatz!
Qualifikation von Art. 144?
- öffentlicher Zusammenrottung oder bei grosser Schaden
Unbefugte Datenbeschaffung nach Art. 143
Was ist das?
- Daten sind keine Sachen und Sachbeschädigung erfasst nur Sachen, deswegen dieser TB, Daten haben keine Körperlichkeit.
Art. 143
Was wird geschützt?
Verfügungsrecht der Daten
Art. 143
Tatobjekt?
elektr. gespeicherte Daten, die nicht für T bestimmt sind und gegen Zugriff geschützt sind. Qualität der Sicherung ist nicht von Belangen. Wenn fpr alle User die Dateien verfügbar, dann nicht tb-mässig
Art. 143
Tathandlung?
Beschaffen von Daten
Welche kumulativen Voraussetzung müssen bei beschaffen von Daten (Tathandlung) vorliegen?
1.) Überwindung der Sicherung
2.) Erlangung der Verfügungsgewalt über Daten
Blosse Kenntnisnahme reicht aus, muss also nicht dauerhaft zur Verfügung stehen
Art. 143
subj. TB?
-Vorsatz
- Absicht auf unrecht. Bereicherung
Art. 143
Konkurrenz zu Diebstahl?
echte Konkurrenz
Art. 143
Konkurrenz zu Art. 143bis?
Art. 143 geht vor
unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssystem nach Art. 143bis
Was wird geschützt?
Schutz vor Eingriff in Privatsphäre
Art. 143bis
Besonderheiten?
-Subsidiär zu anderen Computerdelikten, Art. 143bis schützt vor Eingriff in Privatsphäre in Form eines Gefährdungsdelikts
Art. 143bis Abs. 1
Tatobjekt?
Datenverarbeitungssysten, das ist eine Einrichtung, wo Infos codiert verarbeitet werden (PC,Laptop aber nicht USB), dieser muss fremd und gegen Zugriff gesichert sein
Art. 143bis Abs. 1 Tathandlung?
Eindringen (hacking), also überwindung von Sicherung gegen Willen des Berechtigten über Weg einer Datenverarbeitungseinrichtung
Art. 143bis Abs. 2
Tatobjekt?
Passwörter, Programme, Daten,
Art. 143bis Abs. 2
Tathandlung?
Verbreiten/ zugänglich machen
Art. 143bis Abs. 1
subj. TB?
EV reicht
Art. 143bis Abs. 2
subj. Tb?
EV/Vorsatz --> Täter muss wissen, dass Tatobjekt für strafbare Handlung gebraucht wird
Datenbeschädigung nach Art. 144bis
Besonderheit?
Soll Art. 144 auf Daten übertragen
Art. 144bis Ziff. 1
Tathandlung?
Datenveränderung (nicht mehr mit Ursprung identisch), Löschen, unbrauchbar machen und das alles gegen Willen des Berechtigten
Art. 144bis Ziff. 1
subj, TB?
EV reicht
Art. 144bis Ziff. 2
Tathandlung?
Herstellen, In Verkehr bringen, zugänglich machen
Art. 144bis Ziff. 2
Tatobjekt?
einsatzfähige Programme (Viren)
Art. 144bis Ziff. 2
subj. TB?
EV reicht, T muss Zweck von Ziff. 1 verfolgen
Betrug nach Art. 146
Welche 4 Tathandlungen?
- Täuschung über Tatsachen
- Täuschungsbedingter Irrtum
- Irrtumsbedingte Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
Täuschungshandlung i.S.v. Art. 146
Was ist das?
Verhalten, das durch Kommunikation, eine von Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorrufen
Getäuscht werden kann nur ein Mensch, kein Bank! Man muss wissen, dass Getäuschter nicht immer der Geschädigte ist!