Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Fichier Détails
Cartes-fiches | 501 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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Art. 231 Verbreiten menschl. Krankheit
Tathandlung?
Gefährliche menschl. Krankheit verbreiten
gefährl. Menschl. Krankheit = mit grosser Wahrscheinl. zum Tod oder schwere Schädigung
übertragbar = Durch Erreger verursacht
verbreiten: eine Person reicht
Art. 231
subj. TB
Gemeine Gesinnung: Verbreitung durch Hass, Rache, gesteigerte Form des dir. Vorsatz, EV genügt nicht. Durch Unvorsichtigkeit ist es nicht strafbar!
Art. 231
Konkurrenz zu Tötung und schw. KV?
echte Idealkonkurrenz
Art. 231
Konkurrenz zu einf. KV?
wird konsumiert
Urkundenfälschung allgemeine Regeln
Was wird bei Urkunden geschützt?
Schutz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr
Vertrauen in Echtheit und Wahrheit in Form von Urkunden im Rechtsverkehr
Rechtsverkehr = rechtl. relevantes Zusammenwirken von mehr als 2 PErsonen
Echtheit: Dokument ist von dem verfasst worden, der im Dokument als Aussteller hervorgeht
Wahrheit: Inhalt stimmt mit Tatsachen überein
Urkundenfälschung welche Urkundentypen gibt es und welcher Artikel einschlägig?
Schrifturkunde, Beweiszeichen und Computerurkunde in Art. 110 Abs. 4 StGB
Schrifturkunde nach Art. 110 Abs. 4 Var. 1
Merkmale?
-Verkörperung menschl. Gedankengänge
- Erkennbarkeit des Ausstellers
- Zur Beweis einer Tatsache
Was bedeutet Verkörperung menschl. Gedankengänge?
Verkörperung = schriftl. und dauerhaft auf festem Träger, Sprache, Schrift, Material, Art der Herstellung ist egal. Fotos, Pläne sind keine Urkunden
menschl. Gedankengänge = Gedanken werden nach aussen kundgetan und an Dritte gereichtet. Inhalt muss sich aus dem Schriftstück ergeben und keine menschl. Gedanken sind automatische Aufzeichnungen und Fotos
Was meint man mit Erkennbarkeit des Ausstellers?
Garantiefunktion
SChriftstück muss Anschein erwecken, dass best. Person als Aussteller bekennt. (Anonyme Schriftstücke sind keine Urkunden)
Durch Unterschrift, Abkürzung erlaubt oder kann sich durch Text ergeben
Wichtig, damit Empfänger jemanden Behaften kann
Was meint man mit zum Beweis einer Tatsachen von rechtl. Bedeutung bestimmt und geeignet?
Beweisfunktion
Beweiseignung und Beweisbestimmung.
Tatsache von rechtl. Bedeutung = alle Schriftstücke, deren Inhalt abhängig von konkr. Umständen bedeutsam sein kann
zum Beweis bestimmt: subj. Kriterium, Wille des Ausstellers ein Beweismittel ui schaffen. Absichts- und Zufallsurkunden
zum Beweis geeignet = obj. Kriterium, wenn Schriftstück nach Gesetz oder Verkehrsübung als Beweis anerkannt ist
Beweiszeichen Art. 110 Abs. 4 Var. 2
Was bedeutet das?
Zeichen = Bildl. Darstellung einzlner SChriftzeichen, die mit Gegenstanden verbunden sind.
Sie enthalten mit Verbindung mit Gegenstand eine Aussage rechtl. Bedeutung. z.B: Preisschilder, Viehzeichen
Ohne Gegenstand ist Zeichen bedeutungslos
Was ist die Funktion des Zeichens?
Perpetuierungsfunktion:
Schrifturkunde: Erklärungsinhalt ergibt sich aus Schriftstück
Beweiszeichen: Erklärungsinhalt ergibt sich erst in Zusammenhang mit Gegenstand
Computerurkunde nach Art. 110 Abs. 4 Var. 3
Was ist das?
Aufzeichnung auf Bild- Datenträger müssen gleiche Voraussetzung wie Schrifturkunden haben!
Computerurkunde
Verkörperung menschl. Gedanken?
Nicht erfüllt bei autom. Aufzeichnungen, Daten müssen per PC in lesbare Form gebracht werden
Daten müssen auf Medium gespeichert sein und Erklärungscharakter der PC-Daten --> Daten müssen für Rechtsverkehr bestimmt sein und an Dritte richten
Computerurkunde
Erkennbarkeit des Ausstellers?
Kann sich aus Inhalt der Datei ergeben
Computerurkunde
Zum Beweis einer Tatsache von rechtl, Bedeutung best. und geeignet
Wenn Daten endgültig für Beweis im Rechtsverkehr bestimmt sind z.B: E-MAil an Dritte versenden
Beweiseignung wie Schrifturkunde
Urkundenfälschung nach Art. 251 tGB
Was ist das?
Auf Absichtsebene muss man jmd. in seinem Vermögen oder Rechten schädigen,. WEnn man aus Spass Urkunden herstelle ohne dass jmd. geschädigt wird, dann nicht strafbar. Obj. muss ich fälschen oder vrfälschen
Wie ist Art. 251 aufgebaut?
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 1-3 --> Urkundenfälschung i.e.S. (Herstellen unechter Urkunden/Täuschung über Aussteller)
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4 --> Falschbeurkundung (Herstellung unwahrer Urkunden)
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 --> Gebrauch eines Falsifikats
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var 1-3: Urkundenfälschen i.e.S (Herstellen einer unechten Urkunde)
Was sind die einzelnen Varianten?
Var. 1 = Urkunde fälschen
Var. 2 = Urkunde verfälschen
Var. 3 = Echte Unterschrift eines anderen verwenden zur Herstellung einer Urkunde (BLankettfälschung)
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 1 fälschen
Was bedeutet das?
Herstellen eines unechten Urkunde. Unecht= Identität des Ausstellers ist falsch. Der wirkliche Aussteller ist mit erkennbaren Aussteller nicht identisch. Ob Inhalt wahr ist, spielt keine Rolle. Typisch ist das fälschen einer fremden Unterschrifts.
Wenn Unterschrift mit Einverständnis, dann keine Fälschung. Es gibt aber manchmal gesetzl. ERfordernis, dass man eigenständig unterschreibt. Verwendung von Pseudonym und Künstlernamen erlaubt, sofern man die Person als solche erkennt.
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 2 verfälschen
Was ist das?
Herstellen einer unechten Urkunde durch nachträgliches abändern einer urspr. echten Urkunde
Welche Varianten gibt es bei Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 2?
- Inhaltsänderung = Veränderung oder Beseitigung einere bestehenden Urkunde, die echt ist
- Mit Abänderung wird neuer Aussteller angegenen, der mit wirkl. Aussteller nicht übereinstimmt.
Abändern ist nicht strafbar, wenn es noch nicht in Rechtsverkehr ist
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 3: Echte Unterschrift eines anderen zur Herstellung einer unechten Urkunde
Was ist das?
T nimmt Unterschrift ohne Erlaubnis des Berechtigten mit Text, der nicht mit Willen des ersichtl. Ausstellers entspricht.
Es ist keine Fälschung, wenn es dem Berechtigten gleichgültg ist, mit welchem Inhalt Blankett hergestellt wird.
Stempel oder digitlale Unterschriften. ISt also erst strafbar wenn es nicht dem Willen entsprich
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4: Falschbeurkundung
Was ist das?
Herstellen einer unwahren Urkunde, Urkunde deren Inhalt entspricht nicht mit Tatsachen. Lügen ist nicht schlimm, aber das Täuschen
Welche Varianten gibt es bei Flaschbeurkundung nach ARt. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4?
1. rechtl. erhebliche Tatsachen beurkunde
2. rechtl. erhebliche Tatsachen beurkunden lassen
Was bedeutet unwahr?
Urkunde ist unwahr, man lügt. Betroffen ist Wahrheit, nicht Echtheit!
Erkläre den Begriff der Wahrheit bezüglich Falschbeurkundung
Grds. ist lügen erlaubt. Wenn man eine Erklärung wiedergibt, also Protokolle, das entspricht der relativen Wahrheit. Man darf dort sogar lügen und das wäre kein Problem. Aber wenn ein best. SV beurkundet wird, dann muss man Wahrheit sagen, denn dort hat man die tatsächliche Wahrheit
Ab wann ist man Qualifiziert für Falschbeurkundung?
Wenn allgemeingültige obj. Garantien hat, also gesetzl. Vorschrift für den Inhalt wie Buchführung
oder wenn man garantenähnliche Stellung zukommt beim Aussteller. z.B. Arzt ggü. Versicherung
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3: Gebrauch eines Falsifikats
Was ist das?
Gebrauch eines unechten oder echten Urkunde zur Täuschung
Gebrauch = Urkunde wird in Rechtsverkehr eingebracht und den potenziellen Opfer zugänglich gemacht
Art. 251
subj. TB?
Schädigungsabsicht und Vorteilsabsicht, also Schaden in Form von Vermögen oder Rechte oder jede Besserstellung
Art. 251
Konkurrenz zu Betrug?
echte Konkurrenz
Schema Zeichnen für Urkundendelikte Zeichen!
Siehe Bild Skizze
Fälschung von Ausweisen nach Art. 252
Welches RG geschützt?
Rechtssicherheit, also Vertrauen in Ausweise und Zeugnisse
Fälschung von Ausweisen
Was ist das ?
Ausweise die gefälscht werden ist Privilegierung, hat keine Schädigungs oder Vorteilsabsicht und soll nur dazu dienen, das Fortkommen zu erleichtern.
Art. 252 Tatobjekt?
Tatobjekt 1: Ausweis, Zeugnisse, Bescheinigungen Voraussetzungen nach ARt. 110 Abs. 4
Art. 252
Tatobjekt 2?
Echte, nicht für den Täter bestimmte Ausweise und Zeugnisse, die man verwendet, die aber nicht dem Täter gehört
Art. 252
Tathandlung? Gibt 3 Arten
1. Fälschen und Verfälschen wie 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var 1-2
2. zur Täuschung gebrauchen wie Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3
3. zur Täuschung missbrauchen --> echtes Papier zu Bekräftigung einer falschen Behauptung
Art. 252
subj. TB?
EV reicht und möchte Fortkommen erleichter (sich selber oder Dritten)
Fortkommen muss Zugang zu legalen Chancen, darf also nicht unrechtmässig sein, sonst 251
Täuschungsabsicht: Absicht Urkunde echt ERscheinen lassen
Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253
Was ist das?
Spezialfall der Falschbeurkundung, Sonderdelikt weil durch Beamte.
Täter bringt Beamte dazu, etwas falsch zu beurkunden
WElche 2 Varianten gibt es bei ARt. 253?
1. Erstellung durch Täuschung eines Beamten
2. Gebrauch einer solchen unwahren Urkunde