Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

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Cartes-fiches 501
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.05.2022 / 06.06.2025
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Art. 231 Verbreiten menschl. Krankheit

Tathandlung?

Gefährliche menschl. Krankheit verbreiten

gefährl. Menschl. Krankheit = mit grosser Wahrscheinl. zum Tod oder schwere Schädigung

übertragbar = Durch Erreger verursacht

verbreiten: eine Person reicht

Art. 231 

subj. TB

Gemeine Gesinnung: Verbreitung durch Hass, Rache, gesteigerte Form des dir. Vorsatz, EV genügt nicht. Durch Unvorsichtigkeit ist es nicht strafbar!

Art. 231

Konkurrenz zu Tötung und schw. KV?

echte Idealkonkurrenz

Art. 231

Konkurrenz zu einf. KV? 

wird konsumiert

Urkundenfälschung allgemeine Regeln

Was wird bei Urkunden geschützt? 

Schutz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr

Vertrauen in Echtheit und Wahrheit in Form von Urkunden im Rechtsverkehr

Rechtsverkehr = rechtl. relevantes Zusammenwirken von mehr als 2 PErsonen

Echtheit: Dokument ist von dem verfasst worden, der im Dokument als Aussteller hervorgeht

Wahrheit: Inhalt stimmt mit Tatsachen überein

Urkundenfälschung welche Urkundentypen gibt es und welcher Artikel einschlägig?

Schrifturkunde, Beweiszeichen und Computerurkunde in Art. 110 Abs. 4 StGB

Schrifturkunde nach Art. 110 Abs. 4 Var. 1

Merkmale?

-Verkörperung menschl. Gedankengänge

- Erkennbarkeit des Ausstellers

- Zur Beweis einer Tatsache

Was bedeutet Verkörperung menschl. Gedankengänge?

Verkörperung = schriftl. und dauerhaft auf festem Träger, Sprache, Schrift, Material, Art der Herstellung ist egal. Fotos, Pläne sind keine Urkunden

menschl. Gedankengänge = Gedanken werden nach aussen kundgetan und an Dritte gereichtet. Inhalt muss sich aus dem Schriftstück ergeben und keine menschl. Gedanken sind automatische Aufzeichnungen und Fotos

 

Was meint man mit Erkennbarkeit des Ausstellers?

Garantiefunktion

SChriftstück muss Anschein erwecken, dass best. Person als Aussteller bekennt. (Anonyme Schriftstücke sind keine Urkunden) 

Durch Unterschrift, Abkürzung erlaubt oder kann sich durch Text ergeben

Wichtig, damit Empfänger jemanden Behaften kann

Was meint man mit zum Beweis einer Tatsachen von rechtl. Bedeutung bestimmt und geeignet? 

Beweisfunktion

Beweiseignung und Beweisbestimmung. 

Tatsache von rechtl. Bedeutung = alle Schriftstücke, deren Inhalt abhängig von konkr. Umständen bedeutsam sein kann

zum Beweis bestimmt: subj. Kriterium, Wille des Ausstellers ein Beweismittel ui schaffen. Absichts- und Zufallsurkunden

zum Beweis geeignet = obj. Kriterium, wenn Schriftstück nach Gesetz oder Verkehrsübung als Beweis anerkannt ist

Beweiszeichen Art. 110 Abs. 4 Var. 2

Was bedeutet das? 

 

Zeichen = Bildl. Darstellung einzlner SChriftzeichen, die mit Gegenstanden verbunden sind. 

Sie enthalten mit Verbindung mit Gegenstand eine Aussage rechtl. Bedeutung. z.B: Preisschilder, Viehzeichen

Ohne Gegenstand ist Zeichen bedeutungslos

Was ist die Funktion des Zeichens? 

Perpetuierungsfunktion: 

Schrifturkunde: Erklärungsinhalt ergibt sich aus Schriftstück

Beweiszeichen: Erklärungsinhalt ergibt sich erst in Zusammenhang mit Gegenstand

Computerurkunde nach Art. 110 Abs. 4 Var. 3

Was ist das?

Aufzeichnung auf Bild- Datenträger müssen gleiche Voraussetzung wie Schrifturkunden haben!

Computerurkunde

Verkörperung menschl. Gedanken? 

Nicht erfüllt bei autom. Aufzeichnungen, Daten müssen per PC in lesbare Form gebracht werden

Daten müssen auf Medium gespeichert sein und Erklärungscharakter der PC-Daten --> Daten müssen für Rechtsverkehr bestimmt sein und an Dritte richten

Computerurkunde 

Erkennbarkeit des Ausstellers? 

Kann sich aus Inhalt der Datei ergeben

Computerurkunde

Zum Beweis einer Tatsache von rechtl, Bedeutung best. und geeignet

Wenn Daten endgültig für Beweis im Rechtsverkehr bestimmt sind z.B: E-MAil an Dritte versenden

Beweiseignung wie Schrifturkunde

Urkundenfälschung nach Art. 251 tGB

Was ist das?

Auf Absichtsebene muss man jmd. in seinem Vermögen oder Rechten schädigen,. WEnn man aus Spass Urkunden herstelle ohne dass jmd. geschädigt wird, dann nicht strafbar. Obj. muss ich fälschen oder vrfälschen

Wie ist Art. 251 aufgebaut?

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 1-3 --> Urkundenfälschung i.e.S. (Herstellen unechter Urkunden/Täuschung über Aussteller)

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4 --> Falschbeurkundung (Herstellung unwahrer Urkunden)

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 --> Gebrauch eines Falsifikats

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var 1-3: Urkundenfälschen i.e.S (Herstellen einer unechten Urkunde) 

Was sind die einzelnen Varianten? 

Var. 1 = Urkunde fälschen

Var. 2 = Urkunde verfälschen 

Var. 3 = Echte Unterschrift eines anderen verwenden zur Herstellung einer Urkunde (BLankettfälschung)

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 1 fälschen 

Was bedeutet das? 

Herstellen eines unechten Urkunde. Unecht= Identität des Ausstellers ist falsch. Der wirkliche Aussteller ist mit erkennbaren Aussteller nicht identisch. Ob Inhalt wahr ist, spielt keine Rolle. Typisch ist das fälschen einer fremden Unterschrifts. 

Wenn Unterschrift mit Einverständnis, dann keine Fälschung. Es gibt aber manchmal gesetzl. ERfordernis, dass man eigenständig unterschreibt. Verwendung von Pseudonym und Künstlernamen erlaubt, sofern man die Person als solche erkennt. 

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 2 verfälschen

Was ist das? 

Herstellen einer unechten Urkunde durch nachträgliches abändern einer urspr. echten Urkunde

Welche Varianten gibt es bei Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 2? 

- Inhaltsänderung = Veränderung oder Beseitigung einere bestehenden Urkunde, die echt ist

- Mit Abänderung wird neuer Aussteller angegenen, der mit wirkl. Aussteller nicht übereinstimmt. 

Abändern ist nicht strafbar, wenn es noch nicht in Rechtsverkehr ist

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 3: Echte Unterschrift eines anderen zur Herstellung einer unechten Urkunde

Was ist das?

T nimmt Unterschrift ohne Erlaubnis des Berechtigten mit Text, der nicht mit Willen des ersichtl. Ausstellers entspricht. 

Es ist keine Fälschung, wenn es dem Berechtigten gleichgültg ist, mit welchem Inhalt Blankett hergestellt wird. 

Stempel oder digitlale Unterschriften. ISt also erst strafbar wenn es nicht dem Willen entsprich

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4: Falschbeurkundung

Was ist das? 

Herstellen einer unwahren Urkunde, Urkunde deren Inhalt entspricht nicht mit Tatsachen. Lügen ist nicht schlimm, aber das Täuschen

Welche Varianten gibt es bei Flaschbeurkundung nach ARt. 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var. 4? 

1. rechtl. erhebliche Tatsachen beurkunde

2. rechtl. erhebliche Tatsachen beurkunden lassen

Was bedeutet unwahr? 

Urkunde ist unwahr, man lügt. Betroffen ist Wahrheit, nicht Echtheit! 

Erkläre den Begriff der Wahrheit bezüglich Falschbeurkundung

Grds. ist lügen erlaubt. Wenn man eine Erklärung wiedergibt, also Protokolle, das entspricht der relativen Wahrheit. Man darf dort sogar lügen und das wäre kein Problem. Aber wenn ein best. SV beurkundet wird, dann muss man Wahrheit sagen, denn dort hat man die tatsächliche Wahrheit

Ab wann ist man Qualifiziert für Falschbeurkundung? 

Wenn allgemeingültige obj. Garantien hat, also gesetzl. Vorschrift für den Inhalt wie Buchführung

oder wenn man garantenähnliche Stellung zukommt beim Aussteller. z.B. Arzt ggü. Versicherung

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3: Gebrauch eines Falsifikats

Was ist das? 

Gebrauch eines unechten oder echten Urkunde zur Täuschung

Gebrauch = Urkunde wird in Rechtsverkehr eingebracht und den potenziellen Opfer zugänglich gemacht

Art. 251

subj. TB?

Schädigungsabsicht und Vorteilsabsicht, also Schaden in Form von Vermögen oder Rechte oder jede Besserstellung

Art. 251

Konkurrenz zu Betrug? 

echte Konkurrenz

Schema Zeichnen für Urkundendelikte Zeichen! 

Siehe Bild Skizze

Fälschung von Ausweisen nach Art. 252

Welches RG geschützt? 

Rechtssicherheit, also Vertrauen in Ausweise und Zeugnisse

Fälschung von Ausweisen

Was ist das ? 

Ausweise die gefälscht werden ist Privilegierung, hat keine Schädigungs oder Vorteilsabsicht und soll nur dazu dienen, das Fortkommen zu erleichtern.

Art. 252 Tatobjekt? 

Tatobjekt 1: Ausweis, Zeugnisse, Bescheinigungen Voraussetzungen nach ARt. 110 Abs. 4

Art. 252

Tatobjekt 2? 

Echte, nicht für den Täter bestimmte Ausweise und Zeugnisse, die man verwendet, die aber nicht dem Täter gehört

Art. 252

Tathandlung? Gibt 3 Arten

1. Fälschen und Verfälschen wie 251 Ziff. 1 Abs. 2 Var 1-2

2. zur Täuschung gebrauchen wie Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3

3. zur Täuschung missbrauchen --> echtes Papier zu Bekräftigung einer falschen Behauptung

Art. 252

 

subj. TB? 

EV reicht und möchte Fortkommen erleichter (sich selber oder Dritten)

Fortkommen muss Zugang zu legalen Chancen, darf also nicht unrechtmässig sein, sonst 251

Täuschungsabsicht: Absicht Urkunde echt ERscheinen lassen

Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253

Was ist das? 

Spezialfall der Falschbeurkundung, Sonderdelikt weil durch Beamte. 

Täter bringt Beamte dazu, etwas falsch zu beurkunden

WElche 2 Varianten gibt es bei ARt. 253? 

1. Erstellung durch Täuschung eines Beamten

2. Gebrauch einer solchen unwahren Urkunde