Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Fichier Détails
Cartes-fiches | 501 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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190
Tatobjekt?
Frau, Männer können nicht vergewaltigt werden, nur bei Frau und zwar vaginal. alles andere ist sex. Nötigung
190
Tathandlung?
Nötigung und Beischlaf, Nötigung durch Bedrohung, Gewalt, psy. Druck oder Widerstand unfähig machen
Art. 190
Taterfolg?
Duldung der Beischlag, vollendet auch wenn nur wenig eingedrungen, Kausalität zwischen Nötigung und Beischlaf
Art .190
subj. TB
EV reicht, T muss Willen brechen wollen aber wenn T nicht wusste, ob O will, dann straflos
Schändung nach Art. 191
RG?
Selbstbestimmung, es spielt keine Rolle, ob ich im Koma war! Es sollen PErsonen geschützt werden, die geistig oder körperlich nicht in LAge sind sich zu wehren vor sex. Übergriffen.
191
Opfer?
Männer und Frauen
191
Tatobjekt?
urteilsunfähige Person oder widerstandsunfähige Person durch Trunkenheit oder Rausch, Kleinkinder
191
Tathandlung?
Missbrauch zu Beischlaf oder beischlafähnliche Handlung. Die sex. Handlung wäre nicht strafbar, aber deren Ausnutzung der Urteilsunfähigkeit schon.
191 subj, TB?
T muss wissen um Urteilsunfähigkeit, EV reicht aus
Sexuelle Belästigung nach 198
Tatobjekt?
Männer und Frauen, die nicht erwartet (Abs. 1) oder durch Worte belästigt wird (Abs. 2)
198
RG
sex, Selbstbestimmung
198
Tathandlung?
Abs. 1 Vornahme sex. Handlung vor jmd. --> Taterfolg Erregung von Ärgernis
Abs. 2 tätliche sex. belästigen (anfassen) oder verbal belästigen
198 subj. TB?
EV reicht
Straftaten gegen die Ehre
RG?
innere Ehre: Ruf sich so zu benehmen, der nach allgem. Fassung ein anständiger Mann zu sein.
äussere Ehre: pers. Ehregefühl, ein achtbarer Mensch zu sein.
Straf. relevant wird es, wenn man Verhalten ausübt, der einen anderen in ein schlechtes Licht führt oder verächtlich macht.
Straftaten gegen Ehre
Opfer
Einzelne Personen, Verstorbene und jur. Personen. Nicht ehrfähig sind Behörden oder Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie Familien oder Berufsgruppen. Auch Ethnien und Völker ausser wenn sie überschaubar sind.
Ehrdelikte
Massstab?
Geltung als Mensch in Frage stellen. Polit. Auseinandersetzung muss Massstab höher sein.
Üble Nachredee nach 173
Tathandlung?
Kundgabe: BEhauptung eines unehrenhaften Verhalten aus eigene Überzeugung (Beschuldigen), Verdächtigen oder weiterverbreiten
173
Form?
mündlich, schriftlich, visuell
173
Adressat?
Ggü. Dritten wenn direkt beim Opfer, dann BEschimpfung!
173
Vollendung?
Kenntnisnahme durch Dritten
173
Unterschied zu Verleumdung?
üble Nachrede ist nicht wider besseres Wissen. sondern man sagt das, was den Ruf des anderen schädigen kann. dabei gibt es 3 Formen
Welche Formen von üble Nachreden gibt es?
- Tatsachenbehauptung: Ereignisse oder Zustönde, die äusserlich in ERscheinung tritt und dem Beweis zugänglich sind
- reine Werturteile sind nicht erfasst, das wäre Beschimpfung
- gem. Werturteile: Wertung die Bezug auf Tatsache haben (braunes Pack) sind WErturteile aber haben was wahres dran.
173
subj. TV?
Ev reicht, auf Rufschädigung, Kenntnisnahme durch Dritten
Art. 173 Ziff. 2 Var. 1 Entlastungsbeweis
Was ist das?
T kann beweisen, dass seine Äusserung der Wahrheit entspricht, nur bei Tatsachen, bei gem. Werturteile nur die genannten Tatsachen müssen wahr sein und WErtung tragen
Das behauptete muss bewiesen werden auch wenn man bloss verdächtigt. Beweis wird durch Urteil gegeben
173 Ziff. 2 Var. 2 Gutglaubensbeweis
Was ist das?
Wenn T ernsthafte Gründe hatte für den Glauben an Wahrheit, Tatsachen müssen aber zu Zeitpunkt der Äussering bekannt gewesen sein und alle sorgfältige SChritte unternommen haben um Richtigkeit zu überprüfen.
Art. 173 Ziff. 3
Was sagt dieser Artikel?
T ist zu Beweis zugelassen aber wird veerwehrt wenn kumulativ
- kein öfftl, Interesse an Äusserung vorligt und Beleidigungsabsicht vorliegt
Art. 173 Ziff. 4
Was sagt dieser Atikel?
Ehre des Verletzten muss wiederhergestellt werden. Rückzug der Äusserung in selben Form wie urspr. Form im gleichen Personenkreis,dann Strafmilderung oder Befriung.
Verleumdung nach 174
Tathandlung?
Qualifikation der üblen Nachrede. Es ist das Wissn um Unwahrheit, aber man äussert es dennoch. Es muss obj. falsch sein und T weiss es subj., dass es falsch ist.
174
subj. TB?
Vorsatz
Art. 174 Ziff. 2 Qualifikation?
Planmässiges vorgehen, es ist egal, ob es gelungen ist, Plan allein reicht aus.
Art. 174 Ziff. 3
Was ist das?
Gleich wie 173 Ziff. 4, aus Einsicht und Reue, kann abe keine Bfreiung aber Milderung geben
BEschimpfung nach Art. 177
Welche Varianten?
- WErturteile ggü. Betroffenen oder Dritter
- Tatsachenbehauptung und gem. WErturteile ggü. Betroffenen ohne Dritten, sonst Verleumdung oder üble Nachrede.
Art. 177
subj. TB?
Bei Werturteile muss er wissen,dass Äusserung ehrverletzend ist und hat Wille ggü. Dritten oder Betroffenen zu äussern.
Bei Tatsachenbehauptungen ggü. Dritten : Wissen dass es möglicherweise ehrverletzend ist und es dem betroffenen sagen.
Kriminelle und terroristische Organisation nach Art. 260ter
Was wird bestraft?
Es wird ein Verhalten bestraft, bevor überhaupt eine konkr. Straftat verübt oder versucht wurde. Bestraft wird auch eine Beteiligung oder Unterstützung einer Organisation. Es ist kriminalpolitische Interesse an Bekämpfung von org. Kriminalität
Art. 260ter
Tatobjekt?
Organisation, das ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen die gemeinsam der Willensbildung unterwerden und arbeitsteilig zusammenwirken.
Art. 260ter
Im Unterschied zu Bande, was ist Organisation?
Auswechselbarkeit der Mitglieder. Die Mitglieder in der Organisation sind austauschbar.
Art. 260ter
Tatobjekt 1?
Organisation, die Gewaltverbrechen begehen. Also Verbrechen nach ARt. 10 Abs. 2 deren Begehung in Ausübung von Gewalt besteht gegen Leib und Leben. Sie bereichern sich auch mit verbrech. Mitteln. Also Organisation bereichert sich und die Gewaltverbrechen müssen zentr. Zweck d. Org. sein. z.B Yakuza oder MAfia
Art. 260ter
Tatobjekt 2?
Terroristische Org.
Gewaltverbrechen vergehen, um Bevölkerung einzuschüchtern oder Staat zu Unterlassen oder Tun nötigen, das muss zentr. Zweck der Organisation sein.
Art. 260ter
Tathandlung 1?
beteiligen,das heisst, eine auf längere Dauer eingegangene Eingliederung in Organisation. Muss den Zweck der Org. kausal zugute kommen. Zugehörigkeitsgefühl reicht nicht
Art. 260ter
Tathandlung 2?
unterstützen, also nachweisbarer, unmittelbarer Zusammenhang zwischen Unterstützung und Organisationstätigkeit. Personen die keine Mitglieder sind, die aber Tätigkeit unterstützen, blosse Sympathien reichen nicht!