Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II


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Cartes-fiches 501
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.05.2022 / 06.06.2025
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190 

Tatobjekt? 

Frau, Männer können nicht vergewaltigt werden, nur bei Frau und zwar vaginal. alles andere ist sex. Nötigung

190 

Tathandlung? 

Nötigung und Beischlaf, Nötigung durch Bedrohung, Gewalt, psy. Druck oder Widerstand unfähig machen

Art. 190 

Taterfolg? 

Duldung der Beischlag, vollendet auch wenn nur wenig eingedrungen, Kausalität zwischen Nötigung und Beischlaf

Art .190 

subj. TB

EV reicht, T muss Willen brechen wollen aber wenn T nicht wusste, ob O will, dann straflos

Schändung nach Art. 191

RG?

Selbstbestimmung, es spielt keine Rolle, ob ich im Koma war! Es sollen PErsonen geschützt werden, die geistig oder körperlich nicht in LAge sind sich zu wehren vor sex. Übergriffen. 

191

Opfer? 

Männer und Frauen

191 

Tatobjekt? 

urteilsunfähige Person oder widerstandsunfähige Person durch Trunkenheit oder Rausch, Kleinkinder

191 

Tathandlung? 

Missbrauch zu Beischlaf oder beischlafähnliche Handlung. Die sex. Handlung wäre nicht strafbar, aber deren Ausnutzung der Urteilsunfähigkeit schon. 

191 subj, TB?

T muss wissen um Urteilsunfähigkeit, EV reicht aus

Sexuelle Belästigung nach 198 

Tatobjekt? 

Männer und Frauen, die nicht erwartet (Abs. 1) oder durch Worte belästigt wird (Abs. 2) 

198 

RG

sex, Selbstbestimmung

198 

Tathandlung? 

Abs. 1 Vornahme sex. Handlung vor jmd. --> Taterfolg Erregung von Ärgernis

 Abs. 2 tätliche sex. belästigen (anfassen) oder verbal belästigen

198 subj. TB?

EV reicht

Straftaten gegen die Ehre

RG? 

innere Ehre: Ruf sich so zu benehmen, der nach allgem. Fassung ein anständiger Mann zu sein. 

äussere Ehre: pers. Ehregefühl, ein achtbarer Mensch zu sein.

Straf. relevant wird es, wenn man Verhalten ausübt, der einen anderen in ein schlechtes Licht führt oder verächtlich macht. 

 

Straftaten gegen Ehre

Opfer

Einzelne Personen, Verstorbene und jur. Personen. Nicht ehrfähig sind Behörden oder Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie Familien oder Berufsgruppen. Auch Ethnien und Völker ausser wenn sie überschaubar sind. 

Ehrdelikte

Massstab?

Geltung als Mensch in Frage stellen. Polit. Auseinandersetzung muss Massstab höher sein. 

Üble Nachredee nach 173 

Tathandlung? 

Kundgabe: BEhauptung eines unehrenhaften Verhalten aus eigene Überzeugung (Beschuldigen), Verdächtigen oder weiterverbreiten

173

Form?

mündlich, schriftlich, visuell

173

Adressat? 

Ggü. Dritten wenn direkt beim Opfer, dann BEschimpfung! 

173

Vollendung? 

Kenntnisnahme durch Dritten

173

Unterschied zu Verleumdung? 

üble Nachrede ist nicht wider besseres Wissen. sondern man sagt das, was den Ruf des anderen schädigen kann. dabei gibt es 3 Formen

Welche Formen von üble Nachreden gibt es? 

- Tatsachenbehauptung: Ereignisse oder Zustönde, die äusserlich in ERscheinung tritt und dem Beweis zugänglich sind

- reine Werturteile sind nicht erfasst, das wäre Beschimpfung

- gem. Werturteile: Wertung die Bezug auf Tatsache haben (braunes Pack) sind WErturteile aber haben was wahres dran.

173

subj. TV?

Ev reicht, auf Rufschädigung, Kenntnisnahme durch Dritten 

Art. 173 Ziff. 2 Var. 1 Entlastungsbeweis

Was ist das?

T kann beweisen, dass seine Äusserung der Wahrheit entspricht, nur bei Tatsachen, bei gem. Werturteile nur die genannten Tatsachen müssen wahr sein und WErtung tragen

Das behauptete muss bewiesen werden auch wenn man bloss verdächtigt. Beweis wird durch Urteil gegeben

173 Ziff. 2 Var. 2 Gutglaubensbeweis

Was ist das? 

Wenn T ernsthafte Gründe hatte für den Glauben an Wahrheit, Tatsachen müssen aber zu Zeitpunkt der Äussering bekannt gewesen sein und alle sorgfältige SChritte unternommen haben um Richtigkeit zu überprüfen.

Art. 173 Ziff. 3

Was sagt dieser Artikel? 

T ist zu Beweis zugelassen aber wird veerwehrt wenn kumulativ

- kein öfftl, Interesse an Äusserung vorligt und Beleidigungsabsicht vorliegt

Art. 173 Ziff. 4

Was sagt dieser Atikel? 

Ehre des Verletzten muss wiederhergestellt werden. Rückzug der Äusserung in selben Form wie urspr. Form im gleichen Personenkreis,dann Strafmilderung oder Befriung. 

Verleumdung nach 174

Tathandlung? 

Qualifikation der üblen Nachrede. Es ist das Wissn um Unwahrheit, aber man äussert es dennoch. Es muss obj. falsch sein und T weiss es subj., dass es falsch ist. 

174

subj. TB?

Vorsatz

Art. 174 Ziff. 2 Qualifikation? 

Planmässiges vorgehen, es ist egal, ob es gelungen ist, Plan allein reicht aus. 

Art. 174 Ziff. 3 

Was ist das? 

Gleich wie 173 Ziff. 4, aus Einsicht und Reue, kann abe keine Bfreiung aber Milderung geben

BEschimpfung nach Art. 177

Welche Varianten? 

- WErturteile ggü. Betroffenen oder Dritter

- Tatsachenbehauptung und gem. WErturteile ggü. Betroffenen ohne Dritten, sonst Verleumdung oder üble Nachrede. 

Art. 177 

subj. TB?

Bei Werturteile muss er wissen,dass Äusserung ehrverletzend ist und hat Wille ggü. Dritten oder Betroffenen zu äussern. 

Bei Tatsachenbehauptungen ggü. Dritten : Wissen dass es möglicherweise ehrverletzend ist und es dem betroffenen sagen. 

Kriminelle und terroristische Organisation nach Art. 260ter

Was wird bestraft?

Es wird ein Verhalten bestraft, bevor überhaupt eine konkr. Straftat verübt oder versucht wurde. Bestraft wird auch eine Beteiligung oder Unterstützung einer Organisation. Es ist kriminalpolitische Interesse an Bekämpfung von org. Kriminalität

Art. 260ter 

Tatobjekt? 

Organisation, das ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen die gemeinsam der Willensbildung unterwerden und arbeitsteilig zusammenwirken. 

Art. 260ter

Im Unterschied zu Bande, was ist Organisation?

Auswechselbarkeit der Mitglieder. Die Mitglieder in der Organisation sind austauschbar. 

Art. 260ter

Tatobjekt 1? 

Organisation, die Gewaltverbrechen begehen. Also Verbrechen nach ARt. 10 Abs. 2 deren Begehung in Ausübung von Gewalt besteht gegen Leib und Leben. Sie bereichern sich auch mit verbrech. Mitteln. Also Organisation bereichert sich und die Gewaltverbrechen müssen zentr. Zweck d. Org. sein. z.B Yakuza oder MAfia

Art. 260ter

Tatobjekt 2?

Terroristische Org. 

Gewaltverbrechen vergehen, um Bevölkerung einzuschüchtern oder Staat zu Unterlassen oder Tun nötigen, das muss zentr. Zweck der Organisation sein. 

Art. 260ter

Tathandlung 1? 

beteiligen,das heisst, eine auf längere Dauer eingegangene Eingliederung in Organisation. Muss den Zweck der Org. kausal zugute kommen. Zugehörigkeitsgefühl reicht nicht

Art. 260ter

Tathandlung 2?

unterstützen, also nachweisbarer, unmittelbarer Zusammenhang zwischen Unterstützung und Organisationstätigkeit. Personen die keine Mitglieder sind, die aber Tätigkeit unterstützen, blosse Sympathien reichen nicht!