Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Fichier Détails
Cartes-fiches | 501 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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Art. 253
Tathandlung?
Beurkundung muss durch Täuschung erfolgen, keine Arglist nötig, die Täuschung ist aber kausal für unrichtige Urkunde
Dabei muss es ein Beamter beurkunden. Es handelt sich um unwahre Urkunde, Echtheit ist nicht betroffen, weil es ist Beamter, der beurkundet. Ich sagen ihm, schreiben sie bitte das auf, er hat erlaubnis gegeben für dass ich Baum schneiden darf.
Art. 253 Var. 2?
Tathandlung?
Grbrauch dieser unwahren URkunde entspricht wie Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3
Art. 253
subj. TB?
Vorsatz
EV hinschtlich Täuschung des Beamten, braucht aber keine Absicht zu Schädigung, Vorteil oder Fortkommen
Art. 253
Konkurrenz zu 251?
253 geht als lex specialis vor
Unterdrückung von Urkunden nach 254 StGB
Tathandlung?
Urkunden sind in REchtsverkehr wichtig, deswegen sollen sie nicht unterdrückt werden. Es ist das vernichten, beschädigen oder entwenden von Urkunden. Z.B zerkratzen des Betrages, das als Beweis dient
Art. 254
Tatobjekt?
Urkunden, über das der T nicht alleine verfügt. Art. 110 Abs. 4 muss erfüllt sein und Urkunde muss echt sein, unwahre Urkunden haben ohnehin keine Beweiskraft.
Art. 254
subj. TV?
EV reicht, SChädigungs oder Vorteilsabsicht
Falsches ärztl. Zeugnis nach Art. 318
Was ist das?
Spezialfall des Falschbeirkundung. ISt eine Qualifikation von 251, die Strafandrohung aber privilegiert
Art. 318
Täterkreis?
Ärzte, Hebammen, Zahnärzte
Art. 318
Tathandlung?
Unwahres Zeugnis ausstellen, Zeugnis meint man Gesundheitszeugnis und wurden in berufl. Eigenschaft gefetigt
ausstellen = schriftlich, mündlich reicht nicht.
Art. 318
Qualifikation?
Belohnung fordern, annehmen oder versprechen lassen
Belohnung = jede Besserstellung
Art. 318
subj. TB?
Ev reicht hinsichtlich Unwahrheit
Schreckung der Bevölkerung nach Art. 258
Was ist RG?
Sicherheitsgefühl
Art. 258
Tathandlung?
Androhung oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib und Leben
Vorspiegeln = Falasches Alarmieren der Bevölkerung wegen angeblicher Katastrophe
Androhen: In Aussichtstellen eines Übels
Art. 258
Taterfolg?
Bevölkerung In Schrecken versetzen, also die Drohung oder Vorspiegelung muss gewisse SChwere haben. Gefahr muss geeignet sein, um nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung in Angst zu versetzen. Es reicht aus wenn es grössere Zahl von Betroffenen ist.
Art. 258
subj. TB?
EV reicht, T muss in Kauf nehmen, dass durch Äusserung von grösserer KReis in Kenntnis genommen wird
Art. 258
Versuch?
Drohung muss gewisse Schwere haben, es muss für die Bedrohten den Anschein erwecken, so dass sie Angst bekommen, nehmen sie die Drohung zwar ernst, aber werden sie nich in Angst versetzt, dann ist TB nicht erfüllt
Öffentliche Aufforderung zum Verbrechen oder Gewalt nach Art. 259
Tathandlung?
Nach Abs. 1 ist es öffentlich zu Verbrechen auffordern.
öffentlich = Grössere durch nicht pers. Beziehung zusammenhängende Kreis von Personen
Verbrechen nach Art. 10 Abs. 2
auffordern: Äusserung mit Eindringlichkeit, die nach Form und Inhalt geeignet ist, Willen des Adressaten zu beeinflussen.
Tathandlung 2 Abs. 2 ist das gleiche aber Vergehen mit Gewalttätigkeit
Gewalttätigkeit: Physische einwirkung auf PErsonen oder Sachen
Art. 259
subj. TB
Ev reicht. Egal ob T die Verwirklichung wollte
Art. 260 Landfriedensbruch
Was ist Landfrieden?
zeitl. und räuml. beschr. Verbot, eine Fehde durchzuführen, Verbot der Selbstjustiz, Staat ist Gewaltmonopol
Was ist Landfriedensbruch?
Bruch des Verbotes von Faustrecht, Missachtung des Gewaltmonopols
Art. 260
Tathandlung?
An Zusammenrottung teilnehmen
Zusammenrottung: Menschenansammlung das nach Aussen als vereinte Macht mit bedrohlichen Grundstimmung
öffentl. unbest. Zahl von Personen können sich anschliessen, auch wenn Polizei sie eingekreist hat
teilnehmen: BEobachter muss PErson als Bestanteil ansehen, Beweis der Beteiligung nicht nötig, keine Teilnahme wenn man gegen Willen hineingerät
Art. 260
subj. TB
EV reicht, es reicht, wenn man sich blos anschliesst, es ist egal, ob man Gewalttaten verübt hat
Art. 260
obj. Strafbarkeitsbedingung?
Gewalttätigkeiten und mit Vereinten Kräften. Also physische Einwirkung auf PErsonen oder Sachen sind erfolgt unf Gewalt erscheint als Tat der Menge, reicht aber nicht wenn an friedl. Dema einzelne gewalttätig sind
Art. 260
Straffreistellung?
Wenn Teilnehmer die vor Aufforderung der Polizei aus eigenen Entschluss entfernt haben. Dies gilt abr nicht, wenn man sich entfernt, wenn Polizei mit Zwang einschreitet um Zusammenrottung aufzulösen
Art. 260bis Strafbare Vorbereitungshandliungen?
Vorkehrungen, planmässig, konkret, technisch und organisatorisch. Also mehrere zusammenhängende Handlungen, die auf eine Tatvorberietung gerichtet sind.
Art. 260bis subj. Vorsatz?
doppelter Vorsatz!
Wollen auf Vorbereitung und wollen auf geplante Tat
Art. 260bis Abs. 2 Rücktrittsregelung
Wenn man Vorbereitung aus eigenem Trieb aus irgendeinem Grund beendet oder T sieht nach Vorbereitung ab, mit Tatasuführung zu beginnen. Dann kommt Abs. 2 in Betracht
Tötungsdelikte
Was ist Geschützt?
Menschl. Leben, jedes ist glich, es gibt keine versch. Qualitäten
Wann beginnt das menschl. Leben?
Bei normaler Geburt, mit Eröffnung der Geburtswehen
BEi Kaiserschnitt ist es bei Öffnung des Uterus
Wann ist menschl. Leben Ende?
Herz-KReislauf Tod: Ende der Atmung
Hirntod: Ausfall der zelebralen Funktionen einschl Hirnstamm
Vors. Tötung nach Art. 111
Tathandlung?
Tötung eines MEnschen, jede physische Einwirkung, die kausal für Tod ist
Art. 111
Taterfolg
Tod eines Menschen
Art. 111
subj. TB?
EV, subsidiär zu 112-116
Mord nach Art. 112
Tathandlung?
vorsätzliche Tötung und Skrupellosigkeit
Was ist skrupelloses Handeln?
- subj. Indikatoren: Zweck, Beweggrund
- obj. Indikatoren: Art der Ausführung
besondere Skrupellosigkeit muss aus Tat hervorgehen und Gesamtbewertung der obj. + subj. Umstände anschauen, also wie verhielt sich der Täter vor und nach Tat
Was ist Beweggrund?
Habgier, Rache, HAss, polit. Motivation, Mordlust
Was ist Zweck?
Egoismus (Elimination eines lästigen Menschen), Verdeckung einer Straftat, Erbmord
Was ist Art der Ausführung?
Grausamkeit, Kaltblütigkeit, heimtückisch, durch Gift und Feuer
Was ist bei Skrupellosigkeit besonders zu beachten?
Gesamtwürdigung vornehmen, Sitten in CH werden angeschaut, nicht die vom Ausland, auch wenn man dort Ehrenmorde oder Blutrache gibt