Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II


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Cartes-fiches 501
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.05.2022 / 06.06.2025
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Bei Erpressung nach Art. 156 braucht man statt Täuschung, ein Nötigungsmittel, welche sind das, beschreibe! 

Gewalt: Gegen Personen und Sachen (Achtung Ziff. 3)! Einwirkung auf Opfer, um Willen zu beugen. Gewalt gegen Sachen, der Schaden muss aber nicht eintreten! Gewalt gegen Mensch darf nur mittelbar sein, sonst ist es Raub. Aber Geschäft Verwüsten wäre ein Beispiel

Androhung ernstl. Nachteile: Inaussichtstellen eines Übels, so dass ein vernünftiger Mensch sich gezwungen sieht, den Willen des T's zu beugen. Drohung muss ernst aussehen

Art. 156 was ist hier der Nötigungserfolg? 

Wenn es zu einer Vermögensdisposition kommt, Also Motivationszusammenhanf zw. Nötigung und Disposition

 

Art. 156, was ist Erpressungserfolg? 

Wenn Vermögensschaden eintritt, Kausalzusammenhang zw. Disposition und Schaden

Art. 156

subj. TB? 

EV reicht + Bereicherungsabsicht

 

Was besagt Ziff 3 von Art. 156? 

Wenn Gewalt oder Gefahr gegen/von Leib und Leben ist es Raub

Was ist die Abgrenzung zu Raub und Erpressung? 

- Man schaut, ob Opfer Wahlfreiheit hat, hat es eine, dann ist es Erpressung, wenn nicht, dann ist es Raub. Der Täter ist bei Erpressung auf Hilfe von Opfer angewiesen

 

Art. 156

Konkurrenz zu Geiselnahme? 

Geiselnahme geht vor! 

Art. 156

Konkurrenz zu Entführung und Freiheitsberaubung? 

echte Konkurrenz

Art. 156

Konkurrenz zu Betrug? 

Erpressung geht vor, wenn Täuschung die Drohung unterstützt

Wucher nach Art, 157

Was ist das? 

Krasse wirtschaftliche Ausbeutung

Was für Arten von Wucher existieren? 

Direkter Wucher nach Art. 156 Ziff. 1 Abs. 1 und Nachwucher nach ARt. 156 Ziff. 1 Abs. 2

Was ist direkter Wucher?

Ausbeutung des Opfers

Was ist Nachwucher? 

Forderung erwerben, veräussern, geltend machen

Art. 157 

Tatobjekt? 

Person, der ggü. dem Täter in unterlegene Situation ist. Gründe sind im StGB aufgezählz

Art. 157

Tathandlung? 

T muss Leistung erbringen, es muss Bestandteil eines zweiseitigen entgeltlichen Vertrag sein

O verpsricht eine Gegenleistung i dem er Vermögensvorteil gewährt

Leistung von T und das vom O versprochene Vermögensvorteil muss im Missverhältnis stehen

Unterlegenheit des Opfers und Vertragsschluss muss in Motivationszusammenhang stehen

 

Was braucht es alles für Nachwucher? 

2 Akten die kumulativ vorliegen müssen

- T muss wucherische Forderung erwerben

- T veräussert es oder macht sie geltend

Art. 157 

subj. TB? 

EV reicht, bei Nachwucher muss T bei ERwerb der Forderung den wucherischen Charakter erkannt haben

 

Hehlerei nach Art. 160

Was ist das? Was sagt Perpetuierungstheorie?

Ist Anschlussdelikt eines Straftats gegen das Vermögen

Perpetuierungstheorie besagt, dass die Aufrechterhaltung der durch Vortat herbeigeführten rechtswidrigen Zustand, wodurch die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erschwert oder verhindert wird. Achtung gutgläubiger Erwerber wird Eigentümer der anvertrauten Sache. Auch gutgläubiger erwerb von Geld

Art. 160 

Tatobjekt? 

- bewegliche oder unbewegliche Sache, die nicht fremd sein muss aber durch Vortat gegen Vermögen ist es erlangt worden

 

Ist Hehlerei an Surrogaten möglich? Begründe!

Nein ist nicht möglich. Wenn man mit Wissen und Willen eine gestohlene Ware kauft, ist man Hehler. Aber nicht an deren Surrogate. Denn Ersatz und Erlösehehlerei ist nicht strafbar Bsp.: Gemälde wird geklaut und verkauft und mit dem Geld kaufe ich in einem Laden etwas. Das ist keine Hehlerei. 

Kettenhehlerei ist aber strafbar, egal wenn man vom Hehler selber oder von einem Dritten

Was für besonderheiten bez. Antragsdelikt gibt es bei Hehlerei? 

Wenn Vortat ein Antragsdelikt war, dann muss zwingend Anzeige gemacht werden. Auch wenn Vortäter unbekannt ist, kann man verfolgt werden wegen Hehlerei. 

 

Kann der Vortäter der Hehler sein? 

Nein, niemand kann sein eigener Hehler sein! 

 

Hehlerei

Tathandlung? 

Veräussern, verheimlichen, veräussern helfen

Hehlerei subj. TB

EV reicht

Brandstiftung nach Art. 221 

Tathandlung?

- Verursachung einer Feuerbrunst

Ab wann hat man Feuerbrunst? 

Wenn es Ausmass annimmt, so dass es vom Verursacher selber nicht mehr gelöscht werden kann ohne fremde Hilfe, man muss also gewisse Erheblichkeit haben z.B. Alarmierung d. Feuerwehrs. Auch starke Rauchentwicklung gehört dazu! 

Art. 221 

Welche beiden Varianten gibt es?

Var. 1 Schädigung eines anderen

Var. 2 Herbeiführung einer Gemeingefahr (konkr. Gefährdungsdelikt)

Art. 221 Var. 1

Taterfolg? 

Schädigung eines anderen --> Schädigung heisst Sachschaden (Personen bei Abs. 2)

eines anderen --> Täter ist nicht Alleineigentümer und Sache nicht herrenlos

Var. 1 kommt bei Einwilligung nicht in Betracht

Art. 221 Var. 2

Taterfolg? 

Herbeiführung einer Gemeingefahr

Gemeingefahr: Zustand, die Verletzung von Rechtsgüter in einem nicht im Voraus bestimmten Umfanf wahrscheinlich macht. Wenn Feuer zu überschwappen droht gegen Leib, Leben und Sachen. 

Wenn T eigene Sache anzündet und andere Sachen konkret in Gefahr bringt. 

Art. 221 Ziff. 1 Var 1 und 2

subj. TB?

EV reicht, Wissen und Wollen dass man Feuerbrunst verursacht und fremde Sachen oder Gemeingefahr herbeiführt.

Art. 221 Abs. 2 Qualifikation. 

Voraussetzungen? 

Gemeingefahr muss auch bei Abs. 2 erfüllt sein. Also Verletzung mehrerer Rechtsgüter. Es müssen zufällige Personen gefährdet werden, die die Allgemeinheit repräsentiert. 

Art. 221 Abs. 2

Tathandlung?

Feuerbrunst verursachen

 

Art. 221 Abs. 2 

Taterfolg? 

Leben und Leib in Gefahr bringen

müssen mehrere zufällige Personen gefährdet werden

hoher GEfährdungsgrad und Gefährdung muss Folge der Feuerbrunst sein

Art. 221 Abs. 2

subj. TB

direkter Vorsatz bei Gefährdung mehrerer Personen

 

Art. 221 

Konkurrenz zu Sachbeschädigung? 

Art. 221 Abs. 1 Var. 1 geht vor

Art. 221 

Konkurrent zu Tötung und KV? 

echte Konkurrenz

Art. 221 

Konkurrenz zu Gefährdung des Lebens?

Art. 221 geht vor

Fahrlässige Verursachung einer Feuerbrunst Art. 222

Tathandlung?

Fahrlässig Feuerbrunst verursachen

Durch pflichtwidriges unvorsichtiges Verhalten

Spezialgesetzl. oder allgem.  Sorgfaltsmassstab

Art. 222

Taterfolg? 

Schädigung eines anderen oder Herbeiführung einer Gemeingefahr

Art. 222 

Qualifikation?

Erfolg wie bei Art. 221. Abs. 2