Strafrecht BT für Julez

Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II

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Flashcards 501
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 27.05.2022 / 06.06.2025
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Art. 253 

Tathandlung? 

Beurkundung muss durch Täuschung erfolgen, keine Arglist nötig, die Täuschung ist aber kausal für unrichtige Urkunde

Dabei muss es ein Beamter beurkunden. Es handelt sich um unwahre Urkunde, Echtheit ist nicht betroffen, weil es ist Beamter, der beurkundet. Ich sagen ihm, schreiben sie bitte das auf, er hat erlaubnis gegeben für dass ich Baum schneiden darf.

Art. 253 Var. 2? 

Tathandlung? 

Grbrauch dieser unwahren URkunde entspricht wie Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3

Art. 253

subj. TB? 

Vorsatz

EV hinschtlich Täuschung des Beamten, braucht aber keine Absicht zu Schädigung, Vorteil oder Fortkommen

 

Art. 253 

Konkurrenz zu 251?

253 geht als lex specialis vor

Unterdrückung von Urkunden nach 254 StGB

Tathandlung? 

Urkunden sind in REchtsverkehr wichtig, deswegen sollen sie nicht unterdrückt werden. Es ist das vernichten, beschädigen oder entwenden von Urkunden. Z.B zerkratzen des Betrages, das als Beweis dient

Art. 254

Tatobjekt? 

Urkunden, über das der T nicht alleine verfügt. Art. 110 Abs. 4 muss erfüllt sein und Urkunde muss echt sein, unwahre Urkunden haben ohnehin keine Beweiskraft. 

Art. 254

subj. TV?

EV reicht, SChädigungs oder Vorteilsabsicht

Falsches ärztl. Zeugnis nach Art. 318

Was ist das? 

Spezialfall des Falschbeirkundung. ISt eine Qualifikation von 251, die Strafandrohung aber privilegiert

Art. 318 

Täterkreis? 

Ärzte, Hebammen, Zahnärzte

Art. 318

Tathandlung?

Unwahres Zeugnis ausstellen, Zeugnis meint man Gesundheitszeugnis und wurden in berufl. Eigenschaft gefetigt

ausstellen = schriftlich, mündlich reicht nicht. 

Art. 318 

Qualifikation? 

Belohnung fordern, annehmen oder versprechen lassen

Belohnung = jede Besserstellung

Art. 318 

subj. TB? 

Ev reicht hinsichtlich Unwahrheit 

Schreckung der Bevölkerung nach Art. 258

Was ist RG? 

Sicherheitsgefühl

Art. 258 

Tathandlung? 

Androhung oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib und Leben

Vorspiegeln = Falasches Alarmieren der Bevölkerung wegen angeblicher Katastrophe

Androhen: In Aussichtstellen eines Übels

Art. 258 

Taterfolg? 

Bevölkerung In Schrecken versetzen, also die Drohung oder Vorspiegelung muss gewisse SChwere haben. Gefahr muss geeignet sein, um nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung in Angst zu versetzen. Es reicht aus wenn es grössere Zahl von Betroffenen ist. 

Art. 258

subj. TB? 

 

EV reicht, T muss in Kauf nehmen, dass durch Äusserung von grösserer KReis in Kenntnis genommen wird

Art. 258

Versuch? 

Drohung muss gewisse Schwere haben, es muss für die Bedrohten den Anschein erwecken, so dass sie Angst bekommen, nehmen sie die Drohung zwar ernst, aber werden sie nich in Angst versetzt, dann ist TB nicht erfüllt

Öffentliche Aufforderung zum Verbrechen oder Gewalt nach Art. 259

Tathandlung? 

Nach Abs. 1 ist es öffentlich zu Verbrechen auffordern. 

öffentlich = Grössere durch nicht pers. Beziehung zusammenhängende Kreis von Personen

Verbrechen nach Art. 10 Abs. 2

auffordern: Äusserung mit Eindringlichkeit, die nach Form und Inhalt geeignet ist, Willen des Adressaten zu beeinflussen. 

 

Tathandlung 2 Abs. 2 ist das gleiche aber Vergehen mit Gewalttätigkeit

Gewalttätigkeit: Physische einwirkung auf PErsonen oder Sachen

Art. 259 

subj. TB

Ev reicht. Egal ob T die Verwirklichung wollte

Art. 260 Landfriedensbruch

Was ist Landfrieden? 

zeitl. und räuml. beschr. Verbot, eine Fehde durchzuführen, Verbot der Selbstjustiz, Staat ist Gewaltmonopol

Was ist Landfriedensbruch? 

Bruch des Verbotes von Faustrecht, Missachtung des Gewaltmonopols

Art. 260 

Tathandlung? 

An Zusammenrottung teilnehmen

Zusammenrottung: Menschenansammlung das nach Aussen als vereinte Macht mit bedrohlichen Grundstimmung

öffentl. unbest. Zahl von Personen können sich anschliessen, auch wenn Polizei sie eingekreist hat

teilnehmen: BEobachter muss PErson als Bestanteil ansehen, Beweis der Beteiligung nicht nötig, keine Teilnahme wenn man gegen Willen hineingerät

Art. 260 

subj. TB

 

EV reicht, es reicht, wenn man sich blos anschliesst, es ist egal, ob man Gewalttaten verübt hat

Art. 260

obj. Strafbarkeitsbedingung? 

Gewalttätigkeiten und mit Vereinten Kräften. Also physische Einwirkung auf PErsonen oder Sachen sind erfolgt unf Gewalt erscheint als Tat der Menge, reicht aber nicht wenn an friedl. Dema einzelne gewalttätig sind

Art. 260 

Straffreistellung?

Wenn Teilnehmer die vor Aufforderung der Polizei aus eigenen Entschluss entfernt haben. Dies gilt abr nicht, wenn man sich entfernt, wenn Polizei mit Zwang einschreitet um Zusammenrottung aufzulösen

Art. 260bis Strafbare Vorbereitungshandliungen?

Vorkehrungen, planmässig, konkret, technisch und organisatorisch. Also mehrere zusammenhängende Handlungen, die auf eine Tatvorberietung gerichtet sind.

Art. 260bis subj. Vorsatz? 

doppelter Vorsatz! 

Wollen auf Vorbereitung und wollen auf geplante Tat

Art. 260bis Abs. 2 Rücktrittsregelung

Wenn man Vorbereitung aus eigenem Trieb aus irgendeinem Grund beendet oder T sieht nach Vorbereitung ab, mit Tatasuführung zu beginnen. Dann kommt Abs. 2 in Betracht

Tötungsdelikte 

Was ist Geschützt? 

Menschl. Leben, jedes ist glich, es gibt keine versch. Qualitäten

Wann beginnt das menschl. Leben?

Bei normaler Geburt, mit Eröffnung der Geburtswehen

BEi Kaiserschnitt ist es bei Öffnung des Uterus

Wann ist menschl. Leben Ende? 

Herz-KReislauf Tod: Ende der Atmung

Hirntod: Ausfall der zelebralen Funktionen einschl Hirnstamm

Vors. Tötung nach Art. 111

Tathandlung? 

Tötung eines MEnschen, jede physische Einwirkung, die kausal für Tod ist

Art. 111

Taterfolg

Tod eines Menschen

Art. 111

subj. TB? 

EV, subsidiär zu 112-116

Mord nach Art. 112

Tathandlung?

vorsätzliche Tötung und Skrupellosigkeit

Was ist skrupelloses Handeln? 

- subj. Indikatoren: Zweck, Beweggrund

- obj. Indikatoren: Art der Ausführung

besondere Skrupellosigkeit muss aus Tat hervorgehen und Gesamtbewertung der obj. + subj. Umstände anschauen, also wie verhielt sich der Täter vor und nach Tat

Was ist Beweggrund? 

Habgier, Rache, HAss, polit. Motivation, Mordlust

Was ist Zweck? 

Egoismus (Elimination eines lästigen Menschen), Verdeckung einer Straftat, Erbmord

Was ist Art der Ausführung? 

Grausamkeit, Kaltblütigkeit, heimtückisch, durch Gift und Feuer

Was ist bei Skrupellosigkeit besonders zu beachten? 

Gesamtwürdigung vornehmen, Sitten in CH werden angeschaut, nicht die vom Ausland, auch wenn man dort Ehrenmorde oder Blutrache gibt