Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Kartei Details
Karten | 501 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20220527_strafrecht_bt
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20220527_strafrecht_bt/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Art. 118 Abs. 2
subj. TB?
EV reicht
Art. 118 Abs. 2
Konkurrenz zu Tötungsdelikte?
echte Konkurrenz, wenn T wusste oder in Kauf nahm, dass Opfer schwanger ist!
Art. 118 Abs. 3 (Var. 3)
Was in Unterschied zu Abs. 1 und Abs. 2?
Wird durch Schwangere selbst verursacht
Art. 118 Abs. 3
Täterkreis?
Nur Schwangere selbst, nach Ablauf der 12 SSW, vorher straflos
Art. 118 Abs. 3
Tathandlung?
aktiver Abbruch, passiver Abbruch (abbrechen lassen) und Beteiligung auf andere Weise
Art. 118 Abs. 3
subj. TB?
EV reicht, nur strafbar, wenn Art. 119 nicht erfüllt
Strafloser Schwangerschaftsabbruch nach Art. 119
Was ist das?
Rechtfertigungsgründe
Art. 119 Abs. 1 und Abs. 2 welcher Artikel ist wann relevant?
Abs. 1 relevant nach Ablauf der 12 SSW (Notstand)
Abs. 2 anwendbar im Zeitraum zw. Nidation und Ablauf der 12. Woche, dieser für Schwangere irrelevant, weil sie nach Art. 118 Abs. 3 sowieso straffrei ist vor 12. SSW.
Art. 119 Abs. 2
Voraussetzungen?
- innerhalb der 12 SSW
- schiftl. Verlangen der Schwangeren
- Notlage
- Beratungsgespräch
-Ausführung durch Arzt
Dann ist Dritter straflos, aber nur Ärzte, Art. 120 relativiert es, wenn man kein Beratungsgespräch führte, gibt es Busse-
Art. 119 Abs. 1
Voraussetzungen?
Nach 12 SSW
- Vorliegen med. oder soz.-med. Indikation also Gefahr für Körper oder Seele.
- Med. Urteil
- Einwilligung der Schwangeren
- Ausführung in speziellen Spitäler
Vergewaltigte dürffen auch Abbrechen nach 12 SSW!
einf. KV nach Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1
Was ist das?
Grund- TB, alle Verletzungen, die nicht schwer sind und solche, die mehr als Tätlichkeit sind, Antragsdelikt
Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1
Taterfolg?
Schädigung am Körper oder Gesundheit (auch psychisch) --> Keine harmlose Beeinträchtigung der körp. Integrität
Gesundheitsschädigung = körp. und geist. Gesundheit, jedes Hervorrufen, Steigern, Verlängern des KRankheitsbildes
Was ist Unterschied zu Tätlichkeit?
Wenn es med. versorgt werden muss, sicher keine Tätlichkeit, Schmerzen ohne starke Folge = Tätigkeit
Streifschuss wäre einf. KV
Einfache KV Privielgierter Fall nach Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2
leichte Fälle von einf. KV, was ist Unterschied zu Tätlichkeit und einf. KV?
schwierig, führt zu Strafmilderung, Würgen wäre einf. KV aber leichter Fall, wenn man ohne Ohnmacht zudrückt. Es sind leichte Fälle von einf. KV
Art. 123 Ziff. 2 Qualifikation?
Wenn gefährliche Gegenstände benutzt werden oder Schutzbdürftigkeit des Opfers.
(Wehrlose, Obhut oder Sorgeverhältnis oder Eheleute)
Art. 123
subj. TB?
EV reicht
Schwere KV nach Art. 122
Unterschied zu einfache KV?
Ausmass der Verletzung, ist Offizialdelikt
Art. 122 Abs. 1 Lebensgefährliche Verletzung
Was meint man mit dem?
Das ist unmittelbare Lebensgefahr, hohe Wahrscheinlichekeit, dass Tod eintritt.
Lebensgefahr muss soch aus Verletzung ergeben, Würgen ist einf. KV,wenn sie aber in Koma fällt, dann Art. 122 Abs.1
Art. 122 Abs. 2 Var. 1 wichtige ORgane und Glieder?
Lebenswichtige innere Organe, Sinnesorgane und Extremitäten
Wichtigkeit wird bei Person konkret bemessen, durch berufl. Tätigkeit und T muss dies wissen.
Wenn kleiner Finger abgeschnitten und Pianist, dann erfüllt
Art. 122 Abs. 2 Var. 2 bleibende Nachteile
Das ist Form von Arbeitsunfähigkeit, Gebrechlichkeit, Geisteskrankheit, also dauerndes Krank sein. Teilweise Arbeitsunfähigkeit genügt, auch wenn man Beruf wechseln könnte aber nicht mehr gleicher Beruf. Bei ungewisser Prognose ost davon auszugehen, dass man geheilt wird.
Art. 122 Abs. 2 Var. 3 Entstellung des Gesichts
Nur Gesicht, auffallend und bleibend
Art. 122 Abs. 3 anderee schwere Schädigung?
lange Spitalaufenthalte oder lange Bewusstlosigkeit oder Dauer der Invalidität
Art. 122 subj. TB
EV auf schwere KV
Art. 123
Konkurrenz zu versuchte Tötung?
echte Konkurrenz
Art. 123
Konkurrenz zu Art. 118
echte
Verstümmelung weibl. Genitalien nach art. 124
Was ist das?
Spezial TB und Sonder-TB
Art. 124
Opfer?
weibliche PErsonen
Art. 124
Welche Varianten?
- Verstümmelung (Teilweise oder vollständige Entfernung von Teilen)
- erhebliche oder dauerhafte Beeinträchtigung (zunähen)
- andere Weise (Verbrennen, ätzen)
Art. 124
subj. TB
Vorsatz, auch bei Einwilligung!
Art. 124
RW?
Einwilligung nicht möglch, auch dann strafbar!
Weswegen wird Art .124 kritisiert wegen nicht einwilligbar?
WEil wenn Mutter mit Kinder in CH flieht, dann wird Mutter ausgeschafft, während Mädchen bleiben dürfen. Dabei ist es in ihrem Land nicht strafbar, in CH schon,während man aber Piercings und Schönheits- OPs erlaubt sind
Tätlichkeit nach Art. 126
Was ist das?
Antragsdelikt und Übertretung
geringfügiger und folgenloser Angriff. Schwelle zu einf. KV nicht erreicht. Es ist ERmessen des Gerichts. wenn erhebliche Schmrzen und blutend, ist es bereits einf. KV.
Art. 126
Qualifikation?
Wenn Opfer schutzbedürftig ist wie Sogeverhältnis und Ehegatte, Wehrlose wie bei art. 123 nicht erfasst
Art. 126
Subj. TB?
EV reicht
Fahrlässige KV nach Art. 125
Was ist bei Abs. 1 und was bei Abs. 2?
Abs. 1 ist einfache KV, Antra
Abs. 2 ist schwere KV, Offizial
Kv von ärztl. Eingriffen?
Wird gerechtfertigt, wenn Einwilligung vorliegt bei RW.
Wann liegt Einwilligung vor?
ordentl. Aufklärung
- Urteilsfähigkeit
- Einwilligung vor Eingriff
Bei Notfälle wird Einwilligung vermutet
KV als Züchtigungsrecht der Eltern?
Ja solange sie die Tätlichkeit nicht übertritt
Gefährdung des Lebens Art. 127-136
Welche RG wird geschützt?
Das Leben und körp. Integrität
Was sind konkr. GEfährdungsdelikte?
Gefahr für konkr. RG und ist tatsächlich eingetreten wie Aussetzung. Durch aussetzung ist Gefahr gegeben