Strafrecht BT für Julez
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Sämtliches Wissen v. Str. BT I + II
Kartei Details
Karten | 501 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.05.2022 / 06.06.2025 |
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Bei Erpressung nach Art. 156 braucht man statt Täuschung, ein Nötigungsmittel, welche sind das, beschreibe!
Gewalt: Gegen Personen und Sachen (Achtung Ziff. 3)! Einwirkung auf Opfer, um Willen zu beugen. Gewalt gegen Sachen, der Schaden muss aber nicht eintreten! Gewalt gegen Mensch darf nur mittelbar sein, sonst ist es Raub. Aber Geschäft Verwüsten wäre ein Beispiel
Androhung ernstl. Nachteile: Inaussichtstellen eines Übels, so dass ein vernünftiger Mensch sich gezwungen sieht, den Willen des T's zu beugen. Drohung muss ernst aussehen
Art. 156 was ist hier der Nötigungserfolg?
Wenn es zu einer Vermögensdisposition kommt, Also Motivationszusammenhanf zw. Nötigung und Disposition
Art. 156, was ist Erpressungserfolg?
Wenn Vermögensschaden eintritt, Kausalzusammenhang zw. Disposition und Schaden
Art. 156
subj. TB?
EV reicht + Bereicherungsabsicht
Was besagt Ziff 3 von Art. 156?
Wenn Gewalt oder Gefahr gegen/von Leib und Leben ist es Raub
Was ist die Abgrenzung zu Raub und Erpressung?
- Man schaut, ob Opfer Wahlfreiheit hat, hat es eine, dann ist es Erpressung, wenn nicht, dann ist es Raub. Der Täter ist bei Erpressung auf Hilfe von Opfer angewiesen
Art. 156
Konkurrenz zu Geiselnahme?
Geiselnahme geht vor!
Art. 156
Konkurrenz zu Entführung und Freiheitsberaubung?
echte Konkurrenz
Art. 156
Konkurrenz zu Betrug?
Erpressung geht vor, wenn Täuschung die Drohung unterstützt
Wucher nach Art, 157
Was ist das?
Krasse wirtschaftliche Ausbeutung
Was für Arten von Wucher existieren?
Direkter Wucher nach Art. 156 Ziff. 1 Abs. 1 und Nachwucher nach ARt. 156 Ziff. 1 Abs. 2
Was ist direkter Wucher?
Ausbeutung des Opfers
Was ist Nachwucher?
Forderung erwerben, veräussern, geltend machen
Art. 157
Tatobjekt?
Person, der ggü. dem Täter in unterlegene Situation ist. Gründe sind im StGB aufgezählz
Art. 157
Tathandlung?
T muss Leistung erbringen, es muss Bestandteil eines zweiseitigen entgeltlichen Vertrag sein
O verpsricht eine Gegenleistung i dem er Vermögensvorteil gewährt
Leistung von T und das vom O versprochene Vermögensvorteil muss im Missverhältnis stehen
Unterlegenheit des Opfers und Vertragsschluss muss in Motivationszusammenhang stehen
Was braucht es alles für Nachwucher?
2 Akten die kumulativ vorliegen müssen
- T muss wucherische Forderung erwerben
- T veräussert es oder macht sie geltend
Art. 157
subj. TB?
EV reicht, bei Nachwucher muss T bei ERwerb der Forderung den wucherischen Charakter erkannt haben
Hehlerei nach Art. 160
Was ist das? Was sagt Perpetuierungstheorie?
Ist Anschlussdelikt eines Straftats gegen das Vermögen
Perpetuierungstheorie besagt, dass die Aufrechterhaltung der durch Vortat herbeigeführten rechtswidrigen Zustand, wodurch die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erschwert oder verhindert wird. Achtung gutgläubiger Erwerber wird Eigentümer der anvertrauten Sache. Auch gutgläubiger erwerb von Geld
Art. 160
Tatobjekt?
- bewegliche oder unbewegliche Sache, die nicht fremd sein muss aber durch Vortat gegen Vermögen ist es erlangt worden
Ist Hehlerei an Surrogaten möglich? Begründe!
Nein ist nicht möglich. Wenn man mit Wissen und Willen eine gestohlene Ware kauft, ist man Hehler. Aber nicht an deren Surrogate. Denn Ersatz und Erlösehehlerei ist nicht strafbar Bsp.: Gemälde wird geklaut und verkauft und mit dem Geld kaufe ich in einem Laden etwas. Das ist keine Hehlerei.
Kettenhehlerei ist aber strafbar, egal wenn man vom Hehler selber oder von einem Dritten
Was für besonderheiten bez. Antragsdelikt gibt es bei Hehlerei?
Wenn Vortat ein Antragsdelikt war, dann muss zwingend Anzeige gemacht werden. Auch wenn Vortäter unbekannt ist, kann man verfolgt werden wegen Hehlerei.
Kann der Vortäter der Hehler sein?
Nein, niemand kann sein eigener Hehler sein!
Hehlerei
Tathandlung?
Veräussern, verheimlichen, veräussern helfen
Hehlerei subj. TB
EV reicht
Brandstiftung nach Art. 221
Tathandlung?
- Verursachung einer Feuerbrunst
Ab wann hat man Feuerbrunst?
Wenn es Ausmass annimmt, so dass es vom Verursacher selber nicht mehr gelöscht werden kann ohne fremde Hilfe, man muss also gewisse Erheblichkeit haben z.B. Alarmierung d. Feuerwehrs. Auch starke Rauchentwicklung gehört dazu!
Art. 221
Welche beiden Varianten gibt es?
Var. 1 Schädigung eines anderen
Var. 2 Herbeiführung einer Gemeingefahr (konkr. Gefährdungsdelikt)
Art. 221 Var. 1
Taterfolg?
Schädigung eines anderen --> Schädigung heisst Sachschaden (Personen bei Abs. 2)
eines anderen --> Täter ist nicht Alleineigentümer und Sache nicht herrenlos
Var. 1 kommt bei Einwilligung nicht in Betracht
Art. 221 Var. 2
Taterfolg?
Herbeiführung einer Gemeingefahr
Gemeingefahr: Zustand, die Verletzung von Rechtsgüter in einem nicht im Voraus bestimmten Umfanf wahrscheinlich macht. Wenn Feuer zu überschwappen droht gegen Leib, Leben und Sachen.
Wenn T eigene Sache anzündet und andere Sachen konkret in Gefahr bringt.
Art. 221 Ziff. 1 Var 1 und 2
subj. TB?
EV reicht, Wissen und Wollen dass man Feuerbrunst verursacht und fremde Sachen oder Gemeingefahr herbeiführt.
Art. 221 Abs. 2 Qualifikation.
Voraussetzungen?
Gemeingefahr muss auch bei Abs. 2 erfüllt sein. Also Verletzung mehrerer Rechtsgüter. Es müssen zufällige Personen gefährdet werden, die die Allgemeinheit repräsentiert.
Art. 221 Abs. 2
Tathandlung?
Feuerbrunst verursachen
Art. 221 Abs. 2
Taterfolg?
Leben und Leib in Gefahr bringen
müssen mehrere zufällige Personen gefährdet werden
hoher GEfährdungsgrad und Gefährdung muss Folge der Feuerbrunst sein
Art. 221 Abs. 2
subj. TB
direkter Vorsatz bei Gefährdung mehrerer Personen
Art. 221
Konkurrenz zu Sachbeschädigung?
Art. 221 Abs. 1 Var. 1 geht vor
Art. 221
Konkurrent zu Tötung und KV?
echte Konkurrenz
Art. 221
Konkurrenz zu Gefährdung des Lebens?
Art. 221 geht vor
Fahrlässige Verursachung einer Feuerbrunst Art. 222
Tathandlung?
Fahrlässig Feuerbrunst verursachen
Durch pflichtwidriges unvorsichtiges Verhalten
Spezialgesetzl. oder allgem. Sorgfaltsmassstab
Art. 222
Taterfolg?
Schädigung eines anderen oder Herbeiführung einer Gemeingefahr
Art. 222
Qualifikation?
Erfolg wie bei Art. 221. Abs. 2