PJ_Gesetzesartikel
Lehrgang PJ
Lehrgang PJ
Kartei Details
Karten | 34 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 14.05.2022 / 11.08.2023 |
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Art. 728b ordentlich- UB (Rechnungslegung, IKS, Durchführung/Ergebnisse) => VR- RSB (Ergebniss, Unabhänigkeit, Leit, Revisor und Fachliche Befähigung, Abnahmeempfehlung => GVArt. 729b eingeschränkt- RSB (eingeschränkte Natur, Ergebnis, Offenlegung Unabhänigkeit/Buchführung, leiter Revisor
Art. 728c ordentlich- Gesetzesverstösse, Statutenverstösse, Organisationsreglementverstösse-725 Abs 2 offensichltiche Überschuldung => Gang zum Richter (Subsidiär)Art 729c eingeschränkt-725 Abs 2 offensichltiche Überschuldung => Gang zum Richter (Subsidiär)
730GV wählt eine oder mehrere Natürliche oder Juristische Personen (einer in der Schweiz)
730bSämtliche notwendige Auskünfte von Kunde und Geheimhaltung wahrt
730cmind 10 Jahr
731- Anwesenheitspflicht bei Ordentlich an GV, Einstimmiger Beschluss an GV für Befreiung- Nichtigkeit von Beschlüssen wenn kein RSB vorhanden (Gewinnverewndung und Genehmigung JR)
732 ff
AG 736ffGmbH 821ff
755Organähndliche Haftung, Verursachten Schaden verantwortich
9571. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben2. juristische Personen. - Lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage müssen Buch führen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 2. diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen;
957a 1. die vollständige2. wahrheitsgetreue 3. Systematische Erfassung (zeitlich und Sachliche Abgrenzung) 4. der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge5 die Klarheit; 6. die Zweckmässigkeit7. die Nachprüfbarkeit
1.klar und verständlich 2. vollständig 3. verlässlich4. wesentlichkeit5. Vorsichtig6. Stetig7. Verrechnungsverbot
959Aktiven -Vergangenes Ereignis- wahrscheinlicher Mittelzufluss- Verfügungsgewalt- Verlässlich SchätzbarPassiven- Vergangene Ereigniss- Wahrscheinlicher Mittelabfluss- Verlässlich Schätzbar
960Grundsatz einzelbewertung-Ausnahme wesentlich, Gleichartigkeit und üblicherweise als Gruppe zusammengefasstVorsichtige Bewertung960a Erstbewertung höchsten AHK
961; Zusatzangaben Anhang ( 961a langfr., verz, Verbindlichkeiten; Revisionshornorar)GeldflusrechnungLagebericht (961c Anzahl FTE, Risikobeurteilung, Bestell-/Auftragslage, F&E Tätigkeit, Aussergewöhnliches, Zukunftsaussichten)
1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. - Es können zudem einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen: 1. Gesellschafter 20 Prozent des Grundkapitals vertreten; 2. 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder; 3. Gesellschafter oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegen.
Art 963-Kontrolliert 1 oder mehrer Rechnungslegungspflichtige UnternehmenKontrolle wenn:- direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen- direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen;- aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. 963a Befreit von KonzernrechnungGrössenKriterien nicht erreicht (20/40/250)Kontrolliert von einem Unternehmen mit Konzernrechnung (Schweiz oder gleichwertigem Ausland)963b Konzernrechnung nach anerkanntem Standard kotiert, Genossenschaften mit 2000 Genossenschaftler und Stiftungen ordentlich
Art 659- Frei verwendbares EK- Nennwert <= 10%bis 20% Veräusserung/Herabsetzung innert 2 Jahren Übertragbarkeitsbeschränkung- Beteiligungsprogramme 6Jahr- Erwerb TG Reserven für eigene Aktien Anhang 959C- Anzahl- Bewegungen: Erwerb & Veräusserung inkl Betrag
Art 670- Möglich ab OR 725, 1 (Hälftiger Kapitalverlust)- Höhe: Beseitigung Unterbilanz bis Max tatsächlicher Wert- Zugelassener Revisor inkl Bestätigung Gesetzliche Bestimmungen- Beteiligungen und Liegenschaften- Abschreibungsaufholung über P&L, Über AHK in Aufwertungsreserve
Art 671- 5% Gewinn (-20%), Grunddividende 5% AK-10% Superdividende, Tantieme (bis 50%, Holding 20%)
Art 697a-jeder AktionärArt 697b -10% Aktionäre oder 2 Mio Nennwert beantragen
Art 678- Aktionäre, Nahestehenden, VR - Rückerstattung verpflichtet- verjährungsfrist 5 Jahre ab Empfang der Leistung
OR 680EK- AK-PS+Stilli Res nach SteuernIC Darlehen Cross/Upstream Ausnahme Ford LL mit Zahlungsbedingungen, Darlehen die 3 Vergleich bestehen, Notional-Cash Pool mit Zugriffsrecht durch UN.
OR 699 AG, 805 GmbH
OR 704 (703 absolutes Mehrheit >50% Vertretenen Stimmen)2/3 vertretenenen Stimmen und >50% vertretenene Nennwert- bedingti und genehmigte Kapitalerhöhung- Liquidation- Gratisaktien (Reserven in AK)
716aUnübertragbar- Oberleitung- Ausgestaltung Rechnungswesen, Finanzkontrolle (IKS) (- Ernennung GL- Erstllung Geschäftsbericht JR
725 Abs 1, Hälfitger Kapitalverlust EK<50% EK und gesetzlichen Reserven725 Abs 2, Überschuldung EK < 0
Art 727 - Beteiliungsgesellschaften (Börse oder Anleihe an Börse) oder Beitrag 20% zu einer solchen,- 20,40,250- Verein 10,20,50- Konzernrechnungspflicht- 10% von Aktienkapital- Nachschusspflicht GmbH OR 818
OR 120, wenn:Gleichartig (beide in CHF)Gegenseitig (ohne Dritte)Fällig und erfüllbar (nicht verjährt)Vollwertig (unbelastet)
727a Abs.2Zustimmung sämtlicher AktionäreWeniger als 10 Vollzeitstellen
727a Abs 1 wenn Kriterien für Ordenltich nicht erfüllt
727b - Publikumsgesellschaften = staatliche beaufsichtigte Revisionsgesellschaften und Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetz- Ordentlich = zugelassener Revisionsexperte (RAG 4 eid. dip. WP, Experten mit 5 Jahr Fachpraxis, Studi mit 12 J Fachpraxis) und Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetz727c - Eingeschränkt = Zugelassener Revisor (RAG 5 unbescholltener Leumund, spez. Ausbildung und 1 Jahr Fachpraxis)
OR 728 OrdentlichUnabhänig, objektiv (Tatsache und anschein)1. Kein VR oder Entscheidfunktion2. Direkte/indirekte Beteiligung/ wesentliche Ford/Schuld3. Enge Beziehung leitender Prüfer (VR/GL)4. Mitwirken bei der Buchführung (Selbstüberprüfung)5 Wirtschaftliche Abhänigkeit (10%)6. Nicht Markkonforme Zusammenarbeit7. Wertvolle Geschänke besondere Vorteile (mehr als Mitarbeiterkond)OR 729 eingeschränktTito, Buchführung erlaubt (organisatorische und Personelle Trennung)
Art. 728a ordentlich1 JR/Konzernrechnung entspricht Gesetz, Statuten, Regelwerk2, Gewinnverwendung entspricht Gesetz und Statuten3. IKS ExistenzArt 729a eingeschränkt1 JR nicht Gesetz und Statuten2 Gewinnverwendung nicht Gesetz und Statuten