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Kartei Details
Karten | 181 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.03.2022 / 16.05.2023 |
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https://card2brain.ch/box/20220321_straf_und_massnahmenvollzug
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- Der Resozialisierungsgrundsatz muss nach heutigem Verständnis beinhalten:
Beratung durch staatliche Hilfen, Unterstützung der Motivation zur eigenen Lebenslagen-Verbesserung,
Unterstützung bei der Gestaltung von Übergängen zwischen Vollzug und Freiheit,
materielle Hilfen, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie Unterstützung in Krisensituationen und bei der Persönlichkeitsentwicklung. Dabei ist die Selbstbestimmung des Resozialisierungsinteresses der Gefangenen zu beachten, so dass Hilfeleistungen nur mit Angebotscharakter erfolgen können und nicht einer unverhältnismäßigen erzieherischen und damit patriarchalischen „Besserungsabsicht“ des Staates führen dürfen. (Nach Cornel 2018, S. 52).
wieso ist die Wirkungsforschung in Europa schwierig?
- Schwierig in Europa, weil es moralisch schwierig ist, jemandem etwas zu geben/erlauben und einem anderen nicht, wenn man davon ausgeht, dass es etwas wirkt
Unterscheidung Strafzweck im engeren Sinne und Vollzugsziel
Strafzweck i.e.S. (Zweck der Bestrafung): Schuldausgleich ("Vergeltung") (Art. 47 Abs. 1 Satz 1: Bemessung der Strafe nach dem Verschulden) (Sanktionsebene; Sentencing-Ebene)
Im Strafvollzug Resozialisierung
Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Sicherheitsgrundsatz
Während dem Vollzug der Freiheitsstrafe oder Massnahme. Nicht ob er danach Straffällig wird.
Was zeichnet den geschlossenen Vollzug baulich aus?
- beim geschlossenen Vollzug muss immer eine «Schleuse» geschlossen sein, bevor eine andere geöffnet werden kann
was ist die NKVF?
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Wie ist der Telefonverkehr ausgestaltet?
in gewissen Anstalten eigener Tel-Anschluss. Kann also so viel wie man will. Muss es selbst beuzahlen
Videotelefonie?
Gibt es teilweise
soll mehr kommen, billiger, ermöglicht Kontakt mit mehr als einer Person. Auch mit Leuten weit weg.
Problempunkte: Wie weit geht die "Erleichterung des Kontakts zu nahe stehenden Personen"
- Sind auch intime Beziehungen gemeint?
- Beziehungszimmer vorhanden z.B. in Hindelbank, Bostadel (Zug), Pöschwies (Regensdorf), La Stampa (Lugano)
- Sind intime Kontakte nur bei vorbestehender Beziehung (auch mehrere?) oder auch bei neu arrangierten Beziehungen bzw. käuflichen Beziehungen (Prostitution) zuzulassen?
- Intimität in Beziehung normal, sonst geht die Beziehung kaputt.
wann ist die verhältnismässigkeit zu prüfen?
- Verhältnismässigkeit ist bei jeder Anordnung, jeder Verlängerung und jeder Prüfung der Entlassung bzw. der Aufhebung etc. einzelfallbezogen zu prüfen!!
neu definition von pschische Störung Art. 59?
- «Persönlichkeitsmerkmale mit Krankheitswert» sind ausreichend für die Annahme eine «schweren psychischen Störung»; eine medizinische Diagnose gemäss ICD-10 ist nicht vorausgesetzt
- Persönlichkeitsmerkmale mit
- «Persönlichkeitsmerkmale mit Krankheitswert» können insbesondere dann angenommen werden, wenn verschiedene Akzentuierungen in der Persönlichkeit des Täters festgestellt werden können, denen eine «sehr hohe Bedeutung für das Tatverhalten» zukommen
- Je gefährlicher der Täter, desto weniger Anforderungen werden an Art. 59 gestellt sehr umstritten und Gefährlich (aus rechtsstaatlicher Sicht)
Probleme weite definition Art. 59?
· Grösserer Handlungsspielraum für die Gerichte, breiterer Anwendungsbereich von Art. 59 StGB
· Relativierung des Behandlungszwecks; grössere Gewichtung der begangenen Straftat und der Gefährlichkeit
· Annäherung der Behandlungsmassnahme gemäss Art. 59 StGB an die ordentliche Verwahrung gemäss Art. 64 StGB
· Relevanz vor allem für minder- und mittelschwere Straftaten, bei denen eine Verwahrung gemäss Art. 64 von Gesetzes wegen nicht zur Anwendung kommt
o Therapien können nicht mehr unbedingt an eine Krankheit im medizinischen Sinn anknüpfen («forensische Therapien») (Was soll behandelt werden?)
o keine Möglichkeit einer medizinischen Wirksamkeitsüberprüfung der Behandlung
Problem, dass 59er auf Gefährdung ausgerichtet ist es gibt keine Diagnose
- wie soll etwas behandelt werden, wo es keine Diagnose gibt
- wie soll etwas auf die Wirksamkeit kontrolliert werden, wenn man gar nicht weiss, was behandelt wird
kann ein Ersttäter, der noch nie in der 59ger massnahme war in die Verwahrung geschickt werden?
- darüber kann in der Regel erst entschieden werden, wenn mind. ein Behandlungsversuch mit adäquaten Mitteln unternommen worden und gescheitert ist (BGer Urteil 6B_487/2011 vom 30.01.12)
- es kann kein Ersttäter, der zuvor noch nie in 59er Massnahme war, direkt in Verwahrung schicken
formelle Anordnungsvoraussetzungen: Begutachtung für lebenslängliche Verwahrung?
- mindestens zwei Gutachten
- «erfahrene» Sachverständige
- «von einander unabhängige» Sachverständige
- Sachverständige haben Täter «weder behandelt noch in anderer Weise betreut»
- inhaltlich übereinstimmende Ergebnisse der beiden Gutachten
Bedingte Entlassung (Art. 86-89 StGB): Abgrenzung von Begnadigung und Amnestie
- Begnadigung (Art. 381-383 StGB)
- Ist eine politische entscheidung / ein Politischer Akt
- nichtrichterliche Behörde: Parlament oder Regierung
- Ziel: «Gerechtigkeit» aus gesellschaftlicher bzw. politischer Sicht
- Bspe.: schwere Erkrankung des Antragssteller; kranke Familienangehörige, deren Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann; …
- Amnestie (Art. 384 StGB)
- «Kollektivform der Begnadigung»
- Ganze Gruppen von Entlassenen
- kollektive Begnadigung bezüglich bestimmter Tatbestände, Sachverhalte oder Täter aus politischen Gründen
- nichtrichterliche Behörde: Parlament oder Regierung
- Ziel: Entwicklung gesellschaftlicher Wertvorstellungen (Homosexualität; Cannabiskonsum); hohe Belegung im Strafvollzug; Feiertage; Regierungswechsel
- Bspe.: Weihnachtsamnestie;Corona-Amnestie;
- Weihnachtsamnestie alle,die bis zum 7. Januar entlassen werden sollen, werden alle vor Weihnachten entlassen, damit sie mit ihren Familien feiern können
Bedingte Entlassung setzt gutes Verhalten in der Strafanstalt voraus. Eigenständiges Kriterium?
- umstritten: Wohlverhalten in der Anstalt als blosse Anpassungsleistung?
- Sollte nicht als eigene Rubrik gewertet werden
- Bspw. sollte einem eine Bedingte Entlassung nicht verweigert werden, nur weil er die Strafe ablehnt und nicht einsieht, wieso er sitzt
- Andererseits, macht es gerade bei Gefangenen mit Sucht/Suchtpotenzial Sinn und dieser Vermuteterweise gerade wieder in die Abhängigkeit fallen würde, diesen drin zu behalten
- eigenständige Voraussetzung oder Teil der Legalprognose
umformulierung von positive Legalprognose zu fehlende negative Legalprognose für Bewährung. Grund und Ziel erreicht?
- fehlende negative Legalprognose = es ist nicht anzunehmen, der Verurteilte werde weitere Straftaten begehen
- (negative Legalprognose: Annahme, der Verurteilte werde weitere Straftaten begehen)
- positive Legalprognose
- Annahme, der Verteilte werden sich rechtskonform verhalten
- Neuformulierung sollte bedingten Entlassung erleichtern bzw. noch verstärkt zum Regelfall machen
- jedoch kein oder kaum Einfluss auf die Praxis (!)
Prognoserelevante Faktoren
- (Verhalten in der Strafanstalt)
- (deliktisches und übriges) Vorleben
- Persönlichkeit (inkl. psychische Gesundheit)
- Verhalten bzw. Einstellung zur begangenen Straftat
- mutmassliche Lebensumstände nach einer Entlassung
- Arbeit
- Wohnung
- Beziehungsnetz
- Aufenthaltsstatus (Verbleib in der Schweiz)
- alle Faktoren unter Berücksichtigung der mutmasslichen Ausgestaltung der Probezeit mit eventuellen Weisungen und Bewährungshilfe
Bundesgerichtliche Rechtsprechung
- Gesamtwürdigung aller Faktoren
- Differenzialprognose: Gegenüberstellung der Legalprognosen im Falle einer bedingten Entlassung und im Falle der Vollverbüssung
Resozialisierungskonzept 1: Behandlung nach den Erkenntnissen der Wirkungsforschung
(„what works“).
Wirkungsmaßstab:Rückfall.
> Straftäterbehandlung ist sinnvoll.
> Kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme zeigen positive Effekte. Generell stärkere Wirkungen bei therapeutischen Settings (therapeutische Gemeinschaften, Sozialtherapie).
> Keine rückfallsenkende Wirkung von primär auf Abschreckung zielenden Programmen.
> Stärkere Effekte bei ambulanten Behandlungsmaßnahmen im Vergleich zu stationären Behandlungsmaßnahmen.
Resozialisierungskonzept 2: Behandlung nach den Ergebnissen der Lebenslauf- und Interviewforschung
Andereres Wort für interviewforschung
desistanceforschung = interviewforschung
Central eight»:
die kriminelle Vorbelastung,
prokriminelle Einstellungen,
prokriminelle Kontakte,
antisoziale/dissoziale Persönlichkeitszüge,
unzureichende Bindungen im Bereich Familie/Ehe,
unzureichende Bindungen im Bereich Schule/Arbeit,
Substanzmittelmissbrauch und
unzureichende Freizeitaktivitäten.
Kriminalität verändert sich in aller Regel im Lebensverlauf. Es kann immer wieder «turning points» geben, die sowohl das Ende, aber auch den Beginn einer krimi-nellen Karriere nach sich ziehen können.
Auf welche Bereiche bezieht sich das Verhältnismässigkeitsgebot von Art. 56 abs. 2 StGB?
> auf allen Stufen bzw. allen Bereichen zu beachten
- Anordnung (Wortlaut von Art. 56 Abs. 2 StGB)
- Dauer (inkl. Verlängerung)
- Vollzugsmodalitäten bzw. Vollzugsausgestaltung
- Behandlung (Art der Therapie, Therapieintervall, ...)