ZPO

ZPO KKarten

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Flashcards 182
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 04.12.2021 / 07.12.2021
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Wie steht es um replik und Dublik beim summarischen verfahren?

Replik und Duplik sind für das summarische Verfahren nicht explizit vorgesehen. Gemäss EMRK Art. 6 besteht aber ein Anspruch auf Replik.

Unterscheidung Hauptbeweis/Gegenbeweis

Mit dem Hauptbeweis wird eine Tatsache bewiesen

Mit dem Gegenbeweis wird von der Gegenpartei versucht diesen Hauptbeweis zu erschüttern

unterscheidung unmittelbarer und mittelbarer Beweis?

Unmittelbarer Beweis beweisst die zu beweisende Tatsache selbst

Mittelbarer Beweis eine andere Tatsache von der normalerweise auf die zu beweisende Tatsache geschlossen werden kann

Was weisst du zur vorsoglichen Beweisführung?

Die vorsorgliche Beweisführung nach Art. 158 ZPO bezweckt in erster Linie die Sicherung gefährdeter Beweise im Hinblick auf einen Prozess in der Hauptsache.

Sie muss dafür lediglich die Gefährdung des Beweismittels glaubhaft machen.

Unterscheid sachentscheid/Prozessentscheid

Prozessendentscheid Konsequenz fehlender Zulässigkeit (Prozesvoraussetzungen)

Sachendentscheid Ergebnis der Sachbeurteilung

Unterscheidung Zwischenentscheid/Endentscheid

Zwischenentscheid entscheiden eine Prozessuale oder materielle Frage vor. (kommt nur selten vor) (Etwa örtliche Zuständigkeit, um unnötige Arbeit zu verhindern)

Endentscheid beendet den Prozess vor dieser Instanz

Unterscheidung Vollentscheid und Teilentscheid

Beides sind Endentscheide

Bei Vollentscheid wird sämltiche Streitigkeit beendet

Beim Teilentscheid nur ein Teil der Streitigkeit, etwa bei einer objektiven Klagenhäufung oder Streitgenossenschaft

Wie kann ein Entscheid eröffnet werden?

Zustellung des schriftlich begründeten Entscheids (Art. 239 Abs. 1 ZPO)

Zustellung des Dispositivs (Art. 239 Abs. 1 lit. b ZPO)

Eröffnung und mündliche Begründung an der HV (Art. 239 Abs. 1 lit. a ZPO)

Wieso ist das Verlangen einer Begründung wichtig, wenn der Entscheid unbegründet zugestellt wird?

Ohne Begründungsanfrage kann der Entscheid nicht angfochten werden

Wie kann das Verfahren ohne Entscheid beendet werden?

... durch (gerichtlichen) Vergleich

... durch Klageanerkennung

 ... durch Klagerückzug

... zufolge Gegenstandslosigkeit (Art. 242 ZPO) (Ist eig. ein Prozessentscheid, die anderen sind Urteilssurogate)

Was gehört zur Identität der Klage/Gesuchs?

Subjektives Kriterium Beteiligte Parteien (Die Parteirollen sind dabei irrelevant!!!)

Objektives Kriterium Streitgegenstand 

Was beinhaltet der Streitgegenstand?

Rechtsbegehren und der diesem zu grunde liegende Lebenssachverhalt

Folgen von Rechtshängigkeit und deren Dauer?

1. Keine zweite Klage zwischen den gleichen Parteien über den gleichen Streitgegenstand

2. Fixationswirkung

3. Wahrung von Klage- fristen

Von Einreichung bei Schlichtungsbehörde oder Gericht bis zur formellen Rechtskraft

Was besagt die Fortführungslast?

Kein Klagerückzug ohne Rechtskraftwirkung wenn

-Klage bereits an Gegen- partei zugestellt und

-Gegenpartei nicht zustimmt

Unterscheidung formelle und materielle Rechtskraft?

Formelle Rechtskraft

(Relative) Unanfechtbarkeit des Entscheids

Materielle Rechtskraft

Massgeblichkeit des Entscheids in späteren Verfahren

Hierfür braucht es formelle Rechtskraft

Nur das Dispositiv erwächst in materielle Rechtskraft

Arten von Vorsorglichen Massnahmen?

- Positive und negative leistungsmassnahmen

- Regelungsmassnahmen 276 ZPO

- Sicherungsmassnahmen

Voraussetzungen für vorsorlgiche Massnahmen?

  • Verfügungsanspruch(Art.261Abs.1lit.aZPO)

  • Verfügungsgrund(Art.261Abs.1lit.aZPO)

    • -  (ungerechtfertigte) Verletzungshandlung

    • -  Drohender, nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil (sog. Nachteilsprognose)

  • ZeitlicheDringlichkeit(Art.261Abs.1lit.aZPO)

  • KeineSicherheitdesMassnahmegegners (Art. 261 Abs. 2 ZPO)

  • ev.SicherheitsleistungdesGesuchstellers (Art. 264 Abs. 1 ZPO)

  • Verhältnismässigkeit

Vorsorlgiche Massnahmen gegen periodisch erscheinende Medien

• Verfügungsanspruch

• Verfügungsgrund

  • -  (offensichtlich ungerechtfertigte) Verletzungshandlung

  • -  Drohender, nicht leicht wieder gutzumachender, besonders schwerer Nachteil

    • ZeitlicheDringlichkeit
    • KeineSicherheitdesMassnahmegegners • ev.SicherheitsleistungdesGesuchstellers • Verhältnismässigkeit

Unterscheidung Parteierklärung/Klageanerkennung?

Die Klageanerkennung spielt nur im Bereich der Dispositionsmaxime eine Rolle. 

Die Klageanerkennung ist eine einseitige Prozesshandlung der beklagten Partei, mit der sie von Gericht erklärt, die Klage vollumfänglich oder teilweise anzuerkennen. 

Abzugrenzen von der Klageanderkennung ist die Parteierklärung. Mit der Parteierklärung erkennt die Partei lediglich einzelne von der Gegenpartei behauptete Tatsachen an, die dann nicht mehr bewiesen werden müssen. 

Kann ein Klagerückzug ohne "Prozessniederlage" erfolgen?

Die Klage kann auch als zurzeit unzulässig ohne Abstandwirkung zurückgezogen werden, wenn der eingeklagte Anspruch noch nicht fällig ist, um zu verhindern, dass das angerufene Gericht die Klage abweist. Wird aber im zweiten Prozess festgestellt, dass die eingeklagte Forderung schon im ersten Prozess fällig gewesen wäre, handelt es sich um eine abgeurteilte Sache und auf die zweite Klage wird deshalb nicht eingetreten. 

Wann liegt gegenstandslosigkeit vor?

Ein rechtshängiger Prozess wird gegenstandslos, wenn im Laufe des Verfahrens entweder die Streitigkeit zwischen den Parteien oder aber das Rechtsschutzinteresse entfällt. 

Der Streitgegenstand entfällt etwa, wenn das im Streit liegende Objekt untergeht. 

Das Rechtsschutzinteresse kann etwa auf Grund einer Einigung entfallen. 

Was ist die negative Wirkung der Materiellen Rechtskraft?

Der materiellen Rechtskraft kommt einerseits eine negative Wirkung zu, indem sie eine identsiche Klage in Bezug auf die idetnischen Parteien ausschliesst.

Arten von vorsorglichen Massnahmen?

Regelungsmassnahmen haben Dauerrechtsverhältnisse zum Gegenstand, die vom hängigen Prozess mittelbar berührt werden. 

Sicherungsmassnahmen dienen der Sicherung der Vollstreckung eines streitigen Anspruchs. 

Leistungsmassnahmen dienen der vorläufigen Vollstreckung des behaupteten Anspruchs.

Können nru die Parteien von vorsorglichen Massnahmen betroffen seind?

nein auch dritte wie etwa Banken

Wichtige Überlegungen bei der Auswahl der Vorsorglichen Massnahme?

Dispositionsmaxime, Antragende Partei muss gewünschte Massnahme betitteln

Verhältnismässigkeitsgrundsatz, gericht muss grundsätzlcih diese Massnahme ansetzten, ausser Verhältnismässigkeitsgrundsatz steht dem entgegen. Immer mildest mögliche Massnahme, die das Ziel erreicht

Rechtskraft vorsorglicher Massnahmen?

Vorsorglichen Massnahmen kommt nur beschränkt materielle Rechtskraft zu, da sie geändert, oder aufgehoben werden können. Formell Rechtskräftig sind vorsorlgihce Massnahmenentscheide jedoch ohne Weiteres.

Anfechtbarkeit von vorsroglichen Massnahmen?

Gegen den erstinstanzlichen Entscheid über das Massnahmengesuch ist gemäss Art. 308 Abs. 1 lit. b ZPO die Berufung zulässig, unabhängig vom Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens. Wird der für die Berufung erforderliche Streitwert von CHF 10 000 nicht erreicht, so ist Beschwerde nach Art. 319 lit. a ZPO zu führen. 

Die superprovisorische Verfügung ist nicht anfechtbar. Erst wenn die superprovisorische Massnahme nach Anhörung der Gegenpartei in einem verfahrensabschliessenden Entscheid bestätigt oder wenn das Massnahmegesuch abgeleht wird, liegt ein anfechtbarer Entscheid vor.

Was ist eine Schutzschrift?

wer befürchtet, in absehbarer Zeit zum Ziel eines superprovisorischen Massnahmegesuch zu werden, kann seinen Standpunkt in einervorsorglichen Eingabe, der sog. Schutzschrift, ausführen und diese beim Gericht hinterlegen.

Wann ist ein Rechtsmittelverzicht zulässig?

Nach Eröffnung des Entscheids: Zulässig

Vor Eröffnung des Entscheids

Grundsatz: Zulässig 

Ausnahme: Ao Rechtsmittel, insbes.

• Rüge der Verletzung verfassungs- mässiger Rechte

• Offizialmaxime
• Revisionsgründe

 

Rechtsmittel der ZPO

Berufung

Beschwerde

Revision

Erläuterung / Berichtigung

Vier Revisionsgründe?

  • Nachträgliche Entdeckung erheblicher Tatsachen oder entscheidender Beweismittel

  • Strafrechtlich relevante Einwirkung auf das Verfahren

  • Unwirksamkeit von Klageanerkennung, Klagerückzug oder gerichtlichem Vergleich (hauptsächlich wegen Willensmangels)

  • Entscheid der EMRK-Instanzen

Für alle kantonalen Rechtsmittel gültige Regeln

• Kostenvorschuss auch im Rechtsmittelverfahren (Art. 98 ZPO)

• Erneuerte Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege im Rechtsmittelverfahren (Art. 119 Abs. 5 ZPO)

Gleiche Regeln über den Fristenstillstand wie im erstinstanzlichen Verfahren (Art. 145 Abs. 2 ZPO)

Stets schriftliche Begründung des Entscheids (Art. 318 Abs. 2, 327 Abs. 5 und 333 Abs. 3 ZPO)

Rechtsmittel an das Bundesgericht

Beschwerde in Zivilsachen

Subsidiäre Verfassungsbeschwerde

Revision

Erläuterung / Berichtigung

Sieben Revisionsgründe vor dem Bundesgericht

  • Vorschriften über Besetzung oder Ausstand sind verletzt

  • Dispositionsmaxime ist verletzt

  • Einzelne Anträge sind unbeurteilt geblieben

  • Aktenkundige,erheblicheTatsachensind versehentlich unberücksichtigt geblieben

  • Entscheid der EMRK-Instanzen

  • Strafrechtlich relevante Einwirkung auf das Verfahren

  • Nachträgliche Entdeckung erheblicher Tatsachen oder entscheidender Beweismittel

Prozesskosten unterteilen sich in

Gerichtskosten (von Amtes wegen)

und Parteientschädigung (nur auf Antrag)

Unterteilung unentgeltliche Rechtspflege

Unentgeltliche Prozessführung (UP)

- Befreiung von Vorschusspflicht
- Befreiung von Sicherheitsleistung

- Befreiung von Gerichtskosten

Nicht aber:

- Befreiung von PE bei Prozessverlus

Unentgeltlicher Rechtsbeistand (URB)

- Befreiung von der Entschädigung des/ eigenen Anwalts/der eigenen Anwältin

Nicht aber:

- Befreiung von PE bei Prozessverlust

Vollstreckungstitel

  • EntscheideSchweizerischerGerichte(mit Vollstreckbarkeitsbescheinigung)

  • Entscheidsurrogate(ZPO241Abs.2)

  • Schiedsentscheide(ZPO387)

  • VorsorglicheMassnahmen(ZPO267)

  • AusländischeEntscheidenachMassgabevon Staatsverträgen (insbes. LugÜ) bzw. des IPRG

Welche Entscheide müssen vollstreckt werden?

Nur Leistungsentscheide

Wann tritt vollstreckbarkeit ein?

Normalerweise mit der formellen Rechtskraft. 

Ausnahmen von ARt. 336 beachten

Einwendungen gegen die Vollstreckung

FormelleEinwendung

– Bestreiten der Vollstreckbarkeit

• MaterielleEinwendungen
(beschränkt auf bestimmte echte Noven, insbes.):

– Tilgung
– Stundung
– Verjährung (bedenke OR 137 f.!)

• BeiVerurteilungzueinerbedingtenLeistungoder zu Leistung Zug-um-Zug (ZPO 342)

– Fehlender Bedingungseintritt
– Fehlende Gegenleistung/kein gehöriges Angebot