ZPO

ZPO KKarten

ZPO KKarten


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Flashcards 182
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 04.12.2021 / 07.12.2021
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Was ist das Eventualbegehren?

Rechtsbegehren, gestellt für den Fall, dass das Hauptbegehren nicht durchdringt (Folge des Eventualgrundsatzes)

Welche Klagetypen gibt es?

Leistungsklage (Art. 84 ZPO)

Gestaltungsklage (Art. 87 ZPO)

Feststellungsklage (Art. 88 ZPO)

Positive/negative Leistungsklage?

positives Tun oder unterlassen

Arten der Gestaltungsklage

 

Rechtsbegründende

z.B. ZGB 261, ZGB 665 Abs. 1

Rechtsändernde

z. B. ZGB 522, OR 272b Abs. 1

Rechtsaufhebende

z.B. ZGB 114 f., OR 706 f.

Was passiert, wenn die Feststellungsklage nicht gesetzlich festgehatlen ist?

Subsidiär ggü. Leistungsklage: Prüfe sog. Feststellungsinteresse!

Wann liegt ein Feststellungsinteresse vor?

Unzumutbare Unsicherheit und Unmöglichkeit, diese anders als durch Feststellungsklage zu beseitigen.

Klageänderung?

227 und 230

Prozessvoraussetzungen?

Art. 59 und 

  • VollmachtdesVertreters/derVertreterin

  • EinhaltungbestimmterFristen

Welche Rechtsschutzinteressen sind bei den jeweiligen Klagearten notwendig?

Positive Leistungsklage = nichts

Unterlassungsklage = Wahrschein- lichkeit der Verletzung

Gestaltungsklage = Notwendigkeit, ein Gericht anzurufen, um Rechtsänderung zu bewirken

Feststellungsklage = Subsidiär gegenüber Leistungs- und Gestaltungsklage, besondere Voraus- setzungen

Wirkungen der Rechtshängigkeit?

Art.  64, 

der Streitgegenstand kann zwischen den gleichen Parteien nicht anderweitig rechtshängig gemacht werden;

b.

die örtliche Zuständigkeit bleibt erhalten.

Was geschieht bei Einreichung einer Klage bei einem unzuständigen Gericht?

Art. 63 spezialregelung 1 monat

Klagenhäufungsarten?

Subjektive Klagenhäufung

(Streitgenossenschaft) Mehrere Personen auf Kläger- oder Beklagtenseite oder auf beiden Seiten.(ZPO 70 ff.)

Objektive Klagenhäufung

Durch eine Klage werden mehrere selbständige Ansprüche geltend gemacht.(ZPO 90)

Unterscheidung aktive/passive und notwendige/einfache Streitgenossenschaft

Aktive: mehrere Personen klagen zusammen

Passive: mehrere Personen werden zusammen beklagt

NotwendigMüssen zusammen klagen (ZPO 70)

EinfachKönnen zusammen klagen (ZPO 71)

Voraussetzungen Nebenintervention?

  • Materiell

    • –  Rechtshängigkeit der Streitigkeit (ZPO 74)

    • –  Rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei (ZPO 74)

  • Formell

– Interventionsgesuch (ZPO 74 f.)

Wann kommt es zu einer Streitgenössischen Nebenintervention?

  • Wirkt sich der...

    – Ausgang des Prozesses...
    – unmittelbar (d.h. durch Rechtskraft, Gestaltungswirkung, Vollstreckbarkeit)...

    – auf die materielle Rechtsposition des Intervenienten aus, so ist dieser – entgegen Art. 76 Abs. 2 ZPO – ins

  • seinen Prozesshandlungen von der unterstützten Hauptpartei unabhängig

Was ist die Streitverkündung?

Ein Hilferuf einer Prozesspartei an einen Dritten

• Zweck:

  • –  Unterstützung im aktuellen Prozess

  • –  Vorbereitung des Folgeprozesses

    • Wirkung:

  • –  Befugnis zur Intervention

  • –  Interventionswirkung (ZPO 80 i.V.m. ZPO 77)

Optionen der streitberufenen Partei

• KeineReaktion

• Unterstützung aus dem Hintergrund

• Nebenintervention: (Kostenpflichtig)

• Prozessübernahme (Kostenpflichtig und nur mit Zustimmung Streitverkünder)
(in Prozessstandschaft)

Streitverkündungsklage - Voraussetzungen

  • Konnexität

  • Gleiches (ordentliches) Verfahren

  • Rechtzeitigkeit (Klageantwort / Replik)

  • Keine Streitverkündungsklage des Streitverkündungsbeklagten (ZPO 81 Abs. 2)

Wieso sind Geldbeträge grundsätzlich im Voraus zu bezifern?

Grundsatz der Bestimmtheit des Rechtsbegehrens

Bei welchen Ausnahmefällen ist ein bedingtes Rechtsbegehren zulässig?

Streitverkündung 81 ZPO

und Zug um Zug geschäft Art. 342 ZPO

Wann besteht bei einer Leistungsklage ein Rechtsschutzinteresse?

- Wenn die Pflicht Fällig ist

- Vor Fälligkeit, wenn Fälligkeitszeitpunkt feststeht, und Beklagte die Leistungspflicht vor Fälligkeit stark bestreitet

- Bei negativer Leistungsklage, wenn künftige Verletzung ernstlich zu befürchten ist. 

Wann ist das Rechtsschutzinteresse bei der Gestaltungsklage gegeben?

wenn die klagende Partei die Rechtsänderung nicht anders herbeiführen kann als durch gerichtliches Urteil.

Wann besteht ein Rechtsschutzinteresse an einer negativen Feststellungsklage?

Das Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 

- Für die klagende Partei besteht eine erhebliche Ungewissheit über Bestand und Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen den Partien. Eine Meinungsverschiedenheit reicht aus.

- Das Fortdauern dieser Ungewissheit ist für die klagende Partei unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der klagenden Partei eingeschränkt ist.

- Der klagenden Partei ist es unmöglich oder unzumutbar, die Ungewissheit mit einer Leistungs- oder Gestaltungsklage zu beseitigen. Feststellungsklage ist subsidiär.

- Die Ungewissheit kann durch einen Feststellungsentscheid beseitigt werden

Was ist Gegenstand der Feststellungsklage?

Gegenstand der Feststellung sind subjektive Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältniss, nicht blosse Tatsachen.

Unterscheidung echte und unechte Teilklage?

Eine echte Teilklage liegt vor, wenn von einem einheitlichen Gesamtanspruch nur ein summenmässig limitierter Teil geltend gemacht wird. Ein Stück vom Kuchen. (Teil eines Monatsmietzinses)

Bei einer unechten Teilklage bestehen mehrere individualisierte, selbständige Teilansprüche, die zusammen ein Ganzes bilden. Mieter schuldet insgesamt Mietzins in höhe von 4200 aus drei Monaten. Klage auf Mietzins von einem Monat.

Voraussetzungen, dass ein Verein eine Verbandsklage erheben kann:

- Verband muss national oder regional tätig sein (Ausschluss Ad-hoc-Verbände, die im Hinblick auf eine bestimmte Auseinandersetzung gegründet worden sind. )

- Verband muss das Interesse aller Mitglieder wahren

- schliesslich muss in den Statuten des Verbands die Interessenwahrung bestimmter Personengruppen ausdrücklich genannt werden

Die besonderen Voraussetzungen der Widerklage

Neben den normalen Voraussetzungen einer Klage aus Art. 59: 

- Eine Hauptklage muss rechtshängig sein

- Die Widerklage muss spätestens mit der Klageantwort erhoben werden.

- Die Widerklage muss von der beklagten Partei gegen die klagende Partei erhoben werden

- Der widerklageweise geltend gemachte Anspruch muss in derselben Verfahrensart zu beurteilen sein, wie derjenige der Hauptklage. (Problem, wenn Hauptklage im vereinfachten Verfahren und Widerklage erfordert ordentliches Verfahren, der Kläger soll nicht gegen seinen Willen in ein aufwändigeres Verfahren gezwungen werden)

- Örtliche Zuständigkeit geht nur nach Art. 14, wenn ein Sachzusammenhang besteht

- Schliesslich hält Art. 224 Abs. 3 Satz 2 ZPO im Sinne einer negativen Voraussetzung fest, dass eine Widerklage auf eine Widerklage unzulässig ist.

Prozessvoraussetzungen im Bezug auf die Parteien

- Parteifähigkeit

- Prozessfähigkeit

- Postulationsfähigkeit

- Prozessführungsbefugnis

Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das angerufene Gericht

- örtliche Zuständigkeit

- sachliche Zuständigkeit

- funktionelle Zuständigkeit

Prozessvoraussetzungen in Bezug auf den Streitgegenstand

- Rechtsschutzinteresse (Art. 59 Abs. 2 lit a ZPO)

- fehlende Rechtshängigkeit des Streitgegenstands in einem anderen Prozess (Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO)

- fehlende materielle Rechtskraft (Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO)

- fehlende Schiedsvereinbarung oder Schiedshängigkeit (Art. 61 ZPO)

Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das einschlägige Verfahren

- formell gültige Klage (Art. 130 ZPO)

- Schlichtungs- oder Sühneverfahren, soweit gesetzlich vorgeschrieben

- Vorschuss- oder Sicherheitsleistung für die Prozesskosten

- gültige Klageänderung

- Voraussetzungen der kantonalen Rechtsmittel

- Voraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht und der subsidiären Verfassungsbeschwerde, insbesondere das Rechtsschutzinteresse als Beschwer.

Voraussetzungen für freiwillige Streitgenossenschaft?

- Gemäss Art. 71 Abs. 1 ZPO müssen die zu beurteilenden Rechte und Pflichten, auf gleichartigen Tatsachen und Rechtsgründen beruhen.

- Zudem muss nach Art. 71 Abs. 2 ZPO e contratrio für die einzelnen Klagen die gleiche Verfahrensart anwendbar sein.

- Weiter wird analog Art. 90 lit. a ZPO verlangt dass für die einzelnen Klagen dieselbe sachliche Zuständigkeit gilt.

Voraussetzungen für eine Streitverkündungsklage?

- die gleiche sachliche Zuständigkeit der Haupt- und Streitverkündungsklage. 

- sonst muss sie die allgemeinen Prozessvoraussetzungen erfüllen

- insbesondere Rechtsschutzinteresse nachweisen, indem ein Sachzusammenhang zur Hauptklage geltend gemacht wird. Ein Sachzusammenhang besteht, wenn die Streitverükndungsklage vom Bestand des Hauptklageanspruchs abhängig ist, was bei Folgeansprüchen regelmässig gegeben ist.

Die Steritverkündungsklage ist zu beziffern. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt werden eine unbezifferte Forderungsklage nach Art. 85 ZPO noch eine Spielart der Stufenklage vor, weil die Bezifferung nicht nach Abschluss eines Beweisverfahrens oder nach Auskunftserteilung durch die beklagte Partei möglich sei, wie es Art. 85 Abs. 2 ZPO voraussetzt, sondern erst bei Erledigung des Hauptprozesses. Ein Anhaltspunkt ist die Klagesumme der Hauptklage, die den Maximalbetrag für die Streitverkündigungsklage darstelle.

Unterscheidung echte/unechte Noven?

Echte Noven
Tatsachen und Beweismittel, die neu (d.h. erst nach Schriftenwechsel/Instruktionsverhandlung) entstanden sind.

Unechte Noven

Tatsachen und Beweismittel, die bereits vor Schriftenwechsel/Instruktionsverhandlung bestanden, doch nicht vorgebracht wurden.

gesetzliche vs. gerichtliche Fristen?

Gesetzliche Fristen

Dauer wird vom Gesetz genau angegeben

Bsp. Rechtsmittelfrist (ZPO 311 Abs. 1)

Grds. unerstreckbar (ZPO 144 Abs. 1)

Gerichtliche Fristen

Dauer wird vom Gericht bestimmt

Bsp. Frist zur Stellung- nahme (ZPO 341 Abs. 2)

Grds. erstreckbar (ZPO 144 Abs. 2)

unterscheidung formell vs. materiell rechtswidrige Beweismittel?

Formell rechtswidrige Beweismittel...
sind durch das Prozessrecht ausgeschlossene Beweis- mittel und deshalb nicht ver- wendbar (Ausnahme u.U. Freibeweis)

Materiell rechtswidrige Beweismittel...
sind grds. zulässige, doch un- rechtmässig erlangte Beweis- mittel: Interessenabwägung(Art. 152 Abs. 2 ZPO)

Grundsätze der Beweislastverteilung?

• RechtserzeugendeTatsachenhatzubeweisen, wer ein Recht oder Rechtsverhältnis geltend macht

• RechtsaufhebendeTatsachenhatzubeweisen, wer sie vorbringt

• RechtsvernichtendeTatsachenhatzubeweisen, wer sie anruft

Was sind Entschuldbare unechte Noven?

Entschuldbare unechte Noven, welche trotz Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht früher vorgebracht werden konnten, werden wie echte Noven behandelt.

Bis wann können unechete noven vorgebracht werden?

Ohne zweiten Schriftenwechsel oder Instruktionsverhandlung können unechte Noven bis zum Abschluss der ersten Parteivorträge unbeschränkt vorgebracht werden. Falls ein zweiter Schriftwechsel statt gefunden hat, liegt die zeitliche Limite für unechte Noven am Ende des zweiten Schriftenwechsels bzw. der letzten Instruktionsverhandlung.

Wie wirkt sich die verstärkte Fragephlicht auf die Zulässigkeit von Noven aus?

sämtliche Noven sind in der Hauptversammlung unbeschränkt zulässig. In Verfahren mit der Untersuchungsmaxime nach Art. 247 Abs. 2 ZPO sogar bis zur Urteilsberatung.