ZPO

ZPO KKarten

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Cartes-fiches 182
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 04.12.2021 / 07.12.2021
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Prozessrisiken?

Rechtliches Risiko

Wie wird das Gericht eine bestimmte Rechtsfrage beantworten? Wie wird es sein Ermessen betätigen?

Beweisrisiko

Kann ich die relevanten Tatsachen behaupten und beweisen?

Ressourcenrisiko

Habe ich genug Zeit? Habe ich genug Geld? Ertrage ich die Belastung?

Geltungsbereich ZPO?

Art. 1

Verbleibender Geltungsbereich des kantonalen Rechts?

• Gerichtsorganisation
• SachlicheZuständigkeit
• Prozesskosten(vgl.aberArt.95ff.ZPO!)

• Weiteres(Details)

Ausstandsgründe?

Und was gilt als andere Gründe?

Art. 47

  • – Freundschaft/Feindschaft
    – In gleicher Stellung mit der gleichen Sache befasst

    (vgl. aber ZPO 47 Abs. 2; „für sich allein“) – Interessenkollision wegen Nebenamt

Arten der Zuständigkeit?

Örtliche Wo

Sachliche, wer (Arbeits- oder Bezirksgericht)

Funktionelle, wer/wie (Welche Stufe? Bezirksgericht oder Obergericht)

Unterscheidung allgemeine und besondere Gerichtsstände ?

Handelt es sich um den (Auffang) Gerichts- stand von Art. 10 oder um einen Gerichtsstand nach ZPO 20 ff.?

Welche Wege gibt es gewillkürt die Zuständigkeit festzulegen?

durch Abschluss einer Gerichtsstands- vereinbarung

durch Einlassung

Anforderungen an eine Gerichtsstandsvereinbarung?

keine zwingende Zuständigkeit aus dem Gesetz

Besteht ein (teil-)zwingender Gerichtsstand? (ZPO 35 beachten)

Formen von Art. 17 eingehalten?

Wann wirkt eine Einlassung?

Äusserung zur Sache (ohne Unzulässigkeitseinrede)

Kein zwingender Gerichtsstand besteht

3 Sondergerichte?

- Arbeitsgericht (z.B.)
- Mietgericht (z.B.)
- Handelsgericht (z.B.)

Fehlende Partei- bzw. Prozessfähigkeit vs Fehlende Sachlegitimation

Fehlende Partei- bzw. Prozessfähigkeit (Nichteintretensentscheid)

Fehlende Sachlegitimation (Sachentscheid)

Prozessstandsschaft bedeutet?

Bsp. Willensvollstrecker im Erbverfahren

  • –  Prozessführung anstelle des Berechtigten oder Verpflichteten, aber im eigenen Namen (Bsp: ZGB 304);

  • –  dass ausnahmsweise eine nicht sachlegitimierte Person Partei sein kann, ohne dass die Klage deshalb scheitert;

  • –  dass die Rechtskraft des Entscheids eine Person erfasst, die weder selbst am Prozess beteiligt noch vertreten war

• findet ihre Grundlage

  • –  nur im Sachrecht (materiellen Recht)

Wann sind Parteiwechsel zulässig?

ohne Veräusserung des Streitobjekts (nur mit Einwilligung der Gegenpartei)

infolge Rechts- nachfolge (Universal- sukzession) (Ohne Weiteres, ZGB 560)

infolge Veräusserung des Streitobjekts (Ohne Zustimmung Gegenpartei möglich)

Prozessgrundsätze und allgemeine Verfahrensgrundsätze

• Dispositions-undOffizialgrundsatz

Wer entscheidet, ob, wann, worüber und wie lange ein Prozess stattfindet?
• Verhandlungs-undUntersuchungsgrundsatz

Wer erstellt die Entscheidungsgrundlage (Tatsachen und Beweismittel)?

• Eventualgrundsatz

Bis zu welchem Zeitpunkt können neue Rechtsbegehren, Tatsachenbehauptungen und

Beweismittel eingebracht werden ?

• RechtlichesGehör
• Treu und Glauben
• Öffentlichkeitsprinzip
• Mündlichkeit/Schriftlichkeit
• Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit

Offizialgrundsatz bedeutet?

• EingeschränkteBindunganRechtsbegehren (nicht nur weniger, sondern auch mehr oder anderes als im Rechtsbegehren verlangt)

• BeendigungdesProzessesdurchParteiennur eingeschränkt möglich (Klageanerkennung und Vergleich limitiert, Klagerückzug möglich)

Bedeutung iura novit curia?

  • ZPO 57 / BGG 106 : „Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an“

Wie wird der Verhandlungsgrundsatz eingeschränkt?

Durch die gerichtlche Fragepflicht

Welche Wahrheit wird vom Untersuchungsgrundsatz und vom Verhandlungsgrundsatz ermittelt?

Verhandlungsgrundsatz = formelle Wahrheit

Untersuchungsgrundsatz = materielle Wahrheit

Zweck des Eventualgrundsatz

Zweck1:Abwehr von Prozessverschleppung

Zweck 2: Strukturierung des Prozesses

Zweck des rechtlichen Gehörs

1. Sicherung der Mitwirkung im Prozess Ziel: Rechtsfrieden, Waffengleichheit

2. Sachverhaltsermittlung Ziel: Wahrheitsfindung

Verletzung des rechtlichen Gehörs: Rechtsfolge?

Regel

Aufhebung des Entscheids auf Antrag, wobei nur relevant ist, ob eine Gehörsverweigerung vorliegt, nicht aber, ob die Gehörs- gewährung das Ergebnis beeinflusst hätte:

sog. „formelle Natur“ des rechtlichen Gehörs

Ausnahme

Keine Aufhebung des Entscheids trotz Gehörs- verletzung, wenn im Rechtsmittelverfahren die Gehörsgewährung nachgeholt werden kann:

Wie wird die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht vorgenommen?

Methodenpluralismus.

Ausgangspunkt Subjektstheorie (Unterordnungsverhältnis?)

Ergebnis unbefriedigend?

Funktionstheorie (Erfüllen die betreffenden Rechtssätze vorwiegend private oder öffentliche Aufgaben)

Interessentheorie (Verfolgt die Rechtsgrundlage private oder öffentliche Interessen?)

Hängt entscheidung in Zivilprozess von einer dem öffentlichen Recht unterstehenden Vorfrage ab, kann und muss das Zivilgericht auch diese entscheiden

Was sind streitige Gerichtsbarkeit und freiwillige Gerichtsbarkeit?

1. Streitige Gerichtsbarkeit

Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Personen in ihrer Eigenschaft als Trägerinnen privater Rechte. 

2. Freiwillige Gerichtsbarkeit

Verfahren, in denen eine Person als Gesuchstellerin auftritt, ohne dass eine andere Person daran beteiligt wäre, die sich dem Gesuch widersetzt. 

Was passiert mit jenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsbehörden überlassen sind?

Sie fallen nicht unter die ZPO ausser dagegen ist eine gerichtliche Beurteilung vorgesehen, so richtet sich das Verfahren nach der ZPO.

Wieso ist die Oberaufsicht der Parlamente unproblematisch?

da sie sich lediglich auf Amtspflichtverletzungen (schlafender Richter) beschränkt. Dagegen steht dem Parlament keine Überprüfungs- oder Weisungskompetenz hinsichtlich der Rechtsprechung im Einzelfall zu.

Können Richter auch noch ein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden?

 

Nein, siehe Unvereinbarkeitsbestimmungen

Sind auch Gerichtsschreiber oder Gutachter von der Ausstandspflicht betroffen?

Ja auch diese Personen sind betroffen. 

Wann muss eine Gerichtsperson in den Ausstand treten gemäss Bundesgericht?

Gemäss Bundesgerichtlicher Praxis muss eine Gerichtsperson in den Ausstand treten, wenn Umstände vorliegen, die nach objektivem Massstab den Anschein der Befangenheit begründen. Nichterforderlich ist der Nachweis, da fast unmöglich.

Liegt auch ein Ausstandsgrund vor, wenn ein Gerichtsmitglied in einem früheren Zeitpunkt eine vorläufige Einschätzung geben oder eine provisorischen Entscheid fällen muss oder wenn ein Gerichtsmitglied über eine Streitsache zum zweiten Mal entscheiden muss,nachdem der erste Entscheid im Rechtsmittelverfahren aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurde. 

Gemäss Art. 47 Abs. 2 ZPO gilt es nicht als befangen. Zu beachten ist, dass die Aufzählung in Art. 47 Abs. 2 ZPO nicht abschliessend ist! Es liegt etwa auch keine Befangenheit vor, wenn ein Gerichtsmitglied zum zweiten Mal über eine Streitsache befindet, nachdem der erste Entscheid im Rechtsmittelverfahren aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurde.

Was passiert, wenn eine Partei erst nach eintreten der foremllen Rechtskraft von einem Ausstandsgrund kentniss erlangt?

Erfährt eine Partei erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit, d.h. nach Eintritt der formellen Rechtskraft von einem Ablehnungsgrund, so ist ein Ablehnungsverfahren nach Art. 47 ff. ZPO unmöglich. Vielmehr ist als dann ein Revisionsverfahren nach Art. 328 ff. ZPO einzuleiten, wobei namentlich die Frist nach Art. 329 ZPO zu beachten ist.

Als was wird die Parteifähigkeit bezeichnet?

Die Parteifähigkeit kann somit als das prozessuale Spiegelbild der materiell-rechtlichen Rechtsfähigkeit bezeichnet werden. 

Sie beurteilt sich normalerweise nach Art. 11 und Art. 52 f. ZGB

Welche Ausnahmen gibt es bei der Parteifähigkeit?

- Kollektivgesellschaften

- Kommanditgesellschaften

- die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer

- die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen

- die Konkursmasse

- die Liquidationsmasse im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung

- den ungeteilten Nachlass als Schuldner, soweit er nach Art. 49 SchKG betrieben werden kann.

Nicht parteifähig sind hingegen Gesamthandschaftsverhältnisse und Miteigentümerschaften, wie z.B. die Erbengemeinschaft.

Was ist die Prozessfähigkeit?

Fähigkeit, in einem Zivilprozess in eigenem Namen oder durch einen Vertreter zu handeln.

Prozessfähig ist, wer handlungsfähig ist. Natürliche Personen sind handlungsfähig, wenn sie volljährig und urteilsfähig sind. (Art. 13 ZGB) Juristische Personen haben ihre gesetzlichen und statutarischen Organe zu bestellen (Generalversamlung, Verwaltungsrat, allenfalls Revisionsstelle), um Handlungsfähigkeit und damit Prozessfähigkeit zu erlangen (Art. 54 ZGB).

Unterwelchen Umständen ist eine urteilsfähige, minderjährige Person Prozessfähig?

Ausnahmsweise kann die beschränkt prozessunfähige Person selbständig prozessieren, wenn der Streitgegenstand höchstpersönliche Rechte betrifft oder Gefahr in Verzug ist.

wie Unterscheiden sich die Begriffe von Prozessfähigkeit und Handlungsfähigkeit ?

- die Regelung von Art. 19 Abs. 2 ZGB nicht übernommen wurde. (Erlangen von unentgeltichen Vorteilen und Geschäfte des täglichen Lebens beschränkt Handlungsfähiger)

- Der beschränkt Handlungsunfähige wird auch nicht prozessfähig, wenn eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nach Art. 19 Abs. 1 ZGB vorliegt.

- Auch die deliktische Verantwortlichkeit nach Art. 19 Abs. 3 ZGB hat nicht die Prozessfähigkeit des beschränkt Handlungsfähigen zur Folge.

Jeh nach Art. des Beistands ist eine Person Prozessfähig oder nicht.

Was ist die Sachlegitimation?

Die Sachlegitimation ist die (behauptete) materiellrechtliche Berechtigung bzw. Verpflichtung der Parteien aus dem umstrittenen Recht bzw. Rechtsverhältnis. Sie ist keine Prozessvoraussetzung!!!

Was passiert, wenn die beklagte den Gegenstand verkauft und so ihre passivlegitimation verliert?

In einem solchen Fall sollte die klagende Partei zu einer Klageänderung auf Sekundärleistung (Schadenersatz) greifen.

Bsp Leasing und Gutgläubiger Verkauf

Was ist die eingeschränkte Untersuchungsmaxime und wie wird sie auch noch genannt?

soziale Untersuchungsmaxime, sie bezweckt den Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei. Im Anwendungsbereich der sozialen Untersuchungsmaxime haben primär die Parteien den Prozessstoff beizubringen. Dem Gericht kommt aber eine verstärkte Fragepflicht zu. Das Gericht kann zudem auch nicht behauptete Tatsachen berücksichtigen und nicht beantragte Beweismittel abnehmen.

Art. 247 Abs. 2 ZPO

Wann gilt Mündlichkeit, wann schriftlichkeit?

Das ordentliche Verfahren ist vom Grundsatz der Schriftlichkeit geprägt. Das summarische Verfahren ist ebenfalls vorwiegend schriftlich. Das Gesuch ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. In einfachen und dringenden Fällen kann es aber auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. 

Im Schlichtungsverfahren und im vereinfachten Verfahren gilt überwiegend Mündlichkeit.

Klage oder Gesuch?

Klage

im ordentlichen Verfahren (ZPO 221), im vereinfachten Verfahren (ZPO 244),
ferner bei Scheidungsklage (ZPO 290 ff.).

Gesuch

im summarischen Verfahren (ZPO 252), z.B. betr. vorsorg- liche Massnahmen, ferner Inter- ventionsgesuch (ZPO 75), Frist- erstreckungsgesuch, Aus- standsgesuch (ZPO 49),Voll- streckungsgesuch (ZPO 338)