OR - GFS
Rechtliche Grundbegriffe
Rechtliche Grundbegriffe
Fichier Détails
Cartes-fiches | 50 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Collège |
Crée / Actualisé | 29.10.2021 / 03.01.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20211029_or
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20211029_or/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was ist beim Vertragsabschluss mit Selbsteintritt gemeint?
Beim Selbsteintritt schliess der Vertreter das für den Vertretenden vorzunehmende Geschäft mi sich selbst ab. (Vertreter und Dritter sind identisch)
A, der das Auto für V verkaufen soll, kauft es selbst
Spezialregeln der Kaufmänniscchen Stellvertretung?
- bez.Grundstücke
Grundstücke darf er ohne ausdrückliche Bevollmächtigung weder veräussern noch belasten. Er darf nur solche Rechtshandlungen vornehmen, die für den Betrieb üblich sind.
Der Prokura muss im Handelsregister eingetragen sein
was ist beim Thema Verjährung der Unterschied zwischen der relativen und der absoluten Frist?
die realtive Frist beginnt an dem Tag an dem der Geschädigte den Schaden tatsächlich erkennt (z.B. 3 Jahren)
die absolute Frist beginnt an dem Tag an dem das schdigende verhalten erfolgte. (z.B nach 20 Jahren)
Die Frderung ist abgelaufen, wenn eine der beiden Fristen abegalaufen ist.
Was ist mit dem Begriff Stundung gemeint?
Was ist mit dem Begriff Fälligkeit gemeint?
Stundung
- wird die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben (nach der Fälligkeit - Die Verjährungsfrist beginnt mit der Stundung neu zu laufen)
Wie berechnet man die Verjährungsfrist?
die Verjährungsfrist ist erst dann als beendigt, wenn der letzte Tag unbenützt verstrichen ist
(Tipp: beim Datumsstempel dass Fälligkeitsdatum eintragen und nur an der Jahreszahl drehen)
Was ist mit dem Begriff Haftung gemeint?
Haftpflicht osder Haftung ist das Einstehenmüssen für einen Schaden, den man einem anderen zugefügt hat.
Haftung = Eunstehen für Schaden, den man ANDEREN zugefügt hat.
Nice to Know:
Eigenen Schaden hat nicht mit der Haftpflicht zu tun!
Verschiedene Haftungsarten Unterscheiden.
ausservertragliche Haftung und vertragliche Haftung
Verschuldungshaftung, Kausalhaftung, Gewöhnliche Kausalhaftung. Gefärhdungshaftung, Verschuldungshaftung,
Vertragliche Haftung ist, wenn eine Vertragspartei der anderen einen Schaden zufügt. (z.B. Mieter beschädigt Waschmaschiene, Anwalt verpass eine Frist in einem Prozess..)
ausservertragliche Hauftung ist, wenn die Schadenzufügung nicht zwischen Vertragsparteien geschieht.
Verschuldungs- Haftung
Kausalhaftung
Es ist kein Verschulden erforderlich.
Gewöhnliche Kausalhaftung
Die Haftung der urteilunfähigen Person – 54, des Geschäftsherrn – 55, des Tierhalters – 56, des Werkeigentümers – 58, des Familienhauptes – 333 ZGB, des Grundeigentümers – 679 ZGB
Haftungsgrund ist meistens eine Unregelmässigkeit – ein falsches Verhalten
Gefährdungs-haftung
Steht die Haftung des Motorfahrzeughalters – 58 SVG
Verschuldungshaft
Das Verschuldete muss beweisen, dass ihn keine Schuld trefft
Beweislast umgekehrt
Kausalhaftung
Der Vertragspartner muss für die Schuld einer Hilfsperson einstehen
was sind die Hauftungsvorraussetzungen bei der ausservertraglichen Verschuldungshaftung?
- Schaden (ungewollte Vermägensminderung an Dritte)
- adäquater Kausalzusammenhang (wenn jemand einen Schaden verursacht und ein unmittelbarer, ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem Schaden vorliegt)
- Widerrechtlich (gegen Recht)
- Verschulden (sei es aus Absicht oder aus Fahrlässigkeit)
was sind die Hauftungsvorraussetzungen bei der ausservertraglichen Kausalhaftung?
f
- Schaden (ungewollte Vermägensminderung an Dritte)
- adäquater Kausalzusammenhang (wenn jemand einen Schaden verursacht und ein unmittelbarer, ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem Schaden vorliegt)
- Widerrechtlich (gegen Recht)
- Unregelmässigkeit/Betribsgefahr
- weitere Tatbestandsmerkmale
was sind die Haftungsvorraussetzungen der vertraglichen Verschulungshaft?
- Schaden (ungewollte Vermägensminderung an Dritte)
- adäquater Kausalzusammenhang (wenn jemand einen Schaden verursacht und ein unmittelbarer, ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem Schaden vorliegt)
- Vertragsverletzung
- Verschulden (sei es aus Absicht oder aus Fahrlässigkeit) Beweislastumkehr!!