Sozialversicherungen

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Set of flashcards Details

Flashcards 61
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Vocational School
Created / Updated 26.10.2021 / 29.03.2024
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https://card2brain.ch/box/20211026_sozialversicherungen
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Erkläre das Drei-Säulen-Prinzip

  1. Säule - Existenzsicherung
    • Staatliche Vorsorge
      • AHV/IV 
      • EL
  2. Säule - Fortsetzung gewohnte Lebenshaltung
    • Berufliche Vorsorge
      • Obligatorisch UVG / BVG
      • Überobligatorisch UV-Z / PK
  3. Säule - Individuelle Ergänzung
    • Selbstvorsorge
      • 3a (gebunden)
      • 3b (freie Vorsorge)

Was sind die Finanzierungsquellen der Sozialversicherungen?

  • Lohnbeiträge (AG & AN)
  • Prämien
  • Kompfprämien

Welche Finanzierungsverfahren kennen wir in den Sozialversicherungen?

  • Umlageverfahren - alle für einzelne
  • Kapitaldeckungsverfahren - jeder für sich

Welche Sozialversicherungen sind für den Arbeitgeber obligatorisch?

  • AHV / IV
  • EO
  • ALV - bis CHF 148'200 / Jahr
  • UV - bis CHF 148'200 / Jahr
  • BV - CHF 21'300 - CHF 85'320 

Wer ist AHV versichert?

Obligatorisch

  • ab 18. Altersjahr bis Erreichen Rentenalters (danach Einkommen über Freibetrag)
  • ab 18. Altersjahr bis Ende 20. Altersjahr nur für Erwerbseinkommen
  • in der Schweiz wohnhafte Personen
  • in der Schweiz arbeiteitende Personen mit Wohnsitz im Ausland

 

Was sind die Beitragsgrundlagen der AHV?

  • ab 18. Altersjahr bis Ende 20. Altersjahr (ganzes KJ) - Erwerbseinkommen
  • ab 21. Altersjahr bis Erreichen Rentenalter - immer pflichtig, Einkommen oder Vermögen
  • Rentenalter bis Tod - Erwerbseinkommen über Freibetrag (CHF 16'800 / Jahr bzw. CHF 1'400 / Monat)
  • geringfügiger Erwerb bis CHF 2'300 / Jahr nur auf Verlangen
  • Hausdienstangestellte und Kulturschaffende ohne Freigrenze AHV-pflichtig
  • keine AHV-Pflicht für Sackgeldjobs unter CHF 750 / Jahr  und AG und unter 25J.

Wer finanziert die AHV-Beiträge?

  • Erwerbstätige: AG & AN zu je 4.35% (Total 8.7%)
  • Nicht Erwerbstätige: gem. Vermögen
    • mind. CHF 503/Jahr bzw. max. CHF 25'150/Jahr
  • Studierende: 21j. bis 25j. Mindestbeitrag anschliessend gem. Vermögen

 

 

Was gehört nicht zum massgebenden Lohn?

  • Versicherungsleistungen für:
    • Unfall
    • Krankheit
    • IV-Renten
  • Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
  • FamZ. & KiZu
  • Stipendien

Was gehört zum massgebenden Lohn?

  • Lohn
  • Zuschläge
  • Orts- & Teuerungszulagen
  • VR-Honorare
  • Gratis / Prämien
  • regelmässige Naturalbezüge
  • Taggelder der IV, MV und ALV
  • Ferien- & Feiertagsentschädigungen

Achtung: Nicht aber FamZ und KiZu sowie Unfall- & Krankheitstaggelder!

Wie wird die Höhe der AHV-Rente berechnet?

  • massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen
  • Beitragsdauer
  • Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften

Wie werden die Erziehungsgutschriften angewendet?

  • pro Erziehungsjahr (nicht pro Kind!) für Kinder unter 16J.
  • nicht für Geburtsjahr
  • Keine Anmeldung notwendig
  • wird automatisch zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs hinzugerechnet

Was ist das Einkommenssplitting?

  • Einkommen und Erziehungsgutschriften werden je hälftig für ganze Ehejahre (KJ) aufgeteilt wenn: 
    • beitde Ehepartner rentenberechtigt sind
    • Anspruch auf Alters-oder IV-Rente besteht
    • Scheidung

Wann entsteht der Anspruch auf Alterrente?

am ersten Tag des Monats, nach Erreichen des Rentenalters.

Wer hat Anspruch auf Kinderrenten?

Bezüger von Altersrenten für jedes Kind unter 18 bzw. 25 Jahren

Wer hat Anspruch auf eine Wittwenrente?

  • Ehefrauen, die zum Zeitpunkt der Verwittwung eins oder mehrere Kinder haben
  • ohne Kinder: mind. 5 Jahre verheiratet und Ü45j.

Wer hat Anspruch auf Witwerrente?

Ehemann, sofern er beim Tod der Ehefrau mit ihr Kinder unter 18 hat und nur bis 18 J.

Wie lange werden Waisenrenten ausgerichtet?

bis zum 18. Altersjahr bzw. bis 25 wenn in Ausbildung

Ist ein Rentenvorbezug möglich?

  • Ja
  • 1 oder 2 Jahre
  • Rentenkürzung um 6.8% pro Vorbezugsjahr

Kann der Beginn des Rentenbezugs aufgeschoben werden?

  • Ja
  • mind. 1 Jahr, max. 5 Jahre
  • Prozentueller Zuschlag je nach Dauer des Aufschubs

Wer ist IV versichert?

analog AHV.

Wie wird die IV finanziert?

  • Beiträge AG & AN (analog)
  • Beiträge von Bund & Kanton

Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung einer Invalidität erfüllt sein?

  • Gesundheitsschaden
  • dadurch bleibende oder länger dauernde Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit für bisherige Arbeit
  • Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitschaden und Erwerbsunfähigkeit

Was ist der IV-Grunsatz in Bezug auf alle IV-Leistungen?

Eingliederung vor Rente.

Welche Leistungen kennt die IV?

  • Massnahmen der Frühintervention
  • med. / berufliche Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Abgabe von Hilfsmitteln
  • Taggelder
  • Renten

Wann besteht ein Anspruch auf eine IV-Rente?

  • Eingliederung ist nicht oder nur beschränkt möglich
  • mind. 3 Jahre voll Beiträge geleistet
  • mind 40% erwerbsunfähig

Wie wird die Rente berechnet?

IV-Grad ab 40% = 1/4-Rente

IV-Grad ab 50% = 1/2-Rente

IV-Grad ab 60% = 3/4-Rente

IV-Grad ab 70% = ganze Rente

Wie wird der IV-Grad berechnet?

(100/Einkommen ohne Behinderung) x Einkommensverlust durch Invalidität

Wer ist EO-beitragspflichtit?

alle Personen analog AHV-Pflicht.

Wie hoch ist die EO Grundentschädigung?

Kinderloste Rekruten: CHF 62 pro Tag

Erwerbstätigte: mind. CHF 62 pro Tag / max. CHF 196 pro Tag

Welche Zulagen kentn die EO?

  • Kinderzulagen
  • Betreuungskostenzulage
  • Betriebszulage

Wie wird die EO finanziert?

Lohnbeiträge AG & AN (0.45% je hälftig)

Wann besteht Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?

  • Unmittelbar 9 Monate vor Niederkunft AHV-versichert
  • davon mind. 5 Monate erwerbstätig
  • Zum Zeitpunkt der Niederkunft Arbeitnehmerin oder selbständigerwerbend

Wann beginnt und endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

  • Beginn: am Tag der Niederkunft 
  • Ende: am 98. Tag nach Beginn oder wenn die Mutter Erwerbstätigkeit vorher wieder aufnimmt

Wie hoch ist die Muttertagsentschädigung?

80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, max. CHF 196 / Tag.

Was ist bei der Berechnung / Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung zu beachten?

ME ist soz.vers.pflichtig!

Bei Überweisung an AG: PLUS Anteil AHV/IV/EO und ALV

Bei Überweisung an AN: ABZÜGLICH Anteil AHV/IV/EO und ALV

Bei Überweisung an SelbständigeABZÜGLICH Anteil AHV/IV/EO nicht aber für ALV

Wann beginnt die ALV-Beitragspflicht?

  • Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 17. Altersjahr. Sie endet nach Erreichen des AHV-Rentenalters.
  • Keine Beitragspflicht bei pensionierten Personen die weiter arbeiten, jedoch auch keine Bezugsberechtigung.

Wie wird die ALV finanziert?

  • Lohnbeiträge AG und AN (hälftig AG & AN)
    • bis CHF 148'200.- Jahreslohn = 2.2% 
    • ab CHF 148'201.- Jahreslohn = 1.1% 

Sind Selbständige bei der ALV versichert?

Nein, daher auch keine Beitragspflicht.

Welche Versicherten haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

  • Personen, die teilweise oder ganz arbeitslos sind
  • Personen, die einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben (mind. 2 volle Tage)
  • Personen, die in der Schweiz wohnen
  • Personen, die die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und das ordentliche AHV-Rentenalter nicht erreicht haben und keine AHV beziehen
  • Personen die vermittlungsfähig sind
  • Personen, die die Kontrollpflicht erfüllen

Was sind die Leistungen der ALV?

  • Taggeld
    • 70% bzw. 80% bei Unterhaltspflicht
    • 5 Taggelder pro Woche
    • Monatsverdienst = 21.7 Tage
    • 260 - 400 Taggelder ja nach Beitragszeit
    • 520 Taggelder bei 55+ und 22 Monate Beitragszeit
  • KAE
    • 80% des anrechenbaren Ausfalls
  • Schlechtwetterentschädigung
    • 80% des Ausfalls
  • Insolvenzentschädigung
    • 100%
    • max. CHF 12'350.-
    • nur die letzten 4 Monate

ALV ist AHV/IV/EO-beitragspflichtig