IPH | 6.1 Kriminalistik
Kriminalistik
Kriminalistik
Fichier Détails
Cartes-fiches | 36 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 25.10.2021 / 09.11.2024 |
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Definition Kriminaltaktik
Kriminaltaktik ist die Lehre von psychologischen und taktischen Grundsätzen und Methoden zur Aufklärung und Vehütung von Straftaten.
Grundsätze des polizeilichen Handelns
Art. 5 BV
- Gesetzmässigkeit
- Verhältnismässigkeit
- Dringlichkeit
- Kenntnis der (eigenen) Grenzen
Verhältnismässigkeit
- Angemessen
- Erforderlich
- Geeignet
- 3-D-Strategie
3-D-Strategie
- Dialog
- Deeskalation
- Durchgreifen
Polizei- bzw. Rechtsgüter
- öffentliche Ordnung
- Ruhe
- Sicherheit
- Gesundheit und Sittlichkeit
- Treu und Glauben im Geschäftsverkehr
Gesetzmässigkeit
Es gibt kein polizeiliches Handeln ohne gesetzliche Grundlage.
Falls nein, kann eventuell die polizeiliche Generalklausel angewandt werden:
Dient die beabsichtigte polizeiliche Tätigkeit der Abwendung einer schweren und unmittelbaren Gefahr oder der Beseitigung einer bereits erfolgten schweren Störung?
Verhältnismässigkeit
Dem Verhältnismässigkeitsprinzip liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Eingriff in ein
Freiheitsrecht in sachlicher, örtlicher, zeitlicher und persönlicher Hinsicht nicht weitergehen darf, als es das öffentliche Interesse erfordert.
- Angemessen (Zumutbarkeit)
- Erforderilich (Notwendig)
- Geeignet
Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ergibt sich in der Regel aus der Schwere des Ereignisses und richtet sich nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Versionen beruhen vielmehr auf:
- Gesicherten Fakten (Protokolle: Verfahrensprotokolle, Einvernahmeprotokolle etc.)
- Beweismitteln (Spuren, Indizien etc.)
- Dem bekannten Sachverhalt
Versionsbildung Beispiel Brand (5 Versionen)
- Es liegt eine vorsätzliche Brandstiftung vor.
- Es liegt ein fahrlässiges Handeln vor.
- Es Handelt sich um einen technischen Defekt.
- Es handelt sich um einen Unfall.
- Es handelt sich um ein Naturereignis.
Versionsbildung Beispiel: Toter vom Zug überrollt
- Es liegt ein Delikt vor.
- Es liegt ein Unfall vor.
- Es Liegt ein Suizid vor.
- Es Liegt ein natürlicher Tod vor.
Welche Aspekte müssen bei kriminalpolizeilichen Ereignissen in die Überlegungen einbezogen werden?
- Einmaligkeit
- Nicht aufgenommene Erkenntnisse sind verloren
- Zeitdifferenz, Ereigniss - Untersuchung
- Ausgangsituation beeinflust durch: Spuren, Ereignisse, Wahrnehmung (Beschuldigte, Geschädigte, Auskunftsperson)
- Handeln erfolgt meistens unter einem Informationsdefizit
- verschiedene Interpretationen der Information
Kriminaltaktische Sachverhaltsaufnahme (4 Phasen)
- Phase 1: Meldungseingang
- Phase 2: Ausrücken
- Phase 3: Sachverhaltsaufnahme
- Phase 4 Abarbeitung
Kriminaltaktische Sachverhaltsaufnahme
Phase 1
Medlungseingang
- Wer meldet was, wo und wann?
- Anweisungen
Kriminaltaktische Sachverhaltsaufnahme
Phase 2
Ausrücken
- Ausrücken mit/ohne besondere Warnvorrichtungen
- Beobachtungen bei der Anfahrt
- Absprache
- Melden der Ankunft vor Ort
Kriminaltaktische Sachverhaltsaufnahme
Phase 3
Sachverhaltsaufnahme
Gefahrenabwehr
Absperrung
Erste Hilfe
Festhalten der angetroffenen Situation (Veränderungen)
Spuren suchen, schützen und sichern
Feststellen anwesende Personen (Beschuldigte, Auskunftspersonen)
Spontanaussagen, Belehrung, 1. Einvernahme
Sachverhaltsaufnahme gem. 7 W’s
Massnahmen (Orientierung, Aufgebote, Beweissicherung etc.)
Kriminaltaktische Sachverhaltsaufnahme
Phase 4
Abarbeitung
- Fahndung
- Journal
- Rapportierung
Ermittlung (Definition)
Die polizeiliche Ermittlung umfasst sämtliche Informationsgewinnung für die Erforschung von Sachverhalten und Täterschaften.
Legitimation Hauptaufgabe der Polizei
aus eigenem Antrieb
auf Anzeige von Privaten und Behörden
im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Hauptgruppen Vorermitlungen (4)
- Allgemeine polizeiliche Recherchen
- Technische Überwachungsmasnahmen
- Observation
- Informationsbeschaffung durch Informanten
Möglichkeiten Informationsbeschaffung.
- polizeiliche Registraturen
- Rücksprache Fachdienst/Fachstelle
- Registraturen bei Justiz und Verwaltung (Passbüro)
- Öffentliche Verzeichnisse (Twixtel)
- Amtsstellen ( Zivilgerichte, Sozialdienste)
- Diesntleistungs- und Handelsbetreibern (Hotels)
- Diskrete Befragung von vertrauenswürdigen und verschwigenen Personen
- Punktuelles verdektes Beobachten des Verdächtigen
- Einvernahme Auskunftspersonen
- Einholen von Informationen beim Verdächtigen selbst
Geheime Überwachungsmassnahmen
- Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 269-279 StPO)
- Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten (Art. 280-281 StPO)
- Observation (Art. 282-283 StPO)
- Überwachung von Bankbeziehungen (Art. 284-285 StPO)
- Verdeckte Ermittlung (Art. 286-298 StPO)
Informanten
Personen, welche der Polizei und ihrer Tätigkeit gut gesinnt sind
Arten von Anzeigne durch Dritte
- Unter Namensnennung
- Ohne Namensnennung
- Unter falscher Namensnennung
- Mit vorgetäuschtem Inhalt (fingirte Anzeige= Irreführung der Justiz)
Die Form der Anzeigen kann erfolgen durch:
- Persönliche Vorsprache auf einem Polizeiposten bzw. einer Polizeidienststelle
- Schriftliche Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder die Jugendanwaltschaft
- Schriftliche Anzeige an die Polizei
- Telefonische Meldung an die Polizei
Anzeigerecht und Anzeigepflicht:
Jede Person ist berechtigt, Straftaten anzuzeigen
Die Strafbehörden (Polizei) sind verpflichtet, alle Straftaten, anzuzeigen soweit sie für die verfolgung nicht zuständig sind.
7 W’s
- WAS wurde getan? Tathergang/Tatbestandsmerkmale
- WO wurde es getan? Tatort
- WANN wurde es getan? Tatzeit
- WER hat es getan? Täterschaft
- WIE wurde es getan? Vorgehensweise/modus operandi
- WOMIT wurde es getan? Tatwaffe/-werkzeug
- WARUM wurde es getan? Motiv
Ermittlungen durch andere Polizeistellen
Erforderlich wenn:
Rechtshilfeersuchen
- Ermitlung ausserhalb des Dienstkreises, ausserkantonal oder ausser Landes fortgeführt werden müssen.
- Aus fachlichen oder taktischen Gründen Spezialisten von anderen Abteilungen zugezogen werden müssen.
Falljournal
- Chronologisch
- Datum/Zeit
- Kurzzeuchen des Handelden
- Sachverhalt der vorgenommenen Handlung oder einer Information
Wahlgegenüberstellung (Definition)
Als Wahlgegenüberstellung bezeichnet man ein kriminaltaktisches Instrument zur Täterfindung. Dabei wird einer Auskunftsperson bzw. einem Zeugen, nebst dem Tatverdächtigen, auch eine Reihe anderer Personen, mit ähnlichen physischen Merkmalen, präsentiert.
Arten von Wahlgegenüberstellung
- Fotowahlgegenüberstellung
- Personenwahlgegenüberstellung
- Videowahgegenüberstellung
Fotowahlgegenüberstellung (Wichtig)
- Mindestens 6 ähnlich aufgenommene Fotos
- Personendaten nicht ersichtlich
- Nummerierung
- Protokoll über die Durchführung
- Schriftliche information der Staatsanwaltschaft über ergebniss.
sequenziellen Fotowahlgegenüberstellung
Vorlage mehrerer einzelner Fotos, die der Auskunftsperson nacheinander gezeigt werden.
Personenwahlgegenüberstellung, Vorbereitung
- Festlegen des Termins
- Bestimmen der Örtlichkeit
- Organisieren der Hewlfer und der Aufgabenverteilung
- Terminierung mit den Opfern und Auskunftspersonen
Ablauf der Personenwahlgegenüberstellung
- Jede Person ist mit einem gut lesbaren Nummernschild auszustatten.
- Die beschuldigte Person kann ihre Nummer frei wählen.
- Die Personen haben sich den Nummern nach in einer Reihe aufzustellen.
- Die Aufstellung wird Fotografisch festgehalten.
- Die Auskunftsperson darf zu keiner Zeit mit einzelen Personen aus der Auswahl zusammentreffen.
- Die tatverdächtigte Person ist trotz Wahrung der neutralen Präsentation entsprechend zu bewachen.
- Die Auskunftsperson ist im Anschluss protokolarisch einzuvernehmen
- Die Personenwahlgegenüberstellung kann sequenhjtiell erfolgen