Arbeitsrecht
Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch
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Kartei Details
Karten | 93 |
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Lernende | 17 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 23.10.2021 / 15.02.2025 |
Weblink |
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Was ist im Bezug auf Massenentlassungen zu berücksichtigen?
Von Massenentlassung wird gesprochen, wenn (innert 30 Tagen)
- Betrieb mit 20-100 MAs entlässt 10 MAs
- Betrieb mit 100-300 MAs entlässt 10% der MAs
- Betrieb mit 300+ MAs entlässt mind. 30 MAs
Betrieb muss
- MAs oder MA-Verreter vorab informieren
- Kant. Arbeitsamt informieren
Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden, damit ein Konkurrenzverbot gültig ist?
- AN ist handlungsfähig
- Schriftlich vereinbart
- An muss Einblick in Geschäftsgeheimnisse des AG gehabt haben
- Konkurrenzverbot muss beschränkt sein
- Zeitlich (max. 3 Jahre)
- örtlich
- nach Tätigkeit umschrieben
Konkurrenverbot gilt nicht, wenn der AG kündet,
Der AN kann sich zur Bezahlung einer Konventionalstrafe vom Konkurrenverbot befreien (nur sofern nicht anders vereinbart)
Wo ist das ArG nicht anwendbar?
- Verwaltungen des Bundes, Kantone, Gemeinden
- Familienbetriebe
- höhere leitende Angestellte etc.
Welche Vorschriften regelt das ArG im Bezug auf die Arbeitszeiten?
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- 45 Std. für Büropersonal, technisches Personal, Industriebetriebe, Verkauf
- 50 Std. für übrige AN
- Tagesarbeit
- 6-20 Uhr
- Abendarbeit
- 20-23 Uhr
- Nachtarbeit
- 23-06 Uhr
- max. 14 Std. pro Tag (inkl. Pausen und Überzeit)
- Sonntagsarbeit
- bewilligungspflichtig
- Einverständniss AN
- 50% Lohnzuschlag
- Überzeit
Welche Ruhezeiten gilt es gem. ArG einzuhalten?
- mind. 11 Std. zwischen 2 Arbeitseinsätzen
- Pausen je nach Länge der täglichen Arbeitszeit
- mind 0.5 Tag frei pro Woche
Welcher Sonderschutz gilt für Jugendliche gem. ArG?
- mind. 13 Jahre alt
- bis 19 bzw. bei Lernenden bis 20 J. nicht für gefährliche Arbeiten
- tägliche Arbeitszeit max. 9 Std.
- Überzeit, Nacht- & Sonntagsarbeit erst ab 17 J.
Welcher Sonderschutz gilt für weibliche Arbeitnehmerinnen gem. ArG?
- Schwangere, Wöcherinnen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden
- Max. 9 Std. pro Tag
- Schwangere: für die letzten 8 Wochen vor Geburt nicht zwischen 20 und 06 Uhr
- 8 Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten, zwischen 9. und 16. Woche nur mit ihrer Einwilligung
Wann wird von Schwarzarbeit gesprochen?
- AG meldet AN nicht bei den zuständigen Stellen an
- AG stellt jemanden ohne gültige Arbeitsbewilligung ein
- AG bezahlt keine Sozialversicherungsprämien
- AG leiten Quellensteuer nicht weiter
- AG beschäftigt jemand als Selbständigerwerbenden trotz Vertragsmerkmale
Welche Sanktionen können gegen einen AG ausgesprochen werden im Falle von Schwarzarbeit?
- Busse (CHF 3'000 bis CHF 5'000)
- Nachträgliche Bezahlung der Soz.vers.prämien plus Verzugszins (Verjährungsfrist 5 Jahre)
- evt. weitere Sanktionen
Welche Vertragsarten gibt es bei Temporärarbeit?
- Rahmenvertrag zwischen Arbeitnehmer und Vermittler
- Einsatzvertrag zwischen Arbeitnehmer und Vermittler
- Verleihvertrag zwischen Vermittler und Einsatzbetrieb
Welche Details sind im Bezug auf einen Einsatzvertrag wichtig?
- muss grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden
- zwingende Elemente
- Beginn
- Dauer
- Ort
- Entlöhung
- Lohnfortzahlung
- Kündigungsfristen nicht gem. OR
- Untersteht Einsatzbetrieb einem GAV, sind dessen Vorschriften einzuhalten
- Klauseln, die dem AN einen Wechseln in den Einsatzbetrieb erschweren sind ungültig.
Welche Fristen bestehen bezüglich Verzichtserklärungen?
Nichtig wenn:
während des Arbeitsverhältnisses oder im 1. Monat nach dessen Beendigung abgegeben.
Welche Verjährungsfristen im Bezug auf das Arbeitsrecht kennen wir?
- 5 Jahre: Lohnforderungen
- 10 Jahre: alle übrigen Forderungen