KMU-Finanzexpertin Arbeitsrecht

Eidg. Dipl. KMU-Finanzexpertin, Arbeitsrecht

Eidg. Dipl. KMU-Finanzexpertin, Arbeitsrecht


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Flashcards 56
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 26.09.2021 / 14.05.2022
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Rechtsquellen des Arbeitsrechts

und deren Rangordnung

Zwingende Vorschriften des Gesetzes

GAV (Gesamtarbeitsvertrag)

EAV (Einzelarbeitsvertrag)

Personalreglement

Dispositive Vorschriften des Gesetzes

 

Wichtige gesetzliche Vorschriften findet man im

OR

ARG

Verordnungen

Welche Arten von Gesetze gibt es im Arbeitsrecht.

Zwingend und Dispositiv

Wo im man die zwingende und dispositive Gesetze im OR (Art.)

OR 361 Zwingend

OR 362ff Dispositiv

EAV versus GAV, Parteien

EAV = AG (Arbeitgeber) versus AN (Arbeitnehmer)

GAV= Mehrere AG/ Artbeitgeberverband versus AN Verbände

Welches sind die 4 Aspekte des EAVs?

Arbeitsleistung

gegen Entrichtung eines Lohnes

Subordinates Verhältnis

Schuldverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit

 

Entstehung eines EAV

OR Art. 320

Im Normalfall keine bestimmte Form (auch mündlich) nötig

Gillt auch als abgeschlossenn, wenn der AN Arbeit leistet und dafür Lohn erwarten kann.

AN hat auch Anrecht auf Lohn, falls Vertrag ungültig ist.

 

Arbeitsvertraglichen Vereinbarung die eine Schriftform benötigen

Wegbedingung Überstundenentschädigung

Änderung Kündigungsfristen

Konkurremzverbot

Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen über Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall

Informationspflicht (obwohl Arbeitsvertrag formlos gültig ist)

Namen Vertragspartner

Datum Beginn Arbeitsverhältnisses

Funktion AN

Lohn und event. Lohnzuschläge

Wöchentliche Arbeitszeit

Pflichten der AN

OR 321

Persönliche Arbeitspflicht

Sorgfalts- und Treuepflicht

Befolgung von Anordnungen und Weisungen

Pflichten des AG

Lohnauszahlungspflicht

Fürsorgepficht

Entschädigung für Überstunden und Überzeit

Zahlungsfrist Lohn

Ende jedes Monats

Vorschuss

Muss im Falle einer Notlage gewährt werden für den Antei der bereits geleistet wurde. 

Lohnsicherungen

Lohn darf nur verrechnet werden als diese pfandbar sind.

Fürsorgepflicht

OR 328

Persönlichkeit des AN achten und schützen

Massnahmen zu treffen zum Schutz des Lebens, Gesundheit und pers. Integrität

Wochentliche Höchstarbeitzeit max. 

ARG Art. 9  Abs. 1

45 Std. für ind. Betriebe, Büropers., techn. Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben

50 Std bei alle übrigen AN

Voraussetzungen und Dauer Überzeitarbeit

Wegen Dringlichkeit

Für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liq. Arbeiten

Vermeidung und Beseitigung von Betriebsstörungen soweit der AG nicht andere Vorkehren zugemutet werden kann

Darf 2 Std. pro Tag nicht überschreiten

170 Std. für AN mit höchstarbeitszeit 45 Std.

140 Std. für AN mit Höchstarbeitszeit 50 Std.

Überzeit ist:

Diejenige Zeit die über die gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit hinaus gearbeitet wurde.

Pausen bei Überzeit

Eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeit von mehr als 5,5 Std.

Eine Hlabe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Std.

Eine Stunde bei einer täglichen Arbeit von mehr als 9 Std.

Die Pause gillt als Arbeitszeit falls die AN ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.

Überstunden Definition

Die von der Arbeitgeber geforderten, im Einverständnis mit dem AN, zusätzliche Arbeitszeit welcher über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.

Diese müssen innert eines angemessenen Zeitraumes (ArG. 14 Tg.) durch Freizeit ausgeglichen werden. Ansonsten Auszahlung mit einem Zuschlag von 25%, falls nichts anders bestimmt.

Überzeit Definition

Die von der Arbeitgeber geforderten, im Einverständnis mit dem AN, zusätzliche Arbeitszeit welcher über die gesetzliche vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgeht.

Lohnzuschlag Überzeitarbeit

ARt. 13 Abs. ArG

Der AG muss den AN mind. einen Zuschlag von 25% ausrichten, jedoch nur für Überzeitarbeit, die 60 Std. im Kalenderjahr übersteigt. (Büropers., Techn. Angestellten, Angestellten, Verkaufspers in Grossbetrieben Detailhandel.) oder durch Kompensation.

Getungsbereich von OR ArG und GAV..

sind NICHT Deckungsgleich! 

Das OR gillt für jedermann, für  AG und AN.

 

Das Arbeitsgesetz ist nicht anwendbar bei (betriebliche Geltungsbereich):

  1. Beambten
  2. Betriebe die der Bundesgesetzgebung des öffentlichen Verkehrs unterstehen.
  3. idem zu Seeschifffahrt
  4. Landwirtschaftliche Urproduktionsbetriebe, inkl. Nebenbetriebe
  5. Gärtnerischer Pflanzenproduktion
  6. Fischereibetriebe
  7. Private Haushaltungen

Das Arbeitsgesetz ist nicht anwendbar bei (persönlichen Geltungsbereich):

  1. Personen die im Dienst einer religiöser Institution stehen
  2. in der CH wohnhaftes Personal öffentlicher Verwaltung für ausländischer Staaten oder intern. Org.
  3. Auf die Besatzungen von schw. Flugbetriebsunternehmen
  4. AN die eine höhere leitende Tätigkeit, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben.
  5. Lehrer von Privatschulen etc.
  6. Heimarbeitnehmer
  7. ....

Definition höhere leitende Tätigkeit

Wer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse de Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide massgeblich beeinflussen kann. 

Verzeichnisse und andere Unterlagen. Welche gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

Datenschutzbestimmungen

Daten sind zur Verfügung zu halten.

Welche Angaben müssen Verzeichnisse und Unterlagen ersichtlich sein.

Siehe Art. 73 Abs, 1 ArGV1

Welche Bestimmungen gelten für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung.

Siehe ArGV1 Art. 73a Abs. 1

Welche Bestimmungen gelten bezüglich der vereinfachten Arbeitszeiterfassung.

Siehe Art. 73b ArGV1

Wann gelten Arbeitsstunden als Überstunden?

Solche von deren der Arbeitgeber Kenntnis hat oder hätte haben müssen. 

Geleistete Stunden über das vereinbarte Pensum hinaus.

Geltungsbereich der Bestimmungen zu Überstunden (OR) und Überzeit (ArG)

Anwendbar?                    

Höhere leitende Tätigkeit                ArG Nein, OR ja

Keine Höhere leitende Tätigkeit      ArG Ja, OR Ja, aber dispositiv

 

Lohnzuschlag für Überzeitarbeit.

Beträgt einen Viertel, jedoch beim Büropersonal sowie technischen und andern Angestellten, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, jedoch nur für Überzeitarbeit die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. 

Bei Ausgleich durch Freizeit ist kein Zuschlag zu entrichten.

Was sind die Konsequenten bezüglich Überstunden und Überzeit für höhere leitende Tätigkeit.

Überstunden: Wegbedingung jeglicher Abgeltung möglich

Überzeit: Wegbedingung jeglicher Abgeltung möglich.

Überstundenarbeit Zuschlag?

Gemäss Art. 321c Abs. 3 OR, sind die Stunden die den vereinbarten Stunden übersteigt müssen entweder mit einen Zuschlag von 25% oder zu 100% mit Freizeit abgegolten werden. Ausser dies wurde ausbedungen.

Gründe für die Verhinderung an der Arbeitsleistung mit Lohnfortzahlungsanspruch.

Art. 324a OR

1. Krankheit

2. Unfall

3. Erfüllung gesetzlicher Pflichten

4. Ausübung eines öffentlichen Amtes

Voraussetzungen Lohnfortzahlungspflicht

Der AN ist ohne Verschulden an die Arbeitsleistung verhindert.

Das Arbeitsverhältnis hat mehr als 3 Monate gedauert oder für mehr als 3 Monaten eingegangen.

Oblig. Versicherungen gemäss Art. 324 b OR sind

UVG

EO

Eidg. Militärvers.

IV

Ferienanspruch Dauer

Mind. 4 Wochen. 

bis 20 J. 5 Wochen

 

 

Ferienkürzung

Für jeden vollen Monat kann der AG die Ferien um 1/12 kürzen.

Art. 329b Abs. 1 bis 3 OR

Keine Kürzung weniger als einen Monat pro Jahr oder bei Krankheit wegen Schwangerschaft zwei Monate und Mutterschaft bezieht.