HS Rechtskunde
HS Rechtskunde 3. Auflage
HS Rechtskunde 3. Auflage
Fichier Détails
Cartes-fiches | 447 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 21.08.2021 / 29.05.2025 |
Lien de web |
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Benennen Sie vier verschiedene Anfechtungsgründe.
- Übervorteilung
- Wesentlicher Irrtum
- Absichtliche Täuschung
- Furchterregung
Im Privatrecht kennen wir das Diagramm "Privatrecht => Zivilgesetzbuch/ Andere privatrechtliche Erlasse.
Welche 5 punkte sind im Privatrecht enthalten?
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
- Obligationenrecht
Wir kennen die Eigenschaften des Privatrechtes (2P) und des Öffentlichen(2P) rechtes.
Privatrecht => Gleichberechtigung/ Privatautonomie
Öffentliches Recht => Unterordnung/ Legalitätsprinzip
Benennen Sie die vier Einleitungsartikel des ZGB's
- Rechtsquellen
- Handlen nach Treue und Glauben
- Guter Glaube
- Beweislast
Benennen Sie die vier Tatbestandmerkmale.
1. Wiederrechtlichkeit
2. Schaden
3. Adäquater Kausalzusammenhang
4. Verschulden
Benennen Sie die vier Vertragsvoraussetzungen.
- Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
- übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
- Einhaltung von Formvorschriften
- Einhaltung von Inhaltsvorschriften
Bei der übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserung kennen wir 3 Punkte. Welche?
- Konsens
- Verpflichtungswille
- Äusserung des Vertragswillens
Benennen Sie vier heilbare = anfechtbare vertragsmängel.
- Übervorteilung
- wesentlicher Irrtum
- absichtliche Täuschung
- Furchterregung
Benennen Sie drei Punkte die einen Vertrag nichtig machen und vier Punkte die zur Vertragsanfechtung führen können.
nichtig: unmögliche Inhalte/ widerrechtliche Inhalte/ unsittliche Inhalte
heilbare Mängel = anfechtbar: Übervorteilung/ wesentlicher Irrtum/ absichtliche Täuschung/ Furchterregung
Welches ist der am meisten abgeschlossene Vertrag?
Kaufvertrag.
Wie viele Obligationen entstehen mit einem Kaufvertrag? Erläutern Sie wer wem was Schuldet.
Durch den Kaufvertrag wird von den Vertragsparteien vereinbart, das Eigentum an einem Kaufgegenstand wie z.B. einem Autom ein Bild, einem Brot, einem Haus oder Wertschriften gegen Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer zu übertragen. Beim Kaufvertrag entstehen folglich immer zwei Obligationen: Die Warenobligation mit dem Verkäufer als Schuldner ( Pflicht zur Warenlieferung) und dem Käufer als Gläubiger(Recht auf Waren) sowie die Geldobligation mit dem Käufer als Schuldner (Pflicht zur Kaufpreiszahlung) und dem Verkäufer als Gläubiger (Recht auf Kaufpreis).
Was gilt gemäss Gesetz als Fahrniskauf? Und was nicht?
Benennen Sie beispiele.
Jeder Kauf, bei dem der Kaufgegenstand keine Liegenschaft(Land, gebäude, Eigentumswohnung) ist.
Bei Fahrnis handelt es sich also um bewegliche Sachen. Gegenstand eines Fahrniskaufvertrags kann dabei Gattungsware oder Speziesware sein. z.B. Getreide, Gold, Fahrzeige, Computer, Bücher, Maschienen, Musikanlagen, Kunstwerke, Möbel, Strom usw.
Wir kennen den Fahrniskauf. Wie nennen wir den kauf wenn wir von Liegenschaften sprechen?
Grundstückkauf
Was ist die Formveroschrift bei einem Fahrniskauf?
Im Kaufvertragsrecht finden sich keine speziellen Formvorschriften zum Fahrniskauf. Die entsprechenden Verträge können somit grundsätzlich formfrei (in beliebiger Form, auch mündlich) abgeschlossen werden.
Aus Beweisgründen empfiehlt sich bei grösseren Kaufsachen die (freiwillige) Schriftform.
Ort und Zeit der Vertragserfüllung:
Ist die Vertragserfüllung des Fahrnisskaufes nach Ort und Zeit eine zwingende oder dispositive Vorschrift?
Der Ort und die Zeit der Vertragserfüllung (Lieferung der Kaufsache und Bezahlung des Kaufpreises) rechten sich nach den dispositiven Vorschriften der allgemeinen Vertragslehre und können von den Vertragsparteien folglich frei gewählt werden.
Wann müssen bei einem Fahrniskauf die Leistungen(Warenlieferung/ Bezahlung) erfolgen?
Ohne spezielle vertragliche Vereinbarung ist die Warenlieferung sofort nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Gemäss gesetz handelt es sich dabei immer um Barkäufe, d.h., auch die Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer hat unmittelbar bei der Übergabe der Kaufsache zu erfolgen (Zug um Zug, Ware gegen Geld).
Wann liegt demgegenüber ein Kreditkauf vor?
Wenn man im Vertrag übereinkommt, dass der Verkäufer die Ware gegen Rechnung liefert und der Käufer für die Zahlung des Kaufpreises eine Frist beanspruchen kann (z.B. zahlbar in 30 Tagen).
Wer muss für die Transport und Verpackungskosten aufkommen?
Aufgrund der allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln, wonach Warenschulden Holschulden sind, ergibt sich folgerichtig im Kaufvertragsrecht, dass allfällige Transport- und Verpackungskosten ohne anderslautende Vereinbarung von der Käuferschaft zu Tragen sind
Was verstehen wir unter Frankolieferung?
Wird im Kaufvertrag ausdrücklich Frankolieferung(frei Haus) verabredet, übernimmt gemäss Gesetz der Verkäufer die erwähnten Kosten.
Hat man nach einem Fahrniskauf das Eigentumsrecht und darf beliebig über die Sache verfügen?
Ja
Der Zweck des Kaufvertrgs ist die entgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts an der Kaufsache vom Verkäufer auf den Käufer. Das Eigentum an einer Sache bedeutet, in den Schranken der Rechtsordnung die beliebige Verfügungsgewalt über die Sache ausüben zu können. So darf man beispielsweise nach dem Kauf eines teuren Sofas als neuer Eigentümer dieses jederzeit zerstören, wenn einem der Sinn danach steht.
Wann erfolgt im Rahmen des Fahrniskauf die vertragliche Eigentumsübergabe an der Kaufsache?
Wie wird die tatsächliche gewalt über eine Sache bezeichnet?
Die Eigentumsübergabe an der Kaufsache durch die Übertragung der tatsächlichen Gewalt über die gekaufte Sache (d.h. durch Übergabe an die Käuferschaft). Diese tatsächliche Gewalt über die gekaufte Sache wird im Recht als Besitz bezeichnet.
Wann wird man gemäss Gesetz Eigentümer des Kaufgegenstandes?
Man wird gemäss Gesetz nicht mit der Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstands, sondern wenn man dessen Besitzer geworden ist.
Die Begriffe Eigentum und Besitz bedeuten also rechtlich nicht dasselbe.
Erläutern Sie den Unterschied mit einem Beispiel.
- Eigentum: Rechtliche (umfassende) Verfügungsgewalt über eine Sache; eine Sache verwenden dürfen. z.B. darf der Käufer die Kaufsache nach der Übergabe abändern, weiterverkaufen, verschenken konsumieren oder zerstören, da er mit dem Kauf das Eigentumsrecht an der Sache erworben hat.
- Besitz: Tatsächliche (körperliche) Verfügungsgewalt über eine Sache; eine Sache gebrauchen dürfen. z.B. darf der Mieter die Mietsache nicht abändern, da er mit dem Mietvertrag nur den Besitz aber nicht das Eigentum an der Mietsache erwirbt.
Merke: Dieselbe Sache kann einen Eigentümer und eine andere Person als Besitzer haben. So ist der Vermieter der Mietsache deren Eigentümer, der Mieter dagegen deren Besitzer.
Grundsätzlich wird jeder Käufer als Besitzer der Kaufsache auch deren Eigentümer und als solcher in seinem Recht geschützt, selbst wenn er bei Kreditkäufen den Kaufpreis nicht bezahlen kann. Dem verkäufer bleibt dann nur die Möglichkeit was zu tun?
Die Möglichkeit einer unter Umständen teuren und eventuell erfolglosen Betreibung.
Grundsätzlich wird jeder Käufer als Besitzer der Kaufsache auch deren Eigentümer und als solcher in seinem Recht geschützt, selbst wenn er bei Kreditkäufen den Kaufpreis nicht bezahlen kann. Dem verkäufer bleibt dann nur die Möglichkeit einer unter umständen teuren und eventuell erfolglosen Betreibung.
Was wäre eine Lösung dafür?
Eigentumsvorbehalt: Mit der vereinbarung eines Eigentumvorbehalts kann bewirkt werden, dass der Käufer nicht als Besitzer, sondern erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Kaufsache wird.
Wann erlangt das Sicherungsmittel Eigentumsvorbehalt seine Rechtskraft?
Rechtskraft erlangt dieses Sicherungsmittel des Verkäufers allerdings nur durch Eintragung im öffentlichen Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers.
Bei Kaufverträgen erfolgt die Lieferung der Kaufsache und damit die Übertragung des Eigentums auf den Käufer häufig nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Somit stellt sich die Frage, welche Partei in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Gefahr des Untrgangs oder der Beschädigung der Kaufsache trägt bzw. deren Nutzen (Erträge) beanspruchen kann.
Benennen Sie dies, im bezug auf die Speziesware.
Dispositiv oder Zwingend?
Dispositiv(abänderbar)
Bei Spezieswaren gehen Nutzen und Gefahr sofort mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über.
Bei Kaufverträgen erfolgt die Lieferung der Kaufsache und damit die Übertragung des Eigentums auf den Käufer häufig nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Somit stellt sich die Frage, welche Partei in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Gefahr des Untrgangs oder der Beschädigung der Kaufsache trägt bzw. deren Nutzen (Erträge) beanspruchen kann.
Benennen Sie dies, im bezug auf die Gattungsware bei einem Platzkauf und erläutern Sie was ein Platzkauf ist.
Dispositiv oder Zwingend?
Beim Platzkauf von Gattungswaren (Käufer holt die Ware ab) gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, sobald die Kaufsache von den andern Waren deutlich ausgeschieden ist (für den Käufer beiseitegestellt oder entsprechend angeschrieben wurde).
Dispositiv
Bei Kaufverträgen erfolgt die Lieferung der Kaufsache und damit die Übertragung des Eigentums auf den Käufer häufig nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Somit stellt sich die Frage, welche Partei in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Gefahr des Untrgangs oder der Beschädigung der Kaufsache trägt bzw. deren Nutzen (Erträge) beanspruchen kann.
Benennen Sie dies, im bezug auf die Gattungsware bei einem Distanzkauf und erläutern Sie was ein Distanzkauf ist.
Dispositiv oder Zwingend?
Beim Distanzkauf von Gattungsware (Ware wird em Käufer zugesendet) gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Kaufsache zum Versand abgegeben hat (z.B. am Postschalter). Das Transportrisiko trägt gemäss Gesetz folglich der Käufer.
Diese Rechtsnormen sind für den Käufer wenig vorteilhaft, da er Warenrisiken zu tragen hat, bevor er überhaupt Besitzer der betreffenen Waren geworden ist. In der Praxis begegnet man dieser Problematik mit entsprechenden Versicherungsverträgen oder mit der vertraglichen Verabredung, dass Nutzen und Gefahr erst bei Übergabe der Kaufsache auf den Käufer übergehen.
Wann spricht man von Vertragsverletzung beim Fahrniskauf?
Wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Obligationen vom Verkäufer bzw. Käufer nicht richtig oder garnicht erfüllt sind.