HR Fachfrau 2021
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 189 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.07.2021 / 10.03.2023 |
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Wo ist das Mitwirkungsgesetz anwendbar?
in allen privaten Betrieben in der Schweiz, unabhängig der Betriebsgrösse. Hiervon ausgenommen öffentliche Betriebe!
In welchen Bereichen schreibt das Gesetz zwingend eine Information bzw. Konsultation der betroffen Arbeitnehmer vor?
- in allen Belangen der Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutzes
- beim Übergang des Betriebes
- bei Massenentlassungen
Wann spricht man von einer Massenentlassung?
siehe Art. 335d OR
Welcher Zeitraum gilt bei Massenentlassung zu beachten?
Kündigungen, die der Arbeitgeber innert 30 Tagen ausspricht.
Wie ist der Ablauf einer Massenentlassung?
- Absicht zu einer Massenentlassung
- Personalkommission (Arbeitnehmervertetung) schriftlich konsultieren, Kopie an kantonales Arbeitsamt
- Fristgewährung (1-3 Wochen)
- Vorschläge der Arbeitnehmer seriös prüfen
- Behandlung der Vorschläge, evtl. Verhandlungen über Sozialplan
- Konsultationsverfahren abgeschlossen: Vollzugsmeldung der Mitarbeiter-Info an kantonale Arbeitsamt und Kopie an Arbeitnehmervertreter senden
- frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt
- Fristenablauf 30 Tage, Arbeitsamt sucht nach Lösungen
- frühestmöglicher Zeitpunkt, auf den Kündigungen wirksam werden
- individuelle Kündigungsfristen unter Berücksichtung Verlängerungen
- Ende des Arbeitsverhältnisses
Was beinhaltet das Konsultationsrecht
- Recht auf Anhörung
- Recht auf Beratung und auf Begründung
- Arbeitgeber muss Lösungsvorschläge der Arbeitnehmer seriös prüfen
- Arbeitgeber muss bemessene Frist für Stellungnahme ansetzen (im Durchschnitt 2 Wochen)
- verletzt der Arbeitgeber seine Informations- und Konsultationsrecht, sind die ausgesprochenen Kündigungen missbräuchlich und ziehen eine Entschädigungspflicht (max. 2 ML) nach sich
Was ist der Zweck eines Sozialplanes?
Es besteht darin, wirtschaftlich bedingte Entlassungen zu vermeiden, zu reduzieren oder mit Massnahmen sozialer Natur zu begleiten und damit Härten für betroffene Arbeitnehmer zu vermeiden der zu mildern.
Welche zwei gesetzlichen Quoren müssen kumulativ erfüllt sein, damit der Arbeitgeber einen Sozialplan ausarbeiten muss?
- Mindestzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: 250
- Mindestzahl beabsichtigter Kündigungen: Absicht innert 30 Tagen mindestens 30 Arbeitnehmern zu kündigen, die in keinem Zusammenhang mit der Person stehen.
Abreden zwischen den beteiligten ARbeitgebern und Arbeitnehmern, die gegen die zwingenden (normativen) Bestimmungen eines GAV verstossen, sind nichtig
korrekt
Das Diskriminierungsverbot gilt für welche Bereiche?
- Anstellung
- Aufgabenzuteilung
- Arbeitsbedingungen
- Entlöhnung
- Aus- und Weiterbildung
- Beförderung und Entlassung
ungeachtet einer vertraglichen Kündigungsfrist von 4 Monaten endet der Arbeitsvertrag 30 Tage nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung an das kantonale Arbeitsamt
falsch
Was ist ein Firmenvertrag
GAV zwischen einem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerverband
Was ist ein Verbandsvertrag?
GAV zwischen Verbänden (AG und AN Verbänden) geschlossen
Die Überzeit darf für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden am Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen.
korrekt
Die schweizerische Bundesverfassung enthält ein generelles Streikverbot
falsch
Arten der Entsendung
- Entsendung: befristet, Rückkehrwille des Arbeitnehmers
- Versetzung
- Dienstreise
- Abordnung (kurze Auslandsentsendung)
- Delegation (12 Monte - max 5 Jahre)
Klassische Entsendung
- bereits existierenden Arbeitsvertrag mit Heimatbetrieb
- Entsendungsvereinbarung (in der Regel befristet)
- Mitarbeiter hat mit Betrieb im Ausland kein formelles Vertragsverhältnis
Intercompany Agreement
Vereinbarung zwischen Heimatbetrieb und Gastbetrieb im Ausland bei klassischer Entsendung sowie bei befristeten Transfer:
Regelungsgegenstand
- Entsendungsdauer, Tätigkeit des Entsandten, Vergütung, Aufgaen, Lohnzahlung, Haftung AN, Gerichtstand, salvatorische Bestimmungen etc.
Aufgabenbereich und Weisungsrecht bei Entsendung
- formeller Arbeitgeber ist Heimatbetrieb
- Gastbetrieb hat fachliches Weisungsrecht
Arbeitszeit bei Entsendung
- nationale Arbeitszeitvorschriften sind zwingend einzuhalten
- Ferien und Feiertage gemäss Gastland Vorschriften
Lohnzahlung bei Entsendung
- Vertragsschuldner: Heimatbetrieb
- Lohn in Währung des Heimat oder Gastlandes
- Schwierigkeiten: Abrechnung der Sozialversicherungen, Wechselkursschwankungen
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Entsendung
- Sozialversicherungsabkommen
- Autonome Regelungsmöglichkeiten bei Zusatzversicherungen, z.B. Krankenversicherung im Gastland
Befristeter Transfer, was beinhaltet dies?
- angestammter Arbeitsvertrag (Rumpfarbeitsvertrag) ruht.
- Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und ausländischem Gastbetrieb
- Besonderheit: zwei voneinander formell unabhängige Rechtsverhältnisse zu zwei verschiedenen Arbeitgebern
Inhalt Rumpfarbeitsvertrag
- Regelungen betreffend Sozialversicherungen und Rückberufungsrecht
- Achtung: Anfangs- und Endzeitpunkt sind abzustimmen Rückberufungsklausel, damit Heimatbetrieb Mitarbeiter verpflichten kann, den anderen Arbeitsvertrag zu kündigen
Zuständigkeiten und anwendbares Recht bei Entsendung
- jeder Staat hat seine eigenen Gesetze
- bei Kurzaufenthalt: heimische Gerichte
- bei Entsendung mit Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation: heimische Gerichte mit Risiko Gericht am Einsatzort zuständig
- bei befristetem Transfer: heimische Gericht für Entsendungsvertrag, Gerichte am Einsatzort für lokalen Arbeitsvertrag
Was muss Arbeitgeber bei Datenschutz beachten?
- rechtmässig
- nach Treu und Glauben: Erkennbarkeit für die betroffene Person
- Verhältnismässig
- richtige Daten aufgrund Zweck bearbeiten
- technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten schützen, z.B. nur berechtigte Personen dürfen Zugriff haben
Was beim Berarbeiten von Daten durch private Personen beachten?
- Rechtfertigungsgrund vorhanden
- Einwilligung der betroffenen Person
- überwiegend privat oder öffentliches Interesse oder Gesetz (bei Auseinandersetzung entscheidet dies Richter)
Datenweitergabe nur erlaubt,
wenn gesetzliche Pflicht besteht, z.B. AHV
Probezeit, was gilt zu beachten:
- möglich zu verkürzen oder ganz wegzubedingen
- <3 Monate maximal, hiernach Verlängerung nicht möglich, Ausnahme: unentschuldigte Absenz, z.B. Krankheit, Unfall, hier sind aber nur die effektiven Ausfalltage nachzuholen.
- Ferien und unbezahlter Urlaub führen nicht zur Verlängerung der Probezeit
- neue Probezeit bei neuem Arbeitsvertrag bei selbigen Arbeitgeber nur möglich nach längerer Unterbrechung oder völlig anderer Funktion
- nach Temporärvertrag bei Festanstellung Probezeit erlaubt
- nicht erlaubt: bei Betriebsübergang
- bei befristetem Arbeitsvertrag ist Probezeit schriftlich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, da Gesetz keine Probezeit vorsieht